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Accounting for consolidated financial statements - Exam
Accounting for consolidated financial statements - Exam Aufgabe 1) Sie sind der Finanzdirektor eines mittelständischen Unternehmens, das kürzlich die Mehrheit der Anteile an einem kleineren Tochterunternehmen erworben hat. Das Mutterunternehmen bilanziert nach HGB. Ihre Aufgabe ist es nun, erstmalig einen Konzernabschluss zu erstellen. Das Mutterunternehmen besitzt 80% der Anteile am Tochteruntern...

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Accounting for consolidated financial statements - Exam

Aufgabe 1)

Sie sind der Finanzdirektor eines mittelständischen Unternehmens, das kürzlich die Mehrheit der Anteile an einem kleineren Tochterunternehmen erworben hat. Das Mutterunternehmen bilanziert nach HGB. Ihre Aufgabe ist es nun, erstmalig einen Konzernabschluss zu erstellen.

  • Das Mutterunternehmen besitzt 80% der Anteile am Tochterunternehmen.
  • Das Mutterunternehmen wendet bei der Konsolidierung die Erwerbsmethode an.
  • Es bestehen interne Schuldverhältnisse zwischen Mutter- und Tochterunternehmen.
  • Sowohl das Mutter- als auch das Tochterunternehmen haben im Geschäftsjahr 2022 Gewinne erzielt.

a)

Du sollst die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns darstellen:

  • Wie ist die Erwerbsmethode grundsätzlich durchzuführen?
  • Welche besonderen Schritte sind dabei zu beachten und warum?

Lösung:

Erwerbsmethode zur Konsolidierung

Um die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns darzustellen, musst Du die Erwerbsmethode anwenden. Hier ist ein Schritt-für-Schritt-Leitfaden, wie Du vorgehen kannst:

Schritte zur Durchführung der Erwerbsmethode:
  • Ermittlung des Erwerbspreises: Zuerst wird der Erwerbspreis des Tochterunternehmens bestimmt. Dies beinhaltet die gezahlte Kaufpreis und alle Nebenkosten des Erwerbs.
  • Erfassung der erworbenen Vermögenswerte und Schulden: Identifiziere und bewerte die Buchwerte der übernommenen Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt.
  • Goodwill oder negativer Unterschiedsbetrag: Der Unterschied zwischen dem Erwerbspreis und dem Buchwert des Eigenkapitals des Tochterunternehmens wird als Goodwill (positiver Unterschiedsbetrag) oder als negativer Unterschiedsbetrag behandelt.
    • Goodwill: Ist der Betrag des Erwerbspreises höher als der Buchwert des Eigenkapitals, so wird die Differenz als Goodwill aktiviert.
    • Negativer Unterschiedsbetrag: Ist der Erwerbspreis geringer als der Buchwert des Eigenkapitals, wird der Unterschiedsbetrag als Ertrag in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
  • Eliminierung der internen Schuldverhältnisse: Sämtliche internen Verbindlichkeiten und Forderungen zwischen Mutter- und Tochterunternehmen müssen konsolidierungsbedingt eliminiert werden, um Doppelzählungen zu vermeiden. Zum Beispiel, wenn das Mutterunternehmen dem Tochterunternehmen einen Kredit gewährt hat, muss dies sowohl als Forderung beim Mutterunternehmen als auch als Verbindlichkeit beim Tochterunternehmen eliminiert werden.
  • Einbeziehung der Minderheitenanteile: Da das Mutterunternehmen nur 80 % der Anteile besitzt, müssen die 20 % Anteile, die von Minderheitsaktionären gehalten werden, gesondert ausgewiesen werden. Diese Minderheitenanteile sind im Eigenkapital aufzuführen und auch beim Jahresüberschuss anteilig auszuweisen.
  • Konsolidierung der Erträge und Aufwendungen: Die Umsätze und Aufwendungen von Mutter- und Tochterunternehmen werden addiert, jedoch werden interne Umsätze und Aufwendungen eliminiert, um die tatsächliche Ertragslage des Konzerns darzustellen.

