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Allgemeine Staatslehre - Cheatsheet
Allgemeine Staatslehre - Cheatsheet Unterscheidung von Staatsrecht und Verfassungsrecht Definition: Staatsrecht = Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Staat und seine Organe sowie deren Beziehungen regeln. Verfassungsrecht = Teil des Staatsrechts, der in der Verfassung festgelegt ist. Details: Staatsrecht umfasst Verwaltung, Kommunalrecht, Staatsorganisationsrecht Verfassungsrecht ist wesensmäßig...

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Allgemeine Staatslehre - Cheatsheet

Unterscheidung von Staatsrecht und Verfassungsrecht

Definition:

Staatsrecht = Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Staat und seine Organe sowie deren Beziehungen regeln. Verfassungsrecht = Teil des Staatsrechts, der in der Verfassung festgelegt ist.

Details:

  • Staatsrecht umfasst Verwaltung, Kommunalrecht, Staatsorganisationsrecht
  • Verfassungsrecht ist wesensmäßig in der Verfassung (GG) verankert: Grundrechte, Staatsstrukturprinzipien
  • Enger Zusammenhang: Alles Verfassungsrecht ist Staatsrecht, aber nicht umgekehrt

Souveränität und Gewaltenteilung

Definition:

Souveränität bezieht sich auf die höchste, unabhängige Autorität innerhalb eines Staates. Gewaltenteilung beschreibt die Aufteilung staatlicher Gewalt auf verschiedene Institutionen zur Machtbegrenzung und Sicherung von Freiheit und Recht.

Details:

  • Souveränität: uneingeschränkte Herrschaftsmacht eines Staates, sowohl intern (Staatsgewalt) als auch extern (Unabhängigkeit).
  • Gewaltenteilung: Trennung der Staatsgewalt in Exekutive, Legislative und Judikative zur Vermeidung von Machtkonzentration.
  • Ziel: Schutz der Freiheit und Rechte der Bürger durch gegenseitige Kontrolle der Gewalten.
  • Exekutive: Regierung und Verwaltung.
  • Legislative: Parlament und Gesetzgebung.
  • Judikative: Gerichte und Rechtsprechung.

Geschichte und Entwicklung des Staatsrechts

Definition:

Entwicklung des Rechts, das die Struktur und Funktion des Staates sowie das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern regelt; Veränderungen im Laufe der Zeit durch historische Ereignisse und gesellschaftliche Entwicklungen.

Details:

  • Antike: Grundlagen in Griechenland und Rom, politische Theorien u.a. von Aristoteles und Cicero
  • Mittelalter: Kirchliches Recht und feudales System, Einfluss durch Kanonisches Recht
  • Frühe Neuzeit: Souveränitätstheorien, Hobbes und Locke, Entstehung des modernen Nationalstaats
  • 19. Jahrhundert: Verfassungsstaat, Rechtsstaat und Demokratie, Einfluss der Amerikanischen und Französischen Revolution
  • 20. Jahrhundert: Entwicklungen nach den Weltkriegen, Grundgesetz, Menschenrechte, Völkerrecht
  • Gegenwart: Globale und europäische Einflüsse, Digitalisierung, internationale Zusammenarbeit

Sozialstaatsprinzip und seine Anwendung

Definition:

Grundsatz des Sozialstaates als wesentlicher Teil des deutschen Verfassungsrechts.

Details:

  • Verankert in Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 GG
  • Ziel: Soziale Gerechtigkeit und Sicherheit
  • Verpflichtung des Staates zur Vorsorge und Umverteilung
  • Konkrete Maßnahmen: Sozialversicherungssysteme, Sozialhilfe und Arbeitsförderung
  • Wirkung im gesamten Rechtsgebiet: Einfluss auf Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen im Föderalismus

Definition:

Verteilung der Zuständigkeiten für Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland.

Details:

  • Größtenteils im Grundgesetz (GG) geregelt.
  • Art. 70 GG: Grundsatz der Länderzuständigkeit, solange keine Bundeszuständigkeit.
  • Art. 71-74 GG: Ausnahmen und spezielle Regelungen (exklusive und konkurrierende Gesetzgebung).
  • Exklusive Gesetzgebung des Bundes: Art. 71 GG, z.B. Auswärtige Angelegenheiten.
  • Konkurrierende Gesetzgebung: Art. 72 GG, Länder können regeln, solange Bund nicht tätig wird.
  • Art. 74 GG: Katalog der konkurrierenden Gesetzgebung.
  • Art. 75 GG (a.F.): Rahmengesetzgebung, heute obsolet.
  • Durchführungs- und Verwaltungskompetenzen oft bei den Ländern (Art. 83 ff. GG).
  • Bundesrat und Vermittlungsausschuss zur Abstimmung zwischen Bund und Ländern.

Eingriffe und Schranken der Grundrechte

Definition:

Eingriffe und Schranken der Grundrechte beziehen sich darauf, wie und in welchem Umfang der Staat in Grundrechte eingreifen kann und welche Begrenzungen dabei beachtet werden müssen.

Details:

  • Eingriffe: staatliche Maßnahmen, die Grundrechte beschränken
  • Gesetzesvorbehalt: Eingriffe nur auf Grundlage eines Gesetzes möglich
  • Verhältnismäßigkeit: Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit
  • Schranken: rechtliche Grenzen, die die Ausübung staatlicher Macht einhegen
  • Schranken-Schranken: Grenzen der Schranken, u.a. Wesensgehaltsgarantie, Verhältnismäßigkeit
  • Prüfungsschema: Schutzbereich, Eingriff, verfassungsrechtliche Rechtfertigung

Gesetzgebungsverfahren in Deutschland

Definition:

Das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland umfasst die Schritte zur Schaffung oder Änderung von Gesetzen durch die gesetzgebenden Organe.

Details:

  • Einbringung: Gesetzesentwurf wird in den Bundestag eingebracht (von der Bundesregierung, dem Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages).
  • Beratung: Entwurf wird in drei Lesungen im Bundestag behandelt.
  • Mitwirkung des Bundesrates: Gesetz wird an den Bundesrat weitergeleitet; dieser kann zustimmen, ablehnen oder Änderungsvorschläge machen.
  • Vermittlungsausschuss: Bei Uneinigkeit zwischen Bundestag und Bundesrat kann ein Vermittlungsausschuss eingeschaltet werden.
  • Ausfertigung und Verkündung: Nach Zustimmung beider Häuser wird das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet.

Rolle und Entscheidungsmacht des Bundesverfassungsgerichts

Definition:

Schutz der Verfassung, Kontrolle der Staatsgewalten; letztinstanzliche Entscheidung über Verfassungsfragen

Details:

  • Kontrolle der Legislative und Exekutive
  • Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollverfahren
  • Urteile sind bindend (§ 31 Abs. 1 BVerfGG)
  • Kann Gesetze für nichtig erklären
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