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Einführung in die CISG - Cheatsheet
Einführung in die CISG - Cheatsheet Einführung in das CISG und seine Bedeutung Definition: Einführung in das CISG: Überblick über das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Details: Entstehung: 1980 in Wien verfasst, trat 1988 in Kraft Ziel: Harmonisierung des internationalen Warenkaufs Anwendungsbereich: Gilt für grenzüberschreitende Warenkau...

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Einführung in die CISG - Cheatsheet

Einführung in das CISG und seine Bedeutung

Definition:

Einführung in das CISG: Überblick über das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Details:

  • Entstehung: 1980 in Wien verfasst, trat 1988 in Kraft
  • Ziel: Harmonisierung des internationalen Warenkaufs
  • Anwendungsbereich: Gilt für grenzüberschreitende Warenkaufverträge zwischen Vertragsstaaten
  • Vorteile: Vereinheitlichung des Rechts, Reduzierung der Rechtsunsicherheiten und -kosten
  • Struktur: Vier Teile - Anwendungsbereich und Allgemeine Bestimmungen, Vertragsschluss, Rechte und Pflichten der Verkäufer und Käufer, Schlussbestimmungen
  • Maßgebliche Artikel: Art. 1-13 (Allgemeine Bestimmungen), Art. 14-24 (Vertragsschluss), Art. 25-88 (Rechte und Pflichten der Parteien)
  • Bedeutung: Weit verbreitet und anerkannt, erleichtert internationalen Handel
  • Gremien: UN-Kaufrechtkommission (UNCITRAL) überwacht und fördert die Anwendung

Geltungsbereich des CISG

Definition:

Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts

Details:

  • Warenkaufvertrag zwischen Parteien aus unterschiedlichen Vertragsstaaten
  • Keine Anwendung:
    • Verbraucher
    • Versteigerungen
    • Finanzinstrumente
    • Schiffe, Flugzeuge
    • Strom
  • Art. 1-6 CISG: Geltungsbereiche und Ausnahmen

Abgrenzung zu nationalen Rechtsvorschriften

Definition:

Unterscheidung zwischen CISG und nationalem Recht.

Details:

  • Art. 1(1) CISG: Anwendbarkeit des CISG bei internationalen Warenkaufverträgen.
  • Kollisionsrecht: Bestimmt das anwendbare nationale Recht, wenn CISG nicht gilt.
  • Art. 6 CISG: Parteien können Anwendung des CISG ausschließen.
  • Vorrang des CISG vor nationalem Kaufrecht bei Anwendbarkeit.
  • CISG regelt nicht alle Themen (z.B. Eigentumsübergang, Gültigkeit), nationales Recht ergänzt.
  • Art. 7(2) CISG: Lückenfüllung durch allgemeine Grundsätze des CISG oder subsidiär durch anwendbares nationales Recht.

Regelungen zur Vertragsschluss im CISG

Definition:

Regelungen zur Vertragsschluss im CISG beschreiben die Voraussetzungen und Bedingungen für das Zustandekommen von Verträgen im internationalen Warenkauf.

Details:

  • Vertragsangebot (\textit{offer}): Art. 14 CISG – muss hinreichend bestimmt sein und den Willen des Anbietenden ausdrücken, gebunden zu sein.
  • Vertragsannahme (\textit{acceptance}): Art. 18 CISG – rechtzeitige und eindeutige Willenserklärung des Empfängers.
  • Widerruf des Angebots (\textit{revocation}): Art. 16 CISG – jederzeit möglich, solange die Annahmeerklärung nicht abgeschickt wurde.
  • Bindungswirkung des Angebots: Art. 16(2) CISG – wenn der Anbieter eine Frist gesetzt hat oder umstände der Bindung selbst verdeutlicht hat.
  • Formfreiheit: Art. 11 CISG – kein Schriftformerfordernis, auch mündliche Verträge gültig.
  • Kollisionsnormen: CISG hat Vorrang vor nationalem Recht, wenn beide Parteien in Vertragsstaaten ansässig sind.

Lieferpflichten des Verkäufers und Mitwirkungs- und Abnahmepflichten des Käufers

Definition:

Lieferpflichten des Verkäufers und Mitwirkungs- und Abnahmepflichten des Käufers regeln zentrale Pflichten der Vertragsparteien im internationalen Warenkauf nach CISG.

Details:

  • Lieferpflichten des Verkäufers (Art. 30 CISG): Lieferung der Ware, Übergabe der zugehörigen Dokumente, Übertragung des Eigentums an der Ware
  • Erfüllungsort (Art. 31 CISG): Abhängig von den Umständen des Vertrages; z.B. Sitz des Verkäufers
  • Lieferzeit (Art. 33 CISG): Lieferdatum, innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder „innerhalb einer angemessenen Frist”
  • Mitwirkungs- und Abnahmepflichten des Käufers (Art. 53, 60 CISG): Bezahlung des Kaufpreises; Handlungen zur Mitwirkung und Abnahme der Ware
  • Konsequenzen bei Verstoß: Schadensersatzansprüche, Vertragsaufhebung oder Herabsetzung des Kaufpreises (Art. 45-52, 61-65 CISG)

Gefahrübergang und Risiken

Definition:

Übertragung der Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware auf den Käufer.

Details:

  • Art. 66-70 CISG
  • Gefahrübergang bei Übergabe an den ersten Beförderer (Art. 67(1) CISG)
  • Gefahrübergang bei Übergabe an Käufer oder Verfügungsgewalt des Käufers (Art. 69 CISG)
  • Besondere Regelungen bei Transportverträgen (Art. 68 CISG)

Rechte des Käufers und Verkäufers bei Vertragsverletzungen

Definition:

Rechte der Vertragsparteien bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Vertragsbedingungen gemäß CISG.

Details:

  • Artikel 45: Rechte des Käufers bei Vertragsverletzung
  • Artikel 61: Rechte des Verkäufers bei Vertragsverletzung
  • Rücktritt, Minderung, Schadensersatz
  • Vertragsverletzungen: Mängel, verspätete Lieferung/Bezahlung
  • Nachfristsetzung, sofern angebracht
  • Käufer: Ersatzlieferung, Nachbesserung
  • Verkäufer: Zahlung verlangen, Lieferung annehmen verlangen
  • Artikel 79: Haftungsausschluss bei höherer Gewalt

Schadensersatzansprüche und Rücktritt

Definition:

Schadensersatzansprüche und Rücktritt sind Rechtsbehelfe im CISG (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf), um den Käufer oder Verkäufer bei Vertragsbruch zu schützen.

Details:

  • Schadensersatz: Anspruch des Geschädigten auf Ersatz des entstandenen Schadens.
  • Voraussetzungen Schadensersatz: Vertragsverletzung, Schaden, Kausalität, Verschulden (Art. 74-77 CISG).
  • Rücktritt: Rückgängigmachung des Vertrags bei wesentlicher Vertragsverletzung (Art. 49 und 64 CISG).
  • Voraussetzungen Rücktritt: Wesentliche Vertragsverletzung, Erklärung des Rücktritts innerhalb angemessener Frist.
  • Wichtige Artikel: Art. 45-52 (Pflichten des Verkäufers), Art. 61-65 (Pflichten des Käufers), Art. 74-77 (Schadensersatz).
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