Besondere Schritte:

  • Bewertung und Zuordnung: Die Bewertung der übernommenen Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens muss zum beizulegenden Zeitwert erfolgen, um eine realistische Darstellung der Vermögenslage zu gewährleisten.
  • Eliminierung konzerninterner Geschäfte: Verstärkte Aufmerksamkeit ist auf die Beseitigung aller konzerninternen Geschäfte zu legen, um Verzerrungen der Finanzlage zu vermeiden.
  • Ermittlung der Minderheitenanteile: Die genaue Berechnung und sorgfältige Darstellung der Minderheitenanteile sind wesentlich, um das Eigenkapital des Konzerns korrekt auszuweisen.
  • Ermittlung und Zuordnung des Goodwills: Der Goodwill ist regelmäßig auf Werthaltigkeit zu prüfen und gegebenenfalls abzuschreiben, was eine besondere Herausforderung sein kann.

b)

Innerhalb des Konsolidierungsprozesses besteht die Notwendigkeit der Schuldenkonsolidierung:

  • Erkläre den Zweck dieser Konsolidierungsmaßnahme.
  • Zeige detailliert, wie die Schuldenkonsolidierung durchgeführt wird, indem Du ein Beispiel mit Variablen (-100.000 EUR Konzernverbindlichkeiten zwischen Mutter- und Tochterunternehmen) berechnest.

Lösung:

Schuldenkonsolidierung im Rahmen der Konzernabschlusserstellung:

Die Schuldenkonsolidierung ist ein essentieller Bestandteil des Konsolidierungsprozesses in der Erstellung eines Konzernabschlusses. Hier sind die notwendigen Informationen und Schritte:

  • Zweck der Schuldenkonsolidierung:
  • Die Schuldenkonsolidierung zielt darauf ab, konzerninterne Schulden und Forderungen zu eliminieren, um zu verhindern, dass diese mehrfach im Konzernabschluss ausgewiesen werden. Ohne diese Eliminierung würden die Verbindlichkeiten und Forderungen des Konzerns aufgebläht und somit die Vermögens- und Finanzlage des Konzerns unzutreffend dargestellt. Durch die Schuldenkonsolidierung wird sichergestellt, dass nur die externen Schulden und Forderungen des Konzerns im Abschluss erscheinen.

  • Durchführung der Schuldenkonsolidierung (Beispiel):

Gehen wir davon aus, dass zwischen Mutter- und Tochterunternehmen ein Betrag von -100.000 EUR an Konzernverbindlichkeiten besteht. Hier ist ein Schritt-für-Schritt-Prozess zur Eliminierung dieser internen Schulden:

  • Schritt 1: Identifizierung der internen Schulden:
  • Als Erstes müssen die internen Verbindlichkeiten und Forderungen zwischen Mutter- und Tochterunternehmen identifiziert werden. In diesem Fall beträgt die Verbindlichkeit -100.000 EUR.

  • Schritt 2: Buchung der Eliminierung im Konzernabschluss:
  • Jetzt musst Du diese internen Schulden ausbuchen. Dies erfolgt durch eine Gegenbuchung, um die Schulden und die korrespondierenden Forderungen zu neutralisieren.

Berechnung:

Angenommen, die Muttergesellschaft hat eine Forderung von 100.000 EUR gegen die Tochtergesellschaft und die Tochtergesellschaft hat eine entsprechende Verbindlichkeit von 100.000 EUR gegenüber der Muttergesellschaft. Diese müssen wie folgt eliminiert werden:

  • Buchung im Einzelabschluss der Muttergesellschaft:
  • Forderung gegen Tochtergesellschaft (Aktivseite): 100.000 EUR

    • Buchung im Einzelabschluss der Tochtergesellschaft:
    • Verbindlichkeit gegenüber Muttergesellschaft (Passivseite): 100.000 EUR

      Im Konzernabschluss:
      • Eliminierung der Forderung: -100.000 EUR (Kredit: Forderungen)
      • Eliminierung der Verbindlichkeit: -100.000 EUR (Soll: Verbindlichkeiten)

