Einführung in die CISG - Cheatsheet
Einführung in das CISG und seine Bedeutung
Definition:
Einführung in das CISG: Überblick über das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Details:
- Entstehung: 1980 in Wien verfasst, trat 1988 in Kraft
- Ziel: Harmonisierung des internationalen Warenkaufs
- Anwendungsbereich: Gilt für grenzüberschreitende Warenkaufverträge zwischen Vertragsstaaten
- Vorteile: Vereinheitlichung des Rechts, Reduzierung der Rechtsunsicherheiten und -kosten
- Struktur: Vier Teile - Anwendungsbereich und Allgemeine Bestimmungen, Vertragsschluss, Rechte und Pflichten der Verkäufer und Käufer, Schlussbestimmungen
- Maßgebliche Artikel: Art. 1-13 (Allgemeine Bestimmungen), Art. 14-24 (Vertragsschluss), Art. 25-88 (Rechte und Pflichten der Parteien)
- Bedeutung: Weit verbreitet und anerkannt, erleichtert internationalen Handel
- Gremien: UN-Kaufrechtkommission (UNCITRAL) überwacht und fördert die Anwendung
Geltungsbereich des CISG
Definition:
Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts
Details:
- Warenkaufvertrag zwischen Parteien aus unterschiedlichen Vertragsstaaten
- Keine Anwendung:
- Verbraucher
- Versteigerungen
- Finanzinstrumente
- Schiffe, Flugzeuge
- Strom
- Art. 1-6 CISG: Geltungsbereiche und Ausnahmen
Abgrenzung zu nationalen Rechtsvorschriften
Definition:
Unterscheidung zwischen CISG und nationalem Recht.
Details:
- Art. 1(1) CISG: Anwendbarkeit des CISG bei internationalen Warenkaufverträgen.
- Kollisionsrecht: Bestimmt das anwendbare nationale Recht, wenn CISG nicht gilt.
- Art. 6 CISG: Parteien können Anwendung des CISG ausschließen.
- Vorrang des CISG vor nationalem Kaufrecht bei Anwendbarkeit.
- CISG regelt nicht alle Themen (z.B. Eigentumsübergang, Gültigkeit), nationales Recht ergänzt.
- Art. 7(2) CISG: Lückenfüllung durch allgemeine Grundsätze des CISG oder subsidiär durch anwendbares nationales Recht.
Regelungen zur Vertragsschluss im CISG
Definition:
Regelungen zur Vertragsschluss im CISG beschreiben die Voraussetzungen und Bedingungen für das Zustandekommen von Verträgen im internationalen Warenkauf.
Details:
- Vertragsangebot (\textit{offer}): Art. 14 CISG – muss hinreichend bestimmt sein und den Willen des Anbietenden ausdrücken, gebunden zu sein.
- Vertragsannahme (\textit{acceptance}): Art. 18 CISG – rechtzeitige und eindeutige Willenserklärung des Empfängers.
- Widerruf des Angebots (\textit{revocation}): Art. 16 CISG – jederzeit möglich, solange die Annahmeerklärung nicht abgeschickt wurde.
- Bindungswirkung des Angebots: Art. 16(2) CISG – wenn der Anbieter eine Frist gesetzt hat oder umstände der Bindung selbst verdeutlicht hat.
- Formfreiheit: Art. 11 CISG – kein Schriftformerfordernis, auch mündliche Verträge gültig.
- Kollisionsnormen: CISG hat Vorrang vor nationalem Recht, wenn beide Parteien in Vertragsstaaten ansässig sind.
Lieferpflichten des Verkäufers und Mitwirkungs- und Abnahmepflichten des Käufers
Definition:
Lieferpflichten des Verkäufers und Mitwirkungs- und Abnahmepflichten des Käufers regeln zentrale Pflichten der Vertragsparteien im internationalen Warenkauf nach CISG.
Details:
- Lieferpflichten des Verkäufers (Art. 30 CISG): Lieferung der Ware, Übergabe der zugehörigen Dokumente, Übertragung des Eigentums an der Ware
- Erfüllungsort (Art. 31 CISG): Abhängig von den Umständen des Vertrages; z.B. Sitz des Verkäufers
- Lieferzeit (Art. 33 CISG): Lieferdatum, innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder „innerhalb einer angemessenen Frist”
- Mitwirkungs- und Abnahmepflichten des Käufers (Art. 53, 60 CISG): Bezahlung des Kaufpreises; Handlungen zur Mitwirkung und Abnahme der Ware
- Konsequenzen bei Verstoß: Schadensersatzansprüche, Vertragsaufhebung oder Herabsetzung des Kaufpreises (Art. 45-52, 61-65 CISG)
Gefahrübergang und Risiken
Definition:
Übertragung der Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware auf den Käufer.
Details:
- Art. 66-70 CISG
- Gefahrübergang bei Übergabe an den ersten Beförderer (Art. 67(1) CISG)
- Gefahrübergang bei Übergabe an Käufer oder Verfügungsgewalt des Käufers (Art. 69 CISG)
- Besondere Regelungen bei Transportverträgen (Art. 68 CISG)
Rechte des Käufers und Verkäufers bei Vertragsverletzungen
Definition:
Rechte der Vertragsparteien bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Vertragsbedingungen gemäß CISG.
Details:
- Artikel 45: Rechte des Käufers bei Vertragsverletzung
- Artikel 61: Rechte des Verkäufers bei Vertragsverletzung
- Rücktritt, Minderung, Schadensersatz
- Vertragsverletzungen: Mängel, verspätete Lieferung/Bezahlung
- Nachfristsetzung, sofern angebracht
- Käufer: Ersatzlieferung, Nachbesserung
- Verkäufer: Zahlung verlangen, Lieferung annehmen verlangen
- Artikel 79: Haftungsausschluss bei höherer Gewalt
Schadensersatzansprüche und Rücktritt
Definition:
Schadensersatzansprüche und Rücktritt sind Rechtsbehelfe im CISG (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf), um den Käufer oder Verkäufer bei Vertragsbruch zu schützen.
Details:
- Schadensersatz: Anspruch des Geschädigten auf Ersatz des entstandenen Schadens.
- Voraussetzungen Schadensersatz: Vertragsverletzung, Schaden, Kausalität, Verschulden (Art. 74-77 CISG).
- Rücktritt: Rückgängigmachung des Vertrags bei wesentlicher Vertragsverletzung (Art. 49 und 64 CISG).
- Voraussetzungen Rücktritt: Wesentliche Vertragsverletzung, Erklärung des Rücktritts innerhalb angemessener Frist.
- Wichtige Artikel: Art. 45-52 (Pflichten des Verkäufers), Art. 61-65 (Pflichten des Käufers), Art. 74-77 (Schadensersatz).