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Recht der börsennotierten Aktiengesellschaft - Cheatsheet
Recht der börsennotierten Aktiengesellschaft - Cheatsheet Definition und Merkmale der Aktiengesellschaft Definition: Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist und deren Gesellschafter (Aktionäre) an der Börse handelbare Anteile besitzen. Details: Mindestgrundkapital: 50.000 EUR Organe: Hauptversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat Haftung beschrä...

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Recht der börsennotierten Aktiengesellschaft - Cheatsheet

Definition und Merkmale der Aktiengesellschaft

Definition:

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist und deren Gesellschafter (Aktionäre) an der Börse handelbare Anteile besitzen.

Details:

  • Mindestgrundkapital: 50.000 EUR
  • Organe: Hauptversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat
  • Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
  • Aktien können an Börse gehandelt werden
  • Jährliche Berichterstattung und Bilanzierungspflicht
  • Rechte und Pflichten von Aktionären

    Definition:

    Aktionäre haben bestimmte Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an einer börsennotierten Aktiengesellschaft (AG).

    Details:

    • Stimmrecht: Teilnahme an Hauptversammlungen und Abstimmung über wichtige Unternehmensentscheidungen.
    • Dividendenrecht: Anspruch auf einen Teil des Gewinns.
    • Informationsrecht: Zugang zu wichtigen Unternehmensinformationen.
    • Bezugsrecht: Vorrang bei der Ausgabe neuer Aktien.
    • Treuepflicht: Verhalten im Interesse der Gesellschaft.
    • Nachschusspflicht: grundsätzlich keine, aber bei bestimmten Formen von Aktiengesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG) möglich.

    Rechtsformwahl und Umstrukturierung zur Börsentauglichkeit

    Definition:

    Rechtsformwahl und Umstrukturierung zur Börsentauglichkeit: Wichtiger Prozess für Unternehmen, um sich für den Börsengang vorzubereiten. Notwendigkeit der Anpassung der Rechtsform und interne Umstrukturierungen.

    Details:

    • Aktuelle Rechtsform prüfen und anpassen (z.B. Umwandlung in eine Aktiengesellschaft)
    • Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen für Börsennotierung
    • Sicherstellung der Transparenz und Publizitätspflichten
    • Corporate Governance-Richtlinien einführen
    • Interne Prozesse und Strukturen optimieren
    • Due Diligence und Bewertung des Unternehmens

    Prospektpflicht und Offenlegungspflichten beim Börsengang

    Definition:

    Vorschriften zur Transparenz und Information bei einem Börsengang, um Investoren zu schützen.

    Details:

    • Prospektpflicht: Veröffentlichung eines Prospekts mit umfassenden Informationen über das Unternehmen (§ 3 WpPG).
    • Offenlegungspflichten: Regelmäßige Veröffentlichung finanzieller und nicht-finanzieller Informationen (Quartalsberichte, Ad-hoc-Mitteilungen).
    • Ziel: Erhöhung der Marktransparenz und Schutz der Anleger.
    • Überwachung: BaFin kontrolliert die Einhaltung.
    • Strafen bei Verstoß: Geldbußen, Schadensersatzansprüche.

    Haftungsrisiken für Organe und Berater beim IPO

    Definition:

    Verantwortlichkeiten und potenzielle Haftungen des Managements und der Berater eines Unternehmens im Rahmen eines Börsengangs.

    Details:

    • Haftung für falsche oder unvollständige Angaben im Wertpapierprospekt nach § 21 WpPG
    • Haftung für Kursverluste und Schäden aufgrund von Fehlinformationen
    • Innenhaftung: Schäden innerhalb des Unternehmens durch Pflichtverstöße
    • Außenhaftung: Dritte können Ansprüche geltend machen
    • Beratungsfehler: Berater haften für ungenaue oder unsachgemäße Beratung
    • Versicherungsschutz: D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance)

    Kapitalmarktrechtliche Pflichten und Transparenz

    Definition:

    Verpflichtungen gemäß Kapitalmarktrecht zur Förderung der Markttransparenz und des Anlegerschutzes.

    Details:

    • Ad-hoc-Publizität: Veröffentlichung kursrelevanter Informationen gemäß Art. 17 MAR
    • Finanzberichterstattung: Halbjahres- und Jahresabschlüsse, Quartalsberichte
    • Directors' Dealings: Offenlegungspflichten für Führungspersonen (Art. 19 MAR)
    • Stimmrechtsmeldungen: Meldung bedeutender Beteiligungen gemäß §33 WpHG
    • Corporate Governance: Kodex-Einhaltung und Berichterstattung
    • Insiderhandel: Verbot von Insidergeschäften und Kurspflege gemäß Art. 14 MAR

    Regelungen zum Marktmissbrauch und Insiderhandel

    Definition:

    Regelungen zum Marktmissbrauch und Insiderhandel betreffen Maßnahmen zur Verhinderung unlauterer Praktiken, die den Markt manipulieren oder Insiderinformationen ausnutzen.

    Details:

    • Insiderhandel: Handel mit Aktien basierend auf nicht-öffentlichen Informationen
    • Marktmissbrauch: Manipulative Handlungen, die den Marktverlauf beeinflussen
    • Rechtsgrundlage: EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
    • Sanktionen: Geldstrafen, Handelssperren & strafrechtliche Verfolgung
    • Ad-hoc-Publizitätspflicht: Unternehmen müssen Insiderinformationen unverzüglich veröffentlichen

    Verfahren und rechtliche Anforderungen bei öffentlichen Übernahmen

    Definition:

    Verfahren und rechtliche Anforderungen bei öffentlichen Übernahmen legen fest, wie ein Unternehmen ein börsennotiertes Unternehmen übernehmen kann und welche Gesetze und Vorschriften dabei zu beachten sind.

    Details:

    • Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) regelt Übernahmen in Deutschland.
    • Angebotsfrist: Mindestens 4 Wochen nach Veröffentlichung des Übernahmeangebotes (§ 16 Abs. 1 WpÜG).
    • Pflichten bei der Übernahme:
      • Veröffentlichung einer Entscheidung zur Abgabe eines Angebots (§ 10 WpÜG)
      • Angebotsunterlage muss bei BaFin eingereicht und genehmigt werden (§ 11 WpÜG)
    • Kartellrechtliche Freigaben achten:
      • EU-Fusionskontrollverordnung
      • GWB (in Deutschland)
    • Freiwilliges vs. Pflichtangebot:
      • Pflichtangebot bei Überschreitung der Kontrolle (30%-Schwelle)
      • Freiwilliges Angebot zu besseren Konditionen
    • Annahmequote und finanzielle Mittel prüfen
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