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Bürgerliches Recht - Cheatsheet
Bürgerliches Recht - Cheatsheet Geschichte und Aufbau des BGB Definition: Grundgesetzbuch für das Zivilrecht in Deutschland. Details: Inkrafttreten: 1. Januar 1900 Fünf Bücher: Allgemeiner Teil Schuldrecht Sachenrecht Familienrecht Erbrecht Basierend auf Römischem Recht, Germanischem Recht und Naturrecht Kodifikationsbewegung im 19. Jahrhundert Definition und Arten von Verträgen Definition: Vertra...

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Bürgerliches Recht - Cheatsheet

Geschichte und Aufbau des BGB

Definition:

Grundgesetzbuch für das Zivilrecht in Deutschland.

Details:

  • Inkrafttreten: 1. Januar 1900
  • Fünf Bücher:
    • Allgemeiner Teil
    • Schuldrecht
    • Sachenrecht
    • Familienrecht
    • Erbrecht
  • Basierend auf Römischem Recht, Germanischem Recht und Naturrecht
  • Kodifikationsbewegung im 19. Jahrhundert

Definition und Arten von Verträgen

Definition:

Vertrag: Zwei- oder mehrseitiges Rechtsgeschäft, durch das eine Rechtsfolge herbeigeführt werden soll.

Details:

  • Kaufvertrag: § 433 BGB, Übergabe und Übereignung einer Sache gegen Geld.
  • Mietvertrag: §§ 535 ff. BGB, Überlassung einer Sache zum Gebrauch gegen Entgelt.
  • Schenkungsvertrag: §§ 516 ff. BGB, unentgeltliche Übereignung einer Sache.
  • Arbeitsvertrag: Dienstvertrag besonderer Art, Arbeitsleistung gegen Vergütung.
  • Werkvertrag: § 631 BGB, Herstellung eines Werkes gegen Entgelt.

Eigentum und Besitz

Definition:

Eigentum: rechtliche Herrschaft an einer SacheBesitz: tatsächliche Herrschaft an einer Sache

Details:

  • Eigentum: geregelt in §§ 903 ff. BGB
  • Besitz: geregelt in §§ 854 ff. BGB
  • Übertragung des Eigentums: § 929 BGB (Einigung und Übergabe)
  • Besitzschutz: § 858 BGB (Verbot der Selbsthilfe)
  • Eigentumsschutz: § 985 BGB (Herausgabeanspruch des Eigentümers)
  • Besitzschutzansprüche: § 861 BGB (Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes)

Rechte und Pflichten aus der Ehe

Definition:

Rechte und Pflichten der Ehepartner aus dem Eherecht im BGB.

Details:

  • § 1353 BGB: Eheliche Lebensgemeinschaft -> Verpflichtung zur gemeinsamen Lebensführung
  • § 1356 BGB: Haushaltsführung -> Entscheidung nach gemeinsamen Einvernehmen
  • § 1357 BGB: Schlüsselgewalt -> Vertretung des Ehegatten bei Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs
  • § 1360 BGB: Unterhaltspflicht -> Angemessener Familienunterhalt (Geld- und Naturalunterhalt)
  • § 1363 BGB: Güterstände -> Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand, andere durch Ehevertrag möglich
  • § 1365 BGB: Verfügungsbeschränkungen -> Zustimmung des Ehepartners bei Verfügungen über Vermögen im Ganzen

Gesetzliche Erbfolge

Definition:

Erbfolge, die greift, wenn keine letztwillige Verfügung vorliegt.

Details:

  • Im BGB geregelt, insbesondere §§ 1924-1936.
  • Nach Verwandtschaftsgrad: Erben 1. Ordnung (Kinder), Erben 2. Ordnung (Eltern), Erben 3. Ordnung (Großeltern) etc.
  • Ehegatten haben gesonderte Erbquoten (§ 1931).
  • Erbfähigkeit nach § 1923.
  • Stirbt der Erblasser ohne Testament oder Erbvertrag, tritt gesetzliche Erbfolge ein.
  • Anteil des Ehegatten hängt vom Güterstand ab.
  • Parentele Prinzip: Nächstverwandte schließen weiter entfernte Verwandte aus.

Prinzipien der Vertragstreue und des guten Glaubens

Definition:

Vertragstreue und guter Glaube sind zentrale Prinzipien im BGB, die auf das Vertrauen und die Verlässlichkeit der Vertragsparteien abzielen.

Details:

  • \textbf{Vertragstreue (Pacta sunt servanda):} Verträge sind einzuhalten, § 241 BGB.
  • \textbf{Guter Glaube (Treu und Glauben):} Fairness und vertrauenswürdiges Verhalten im Vertragsverhältnis, § 242 BGB.
  • Anwendung: Interpretiere Verträge nach Treu und Glauben, vermeide unbillige Härte.
  • Ergänzt durch spezifische Vorschriften wie § 311 Abs. 2 BGB (Vertrauenshaftung).

Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche

Definition:

Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche im BGB beziehen sich auf die Rechte eines Gläubigers, entweder die Erfüllung der vertraglichen Leistung oder einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Details:

  • Erfüllungsanspruch (§ 241 BGB): Anspruch auf die Primärleistung aus dem Vertrag.
  • Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung (§ 280 BGB): Bei Pflichtverletzung kann der Gläubiger Schadensersatz verlangen, wenn die Voraussetzungen vorliegen (Verzug, Unmöglichkeit, etc.).
  • Verzug (§ 286 BGB): Schuldner kommt in Verzug, wenn er trotz Mahnung nicht leistet; Ersatz des Verzugsschadens möglich.
  • Unmöglichkeit (§ 275 BGB): Bei Unmöglichkeit der Leistung gilt § 283 BGB, Gläubiger hat Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung.
  • Voraussetzungen Schadensersatz: Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden

Erwerb und Verlust des Eigentums

Definition:

Regelt, wie Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen erworben und wieder verloren wird.

Details:

  • Eigentumserwerb an beweglichen Sachen: \(\text{§ 929 S. 1 BGB}\): Einigung, Übergabe, Berechtigung
  • Eigentumserwerb an unbeweglichen Sachen: \(\text{§ 873 BGB}\): Einigung, Eintragung ins Grundbuch
  • Verlust des Eigentums: Abhandenkommen, Dereliktion (\(\text{§ 959 BGB}\)), Übereignung nach \(\text{§ 873 BGB, § 925 BGB}\)
  • Gutgläubiger Erwerb: \(\text{§ 932 BGB}\): Erwerber ist gutgläubig und Sache im Besitz des Veräußerers
  • Ersitzung: \(\text{§ 937 BGB}\): 10 Jahre im Eigenbesitz
  • Eigentumsvorbehalt: Rechtsgeschäft unter aufschiebender Bedingung (Bezahlung des Kaufpreises)
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