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European Economic Integration - Cheatsheet
European Economic Integration - Cheatsheet Gründungsverträge von Paris und Rom Definition: Grundpfeiler der europäischen Integration nach dem Zweiten Weltkrieg zur Sicherung von Frieden und wirtschaftlicher Zusammenarbeit. Details: Pariser Vertrag (1951): Gründet die EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl), unterzeichnet von Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxem...

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European Economic Integration - Cheatsheet

Gründungsverträge von Paris und Rom

Definition:

Grundpfeiler der europäischen Integration nach dem Zweiten Weltkrieg zur Sicherung von Frieden und wirtschaftlicher Zusammenarbeit.

Details:

  • Pariser Vertrag (1951): Gründet die EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl), unterzeichnet von Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg
  • Römische Verträge (1957): Gründet die EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) und EURATOM (Europäische Atomgemeinschaft)
  • Zielsetzung: Schaffung eines gemeinsamen Marktes, Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, Reduzierung von Handelsbarrieren
  • Rechtliche Grundlagen für spätere EU-Verträge und Erweiterungen

Europäischer Binnenmarkt: Vier Freiheiten

Definition:

Europäischer Binnenmarkt ermöglicht freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen innerhalb der EU.

Details:

  • Warenverkehrsfreiheit: Keine Zölle oder mengenmäßige Beschränkungen zwischen Mitgliedstaaten.
  • Dienstleistungsfreiheit: Recht auf Niederlassung und Erbringen von Dienstleistungen in anderen EU-Ländern.
  • Kapitalverkehrsfreiheit: Freizügigkeit für Kapitalbewegungen und Zahlungsverkehr.
  • Personenverkehrsfreiheit: Recht auf Aufenthalt, Arbeit und Studium in allen Mitgliedstaaten.
  • Ziel: Fördern des wirtschaftlichen Wachstums und der Integration.

Europäische Kommission und ihre Funktionen

Definition:

Exekutivorgan der EU, Vorschläge für neues EU-Recht, Verwaltung von EU-Politiken.

Details:

  • Initiativrecht: Entwickelt und schlägt EU-Gesetze vor.
  • Wächterin der Verträge: Überwacht EU-Rechtsvorschriften und verklagt bei Verstößen.
  • Verwaltung des EU-Haushalts: Plant und setzt den EU-Haushalt um.
  • Vertretung der EU: Internationale Verhandlungen und Repräsentation.

Wirtschafts- und Währungsunion: Konvergenzkriterien

Definition:

Die Konvergenzkriterien sind Anforderungen, die EU-Mitgliedsstaaten erfüllen müssen, um der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) beizutreten.

Details:

  • Preisstabilität: Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 % über der der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.
  • Öffentliche Finanzen: Haushaltsdefizit maximal 3 % des BIP, Staatsverschuldung maximal 60 % des BIP.
  • Wechselkursstabilität: Teilnahme am Wechselkursmechanismus (WKM II) für mindestens zwei Jahre ohne starke Abwertung.
  • Zinskonvergenz: Langfristige Zinssätze dürfen nicht mehr als 2 % über denen der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.

Einführung und Stabilisierung des Euro

Definition:

Einführung und Stabilisierung des Euro als gemeinsame Währung in der Eurozone zur Förderung der wirtschaftlichen Integration und Stabilität.

Details:

  • 1999: Einführung des Euro als Buchgeld
  • 2002: Bargeldeinführung in 12 EU-Ländern
  • Stabilitäts- und Wachstumspakt zur Haushaltsdisziplin
  • Europäische Zentralbank (EZB) als Hauptakteur der Geldpolitik
  • Kriterien von Maastricht: Preisstabilität, öffentliche Finanzen, Wechselkursstabilität, langfristige Zinssätze
  • Mechanismen zur Krisenbewältigung: Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)

EU Wettbewerbspolitik: Kartellrecht und Fusionskontrolle

Definition:

Regelung des Wettbewerbs innerhalb der EU durch Kontrolle von Kartellen und Unternehmenszusammenschlüssen.

Details:

  • Kartellrecht: Verbietet Wettbewerbsbeschränkungen wie Preisabsprachen, Marktaufteilungen, Produktionsbeschränkungen.
  • Fusionskontrolle: Verhinderung marktschädlicher Unternehmenszusammenschlüsse.
  • Rechtsgrundlage: Artikel 101-109 AEUV.
  • Wichtige Verordnungen: VO (EG) Nr. 139/2004 (Fusionskontrolle), VO (EG) Nr. 1/2003 (Durchsetzung der Wettbewerbsregeln).
  • Beispiele: Google-Fall, Siemens/Alstom-Fusion.

Entwicklung des gemeinsamen Marktes und Harmonisierung von Vorschriften

Definition:

Prozess zur Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftshemmens und Abbau von Handelsbarrieren zwischen EU-Mitgliedstaaten.

Details:

  • Gründungsverträge: Römische Verträge (1957)
  • Vollendung des Binnenmarktes: Einheitliche Europäische Akte (1986)
  • Vier Freiheiten: freier Warenverkehr, Personenfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit, Kapitalverkehr
  • Harmonisierung von Vorschriften zur Reduzierung von Markthemmnissen
  • Rechtliche Instrumente: Verordnungen (direkt anwendbar) und Richtlinien (Umsetzung in nationales Recht erforderlich)
  • EuGH überwacht die Einhaltung und Auslegung
  • Ziele: Wirtschaftswachstum, Effizienzsteigerung, Wettbewerbsfähigkeit

Finanzkrisen und Reformen in der EU

Definition:

Eine Finanzkrise ist ein plötzlicher, massive Verschlechterung der Finanzmärkte, die Banken, Unternehmen und Haushalte betrifft, oft ausgelöst durch exzessives Risikoverhalten, welche zu tiefgreifenden Reformen in der EU führt.

Details:

  • 2008: globale Finanzkrise als Auslöser
  • Griechenland-Krise 2010 als ernste Bedrohung für die Eurozone
  • Einführung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
  • Bankenunion: Single Supervisory Mechanism (SSM) und Single Resolution Mechanism (SRM)
  • Europäische Semester für bessere wirtschaftspolitische Koordination
  • Euro-Rettungsschirme: EFSM und EFSF
  • Emission gemeinsamer EU-Anleihen (e.g. NextGenerationEU)
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