    Nach diesen Buchungen sind die internen Schulden und Forderungen neutralisiert, und im Konzernabschluss werden nur noch die externen Verbindlichkeiten und Forderungen ausgewiesen.

c)

Im Rahmen der Ertragskonsolidierung:

  • Was ist unter der Aufwands- und Ertragskonsolidierung zu verstehen?
  • Hinterlege Deine Antwort mit einem Beispiel: Das Mutterunternehmen hat Waren im Wert von 200.000 EUR an das Tochterunternehmen verkauft. Diese wurden noch nicht weiterveräußert. Wie ist dieser Sachverhalt im Konzernabschluss zu behandeln?

Lösung:

Ertragskonsolidierung im Rahmen der Konzernabschlusserstellung:

Zur Ertragskonsolidierung gehört auch die Aufwands- und Ertragskonsolidierung. Hier sind die Details:

  • Aufwands- und Ertragskonsolidierung:
  • Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung hat das Ziel, alle internen Erträge und Aufwendungen, die zwischen den Konzernunternehmen entstanden sind, zu eliminieren. Dies verhindert, dass konzerninterne Gewinne doppelt ausgewiesen werden, und stellt sicher, dass der Konzernabschluss nur die Erträge und Aufwendungen gegenüber externen Dritten darstellt.

  • Beispiel:
  • Angenommen, das Mutterunternehmen hat Waren im Wert von 200.000 EUR an das Tochterunternehmen verkauft, und diese Waren wurden noch nicht weiterveräußert. In diesem Fall ist eine Eliminierung der internen Umsätze und der damit verbundenen Aufwendungen erforderlich.

    • Buchungen im Einzelabschluss:
    • Umsätze (Mutterunternehmen): 200.000 EUR

      Warenbestand (Tochterunternehmen): 200.000 EUR

    • Konsolidierungsbuchungen im Konzernabschluss:
    • Eliminierung der Umsätze: -200.000 EUR (Soll: Umsatzerlöse)

      Eliminierung der Aufwendungen: -200.000 EUR (Kredit: Bestandsveränderungen oder Aufwendungen für Waren)

    Durch diese Konsolidierungsbuchungen stellst Du sicher, dass die internen Verkäufe im Konzernabschluss eliminiert werden, so dass der Konzernabschluss nur noch die Umsätze und Aufwendungen gegenüber externen Parteien anzeigt.

    Falls die Waren am Bilanzstichtag noch nicht weiterveräußert wurden, führt das auch zu einer Anpassung der Bestandsveränderungen im Konzernabschluss.

    zusätzliche Konsolidierungsbuchung bei nicht veräußerten Waren:

    • Anpassung der Bestandsveränderungen:
    • Interner Gewinnanteil im Warenbestand: Hier muss geprüft werden, ob ein interner Gewinnanteil, z.B. eine Marge, enthalten ist, und dieser muss eliminiert werden.

      Falls das Mutterunternehmen die Waren zu einem höheren Preis (mit Marge) verkauft hat, würde dies eine weitere Konsolidierung erfordern.

Angenommen, der Verkaufspreis beinhaltet eine Marge von 20.000 EUR:

  • Interner Gewinnanteil (20,000 EUR): Diese Marge muss ebenfalls eliminiert werden, um eine realistische Bilanzierung im Konzernabschluss sicherzustellen.

    Buchung zur Eliminierung des internen Gewinns:

  • Warenbestand: 200.000 EUR (zu eliminieren)
  • Eingefahrener interner Gewinn: -20.000 EUR (zu eliminieren)

Das bedeutet, dass zusätzlich zur oben beschriebenen Eliminierung der internen Umsätze auch die interne Gewinnmarge im Warenbestand eliminiert wird, falls diese noch nicht realisiert wurde. Diese Konsolidierung sorgt dafür, dass die Vermögenslage des Konzerns realistischer dargestellt wird.

