Allgemeine Staatslehre / Staat, Verfassung und Menschenrechte - Cheatsheet
Definition des Staatsbegriffs in verschiedenen historischen Epochen
Definition:
Definiton des Staatsbegriffs variiert je nach historischer Epoche: jeweils spezifische Merkmale und Funktionen des Staates.
Details:
- Antike: Polis als Stadtstaat, Fokus auf Gemeinschaftsleben.
- Mittelalter: Feudalstaat, dezentralisierte Machtstruktur.
- Frühe Neuzeit: Absolutistischer Staat, zentrales Herrschaftsrecht.
- Aufklärung: Gesellschaftsvertrag, Volkssouveränität.
- 19./20. Jahrhundert: Nationalstaat, staatliche Souveränität im Zentrum.
- Gegenwart: Pluralistischer Staat, Schutz von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit.
Einfluss bedeutender Denker auf den Staatsbegriff (z.B. Hobbes, Locke, Rousseau)
Definition:
Einfluss großer Denker auf Staatsbegriff - kurze Übersicht ihrer Ideen
Details:
- Hobbes: Menschen im Naturzustand egoistisch, Leben ohne Staat 'einsam, armselig, ekelhaft, tierisch und kurz'; Leviathan als starker Souverän zur Sicherung des Friedens
- Locke: Naturzustand frei und gleich, aber unsicher; Gesellschaftsvertrag zur Sicherung von Leben, Freiheit und Eigentum; Gewaltenteilung
- Rousseau: Mensch von Natur aus gut, aber durch Gesellschaft korrumpiert; volonté générale (Gemeinwille) zur Schaffung einer gerechten Gesellschaft
Wechselwirkungen und Machtbalance zwischen den Verfassungsorganen
Definition:
Interaktion und Gleichgewicht der Kräfte zwischen den verschiedenen staatlichen Institutionen, die durch die Verfassung festgelegt sind.
Details:
- Gewaltenteilung: Legislative, Exekutive, Judikative
- Checks and Balances: Mechanismen zur gegenseitigen Kontrolle und Machtbegrenzung
- Verfassungsrechtliche Normen regeln das Zusammenspiel
- Besondere Rolle des Bundesverfassungsgerichts
Bedeutung und Einteilung der Grundrechte
Definition:
Zentrale Normen des Grundgesetzes (GG); schützen grundlegende Menschenrechte und Freiheitsrechte.
Details:
- Artikel 1-19 GG behandeln Grundrechte
- Schutz vor staatlichen Eingriffen
- Subjektive Rechte: Abwehrrechte gegen Staat
- Objektive Werteordnung: Anwendbar auf ganze Rechtsordnung
- Einteilung: Freiheitsrechte, Gleichheitsrechte, Verfahrensrechte
- Wesensgehaltsgarantie (Art. 19 Abs. 2 GG): Kein Grundrecht darf in seinem Wesensgehalt angetastet werden
- Schrankensystem: Gesetzesvorbehalt, verfassungsimmanente Schranken
- Unmittelbare Drittwirkung: Selten, meist nur Grundrechtsbindung des Staates
Internationale Menschenrechtskonventionen und deren Einfluss
Definition:
Abkommen zur Förderung und zum Schutz grundlegender Menschenrechte zwischen Staaten; beeinflussen staatliche Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Details:
- UN-Menschenrechtscharta (1948): grundlegende Rechte und Freiheiten für alle Menschen
- Europäische Menschenrechtskonvention (1950): rechtlich bindend für Mitgliedstaaten des Europarats, Überwachung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
- Einfluss: nationale Anpassung von Gesetzen, Heranziehung internationaler Standards in der Rechtsprechung
- Beispiel: BVerfG nutzt EMRK bei Urteilen regelmäßig als Auslegungshilfe
Verfassungsänderungen und deren Verfahren
Definition:
Verfassungsänderungen: Modifikationen an der Verfassung; spezifizierte Verfahren und Hürden
Details:
- Art. 79 GG regelt die Änderung des Grundgesetzes.
- Eine Änderung erfordert eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.
- Das Grundprinzip (Ewigkeitsklausel) in Art. 1 und Art. 20 GG darf nicht verändert werden.
- Initiativrecht zur Verfassungsänderung: Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat.
- Zustimmungsgesetze benötigen zusätzlich die Zustimmung der Mehrheit der Landesparlamente.
Theorien zur Legitimität staatlicher Macht
Definition:
Verschiedene Theorien erklären, warum staatliche Macht als legitim angesehen werden kann.
Details:
- Vertragstheorien: Staatliche Macht basiert auf einem Gesellschaftsvertrag, z.B. bei Hobbes, Locke, Rousseau.
- Legitimität durch Verfahren: Legitimität entsteht durch demokratische Prozesse und Wahlen.
- Legitimität durch Ergebnis: Effektivität und Gemeinwohlförderung können Legitimität verschaffen.
- Rechtspositivismus: Gesetz und Recht sichern Legitimität.
- Natürliche Gerechtigkeit: Fundamentale moralische und ethische Prinzipien begründen Legitimität.
Zusammenhang zwischen Staat, Gesellschaft und Wirtschaft
Definition:
Interdependenz zwischen den drei Bereichen, wobei jeder Bereich die anderen beeinflusst; wesentliche Betrachtung in politischer Theorie und Rechtswissenschaft.
Details:
- Der Staat schafft rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen für Wirtschafts- und Gesellschaftsleben.
- Gesellschaft beeinflusst staatliche Entscheidungen durch politische Partizipation und soziale Bewegungen.
- Wirtschaftliche Aktivitäten beeinflussen gesellschaftliche Strukturen und staatliche Politiken (z.B. durch Lobbyismus).
- Grundlage für die Analyse: Sozialvertragstheorie, Demokratietheorien, Wirtschaftsrecht.
- Relevante Begriffe: Staatliche Souveränität, Gemeinwohl, sozialer Markt.