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Financial Reporting - Cheatsheet
Financial Reporting - Cheatsheet Finanzinformationen für Entscheidungsfindung Definition: Finanzinformationen für Entscheidungsfindung - entscheidend für die Beurteilung der finanzielle Leistung und Lage eines Unternehmens. Details: Bereitstellung relevanter und zuverlässiger Daten ( Relevanz und Verlässlichkeit ) Ermöglicht Bewertung der Liquidität , Rentabilität und Solvenz Unterstützt bei der B...

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Financial Reporting - Cheatsheet

Finanzinformationen für Entscheidungsfindung

Definition:

Finanzinformationen für Entscheidungsfindung - entscheidend für die Beurteilung der finanzielle Leistung und Lage eines Unternehmens.

Details:

  • Bereitstellung relevanter und zuverlässiger Daten (Relevanz und Verlässlichkeit)
  • Ermöglicht Bewertung der Liquidität, Rentabilität und Solvenz
  • Unterstützt bei der Budgetierung und Strategieplanung
  • Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Cashflow-Statements sind zentrale Instrumente
  • Vorschriften und Standards wie IFRS und GAAP beachten
  • Nutzung finanzieller Kennzahlen: \(\text{ROI}, \text{ROE}, \text{GKR}\)

Anschaffungskosten- und Niederstwertprinzip

Definition:

Bewertungsprinzipien für Vermögensgegenstände im Jahresabschluss. Anschaffungskostenprinzip: Bewertung zum ursprünglichen Anschaffungspreis. Niederstwertprinzip: Bei dauerhafter Wertminderung ist der niedrigere Wert anzusetzen.

Details:

  • Anschaffungskostenprinzip: Historische Kosten als Ausgangspunkt zur Bewertung
  • Niederstwertprinzip: Niedrigster Wert zwischen historischem Preis und aktuellem Marktpreis wird angesetzt
  • Dauerhafte Wertminderung: Wertänderungen, die als dauerhaft eingeschätzt werden
  • Umkehrung verboten: Einmal vorgenommene Abschreibungen dürfen nicht rückgängig gemacht werden
  • Relevanz: Schutz der Gläubiger durch konservative Bewertung

Bilanzierung von Goodwill und Impairmenttests (IAS 36)

Definition:

Bilanzierung von Goodwill gemäß IAS 36: Tests auf Wertminderung. Goodwill nicht planmäßig abschreiben, aber jährlicher Impairmenttest notwendig.

Details:

  • Goodwill aus Unternehmenszusammenschlüssen gemäß IFRS 3 erfasst
  • Kein Abschreibungsplan
  • Jährlicher Impairmenttest oder bei Anzeichen einer Wertminderung
  • Wertminderung liegt vor, wenn Buchwert höher als erzielbarer Betrag (Fair Value - Veräußerungskosten oder Value in Use)
  • Erzielbarer Betrag: höherer Betrag aus Fair Value - Veräußerungskosten oder Nutzungswert
  • Bei Wertminderung: Reduktion des Buchwerts in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassen

Handelsgesetzbuch (HGB)

Definition:

Handelsgesetzbuch (HGB) ist die gesetzliche Grundlage für die Buchführung und den Jahresabschluss von Kaufleuten in Deutschland.

Details:

  • Regelt: Bilanz, GuV, Anhang
  • Wesentliche Paragraphen: §238 - §342
  • Erforderliche Abschlüsse: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
  • Ansatz- bzw. Bewertungsstetigkeit
  • Vorsichtsprinzip und Imparitätsprinzip
  • Vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§264 HGB)
  • Stichworte: Aktiva, Passiva, Rückstellungen, Forderungen, Verbindlichkeiten

Fair Value Measurement (IFRS 13)

Definition:

Fair Value Measurement nach IFRS 13: Bewertung von Vermögenswerten und Schulden zum Marktwert.

Details:

  • Definition des Fair Value: Der Preis, der beim Verkauf eines Vermögenswerts oder bei Übertragung einer Schuld in einem ordentlichen Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag zu erzielen wäre.
  • Drei Bewertungsebenen (hierarchische Struktur):
    • Level 1: Börsennotierte Preise (ungeändert)
    • Level 2: Andere direkte oder indirekte beobachtbare Inputs
    • Level 3: Unbeobachtbare Inputs
  • Einflussfaktoren: Merkmale des Vermögenswertes/der Schuld, Marktgegebenheiten, primärer Markt für den Vermögenswert/die Schuld.
  • Hauptmethoden zur Bestimmung des Fair Value:
    • Marktansatz
    • Kostenansatz
    • Ertragswertansatz (Discounted-Cash-Flow-Methode)
  • Ziel: Einheitliche Bewertungsgrundlage für Vermögen und Schulden für Vergleichbarkeit und Transparenz in den Abschlüssen.

Eigenkapitalveränderungsrechnung

Definition:

Überblick über die Veränderungen des Eigenkapitals innerhalb eines Geschäftsjahres; dient zur Information über die Quellen für die Veränderung des Eigenkapitals.

Details:

  • Bestandteile: Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinn-/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/-fehlbetrag.
  • Direkter und indirekter Ausweis von ergebniswirksamen und ergebnisneutralen Eigenkapitaländerungen.
  • Formel für ergebniswirksame Eigenkapitalveränderungen: Eigenkapital_{neu} = Eigenkapital_{alt} + Jahresüberschuss/-fehlbetrag
  • Ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderungen: Kapitaleinlagen/-entnahmen, Neubewertung von Vermögenswerten.

Leasing (IFRS 16)

Definition:

Leasing nach IFRS 16 erfordert die Bilanzierung von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten für alle Leasingverträge, es sei denn, bestimmte Ausnahmen gelten (z.B. kurzfristige Leasingverträge oder Leasing von geringwertigen Vermögenswerten).

Details:

  • Erstbewertung: Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der Leasingzahlungen.
  • Nutzungsrechte im Anlagevermögen erfasst, Leasingverbindlichkeiten als finanzielle Verbindlichkeiten.
  • Abzinsungssatz: impliziter Zinssatz oder inkrementeller Fremdkapitalkostensatz des Leasingnehmers.
  • Folgebewertung: Nutzungsrechte abgeschrieben, Leasingverbindlichkeiten über die Leasingdauer amortisiert.

Bewertung immaterieller Anlagewerte und Business Combinations gemäß IAS 38 und IFRS 3

Definition:

Bewertung immaterieller Anlagewerte und Business Combinations gemäß IAS 38 und IFRS 3

Details:

  • IAS 38: Regeln zur Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte.
  • IFRS 3: Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen.
  • Identifikation von immateriellen Vermögenswerten: Muss trennbar sein oder aus vertraglichen/gesetzlichen Rechten entstehen.
  • Bewertung: Anfänglich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, danach mit Modell der Anschaffungskosten oder Neubewertungsmodell.
  • IFRS 3: Identifikation & Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt.
  • Goodwill: Differenz zwischen übertragenen Gegenleistungen und beizulegendem Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden.
  • Impairment-Test: Jährlich oder bei Anzeichen für Wertminderung.
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