Aufgabe 2)

Du bist der Finanzleiter eines multinationalen Konzerns und musst den Konsolidierungskreis für den Konzernabschluss nach IFRS festlegen. Deine Aufgaben umfassen die Festlegung, welche Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden sowie die Anwendung der neuesten IFRS-Vorschriften. Der Konzern besteht aus einem Mutterunternehmen (A-GmbH) und mehreren Tochterunternehmen. Diese beinhalten die B-AG (100% Stimmrechte), die C-KG (30% Stimmrechte, jedoch beherrschender Einfluss), und die D-OHG (vorübergehende Beteiligung, 10% Stimmrechte). Zusätzlich existiert ein Gemeinschaftsunternehmen E-GmbH, an dem die A-GmbH 50%-Anteile hält.

a)

  • Identifiziere die im Konzernabschluss zu konsolidierenden Unternehmen. Begründe Deine Entscheidung und beziehe Dich hierbei auf die Kriterien der Beherrschung.
  • Lösung:

    Um die Unternehmen zu identifizieren, die im Konzernabschluss konsolidiert werden müssen, verwenden wir die folgenden Kriterien der Beherrschung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS):

    • Beherrschender Einfluss: Ein Mutterunternehmen beherrscht ein Tochterunternehmen, wenn es die Macht hat, die maßgeblichen Aktivitäten zu steuern, die Renditen aus dem Engagement mit dem Tochterunternehmen zu erhalten und die Fähigkeit besitzt, seine Macht zu nutzen, um diese Renditen zu beeinflussen.

    Basierend auf diesen Kriterien analysieren wir die verschiedenen Unternehmen im Konzern:

    • B-AG: Die A-GmbH besitzt 100% der Stimmrechte der B-AG, daher beherrscht die A-GmbH diese vollständig. Die B-AG wird somit im Konzernabschluss konsolidiert.
    • C-KG: Obwohl die A-GmbH nur 30% der Stimmrechte hält, übt sie beherrschenden Einfluss aus. Dies bedeutet, dass die A-GmbH trotz der Minderheitsbeteiligung die maßgeblichen Aktivitäten steuern kann. Dementsprechend wird die C-KG ebenfalls im Konzernabschluss konsolidiert.
    • D-OHG: Die A-GmbH hält nur eine vorübergehende Beteiligung von 10% der Stimmrechte, was keinen beherrschenden Einfluss vermittelt. Da keine Beherrschung vorliegt, wird die D-OHG nicht im Konzernabschluss konsolidiert.
    • E-GmbH: Die A-GmbH hält 50% der Anteile an der E-GmbH, was auf ein Gemeinschaftsunternehmen hinweist. Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert und sind daher nicht vollständig zu konsolidieren.

    Daher sind die folgenden Unternehmen im Konzernabschluss zu konsolidieren:

    • B-AG (100% beherrscht)
    • C-KG (30% beherrschender Einfluss)

    Die D-OHG und die E-GmbH werden nicht vollständig konsolidiert:

    • D-OHG (vorübergehende 10% Beteiligung, kein beherrschender Einfluss)
    • E-GmbH (Gemeinschaftsunternehmen, Equity-Methode)

    Zusammengefasst werden B-AG und C-KG im Konzernabschluss konsolidiert, während D-OHG und E-GmbH nicht vollständig konsolidiert werden.

    b)

  • Welche Ausnahmen sind gemäß den IFRS-Vorschriften von der Konsolidierung zulässig? Erkläre, welche Unternehmen im oben genannten Szenario möglicherweise von der Konsolidierung ausgeschlossen werden können und warum.
  • Lösung:

    Nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) gibt es bestimmte Ausnahmen, die eine Nicht-Konsolidierung von Tochterunternehmen rechtfertigen können. Diese Ausnahmen sind in IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ und anderen relevanten IFRS-Normen dargelegt. Hier sind die Hauptausnahmen:

    • Vorübergehende Beteiligung: Wenn das Mutterunternehmen eine Beteiligung nur hält, um sie innerhalb eines Jahres zu verkaufen, oder wenn der Tochtergesellschaft gravierende langfristige Beschränkungen auferlegt sind, die das Mutterunternehmen daran hindern, seine beherrschende Macht auszuüben.
    • Größe und Wesentlichkeit: Wenn ein Tochterunternehmen finanziell unbedeutend ist und keine wesentlichen Auswirkungen auf das Konzernergebnis und die Finanzlage hat, könnte eine Konsolidierung unter bestimmten Umständen unterbleiben.
    • Verkauf oder Aufgabe: Wenn das Mutterunternehmen die Absicht hat, die Tochtergesellschaft zu verkaufen oder aufzugeben und dies bereits geplant und verkündet ist.

