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European and International Law - Cheatsheet
European and International Law - Cheatsheet EU-Gründungsverträge (z.B. Vertrag von Maastricht, Vertrag von Lissabon) Definition: EU-Gründungsverträge sind zentrale Abkommen, die die Basis und Weiterentwicklung der Europäischen Union regeln. Details: Vertrag von Maastricht (1992): Gründungsvertrag der EU, Einführung des Euro, neue Kompetenzbereiche. Vertrag von Lissabon (2009): Reform der instituti...

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European and International Law - Cheatsheet

EU-Gründungsverträge (z.B. Vertrag von Maastricht, Vertrag von Lissabon)

Definition:

EU-Gründungsverträge sind zentrale Abkommen, die die Basis und Weiterentwicklung der Europäischen Union regeln.

Details:

  • Vertrag von Maastricht (1992): Gründungsvertrag der EU, Einführung des Euro, neue Kompetenzbereiche.
  • Vertrag von Lissabon (2009): Reform der institutionellen Struktur, mehr Befugnisse für EU-Parlament, Einführung der Bürgerinitiative.
  • Vertrag von Rom (1957): Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), Grundlage für Binnenmarkt.
  • Vertrag von Amsterdam (1997): Stärkung der GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik), Zusammenarbeit in Innerem und Justiz.

Unionsrecht versus nationales Recht

Definition:

Verhältnis zwischen dem Recht der Europäischen Union (Unionsrecht) und nationalem Recht der Mitgliedstaaten

Details:

  • Unmittelbare Geltung: Unionsrecht hat unmittelbare Wirkung in den Mitgliedstaaten
  • Primat des Unionsrechts: Vorrang vor nationalem Recht, auch vor Verfassungsrecht
  • Direkte Wirkung: Einzelne können sich vor nationalen Gerichten auf Unionsrecht berufen
  • Harmonisierung: Mitgliedstaaten müssen nationale Gesetze an Unionsrecht anpassen
  • EuGH: Europäischer Gerichtshof sichert die einheitliche Auslegung des Unionsrechts

Grundprinzipien der EU: Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Definition:

Subsidiarität: EU nur tätig, wenn Ziele von Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreichbar. Verhältnismäßigkeit: Maßnahmen dürfen nicht über das zur Zielerreichung Notwendige hinausgehen.

Details:

  • Subsidiarität gemäß Art. 5(3) EUV
  • EU agiert nur bei klarer Überlegenheit der Maßnahmen
  • Verhältnismäßigkeit gemäß Art. 5(4) EUV
  • Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
  • Schutz der Kompetenzen der Mitgliedstaaten
  • Kohärenz der EU-Politik

Rolle und Befugnisse der Europäischen Zentralbank

Definition:

Zentrale Bank der Eurozone, verantwortlich für die Währungspolitik der Mitgliedsstaaten.

Details:

  • Hauptziel: Preisstabilität im Euroraum
  • Überwachung und Regulierung der Geldmenge
  • Festlegung der Leitzinsen
  • Verwaltung der Währungsreserven
  • Durchführung von Devisengeschäften
  • Förderung eines reibungslosen Zahlungsverkehrs
  • Finanzstabilität überwachen und Risiken bewerten
  • Unabhängig von politischen Einflüssen

Freier Warenverkehr und regulatorische Harmonisierung im Binnenmarkt

Definition:

Freier Warenverkehr und regulatorische Harmonisierung im Binnenmarkt gewährleisten den ungehinderten Handel von Waren innerhalb der EU durch Beseitigung von Handelshemmnissen und Angleichung von Regelungen.

Details:

  • Freier Warenverkehr: keine Zölle oder mengenmäßige Beschränkungen innerhalb der EU
  • Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung: Waren, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig produziert und verkauft werden, dürfen auch in anderen Mitgliedstaaten verkauft werden
  • Regulatorische Harmonisierung: Angleichung nationaler Regeln und Standards
  • Ziel: Garantie gleicher Wettbewerbsbedingungen, Verbraucherschutz, Gesundheitsschutz
  • Rechtsgrundlage: Art. 34-36 AEUV
  • Instrumente: Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Definition:

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP): EU-Mechanismus zur Koordinierung der Außen- und Sicherheitspolitik der Mitgliedstaaten.

Details:

  • Ziel: Förderung des internationalen Friedens und der Sicherheit.
  • Rechtsgrundlage: Vertrag über die Europäische Union (TEU), speziell Art. 24 und 31.
  • Entscheidungen meist im Rat der Europäischen Union mit Einstimmigkeit.
  • Instrumente: Gemeinsame Aktionen, Gemeinsame Standpunkte, Beschlüsse.
  • Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik koordiniert GASP.
  • Verwaltung: Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD).
  • Militärische, diplomatische und wirtschaftliche Maßnahmen einsetzbar.

Welthandelsorganisation (WTO) und ihre Vereinbarungen

Definition:

Weltorganisation zur Regelung des internationalen Handels.

Details:

  • Gegründet 1995 aus dem GATT.
  • Sitz in Genf, Schweiz.
  • 164 Mitgliedstaaten (Stand 2021).
  • Ziel: Förderung des freien Welthandels.
  • Streitbeilegungsverfahren zur Lösung von Handelskonflikten.
  • Hauptabkommen: GATT, GATS, TRIPS.
  • Prinzipien: Meistbegünstigung (Art. I GATT), Inländerbehandlung (Art. III GATT), Transparenz.

Rechtliche Rahmenbedingungen für internationale Verträge

Definition:

Rechtliche Vorschriften und Prinzipien, die die Gestaltung, Anwendung und Durchsetzung internationaler Verträge regeln.

Details:

  • Quellen: Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (1969), nationales Vertragsrecht der beteiligten Staaten
  • Grundprinzipien: Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten), Treu und Glauben, Verpflichtung zur Auslegung nach dem Sinn und Zweck
  • Kollisionsrecht: Bestimmt das anzuwendende Recht bei internationalen Vertragsbeziehungen, u.a. Rom-I-Verordnung
  • Streitbeilegung: Internationale Schiedsgerichte, ICJ, nationale Gerichte
  • Anwendbares Recht: Meist durch Rechtswahl der Parteien festgelegt, ansonsten durch Kollisionsnormen
  • Rechtsfolgen bei Vertragsbruch: Schadensersatz, Rücktritt, Vertragsaufhebung
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