European and International Law - Cheatsheet
EU-Gründungsverträge (z.B. Vertrag von Maastricht, Vertrag von Lissabon)
Definition:
EU-Gründungsverträge sind zentrale Abkommen, die die Basis und Weiterentwicklung der Europäischen Union regeln.
Details:
- Vertrag von Maastricht (1992): Gründungsvertrag der EU, Einführung des Euro, neue Kompetenzbereiche.
- Vertrag von Lissabon (2009): Reform der institutionellen Struktur, mehr Befugnisse für EU-Parlament, Einführung der Bürgerinitiative.
- Vertrag von Rom (1957): Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), Grundlage für Binnenmarkt.
- Vertrag von Amsterdam (1997): Stärkung der GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik), Zusammenarbeit in Innerem und Justiz.
Unionsrecht versus nationales Recht
Definition:
Verhältnis zwischen dem Recht der Europäischen Union (Unionsrecht) und nationalem Recht der Mitgliedstaaten
Details:
- Unmittelbare Geltung: Unionsrecht hat unmittelbare Wirkung in den Mitgliedstaaten
- Primat des Unionsrechts: Vorrang vor nationalem Recht, auch vor Verfassungsrecht
- Direkte Wirkung: Einzelne können sich vor nationalen Gerichten auf Unionsrecht berufen
- Harmonisierung: Mitgliedstaaten müssen nationale Gesetze an Unionsrecht anpassen
- EuGH: Europäischer Gerichtshof sichert die einheitliche Auslegung des Unionsrechts
Grundprinzipien der EU: Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Definition:
Subsidiarität: EU nur tätig, wenn Ziele von Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreichbar. Verhältnismäßigkeit: Maßnahmen dürfen nicht über das zur Zielerreichung Notwendige hinausgehen.
Details:
- Subsidiarität gemäß Art. 5(3) EUV
- EU agiert nur bei klarer Überlegenheit der Maßnahmen
- Verhältnismäßigkeit gemäß Art. 5(4) EUV
- Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
- Schutz der Kompetenzen der Mitgliedstaaten
- Kohärenz der EU-Politik
Rolle und Befugnisse der Europäischen Zentralbank
Definition:
Zentrale Bank der Eurozone, verantwortlich für die Währungspolitik der Mitgliedsstaaten.
Details:
- Hauptziel: Preisstabilität im Euroraum
- Überwachung und Regulierung der Geldmenge
- Festlegung der Leitzinsen
- Verwaltung der Währungsreserven
- Durchführung von Devisengeschäften
- Förderung eines reibungslosen Zahlungsverkehrs
- Finanzstabilität überwachen und Risiken bewerten
- Unabhängig von politischen Einflüssen
Freier Warenverkehr und regulatorische Harmonisierung im Binnenmarkt
Definition:
Freier Warenverkehr und regulatorische Harmonisierung im Binnenmarkt gewährleisten den ungehinderten Handel von Waren innerhalb der EU durch Beseitigung von Handelshemmnissen und Angleichung von Regelungen.
Details:
- Freier Warenverkehr: keine Zölle oder mengenmäßige Beschränkungen innerhalb der EU
- Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung: Waren, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig produziert und verkauft werden, dürfen auch in anderen Mitgliedstaaten verkauft werden
- Regulatorische Harmonisierung: Angleichung nationaler Regeln und Standards
- Ziel: Garantie gleicher Wettbewerbsbedingungen, Verbraucherschutz, Gesundheitsschutz
- Rechtsgrundlage: Art. 34-36 AEUV
- Instrumente: Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Definition:
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP): EU-Mechanismus zur Koordinierung der Außen- und Sicherheitspolitik der Mitgliedstaaten.
Details:
- Ziel: Förderung des internationalen Friedens und der Sicherheit.
- Rechtsgrundlage: Vertrag über die Europäische Union (TEU), speziell Art. 24 und 31.
- Entscheidungen meist im Rat der Europäischen Union mit Einstimmigkeit.
- Instrumente: Gemeinsame Aktionen, Gemeinsame Standpunkte, Beschlüsse.
- Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik koordiniert GASP.
- Verwaltung: Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD).
- Militärische, diplomatische und wirtschaftliche Maßnahmen einsetzbar.
Welthandelsorganisation (WTO) und ihre Vereinbarungen
Definition:
Weltorganisation zur Regelung des internationalen Handels.
Details:
- Gegründet 1995 aus dem GATT.
- Sitz in Genf, Schweiz.
- 164 Mitgliedstaaten (Stand 2021).
- Ziel: Förderung des freien Welthandels.
- Streitbeilegungsverfahren zur Lösung von Handelskonflikten.
- Hauptabkommen: GATT, GATS, TRIPS.
- Prinzipien: Meistbegünstigung (Art. I GATT), Inländerbehandlung (Art. III GATT), Transparenz.
Rechtliche Rahmenbedingungen für internationale Verträge
Definition:
Rechtliche Vorschriften und Prinzipien, die die Gestaltung, Anwendung und Durchsetzung internationaler Verträge regeln.
Details:
- Quellen: Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (1969), nationales Vertragsrecht der beteiligten Staaten
- Grundprinzipien: Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten), Treu und Glauben, Verpflichtung zur Auslegung nach dem Sinn und Zweck
- Kollisionsrecht: Bestimmt das anzuwendende Recht bei internationalen Vertragsbeziehungen, u.a. Rom-I-Verordnung
- Streitbeilegung: Internationale Schiedsgerichte, ICJ, nationale Gerichte
- Anwendbares Recht: Meist durch Rechtswahl der Parteien festgelegt, ansonsten durch Kollisionsnormen
- Rechtsfolgen bei Vertragsbruch: Schadensersatz, Rücktritt, Vertragsaufhebung