    Basierend auf diesen Ausnahmen, analysieren wir die Unternehmen im Szenario:

    • D-OHG: Die A-GmbH hält eine vorübergehende Beteiligung von 10% an der D-OHG. Da die Beteiligung vorübergehend ist und kein beherrschender Einfluss existiert, fällt die D-OHG unter die Ausnahme der vorübergehenden Beteiligung. Somit könnte die D-OHG von der Konsolidierung ausgeschlossen werden.
    • E-GmbH: Die E-GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen. Nach den IFRS-Regeln wird ein Gemeinschaftsunternehmen in der Regel nicht vollständig konsolidiert, sondern nach der Equity-Methode bilanziert. Daher kann die E-GmbH von der vollständigen Konsolidierung ausgeschlossen und stattdessen nach der Equity-Methode erfasst werden.

    Die anderen Unternehmen (B-AG und C-KG) müssen jedoch konsolidiert werden, da sie die Kriterien für beherrschende Einflussnahme erfüllen und keine der oben genannten Ausnahmen zutreffen.

    Zusammengefasst könnten im oben genannten Szenario die folgenden Unternehmen von der Konsolidierung ausgeschlossen werden:

    • D-OHG (10% vorübergehende Beteiligung, kein beherrschender Einfluss)
    • E-GmbH (Gemeinschaftsunternehmen, nach der Equity-Methode zu bilanziert)

    c)

  • Erläutere den Spezialfall der Quotenkonsolidierung. Wie muss das Gemeinschaftsunternehmen E-GmbH in den Konzernabschluss einbezogen werden? Begründe Deine Antwort unter Bezugnahme auf IAS 31.
  • Lösung:

    Die Quotenkonsolidierung ist eine Methode der Konsolidierung, die früher nach IAS 31 „Anteile an Joint Ventures“ für Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) angewendet wurde. Hierbei wurden die Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Gemeinschaftsunternehmens anteilig nach dem Beteiligungsverhältnis des Mutterunternehmens konsolidiert.

    Diese Methode wurde jedoch mit der Einführung von IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“ ersetzt, der IAS 31 ablöste. Nach IFRS 11 gibt es zwei Arten von gemeinsamen Vereinbarungen:

    • Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures): Diese werden nach der Equity-Methode bilanziert.
    • Gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Operations): Diese werden anteilig konsolidiert, wobei die Anteile an Vermögenswerten, Schulden sowie Erträgen und Aufwendungen des Mutterunternehmens erfasst werden.

    Im vorliegenden Szenario handelt es sich bei der E-GmbH um ein Gemeinschaftsunternehmen, da die A-GmbH 50 % der Anteile hält. Gemäß IFRS 11 müssen die Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode erfasst werden und nicht durch eine vollständige oder anteilige Konsolidierung. Dies bedeutet, dass das Mutterunternehmen (A-GmbH) seinen Anteil an den Nettovermögenswerten des Gemeinschaftsunternehmens (E-GmbH) als einen einzigen Posten in seiner Bilanz und seinen Anteil an den Gewinnen oder Verlusten des Gemeinschaftsunternehmens in der Gewinn- und Verlustrechnung ausweist.

