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Allgemeine Staatslehre / Staat, Verfassung und Menschenrechte - Cheatsheet
Allgemeine Staatslehre / Staat, Verfassung und Menschenrechte - Cheatsheet Definition des Staatsbegriffs in verschiedenen historischen Epochen Definition: Definiton des Staatsbegriffs variiert je nach historischer Epoche: jeweils spezifische Merkmale und Funktionen des Staates. Details: Antike: Polis als Stadtstaat, Fokus auf Gemeinschaftsleben. Mittelalter: Feudalstaat, dezentralisierte Machtstru...

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Allgemeine Staatslehre / Staat, Verfassung und Menschenrechte - Cheatsheet

Definition des Staatsbegriffs in verschiedenen historischen Epochen

Definition:

Definiton des Staatsbegriffs variiert je nach historischer Epoche: jeweils spezifische Merkmale und Funktionen des Staates.

Details:

  • Antike: Polis als Stadtstaat, Fokus auf Gemeinschaftsleben.
  • Mittelalter: Feudalstaat, dezentralisierte Machtstruktur.
  • Frühe Neuzeit: Absolutistischer Staat, zentrales Herrschaftsrecht.
  • Aufklärung: Gesellschaftsvertrag, Volkssouveränität.
  • 19./20. Jahrhundert: Nationalstaat, staatliche Souveränität im Zentrum.
  • Gegenwart: Pluralistischer Staat, Schutz von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit.

Einfluss bedeutender Denker auf den Staatsbegriff (z.B. Hobbes, Locke, Rousseau)

Definition:

Einfluss großer Denker auf Staatsbegriff - kurze Übersicht ihrer Ideen

Details:

  • Hobbes: Menschen im Naturzustand egoistisch, Leben ohne Staat 'einsam, armselig, ekelhaft, tierisch und kurz'; Leviathan als starker Souverän zur Sicherung des Friedens
  • Locke: Naturzustand frei und gleich, aber unsicher; Gesellschaftsvertrag zur Sicherung von Leben, Freiheit und Eigentum; Gewaltenteilung
  • Rousseau: Mensch von Natur aus gut, aber durch Gesellschaft korrumpiert; volonté générale (Gemeinwille) zur Schaffung einer gerechten Gesellschaft

Wechselwirkungen und Machtbalance zwischen den Verfassungsorganen

Definition:

Interaktion und Gleichgewicht der Kräfte zwischen den verschiedenen staatlichen Institutionen, die durch die Verfassung festgelegt sind.

Details:

  • Gewaltenteilung: Legislative, Exekutive, Judikative
  • Checks and Balances: Mechanismen zur gegenseitigen Kontrolle und Machtbegrenzung
  • Verfassungsrechtliche Normen regeln das Zusammenspiel
  • Besondere Rolle des Bundesverfassungsgerichts

Bedeutung und Einteilung der Grundrechte

Definition:

Zentrale Normen des Grundgesetzes (GG); schützen grundlegende Menschenrechte und Freiheitsrechte.

Details:

  • Artikel 1-19 GG behandeln Grundrechte
  • Schutz vor staatlichen Eingriffen
  • Subjektive Rechte: Abwehrrechte gegen Staat
  • Objektive Werteordnung: Anwendbar auf ganze Rechtsordnung
  • Einteilung: Freiheitsrechte, Gleichheitsrechte, Verfahrensrechte
  • Wesensgehaltsgarantie (Art. 19 Abs. 2 GG): Kein Grundrecht darf in seinem Wesensgehalt angetastet werden
  • Schrankensystem: Gesetzesvorbehalt, verfassungsimmanente Schranken
  • Unmittelbare Drittwirkung: Selten, meist nur Grundrechtsbindung des Staates

Internationale Menschenrechtskonventionen und deren Einfluss

Definition:

Abkommen zur Förderung und zum Schutz grundlegender Menschenrechte zwischen Staaten; beeinflussen staatliche Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Details:

  • UN-Menschenrechtscharta (1948): grundlegende Rechte und Freiheiten für alle Menschen
  • Europäische Menschenrechtskonvention (1950): rechtlich bindend für Mitgliedstaaten des Europarats, Überwachung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
  • Einfluss: nationale Anpassung von Gesetzen, Heranziehung internationaler Standards in der Rechtsprechung
  • Beispiel: BVerfG nutzt EMRK bei Urteilen regelmäßig als Auslegungshilfe

Verfassungsänderungen und deren Verfahren

Definition:

Verfassungsänderungen: Modifikationen an der Verfassung; spezifizierte Verfahren und Hürden

Details:

  • Art. 79 GG regelt die Änderung des Grundgesetzes.
  • Eine Änderung erfordert eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.
  • Das Grundprinzip (Ewigkeitsklausel) in Art. 1 und Art. 20 GG darf nicht verändert werden.
  • Initiativrecht zur Verfassungsänderung: Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat.
  • Zustimmungsgesetze benötigen zusätzlich die Zustimmung der Mehrheit der Landesparlamente.

Theorien zur Legitimität staatlicher Macht

Definition:

Verschiedene Theorien erklären, warum staatliche Macht als legitim angesehen werden kann.

Details:

  • Vertragstheorien: Staatliche Macht basiert auf einem Gesellschaftsvertrag, z.B. bei Hobbes, Locke, Rousseau.
  • Legitimität durch Verfahren: Legitimität entsteht durch demokratische Prozesse und Wahlen.
  • Legitimität durch Ergebnis: Effektivität und Gemeinwohlförderung können Legitimität verschaffen.
  • Rechtspositivismus: Gesetz und Recht sichern Legitimität.
  • Natürliche Gerechtigkeit: Fundamentale moralische und ethische Prinzipien begründen Legitimität.

Zusammenhang zwischen Staat, Gesellschaft und Wirtschaft

Definition:

Interdependenz zwischen den drei Bereichen, wobei jeder Bereich die anderen beeinflusst; wesentliche Betrachtung in politischer Theorie und Rechtswissenschaft.

Details:

  • Der Staat schafft rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen für Wirtschafts- und Gesellschaftsleben.
  • Gesellschaft beeinflusst staatliche Entscheidungen durch politische Partizipation und soziale Bewegungen.
  • Wirtschaftliche Aktivitäten beeinflussen gesellschaftliche Strukturen und staatliche Politiken (z.B. durch Lobbyismus).
  • Grundlage für die Analyse: Sozialvertragstheorie, Demokratietheorien, Wirtschaftsrecht.
  • Relevante Begriffe: Staatliche Souveränität, Gemeinwohl, sozialer Markt.
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