Recht der börsennotierten Aktiengesellschaft - Cheatsheet
Definition und Merkmale der Aktiengesellschaft
Definition:
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist und deren Gesellschafter (Aktionäre) an der Börse handelbare Anteile besitzen.
Details:
- Mindestgrundkapital: 50.000 EUR
- Organe: Hauptversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat
- Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
- Aktien können an Börse gehandelt werden
- Jährliche Berichterstattung und Bilanzierungspflicht
Rechte und Pflichten von Aktionären
Definition:
Aktionäre haben bestimmte Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an einer börsennotierten Aktiengesellschaft (AG).
Details:
- Stimmrecht: Teilnahme an Hauptversammlungen und Abstimmung über wichtige Unternehmensentscheidungen.
- Dividendenrecht: Anspruch auf einen Teil des Gewinns.
- Informationsrecht: Zugang zu wichtigen Unternehmensinformationen.
- Bezugsrecht: Vorrang bei der Ausgabe neuer Aktien.
- Treuepflicht: Verhalten im Interesse der Gesellschaft.
- Nachschusspflicht: grundsätzlich keine, aber bei bestimmten Formen von Aktiengesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG) möglich.
Rechtsformwahl und Umstrukturierung zur Börsentauglichkeit
Definition:
Rechtsformwahl und Umstrukturierung zur Börsentauglichkeit: Wichtiger Prozess für Unternehmen, um sich für den Börsengang vorzubereiten. Notwendigkeit der Anpassung der Rechtsform und interne Umstrukturierungen.
Details:
- Aktuelle Rechtsform prüfen und anpassen (z.B. Umwandlung in eine Aktiengesellschaft)
- Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen für Börsennotierung
- Sicherstellung der Transparenz und Publizitätspflichten
- Corporate Governance-Richtlinien einführen
- Interne Prozesse und Strukturen optimieren
- Due Diligence und Bewertung des Unternehmens
Prospektpflicht und Offenlegungspflichten beim Börsengang
Definition:
Vorschriften zur Transparenz und Information bei einem Börsengang, um Investoren zu schützen.
Details:
- Prospektpflicht: Veröffentlichung eines Prospekts mit umfassenden Informationen über das Unternehmen (§ 3 WpPG).
- Offenlegungspflichten: Regelmäßige Veröffentlichung finanzieller und nicht-finanzieller Informationen (Quartalsberichte, Ad-hoc-Mitteilungen).
- Ziel: Erhöhung der Marktransparenz und Schutz der Anleger.
- Überwachung: BaFin kontrolliert die Einhaltung.
- Strafen bei Verstoß: Geldbußen, Schadensersatzansprüche.
Haftungsrisiken für Organe und Berater beim IPO
Definition:
Verantwortlichkeiten und potenzielle Haftungen des Managements und der Berater eines Unternehmens im Rahmen eines Börsengangs.
Details:
- Haftung für falsche oder unvollständige Angaben im Wertpapierprospekt nach § 21 WpPG
- Haftung für Kursverluste und Schäden aufgrund von Fehlinformationen
- Innenhaftung: Schäden innerhalb des Unternehmens durch Pflichtverstöße
- Außenhaftung: Dritte können Ansprüche geltend machen
- Beratungsfehler: Berater haften für ungenaue oder unsachgemäße Beratung
- Versicherungsschutz: D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance)
Kapitalmarktrechtliche Pflichten und Transparenz
Definition:
Verpflichtungen gemäß Kapitalmarktrecht zur Förderung der Markttransparenz und des Anlegerschutzes.
Details:
- Ad-hoc-Publizität: Veröffentlichung kursrelevanter Informationen gemäß Art. 17 MAR
- Finanzberichterstattung: Halbjahres- und Jahresabschlüsse, Quartalsberichte
- Directors' Dealings: Offenlegungspflichten für Führungspersonen (Art. 19 MAR)
- Stimmrechtsmeldungen: Meldung bedeutender Beteiligungen gemäß §33 WpHG
- Corporate Governance: Kodex-Einhaltung und Berichterstattung
- Insiderhandel: Verbot von Insidergeschäften und Kurspflege gemäß Art. 14 MAR
Regelungen zum Marktmissbrauch und Insiderhandel
Definition:
Regelungen zum Marktmissbrauch und Insiderhandel betreffen Maßnahmen zur Verhinderung unlauterer Praktiken, die den Markt manipulieren oder Insiderinformationen ausnutzen.
Details:
- Insiderhandel: Handel mit Aktien basierend auf nicht-öffentlichen Informationen
- Marktmissbrauch: Manipulative Handlungen, die den Marktverlauf beeinflussen
- Rechtsgrundlage: EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
- Sanktionen: Geldstrafen, Handelssperren & strafrechtliche Verfolgung
- Ad-hoc-Publizitätspflicht: Unternehmen müssen Insiderinformationen unverzüglich veröffentlichen
Verfahren und rechtliche Anforderungen bei öffentlichen Übernahmen
Definition:
Verfahren und rechtliche Anforderungen bei öffentlichen Übernahmen legen fest, wie ein Unternehmen ein börsennotiertes Unternehmen übernehmen kann und welche Gesetze und Vorschriften dabei zu beachten sind.
Details:
- Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) regelt Übernahmen in Deutschland.
- Angebotsfrist: Mindestens 4 Wochen nach Veröffentlichung des Übernahmeangebotes (§ 16 Abs. 1 WpÜG).
- Pflichten bei der Übernahme:
- Veröffentlichung einer Entscheidung zur Abgabe eines Angebots (§ 10 WpÜG)
- Angebotsunterlage muss bei BaFin eingereicht und genehmigt werden (§ 11 WpÜG)
- Kartellrechtliche Freigaben achten:
- EU-Fusionskontrollverordnung
- GWB (in Deutschland)
- Freiwilliges vs. Pflichtangebot:
- Pflichtangebot bei Überschreitung der Kontrolle (30%-Schwelle)
- Freiwilliges Angebot zu besseren Konditionen
- Annahmequote und finanzielle Mittel prüfen