    Zusammengefasst:

    • Die Quotenkonsolidierung ist nicht mehr anwendbar für Gemeinschaftsunternehmen nach den aktuellen IFRS-Regelungen.
    • Das Gemeinschaftsunternehmen E-GmbH wird gemäß IFRS 11 nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

    Daher muss die A-GmbH ihren Anteil an der E-GmbH in den Konzernabschluss nach der Equity-Methode konsolidieren, wobei die Beteiligung als ein einzelner Posten in der Bilanz und der Anteil am Ergebnis des Gemeinschaftsunternehmens in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden.

    d)

  • Fördere die Relevanz der neuen IFRS-Vorschriften für Deinen Konzernabschluss. Stelle dar, welche Änderungen durch IFRS 10 und IFRS 12 eingeführt wurden und wie diese in Deinem konkreten Fall zur Anwendung kommen.
  • Lösung:

    Die neuesten IFRS-Vorschriften, insbesondere IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ und IFRS 12 „Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen“, haben signifikante Änderungen eingeführt, die für die Erstellung des Konzernabschlusses relevant sind. Hier sind die wesentlichen Änderungen und ihre Anwendung auf unseren konkreten Fall:

    • IFRS 10 „Konzernabschlüsse“: Dieser Standard legt fest, wann ein Unternehmen ein anderes Unternehmen zu konsolidieren hat. Er definiert den Begriff der Beherrschung, welche gegeben ist, wenn:
      • das Mutterunternehmen die Macht besitzt, maßgebliche Entscheidungen zum Steuern der aktiven Geschäftstätigkeit des Tochterunternehmens zu treffen,
      • es in der Lage ist, variable Renditen aus der Beteiligung am Tochterunternehmen zu erhalten, und
      • es die Macht hat, diese Renditen durch seine Einflussnahme zu beeinflussen.

    In unserem Fall:

    • B-AG: Da die A-GmbH 100% der Stimmrechte besitzt, ist die Beherrschung klar und B-AG wird nach IFRS 10 konsolidiert.
    • C-KG: Trotz nur 30% der Stimmrechte hat die A-GmbH beherrschenden Einfluss. Entsprechend den Kriterien von IFRS 10 wird auch die C-KG konsolidiert.
    • D-OHG: Mit nur 10% der Stimmrechte und einer vorübergehenden Beteiligung gibt es keinen beherrschenden Einfluss. Daher wird die D-OHG nicht konsolidiert.
    • E-GmbH: Als Gemeinschaftsunternehmen, an dem die A-GmbH 50% der Anteile hält, wird hier nicht der Konzernabschluss nach der vollständigen Konsolidierungsmethode angewendet, sondern nach IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“ die Equity-Methode.
    • IFRS 12 „Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen“: Dieser Standard verlangt umfangreiche Angaben zu den Beteiligungen an anderen Unternehmen, um die Art der Beteiligungen, die Risiken, die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen und das Ausmaß der Beherrschung und des Einflusses offenzulegen. Er fordert Informationen über:
      • Konsolidierte Tochterunternehmen,
      • Joint Ventures und assoziierte Unternehmen sowie
      • Unkonsolidierte strukturierte Unternehmen.

    Im konkreten Fall bedeutet dies:

    • Die A-GmbH muss zusätzliche Angaben zu ihren konsolidierten Tochterunternehmen (B-AG und C-KG) machen, einschließlich deren Art und Ausmaß der Beherrschung, sowie deren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
    • Für die E-GmbH, ein nach der Equity-Methode erfasstes Gemeinschaftsunternehmen, müssen Informationen über die Art der Vereinbarung, das Beteiligungsverhältnis sowie die finanziellen Auswirkungen und Risiken, die sich daraus ergeben, offengelegt werden.
    • Für die D-OHG, die nicht konsolidiert ist, müssen Angaben gemacht werden, um die Art der vorübergehenden Beteiligung und deren Auswirkungen auf den Konzern darzulegen.

    Zusammenfassend haben IFRS 10 und IFRS 12 wesentliche Änderungen in den Bereichen Konsolidierung und Offenlegung eingeführt. In unserem Fall führt IFRS 10 dazu, dass B-AG und C-KG konsolidiert werden, während die E-GmbH nach der Equity-Methode erfasst wird und D-OHG nicht konsolidiert wird. IFRS 12 erfordert umfassende Offenlegungen zu allen Arten von Beteiligungen, einschließlich konsolidierter Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und nicht konsolidierter Beteiligungen.

