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Europäischer und Internationaler Menschenrechtsschutz - Cheatsheet
Europäischer und Internationaler Menschenrechtsschutz - Cheatsheet Antike und mittelalterliche Vorläufer von Menschenrechten Definition: In Antike und Mittelalter, Vorformen von Menschenrechten durch philosophische und religiöse Texte, nicht durch explizite Rechtsdoktrinen. Details: Antike Griechenland: Konzept der natürlichen Rechte bei Stoikern. Antikes Rom: Römisches Recht anerkennt gewisse per...

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Europäischer und Internationaler Menschenrechtsschutz - Cheatsheet

Antike und mittelalterliche Vorläufer von Menschenrechten

Definition:

In Antike und Mittelalter, Vorformen von Menschenrechten durch philosophische und religiöse Texte, nicht durch explizite Rechtsdoktrinen.

Details:

  • Antike Griechenland: Konzept der natürlichen Rechte bei Stoikern.
  • Antikes Rom: Römisches Recht anerkennt gewisse persönliche Freiheiten.
  • Christentum: Gottesebenbildlichkeit - Menschenwürde und Nächstenliebe als moralische Rechte.
  • Magna Carta (1215): Erste schriftliche Einschränkung königlicher Willkür, Schutz bestimmter Freiheiten.
  • Städtische Freiheitsbriefe des Mittelalters: Lokale Vorläufer moderner Bürgerrechte.

Gründung der Vereinten Nationen und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948

Definition:

Gründung der Vereinten Nationen nach dem Zweiten Weltkrieg zur Friedenssicherung. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 als Meilenstein zur Anerkennung grundlegender Menschenrechte.

Details:

  • Gründung: 24. Oktober 1945
  • Hauptziele: Friedenssicherung, internationale Zusammenarbeit, Förderung der Menschenrechte
  • 1948: Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
  • Dokument umfasst 30 Artikel
  • Zentrale Inhalte: Recht auf Leben, Freiheit, Sicherheit, Verbot von Sklaverei und Folter, Meinungsfreiheit

Verfahren zur Durchsetzung der Rechte unter der EMRK

Definition:

Mechanismen und Prozeduren zur Wahrung und Durchsetzung der durch die EMRK garantierten Rechte.

Details:

  • Antragsberechtigung: Einzelpersonen, NGOs oder Gruppen
  • Staatliche Beschwerden
  • Individualbeschwerde gemäß Art. 34 EMRK
  • Zulässigkeitsvoraussetzungen: Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs, Antrag innerhalb von sechs Monaten nach endgültiger nationaler Entscheidung
  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als zuständiges Organ
  • Urteil und Durchsetzung durch den Ministerrat des Europarats
  • Interim measures gemäß Regel 39 der Verfahrensordnung: Dringender Schutz vor irreparablen Schäden
  • Kollektive oder systemische Verstöße: Piloturteile

Wichtige Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)

Definition:

Wichtige Entscheidungen des EGMR, die das Verständnis und die Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) prägen.

Details:

  • Fall Handyside v. Vereinigtes Königreich (1976): Feststellung, dass die Meinungsfreiheit auch kontroverse Meinungen schützt.
  • Fall Soering v. Vereinigtes Königreich (1989): Verbot der Auslieferung in Länder, in denen dem Angeklagten die Todesstrafe droht, wegen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung.
  • Fall Dudgeon v. Vereinigtes Königreich (1981): Kriminalisierung homosexueller Handlungen verstößt gegen das Recht auf Privatleben.
  • Fall Marckx v. Belgien (1979): Bevorzugung ehelicher Kinder gegenüber unehelichen Kindern verletzt das Recht auf Schutz des Familienlebens.
  • Fall Vinter and Others v. Vereinigtes Königreich (2013): Lebenslange Freiheitsstrafe ohne Aussicht auf Überprüfung verstößt gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Strafe.
  • Fall Sunday Times v. Vereinigtes Königreich (1979): Schutz der Pressefreiheit, Klarstellung der Schranken und Bedingungen.

Kompetenzen und Zusammensetzung des EGMR

Definition:

Zuständigkeiten und Struktur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Details:

  • EGMR überwacht die Einhaltung der EMRK durch die Vertragsparteien.
  • Kann Beschwerden von Einzelpersonen und Staaten entgegennehmen.
  • Entscheidungen sind verbindlich.
  • 47 Richter, jeweils einer pro Mitgliedstaat des Europarats.
  • Richter auf 9 Jahre gewählt, Wiederwahl nicht möglich.

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

Definition:

Zwischenstaatliches Gremium der UN, das für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte weltweit zuständig ist.

Details:

  • Gegründet 2006, ersetzt die Menschenrechtskommission
  • 47 Mitgliedsländer, gewählt von der UN-Generalversammlung
  • Beobachtet Menschenrechtsverletzungen, gibt Empfehlungen, koordiniert Menschenrechtsaktivitäten
  • Resolutions-, Untersuchungs- und Überwachungsmöglichkeiten
  • Sitzt in Genf
  • UPR (Universal Periodic Review)-Verfahren: Überprüfung der Menschenrechtssituation aller UN-Mitgliedstaaten alle vier Jahre

Systeme und Mechanismen der regionalen Menschenrechtsorganisationen

Definition:

Regionale Menschenrechtsorganisationen implementieren Menschenrechtsschutz auf regionaler Ebene durch spezifische Mechanismen und Institutionen.

Details:

  • Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK): Gerichtshof und Ministerkomitee
  • Amerikanische Menschenrechtskonvention (AMRK): Interamerikanische Kommission und Interamerikanischer Gerichtshof
  • Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker (ACHPR): Afrikanische Kommission und Afrikanischer Gerichtshof
  • Mechanismen: Beschwerdenverfahren, Überwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen, periodische Berichte
  • Ziele: Schutz von Menschenrechten, Förderung der Einhaltung internationaler Standards, Rechtsbehelfe für Opfer

Internationale Strafgerichte und ihre Rolle

Definition:

Internationale Strafgerichte sind Gerichte, die geschaffen wurden, um Personen für schwere Völkerrechtsverletzungen, wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, vor Gericht zu stellen.

Details:

  • Wichtige internationale Strafgerichte: Internationaler Strafgerichtshof (IStGH), Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR)
  • Oft von internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen unterstützt
  • Fördern die Rechtsstaatlichkeit und den internationalen Menschenrechtsschutz
  • Entwickeln das Völkerstrafrecht weiter
  • Beispiele: Prozess gegen Slobodan Milošević, Fälle von Völkermord in Ruanda
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