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TU München

Bachelor of Science Tum-BWL

Prof. Dr.

2024

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Wirtschaftsprivatrecht 2 - Cheatsheet
Wirtschaftsprivatrecht 2 - Cheatsheet Rechts- und Geschäftsfähigkeit Definition: Fähigkeit, selbstständig rechtswirksame Willenserklärungen abzugeben und Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Details: Rechtsfähigkeit: Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit, wirksam Willenserklärungen abzugeben §§ 104-113 BGB regeln Geschäftsfähigkeit Unterscheidung: Geschäftsunfäh...

Wirtschaftsprivatrecht 2 - Cheatsheet

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Wirtschaftsprivatrecht 2 - Exam
Wirtschaftsprivatrecht 2 - Exam Aufgabe 1) Anna, 17 Jahre alt, entdeckt ein Fahrrad, das im Angebot für 500 Euro steht. Sie möchte das Fahrrad von ihrem eigenen Ersparten kaufen, fragt aber vorher nicht ihre Eltern um Erlaubnis. Nach dem Kauf erklärt Anna ihren Eltern stolz, dass sie das Fahrrad gekauft hat. Ihre Eltern sind jedoch der Meinung, dass der Kauf ungültig ist und sie das Fahrrad zurück...

Wirtschaftsprivatrecht 2 - Exam

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Ist Annas Kauf des Fahrrads rechtsgültig, wenn sie das Fahrrad ohne Zustimmung ihrer Eltern gekauft hat?

Was besagt der Taschengeldparagraph (§110 BGB)?

Welche Auswirkung hat die nachträgliche Zustimmung der Eltern gemäß § 108 BGB?

Was sind die drei wesentlichen Bestandteile einer wirksamen Willenserklärung?

Wann kann Schweigen im deutschen Recht als Zustimmung gewertet werden?

Wie hoch wäre die Monatsrate, wenn der Preis 2000 Euro beträgt und 19% Mehrwertsteuer hinzukommt?

Welche gesetzlichen Einschränkungen gibt es für eine Anfechtung wegen eines Irrtums gemäß § 119 BGB?

Wann kann eine Willenserklärung nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung angefochten werden?

Unter welchen Bedingungen kann eine Willenserklärung nach § 123 BGB wegen widerrechtlicher Drohung angefochten werden?

Welche Voraussetzungen müssen für eine Stellvertretung gemäß § 164 BGB erfüllt sein?

Wann bleibt eine Vollmacht gültig, obwohl der Vertretene seine Entscheidung geändert hat?

Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn ein Vertreter ohne Vertretungsmacht handelt und der Vertretene den Vertrag nicht genehmigt?

Weiter

Diese Konzepte musst du verstehen, um Wirtschaftsprivatrecht 2 an der TU München zu meistern:

01
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Allgemeiner Teil des BGB

Dieser Abschnitt behandelt die grundlegenden Prinzipien des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die in allen Teilen des Privatrechts Anwendung finden.

  • Rechts- und Geschäftsfähigkeit
  • Willenserklärungen und deren Bestandteile
  • Anfechtung von Rechtsgeschäften
  • Vertretung und Vollmacht
  • Verjährung und Fristen
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Vertragsrecht

Das Vertragsrecht befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen und Regeln, die bei der Gestaltung und Durchführung von Verträgen zu beachten sind.

  • Vertragsschluss und -form
  • Inhaltsfreiheit und typische Vertragsklauseln
  • Rechtswirkungen von Verträgen
  • Störungen der Leistungsbeziehung und Gewährleistungsrechte
  • Rücktritt, Kündigung und Widerruf
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Kaufrecht

Das Kaufrecht beschäftigt sich mit den Rechten und Pflichten der Vertragspartner bei Kaufverträgen und regelt insbesondere die Lieferung und den Erhalt von Waren.

  • Pflichten des Verkäufers und Käufers
  • Gefahrenübergang
  • Mängelhaftung und Gewährleistungsrechte
  • Rechtsfolgen bei Lieferverzug
  • Besonderheiten im Verbrauchsgüterkauf
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Sachenrecht

Das Sachenrecht befasst sich mit den Rechten an Sachen, insbesondere mit dem Besitz, Eigentum und anderen beschränkten dinglichen Rechten.

  • Besitz und Besitzschutz
  • Eigentumserwerb und -übertragung
  • Sicherungsrechte an Sachen
  • Grundpfandrechte
  • Erwerb vom Nichtberechtigten
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Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht werden die Rechtsverhältnisse und die Struktur von Gesellschaften thematisiert, einschließlich der Rechten und Pflichten der Gesellschafter.

  • Rechtsformen von Gesellschaften
  • Gründung und Auflösung von Gesellschaften
  • Rechte und Pflichten der Gesellschaftsorgane
  • Kapitalaufbringung und -erhaltung
  • Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer
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Alles Wichtige zu diesem Kurs an der TU München

Wirtschaftsprivatrecht 2 an TU München - Überblick

Im Rahmen des Studiengangs TUM-BWL bietet die Technische Universität München den Kurs 'Wirtschaftsprivatrecht 2' an. Diese Vorlesung wird von einem erfahrenen Kursleiter gehalten und vermittelt Dir fundierte Kenntnisse im Bereich des Wirtschaftsprivatrechts. Die Modulstruktur sieht vor, dass wöchentlich 2 SWS Vorlesung und 1 SWS Übung stattfinden. Am Ende des Semesters erwartet Dich eine schriftliche Prüfung, um Dein erworbenes Wissen zu testen. Dieser Kurs wird im Sommersemester angeboten. Zu den wichtigsten Themen im Curriculum gehören der Allgemeine Teil des BGB, Vertragsrecht, Kaufrecht, Sachenrecht und Gesellschaftsrecht.

Wichtige Informationen zur Kursorganisation

Kursleiter: Prof. Dr.

Modulstruktur: Die Vorlesung umfasst 2 SWS Vorlesung und 1 SWS Übung pro Woche.

Studienleistungen: Schriftliche Prüfung am Ende des Semesters.

Angebotstermine: Sommersemester

Curriculum-Highlights: Allgemeiner Teil des BGB, Vertragsrecht, Kaufrecht, Sachenrecht, Gesellschaftsrecht

So bereitest Du Dich optimal auf die Prüfung vor

Beginne frühzeitig mit dem Lernen, idealerweise schon zu Beginn des Semesters, um Dir die nötige theoretische Basis anzueignen.

Nutze verschiedene Ressourcen, wie Bücher, Übungsaufgaben, Karteikarten und Probeklausuren, um dein Wissen zu vertiefen.

Schließe Dich Lerngruppen an und tausche Dich mit anderen Studierenden aus, um gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln.

Vergiss nicht, regelmäßige Pausen einzulegen und in diesen Zeiten komplett abzuschalten, um eine Überbelastung zu vermeiden.

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