    Aufgabe 3)

    Sachverhalt: Die Futura GmbH (Muttergesellschaft) und die Nova AG (Tochtergesellschaft) gehören zum Konsolidierungskreis der Maxima Gruppe. Im Geschäftsjahr 2022 verkaufte die Futura GmbH Waren im Wert von 500.000 € an die Nova AG mit einem Aufschlag von 25 % auf die Anschaffungskosten. Am 31.12.2022 befanden sich noch 20 % dieser Waren im Lager der Nova AG.Angenommen, die Margen seien gleichmäßig verteilt über die gesamte Lieferung. Gleichzeitig existieren interne Forderungen der Futura GmbH an die Nova AG in Höhe von 150.000 € und Verbindlichkeiten in gleicher Höhe in der Bilanz der Nova AG.

    b)

    Teilaufgabe 2: Bereinige die internen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der Futura GmbH und der Nova AG zum 31.12.2022. Erstelle die entsprechenden Buchungssätze zur Elimination der Intercompany-Transaktionen.

    • Eliminiere die internen Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bilanz der Mutter- und Tochtergesellschaft.
    • Vermeide dabei jegliche doppelte Erfassung in den konsolidierten Abschlüssen des Konzerns.

    Lösung:

    Teilaufgabe 2: Bereinige die internen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der Futura GmbH und der Nova AG zum 31.12.2022. Erstelle die entsprechenden Buchungssätze zur Elimination der Intercompany-Transaktionen.

    • Eliminiere die internen Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bilanz der Mutter- und Tochtergesellschaft.
    • Vermeide dabei jegliche doppelte Erfassung in den konsolidierten Abschlüssen des Konzerns.

    Schritt-für-Schritt-Lösung:

    1. Identifikation der internen Forderungen und Verbindlichkeiten:

    Die internen Forderungen der Futura GmbH an die Nova AG betragen 150.000 €. In gleicher Höhe stehen Verbindlichkeiten der Nova AG an die Futura GmbH in der Bilanz.

    2. Elimination der internen Forderungen und Verbindlichkeiten:

    Um eine doppelte Erfassung in den konsolidierten Abschlüssen des Konzerns zu vermeiden, müssen die internen Forderungen und Verbindlichkeiten gegeneinander aufgerechnet und eliminiert werden.

    Buchungssätze zur Elimination:

    In den konsolidierten Abschlüssen wird die folgende Buchung vorgenommen:

    • Dr. Interne Verbindlichkeiten (Nova AG) - 150.000 €
    • Cr. Interne Forderungen (Futura GmbH) - 150.000 €

    Durch diese Buchung werden die internen Forderungen und Verbindlichkeiten in gleicher Höhe eliminiert und somit jegliche doppelte Erfassung in den konsolidierten Abschlüssen des Maxima Konzerns vermieden. Dies zeigt, dass der Konzern keine offenen internen Forderungen oder Verbindlichkeiten hat.

    Aufgabe 4)

    ABC AG, ein international agierender Konzern mit Sitz in Deutschland, erstellt sowohl nach IFRS als auch nach dem deutschen HGB konsolidierte Abschlüsse. In ihrem Jahresbericht für 2022 finden sich unterschiedliche Bewertungen und Darstellungen diverser Posten. Zwei der wichtigsten Unterschiede betreffen Goodwill und Leasingverhältnisse. Der Konzern hat ein Tochterunternehmen im Jahr 2021 erworben und dabei einen erheblichen Goodwill in den IFRS-Abschlüssen ausgewiesen. Zudem hat ABC AG diverse Leasingverträge unterhalten, die nach IFRS 16 bilanziert werden. Du bist als externer Berater beauftragt, eine detaillierte Analyse der Auswirkungen dieser Unterschiede auf die konsolidierten Abschlüsse gemäß IFRS und HGB durchzuführen.

    a)

    Erläutere die Unterschiede in der Bilanzierung von Goodwill im Jahresabschluss nach IFRS und nach HGB. Gehe insbesondere auf die Ansatz- und Bewertungsmethoden ein, und erkläre, wie sich diese auf die konsolidierten Abschlüsse von ABC AG auswirken. Nutze konkrete Beispiele und zeige mögliche Auswirkungen mathematisch auf. Beispiel: Angenommen, der Kaufpreis für das Tochterunternehmen betrug 1.000.000 €, und die erworbenen Nettovermögenswerte haben einen beizulegenden Zeitwert von 700.000 €.

