European Economic Integration - Cheatsheet
Gründungsverträge von Paris und Rom
Definition:
Grundpfeiler der europäischen Integration nach dem Zweiten Weltkrieg zur Sicherung von Frieden und wirtschaftlicher Zusammenarbeit.
Details:
- Pariser Vertrag (1951): Gründet die EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl), unterzeichnet von Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg
- Römische Verträge (1957): Gründet die EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) und EURATOM (Europäische Atomgemeinschaft)
- Zielsetzung: Schaffung eines gemeinsamen Marktes, Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, Reduzierung von Handelsbarrieren
- Rechtliche Grundlagen für spätere EU-Verträge und Erweiterungen
Europäischer Binnenmarkt: Vier Freiheiten
Definition:
Europäischer Binnenmarkt ermöglicht freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen innerhalb der EU.
Details:
- Warenverkehrsfreiheit: Keine Zölle oder mengenmäßige Beschränkungen zwischen Mitgliedstaaten.
- Dienstleistungsfreiheit: Recht auf Niederlassung und Erbringen von Dienstleistungen in anderen EU-Ländern.
- Kapitalverkehrsfreiheit: Freizügigkeit für Kapitalbewegungen und Zahlungsverkehr.
- Personenverkehrsfreiheit: Recht auf Aufenthalt, Arbeit und Studium in allen Mitgliedstaaten.
- Ziel: Fördern des wirtschaftlichen Wachstums und der Integration.
Europäische Kommission und ihre Funktionen
Definition:
Exekutivorgan der EU, Vorschläge für neues EU-Recht, Verwaltung von EU-Politiken.
Details:
- Initiativrecht: Entwickelt und schlägt EU-Gesetze vor.
- Wächterin der Verträge: Überwacht EU-Rechtsvorschriften und verklagt bei Verstößen.
- Verwaltung des EU-Haushalts: Plant und setzt den EU-Haushalt um.
- Vertretung der EU: Internationale Verhandlungen und Repräsentation.
Wirtschafts- und Währungsunion: Konvergenzkriterien
Definition:
Die Konvergenzkriterien sind Anforderungen, die EU-Mitgliedsstaaten erfüllen müssen, um der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) beizutreten.
Details:
- Preisstabilität: Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 % über der der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.
- Öffentliche Finanzen: Haushaltsdefizit maximal 3 % des BIP, Staatsverschuldung maximal 60 % des BIP.
- Wechselkursstabilität: Teilnahme am Wechselkursmechanismus (WKM II) für mindestens zwei Jahre ohne starke Abwertung.
- Zinskonvergenz: Langfristige Zinssätze dürfen nicht mehr als 2 % über denen der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.
Einführung und Stabilisierung des Euro
Definition:
Einführung und Stabilisierung des Euro als gemeinsame Währung in der Eurozone zur Förderung der wirtschaftlichen Integration und Stabilität.
Details:
- 1999: Einführung des Euro als Buchgeld
- 2002: Bargeldeinführung in 12 EU-Ländern
- Stabilitäts- und Wachstumspakt zur Haushaltsdisziplin
- Europäische Zentralbank (EZB) als Hauptakteur der Geldpolitik
- Kriterien von Maastricht: Preisstabilität, öffentliche Finanzen, Wechselkursstabilität, langfristige Zinssätze
- Mechanismen zur Krisenbewältigung: Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
EU Wettbewerbspolitik: Kartellrecht und Fusionskontrolle
Definition:
Regelung des Wettbewerbs innerhalb der EU durch Kontrolle von Kartellen und Unternehmenszusammenschlüssen.
Details:
- Kartellrecht: Verbietet Wettbewerbsbeschränkungen wie Preisabsprachen, Marktaufteilungen, Produktionsbeschränkungen.
- Fusionskontrolle: Verhinderung marktschädlicher Unternehmenszusammenschlüsse.
- Rechtsgrundlage: Artikel 101-109 AEUV.
- Wichtige Verordnungen: VO (EG) Nr. 139/2004 (Fusionskontrolle), VO (EG) Nr. 1/2003 (Durchsetzung der Wettbewerbsregeln).
- Beispiele: Google-Fall, Siemens/Alstom-Fusion.
Entwicklung des gemeinsamen Marktes und Harmonisierung von Vorschriften
Definition:
Prozess zur Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftshemmens und Abbau von Handelsbarrieren zwischen EU-Mitgliedstaaten.
Details:
- Gründungsverträge: Römische Verträge (1957)
- Vollendung des Binnenmarktes: Einheitliche Europäische Akte (1986)
- Vier Freiheiten: freier Warenverkehr, Personenfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit, Kapitalverkehr
- Harmonisierung von Vorschriften zur Reduzierung von Markthemmnissen
- Rechtliche Instrumente: Verordnungen (direkt anwendbar) und Richtlinien (Umsetzung in nationales Recht erforderlich)
- EuGH überwacht die Einhaltung und Auslegung
- Ziele: Wirtschaftswachstum, Effizienzsteigerung, Wettbewerbsfähigkeit
Finanzkrisen und Reformen in der EU
Definition:
Eine Finanzkrise ist ein plötzlicher, massive Verschlechterung der Finanzmärkte, die Banken, Unternehmen und Haushalte betrifft, oft ausgelöst durch exzessives Risikoverhalten, welche zu tiefgreifenden Reformen in der EU führt.
Details:
- 2008: globale Finanzkrise als Auslöser
- Griechenland-Krise 2010 als ernste Bedrohung für die Eurozone
- Einführung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
- Bankenunion: Single Supervisory Mechanism (SSM) und Single Resolution Mechanism (SRM)
- Europäische Semester für bessere wirtschaftspolitische Koordination
- Euro-Rettungsschirme: EFSM und EFSF
- Emission gemeinsamer EU-Anleihen (e.g. NextGenerationEU)