Aktienrecht - Cheatsheet
Definition und Entstehung einer Aktiengesellschaft
Definition:
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Haftung der Aktionäre beschränkt auf ihre Einlage.
Details:
- Aktienkapital mindestens €50,000 (§ 7 AktG)
- Gründung durch eine oder mehrere Personen (§ 2 AktG)
- Notarielle Beurkundung der Satzung (§ 23 AktG)
- Eintragung ins Handelsregister erforderlich (§ 41 AktG)
- Organe: Hauptversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat (§ 76-111 AktG)
Pflichten und Rechte der Aktionäre
Definition:
Pflichten und Rechte der Aktionäre in Bezug auf ihre Anteile an einer Aktiengesellschaft
Details:
- Rechte: Stimmrecht, Dividendenanspruch, Auskunftsrecht, Bezugsrecht
- Pflichten: Einzahlung der Einlagen, Nachschusspflicht nur bei Genossenschaften
- Stimmrecht: Teilnahme an Hauptversammlungen, Abstimmung über wichtige Entscheidungen
- Dividendenanspruch: Anteil am Gewinn entsprechend der gehaltenen Aktien
- Informationsrechte: Recht auf Informationen über finanzielle Lage und Geschäftstätigkeit
- Bezugsrecht: Vorrang beim Erwerb neuer Aktien zur Vermeidung von Kapitalverwässerung
- Haftung: Beschränkt auf die Einlagen, keine persönliche Haftung für Verbindlichkeiten der AG
Unterscheidung zwischen KGaA und SE
Definition:
Unterschiede zwischen KGaA und SE. KGaA: Kommanditgesellschaft auf Aktien, vereint Elemente von KG und AG, haftender persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär). SE: Societas Europaea, europäisches Unternehmen, grenzüberschreitendes Tätigkeit, Rechtsform erleichtert Umstrukturierung.
Details:
- KGaA:
- Komplementär haftet unbeschränkt.
- Kommanditaktionäre haften nur mit Einlage.
- Führung: Komplementär.
- Hauptversammlung beschließt, jedoch eingeschränkte Kontrollrechte.
- SE:
- Gründung durch Verschmelzung, Holding, Tochtergesellschaft oder Umwandlung.
- Mindestens in zwei EU-Ländern tätig.
- Duales (Vorstand und Aufsichtsrat) oder monistisches System (Verwaltungsrat).
- Flexibel in der Sitzverlagerung innerhalb der EU.
Aufbau und Aufgaben des Vorstands
Definition:
In einer Aktiengesellschaft ist der Vorstand das Leitungsorgan, das für die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft nach außen verantwortlich ist.
Details:
- Aufbau: Mehrere Mitglieder, Vorsitzender
- Bestellung: Durch den Aufsichtsrat, üblicherweise für 5 Jahre
- Aufgaben: Geschäftsführung, Vertretung der AG, Berichterstattung an den Aufsichtsrat
- Sorgfaltspflichten: § 93 AktG: Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters
- Verbot der Wettbewerbstätigkeit: § 88 AktG
- Haftung: Bei Pflichtverletzungen persönliche Haftung nach § 93 AktG
Formen der Kapitalerhöhung (Barkapitalerhöhung, Sachkapitalerhöhung)
Definition:
Verfahren der Erhöhung des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft durch die Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen.
Details:
- Barkapitalerhöhung: Ausgabe neuer Aktien gegen Geldleistung.
- Sachkapitalerhöhung: Ausgabe neuer Aktien gegen Einbringen von Vermögenswerten (z.B. Immobilien, Maschinen).
- Erfordert Beschluss der Hauptversammlung mit Mehrheit von drei Vierteln des vertretenen Grundkapitals gemäß § 186 Abs. 1 AktG.
- Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister notwendig.
- Ziel: Verbesserung der Eigenkapitalbasis, Finanzierung von Investitionen.
Rechtliche Anforderungen für einen Börsengang
Definition:
Erforderliche rechtliche Schritte und Voraussetzungen, die ein Unternehmen erfüllen muss, um an die Börse zu gehen.
Details:
- Prospektpflicht: Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts gem. WpPG
- Zulassungsverfahren: Antrag bei der zuständigen Börsenaufsicht, insbesondere BaFin
- Publizitätsanforderungen: Offenlegungspflichten gem. HGB und AktG
- Kapitalvoraussetzungen: Mindestkapital gem. BörsO
- Corporate Governance: Anforderungen an Unternehmensführung und -kontrolle gem. DCGK
- Compliance und Transparenz: Einhaltung der Regularien des Börsenhandels (WpHG)
- Rechtsformen: AG bzw. SE als Gesellschaftsform erforderlich
Vergleich von börsennotierten und nicht börsennotierten Aktiengesellschaften
Definition:
Unterschiede zwischen börsennotierten (öffentlich gehandelten) und nicht börsennotierten (privaten) Aktiengesellschaften.
Details:
- Börsennotiert: Aktien an öffentlichen Börsen gehandelt, höhere Regulierung durch BaFin und Börsengesetze, Pflicht zur Veröffentlichung von Finanzberichten nach IFRS.
- Nicht börsennotiert: Aktien nicht öffentlich gehandelt, geringere Regulierung, Finanzberichte oft nach HGB.
- Kapitalbeschaffung: Börsennotiert - durch Aktienverkauf an der Börse; nicht börsennotiert - durch private Investoren.
- Transparenz und Offenlegung: Börsennotiert - hohe Transparenzpflicht; nicht börsennotiert - geringere Offenlegung.
- Eigentümerstruktur: Börsennotiert - diverse Aktionäre; nicht börsennotiert - häufig konzentriert auf wenige Eigentümer.
- Verwaltungs- und Kostentraffic: Börsennotiert - hoher Verwaltungsaufwand und Kosten; nicht börsennotiert - niedriger.