Bilanzrecht - Cheatsheet
Grundlagen des Bilanzrechts
Definition:
Grundlagen des Bilanzrechts regeln die Erstellung, Struktur und Inhalte von Jahresabschlüssen und Bilanzen nach HGB und IFRS.
Details:
- HGB: Handelsgesetzbuch, nationales Bilanzrecht
- IFRS: International Financial Reporting Standards, internationales Bilanzrecht
- Übersicht über Bilanzarten (Eröffnungsbilanz, Schlussbilanz, etc.)
- Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
- Gliederungsvorschriften für Bilanz und GuV
- Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
- Anhang und Lagebericht
- Aufstellungs- und Offenlegungspflichten
Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung (GoB)
Definition:
Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung (GoB) sind allgemein anerkannte Regeln zur Erstellung eines Jahresabschlusses, die eine ordnungsgemäße und den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gewährleisten sollen.
Details:
- Vorsichtsprinzip
- Realisationsprinzip
- Imparitätsprinzip
- Stetigkeitsprinzip
- Einheitlichkeitsprinzip
- Periodenabgrenzung
- Fortführungsprinzip
- Klarheit und Übersichtlichkeit
- Einzelsbewertung
Niederstwertprinzip und Zuschreibungen
Definition:
Niederstwertprinzip: Vermögensgegenstände müssen zum niedrigeren Wert bilanziert werden, der am Bilanzstichtag gültig ist. Zuschreibungen: Wertaufholungen bei früheren außerplanmäßigen Abschreibungen, wenn der Grund für die Abschreibung weggefallen ist.
Details:
- Niederstwertprinzip gilt für das Anlage- und Umlaufvermögen.
- Strenges Niederstwertprinzip für Umlaufvermögen (applied in line with § 253 Abs. 4 HGB\texthinspace).
- Gemildertes Niederstwertprinzip für Anlagevermögen (applied in line with § 253 Abs. 3 S. 5 S. 2 HGB\texthinspace).
- Zuschreibungen erfolgen, wenn der Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr besteht (§ 253 Abs. 5 HGB).
- Zuschreibung darf höchsten bis zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen.
Abschreibungen und Wertberichtigungen
Definition:
Abschreibungen: Wertverlust von Anlagevermögen über Zeit. Wertberichtigungen: Anpassung des Buchwerts von Aktiva bei Wertminderungen.
Details:
- Methoden der Abschreibung: linear, degressiv, leistungsabhängig
- Formel für lineare Abschreibung: \( \text{Jährliche Abschreibung} = \frac{\text{Anschaffungskosten} - \text{Restwert}}{\text{Nutzungsdauer}} \)
- Zweck: Verteilung der Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer
- Wertberichtigungen: planmäßig (z.B. Abschreibungen) und außerplanmäßig (z.B. Impairment)
- Rechtliche Grundlage: HGB § 253
- Dokumentation von Abschreibungen & Wertberichtigungen im Anhang der Bilanz
Ermittlung des Jahresüberschusses
Definition:
Ermittlung des Differenzbetrags zwischen Erträgen und Aufwendungen im Geschäftsjahr zur Bestimmung des Gewinns oder Verlusts.
Details:
- Formel: Jahresüberschuss = Erträge - Aufwendungen
- Wichtige Grundlage für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Steuerliche und handelsrechtliche Vorschriften beachten (HGB, EstG)
- Unterscheidung zwischen ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis
- Bilanzposten und GuV-Posten korrekt zuordnen
- Latente Steuern berücksichtigen
- Ermittlung des Gewinnverwendungsbeschlusses
Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände
Definition:
Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände: Wie Unternehmen nicht-physische Güter im Jahresabschluss ausweisen.
Details:
- Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen: \(\text{AK} = \text{Anschaffungspreis} + \text{Anschaffungsnebenkosten}\)
- Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände: \(\text{HK} = \text{Materialkosten} + \text{Fertigungskosten} + \text{Sondereinzelkosten der Fertigung} + \text{Materialgemeinkosten} + \text{Fertigungsgemeinkosten}\)
- Anlageverzeichnis: Erfassungspflicht gemäß § 268 Abs. 2 HGB
- Abschreibungsdauer: Regelabschreibung nach Nutzungsdauer
- Nicht bilanzierbare immaterielle Vermögensgegenstände: Marken, Eigenentwicklungen, Goodwill bei originärer Entstehung
Vergleich zwischen HGB und IFRS
Definition:
Vergleich von Rechnungslegungsstandards: HGB (Handelsgesetzbuch, Deutschland) vs. IFRS (International Financial Reporting Standards, international). Anwendungsbereich, Zielsetzung, Prinzipien, Bilanzierung, Bewertung.
Details:
- Anwendungsbereich: HGB - national; IFRS - weltweit für börsennotierte Unternehmen.
- Zielsetzung: HGB - Gläubigerschutz; IFRS - True and Fair View für Investoren.
- Grundprinzipien: HGB - Vorsichtsprinzip; IFRS - Fair Value Prinzip.
- Aktivierungspflichten: HGB - geringerer Ansatz von immateriellen Vermögenswerten; IFRS - umfassender.
- Bewertung: HGB - historische Anschaffungskosten; IFRS - Fair Value Bewertung häufiger (z.B. bei Finanzinstrumenten).
- Rückstellungen: HGB - strengere Bildung (u.a. für ungewisse Verbindlichkeiten); IFRS - nur bei Verpflichtung und zuverlässiger Schätzung.
- Abschreibungen: HGB - planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen; IFRS - Impairment-Test bei Anzeichen für Wertminderung.
- Latente Steuern: HGB - Aktivierungswahlrecht; IFRS - Pflicht.
Dokumentations- und Offenlegungspflichten
Definition:
Dokumentations- und Offenlegungspflichten betreffen die Erfassung, Aufbewahrung und Offenlegung von Geschäftsvorfällen und Jahresabschlüssen nach gesetzlichen Vorgaben.
Details:
- Grundlage: Handelsgesetzbuch (HGB)
- Dokumentationspflicht: Ordnungsmäßige Buchführung (§ 238 HGB)
- Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre für Handelsbücher und Bilanzen (§ 257 HGB)
- Offenlegungspflicht: Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 325 HGB)
- Elektronische Offenlegung: Veröffentlichung im Bundesanzeiger (§ 325 HGB)