Financial Reporting - Cheatsheet
Finanzinformationen für Entscheidungsfindung
Definition:
Finanzinformationen für Entscheidungsfindung - entscheidend für die Beurteilung der finanzielle Leistung und Lage eines Unternehmens.
Details:
- Bereitstellung relevanter und zuverlässiger Daten (Relevanz und Verlässlichkeit)
- Ermöglicht Bewertung der Liquidität, Rentabilität und Solvenz
- Unterstützt bei der Budgetierung und Strategieplanung
- Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Cashflow-Statements sind zentrale Instrumente
- Vorschriften und Standards wie IFRS und GAAP beachten
- Nutzung finanzieller Kennzahlen: \(\text{ROI}, \text{ROE}, \text{GKR}\)
Anschaffungskosten- und Niederstwertprinzip
Definition:
Bewertungsprinzipien für Vermögensgegenstände im Jahresabschluss. Anschaffungskostenprinzip: Bewertung zum ursprünglichen Anschaffungspreis. Niederstwertprinzip: Bei dauerhafter Wertminderung ist der niedrigere Wert anzusetzen.
Details:
- Anschaffungskostenprinzip: Historische Kosten als Ausgangspunkt zur Bewertung
- Niederstwertprinzip: Niedrigster Wert zwischen historischem Preis und aktuellem Marktpreis wird angesetzt
- Dauerhafte Wertminderung: Wertänderungen, die als dauerhaft eingeschätzt werden
- Umkehrung verboten: Einmal vorgenommene Abschreibungen dürfen nicht rückgängig gemacht werden
- Relevanz: Schutz der Gläubiger durch konservative Bewertung
Bilanzierung von Goodwill und Impairmenttests (IAS 36)
Definition:
Bilanzierung von Goodwill gemäß IAS 36: Tests auf Wertminderung. Goodwill nicht planmäßig abschreiben, aber jährlicher Impairmenttest notwendig.
Details:
- Goodwill aus Unternehmenszusammenschlüssen gemäß IFRS 3 erfasst
- Kein Abschreibungsplan
- Jährlicher Impairmenttest oder bei Anzeichen einer Wertminderung
- Wertminderung liegt vor, wenn Buchwert höher als erzielbarer Betrag (Fair Value - Veräußerungskosten oder Value in Use)
- Erzielbarer Betrag: höherer Betrag aus Fair Value - Veräußerungskosten oder Nutzungswert
- Bei Wertminderung: Reduktion des Buchwerts in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassen
Handelsgesetzbuch (HGB)
Definition:
Handelsgesetzbuch (HGB) ist die gesetzliche Grundlage für die Buchführung und den Jahresabschluss von Kaufleuten in Deutschland.
Details:
- Regelt: Bilanz, GuV, Anhang
- Wesentliche Paragraphen: §238 - §342
- Erforderliche Abschlüsse: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Ansatz- bzw. Bewertungsstetigkeit
- Vorsichtsprinzip und Imparitätsprinzip
- Vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§264 HGB)
- Stichworte: Aktiva, Passiva, Rückstellungen, Forderungen, Verbindlichkeiten
Fair Value Measurement (IFRS 13)
Definition:
Fair Value Measurement nach IFRS 13: Bewertung von Vermögenswerten und Schulden zum Marktwert.
Details:
- Definition des Fair Value: Der Preis, der beim Verkauf eines Vermögenswerts oder bei Übertragung einer Schuld in einem ordentlichen Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag zu erzielen wäre.
- Drei Bewertungsebenen (hierarchische Struktur):
- Level 1: Börsennotierte Preise (ungeändert)
- Level 2: Andere direkte oder indirekte beobachtbare Inputs
- Level 3: Unbeobachtbare Inputs
- Einflussfaktoren: Merkmale des Vermögenswertes/der Schuld, Marktgegebenheiten, primärer Markt für den Vermögenswert/die Schuld.
- Hauptmethoden zur Bestimmung des Fair Value:
- Marktansatz
- Kostenansatz
- Ertragswertansatz (Discounted-Cash-Flow-Methode)
- Ziel: Einheitliche Bewertungsgrundlage für Vermögen und Schulden für Vergleichbarkeit und Transparenz in den Abschlüssen.
Eigenkapitalveränderungsrechnung
Definition:
Überblick über die Veränderungen des Eigenkapitals innerhalb eines Geschäftsjahres; dient zur Information über die Quellen für die Veränderung des Eigenkapitals.
Details:
- Bestandteile: Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinn-/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/-fehlbetrag.
- Direkter und indirekter Ausweis von ergebniswirksamen und ergebnisneutralen Eigenkapitaländerungen.
- Formel für ergebniswirksame Eigenkapitalveränderungen: Eigenkapital_{neu} = Eigenkapital_{alt} + Jahresüberschuss/-fehlbetrag
- Ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderungen: Kapitaleinlagen/-entnahmen, Neubewertung von Vermögenswerten.
Leasing (IFRS 16)
Definition:
Leasing nach IFRS 16 erfordert die Bilanzierung von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten für alle Leasingverträge, es sei denn, bestimmte Ausnahmen gelten (z.B. kurzfristige Leasingverträge oder Leasing von geringwertigen Vermögenswerten).
Details:
- Erstbewertung: Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der Leasingzahlungen.
- Nutzungsrechte im Anlagevermögen erfasst, Leasingverbindlichkeiten als finanzielle Verbindlichkeiten.
- Abzinsungssatz: impliziter Zinssatz oder inkrementeller Fremdkapitalkostensatz des Leasingnehmers.
- Folgebewertung: Nutzungsrechte abgeschrieben, Leasingverbindlichkeiten über die Leasingdauer amortisiert.
Bewertung immaterieller Anlagewerte und Business Combinations gemäß IAS 38 und IFRS 3
Definition:
Bewertung immaterieller Anlagewerte und Business Combinations gemäß IAS 38 und IFRS 3
Details:
- IAS 38: Regeln zur Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte.
- IFRS 3: Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen.
- Identifikation von immateriellen Vermögenswerten: Muss trennbar sein oder aus vertraglichen/gesetzlichen Rechten entstehen.
- Bewertung: Anfänglich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, danach mit Modell der Anschaffungskosten oder Neubewertungsmodell.
- IFRS 3: Identifikation & Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt.
- Goodwill: Differenz zwischen übertragenen Gegenleistungen und beizulegendem Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden.
- Impairment-Test: Jährlich oder bei Anzeichen für Wertminderung.