Allgemeine Staatslehre - Cheatsheet
Unterscheidung von Staatsrecht und Verfassungsrecht
Definition:
Staatsrecht = Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Staat und seine Organe sowie deren Beziehungen regeln. Verfassungsrecht = Teil des Staatsrechts, der in der Verfassung festgelegt ist.
Details:
- Staatsrecht umfasst Verwaltung, Kommunalrecht, Staatsorganisationsrecht
- Verfassungsrecht ist wesensmäßig in der Verfassung (GG) verankert: Grundrechte, Staatsstrukturprinzipien
- Enger Zusammenhang: Alles Verfassungsrecht ist Staatsrecht, aber nicht umgekehrt
Souveränität und Gewaltenteilung
Definition:
Souveränität bezieht sich auf die höchste, unabhängige Autorität innerhalb eines Staates. Gewaltenteilung beschreibt die Aufteilung staatlicher Gewalt auf verschiedene Institutionen zur Machtbegrenzung und Sicherung von Freiheit und Recht.
Details:
- Souveränität: uneingeschränkte Herrschaftsmacht eines Staates, sowohl intern (Staatsgewalt) als auch extern (Unabhängigkeit).
- Gewaltenteilung: Trennung der Staatsgewalt in Exekutive, Legislative und Judikative zur Vermeidung von Machtkonzentration.
- Ziel: Schutz der Freiheit und Rechte der Bürger durch gegenseitige Kontrolle der Gewalten.
- Exekutive: Regierung und Verwaltung.
- Legislative: Parlament und Gesetzgebung.
- Judikative: Gerichte und Rechtsprechung.
Geschichte und Entwicklung des Staatsrechts
Definition:
Entwicklung des Rechts, das die Struktur und Funktion des Staates sowie das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern regelt; Veränderungen im Laufe der Zeit durch historische Ereignisse und gesellschaftliche Entwicklungen.
Details:
- Antike: Grundlagen in Griechenland und Rom, politische Theorien u.a. von Aristoteles und Cicero
- Mittelalter: Kirchliches Recht und feudales System, Einfluss durch Kanonisches Recht
- Frühe Neuzeit: Souveränitätstheorien, Hobbes und Locke, Entstehung des modernen Nationalstaats
- 19. Jahrhundert: Verfassungsstaat, Rechtsstaat und Demokratie, Einfluss der Amerikanischen und Französischen Revolution
- 20. Jahrhundert: Entwicklungen nach den Weltkriegen, Grundgesetz, Menschenrechte, Völkerrecht
- Gegenwart: Globale und europäische Einflüsse, Digitalisierung, internationale Zusammenarbeit
Sozialstaatsprinzip und seine Anwendung
Definition:
Grundsatz des Sozialstaates als wesentlicher Teil des deutschen Verfassungsrechts.
Details:
- Verankert in Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 GG
- Ziel: Soziale Gerechtigkeit und Sicherheit
- Verpflichtung des Staates zur Vorsorge und Umverteilung
- Konkrete Maßnahmen: Sozialversicherungssysteme, Sozialhilfe und Arbeitsförderung
- Wirkung im gesamten Rechtsgebiet: Einfluss auf Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung
Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen im Föderalismus
Definition:
Verteilung der Zuständigkeiten für Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland.
Details:
- Größtenteils im Grundgesetz (GG) geregelt.
- Art. 70 GG: Grundsatz der Länderzuständigkeit, solange keine Bundeszuständigkeit.
- Art. 71-74 GG: Ausnahmen und spezielle Regelungen (exklusive und konkurrierende Gesetzgebung).
- Exklusive Gesetzgebung des Bundes: Art. 71 GG, z.B. Auswärtige Angelegenheiten.
- Konkurrierende Gesetzgebung: Art. 72 GG, Länder können regeln, solange Bund nicht tätig wird.
- Art. 74 GG: Katalog der konkurrierenden Gesetzgebung.
- Art. 75 GG (a.F.): Rahmengesetzgebung, heute obsolet.
- Durchführungs- und Verwaltungskompetenzen oft bei den Ländern (Art. 83 ff. GG).
- Bundesrat und Vermittlungsausschuss zur Abstimmung zwischen Bund und Ländern.
Eingriffe und Schranken der Grundrechte
Definition:
Eingriffe und Schranken der Grundrechte beziehen sich darauf, wie und in welchem Umfang der Staat in Grundrechte eingreifen kann und welche Begrenzungen dabei beachtet werden müssen.
Details:
- Eingriffe: staatliche Maßnahmen, die Grundrechte beschränken
- Gesetzesvorbehalt: Eingriffe nur auf Grundlage eines Gesetzes möglich
- Verhältnismäßigkeit: Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit
- Schranken: rechtliche Grenzen, die die Ausübung staatlicher Macht einhegen
- Schranken-Schranken: Grenzen der Schranken, u.a. Wesensgehaltsgarantie, Verhältnismäßigkeit
- Prüfungsschema: Schutzbereich, Eingriff, verfassungsrechtliche Rechtfertigung
Gesetzgebungsverfahren in Deutschland
Definition:
Das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland umfasst die Schritte zur Schaffung oder Änderung von Gesetzen durch die gesetzgebenden Organe.
Details:
- Einbringung: Gesetzesentwurf wird in den Bundestag eingebracht (von der Bundesregierung, dem Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages).
- Beratung: Entwurf wird in drei Lesungen im Bundestag behandelt.
- Mitwirkung des Bundesrates: Gesetz wird an den Bundesrat weitergeleitet; dieser kann zustimmen, ablehnen oder Änderungsvorschläge machen.
- Vermittlungsausschuss: Bei Uneinigkeit zwischen Bundestag und Bundesrat kann ein Vermittlungsausschuss eingeschaltet werden.
- Ausfertigung und Verkündung: Nach Zustimmung beider Häuser wird das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet.
Rolle und Entscheidungsmacht des Bundesverfassungsgerichts
Definition:
Schutz der Verfassung, Kontrolle der Staatsgewalten; letztinstanzliche Entscheidung über Verfassungsfragen
Details:
- Kontrolle der Legislative und Exekutive
- Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollverfahren
- Urteile sind bindend (§ 31 Abs. 1 BVerfGG)
- Kann Gesetze für nichtig erklären