    Lösung:

    Die Bilanzierung von Goodwill unterscheidet sich erheblich zwischen den International Financial Reporting Standards (IFRS) und dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Unterschiede beeinflussen die konsolidierten Abschlüsse eines Unternehmens erheblich. Im Folgenden werden die Ansatz- und Bewertungsmethoden für Goodwill nach IFRS und HGB erläutert und mögliche Auswirkungen mathematisch dargestellt.

    • Anschaffung von Goodwill:
      • IFRS: Nach IFRS wird Goodwill als der Betrag definiert, der den Kaufpreis über den netto beizulegenden Zeitwert der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten hinausgeht. Goodwill wird als immaterieller Vermögenswert erfasst und muss jährlich auf Wertminderung getestet werden.
      • HGB: Nach HGB wird Goodwill ebenfalls als Differenzbetrag zwischen Kaufpreis und dem Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Schulden definiert. Allerdings wird Goodwill nach HGB planmäßig über eine bestimmte Nutzungsdauer abgeschrieben, die in der Regel fünf Jahre beträgt, sofern keine andere Nutzungsdauer verlässlich geschätzt werden kann.
    • Beispiel:
      • Angenommen, der Kaufpreis für das Tochterunternehmen beträgt 1.000.000 €, und die erworbenen Nettovermögenswerte haben einen beizulegenden Zeitwert von 700.000 €. Daraus ergibt sich:
        • Berechnung von Goodwill
        • Angenommen, der Kaufpreis für das Tochterunternehmen beträgt 1.000.000 €, und die erworbenen Nettovermögenswerte haben einen beizulegenden Zeitwert von 700.000 €. Daraus ergibt sich ein Goodwill von:

            • $$\text{Goodwill} = \text{Kaufpreis} - \text{beizulegender Zeitwert der erworbenen Nettovermögenswerte}$$ $$\text{Goodwill} = 1.000.000 € - 700.000 € = 300.000 €$$
      • Bewertung:
        • IFRS: Der Goodwill von 300.000 € wird im Jahresabschluss als immaterieller Vermögenswert erfasst. Es erfolgt keine planmäßige Abschreibung, jedoch muss eine jährliche Überprüfung auf Wertminderung („Impairment Test“) erfolgen.
        • HGB: Der Goodwill von 300.000 € wird planmäßig über eine angenommene Nutzungsdauer abgeschrieben. Angenommen, die Abschreibungsdauer beträgt fünf Jahre, dann ergibt dies eine jährliche Abschreibung von:
            • $$\text{Jährliche Abschreibung} = \frac{\text{Goodwill}}{\text{Nutzungsdauer}}$$ $$\text{Jährliche Abschreibung} = \frac{300.000 €}{5 \text{ Jahre}} = 60.000 € \text{ pro Jahr}$$

          Dies bedeutet, dass im HGB-Abschluss jährlich 60.000 € abgeschrieben werden, was den Gewinn mindert. Im IFRS-Abschluss erfolgt jedoch nur eine Abschreibung, wenn eine Wertminderung festgestellt wird, was nicht jährlich sein muss.

        • Auswirkungen auf die konsolidierten Abschlüsse:
          • IFRS: Im IFRS-Abschluss bleibt der Goodwill solange unverändert, bis eine Wertminderung festgestellt wird. Dies führt möglicherweise zu höheren Vermögenswerten in der Bilanz und einem höheren Eigenkapital, sofern keine Wertminderung erfolgt.
          • HGB: Im HGB-Abschluss wird der Goodwill kontinuierlich über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Dies führt zu wiederkehrenden Abschreibungskosten, die den Jahresüberschuss mindern und somit das Eigenkapital reduzieren.
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