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European and International Law - Cheatsheet
European and International Law - Cheatsheet Geschichte und Entwicklung des europäischen Rechts Definition: Historische Wurzeln von EU-Recht in römischem Recht; Entwicklung durch Verträge wie Römische Verträge, Vertrag von Maastricht, Lissabon-Vertrag; rechtliche Integration Europas. Details: Römisches Recht als Fundament Römische Verträge (1957): Gründung von EWG, EURATOM Einheitliche Europäische ...

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European and International Law - Cheatsheet

Geschichte und Entwicklung des europäischen Rechts

Definition:

Historische Wurzeln von EU-Recht in römischem Recht; Entwicklung durch Verträge wie Römische Verträge, Vertrag von Maastricht, Lissabon-Vertrag; rechtliche Integration Europas.

Details:

  • Römisches Recht als Fundament
  • Römische Verträge (1957): Gründung von EWG, EURATOM
  • Einheitliche Europäische Akte (1986): Binnenmarkt
  • Vertrag von Maastricht (1993): Gründung der EU
  • Vertrag von Amsterdam (1999): Reformen und Erweiterung
  • Vertrag von Nizza (2001): Institutionelle Anpassungen
  • Lissabon-Vertrag (2009): Reformierung der EU-Strukturen und -Befugnisse
  • Primärrecht vs. Sekundärrecht: Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen

Institutionen der Europäischen Union und ihre Rechtskompetenzen

Definition:

Institutionen der EU sind zentrale Organe, die grundlegende Aufgaben und Funktionen in der Union übernehmen. Ihre Rechtskompetenzen beziehen sich auf die Ausübung von Zuständigkeiten, die in den Verträgen festgelegt sind.

Details:

  • Europäischer Rat: Gibt politische Impulse, bestimmt allgemeine Ausrichtung
  • Europäische Kommission: Exekutive, Gesetzesvorschläge, Umsetzung der Politik
  • Rat der Europäischen Union: Gesetzgebung, Abstimmung der Mitgliedstaaten
  • Europäisches Parlament: Gesetzgebung, Haushaltskontrolle
  • Europäischer Gerichtshof (EuGH): Rechtsprechung, Einheitliche Auslegung des EU-Rechts
  • Hauptrechtsquellen: Vertrag über die Europäische Union (EUV), Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
  • Kompetenzen: Ausschließliche Zuständigkeit, geteilte Zuständigkeit, unterstützende Maßnahmen

Grundlagen des Europäischen Binnenmarktes

Definition:

Grundprinzipien des freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehrs innerhalb der EU.

Details:

  • Freier Warenverkehr: Keine Zölle, mengenmäßige Beschränkungen oder gleichwirkende Maßnahmen.
  • Freier Dienstleistungsverkehr: Dienstleistungen in anderen EU-Staaten frei anbieten und erbringen.
  • Freier Personenverkehr: Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Aufenthaltsrecht.
  • Freier Kapitalverkehr: Investitionen, Finanzierungen und sonstige Kapitalbewegungen ohne Einschränkungen.
  • Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung von Normen und Standards.
  • Schaffung einer Zollunion: Gemeinsamer Außenzolltarif.

Rechtsrahmen für internationalen Handel und Investitionen

Definition:

Rechtsrahmen für internationalen Handel und Investitionen – bezieht sich auf Regeln und Vereinbarungen, die den globalen Handel und Investitionen steuern.

Details:

  • WTO: Regelwerk zur Förderung des freien Handels
  • Bilaterale und multilaterale Handelsabkommen: z.B. NAFTA, EU-Freihandelsabkommen
  • Schiedsabkommen: Lösungen für Streitigkeiten, z.B. ICSID
  • Investitionsschutzabkommen (BITs): Schützen ausländische Investitionen
  • Zölle und Handelsschranken: Regeln zu Einfuhr- und Ausfuhrkontrollen
  • Rechtliche Grundlagen: GATT, GATS, TRIPS

Wettbewerbsrecht und Kartellrecht in der EU

Definition:

Regelungen zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen durch einheitliche Vorschriften gegen Missbrauch von Marktmacht und wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen.

Details:

  • Ziel: Schutz eines unverfälschten Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts.
  • Wichtige Bestimmungen: Artikel 101 und 102 AEUV.
  • Artikel 101 AEUV: Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen (z.B. Kartelle).
  • Artikel 102 AEUV: Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.
  • Sanktionen: Geldbußen, Verpflichtungszusagen, strukturelle Maßnahmen.
  • Behörden: Europäische Kommission, nationale Wettbewerbsbehörden.
  • Beispiel: Google-Fall bezüglich Missbrauch der Marktstellung bei Suchdiensten.
  • Zusammenarbeit im Europäischen Wettbewerbsnetz (ECN).

Völkerrechtliche Verträge und deren Auslegung

Definition:

Völkerrechtliche Verträge sind bindende Vereinbarungen zwischen Staaten oder internationalen Organisationen, die nach Völkerrecht abgeschlossen werden.

Details:

  • Auslegung erfolgt nach dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (WÜVK)
  • Art. 31 WÜVK: Auslegung nach Treu und Glauben, üblicher Wortsinn, Kontext, Ziel und Zweck
  • Art. 32 WÜVK: Ergänzende Auslegungsmittel bei Mehrdeutigkeit/Unklarheit oder absurdem/ungerechtem Ergebnis
  • Primäre Auslegungsmethode: Wortlautauslegung
  • Hilfsmittel: historische Auslegung, systematische Auslegung, teleologische Auslegung

Konkurrenz und Koordination zwischen regionalem und internationalem Recht

Definition:

Zusammenwirken und Spannungen zwischen regionalem Recht (z.B. EU-Recht) und internationalem Recht (z.B. UN-Recht).

Details:

  • Geltungsbereich: EU-Recht bindet Mitgliedsstaaten, internationales Recht bindet alle Vertragspartner.
  • Primärrecht vs. Sekundärrecht: EU-Verträge gegenüber EU-Verordnungen und Richtlinien.
  • Vorrang: EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, internationale Übereinkommen oft vor nationalem Recht.
  • Konfliktlösung: Mechanismen wie Vorabentscheidungsverfahren, internationale Schiedsgerichte.
  • Harmonisierung: Durch Zusammenarbeit und gegenseitige Anerkennung versucht, Konflikte zu vermeiden.
  • Rechte und Pflichten: Unterschiedliche Rechte und Pflichten ergeben sich aus den verschiedenen Rechtsebenen.

Verhältnis zwischen europäischem und nationalem Recht

Definition:

Das Verhältnis zwischen europäischem und nationalem Recht bestimmt, wie EU-Recht in den Mitgliedstaaten umgesetzt und angewendet wird.

Details:

  • Europarecht hat Anwendungsvorrang vor nationalem Recht.
  • Direkte Wirkung: EU-Verordnungen gelten unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
  • Mitgliedstaatliche Gerichte müssen nationales Recht EU-Rechtskonform auslegen.
  • Solange die EU in einer Angelegenheit eine Regelung trifft, bleibt wenig Spielraum für nationale Abweichungen.
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