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Europäisches Arbeitsrecht - Cheatsheet
Europäisches Arbeitsrecht - Cheatsheet Historische Entwicklung des Europäischen Arbeitsrechts Definition: Entwicklung des Arbeitsrechts in Europa von nationalen zu supranationalen Regelungen (EU). Details: 1957: Römische Verträge - Freizügigkeit der Arbeitnehmer 1989: Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer 1997: Amsterdam-Vertrag - Sozialprotokoll 1999: Richtlinie 1999/70/EG...

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Europäisches Arbeitsrecht - Cheatsheet

Historische Entwicklung des Europäischen Arbeitsrechts

Definition:

Entwicklung des Arbeitsrechts in Europa von nationalen zu supranationalen Regelungen (EU).

Details:

  • 1957: Römische Verträge - Freizügigkeit der Arbeitnehmer
  • 1989: Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer
  • 1997: Amsterdam-Vertrag - Sozialprotokoll
  • 1999: Richtlinie 1999/70/EG - Befristete Arbeitsverhältnisse
  • 2000: Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • EU-Sozialrecht umfasst Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz, Nichtdiskriminierung
  • Billigung von EU-Rechtsakten durch Mitgliedstaaten

Verhältnis zum nationalen Arbeitsrecht

Definition:

Details:

  • Europäisches Arbeitsrecht bildet einen Rahmen, nationale Gesetze müssen im Einklang stehen.
  • Primäres (Vertrag über die Arbeitsweise der EU - AEUV) und sekundäres (Verordnungen, Richtlinien) Europarecht.
  • Durchsetzungsmechanismen: direkter Effekt, Anwendungsvorrang, Staatshaftung.
  • Harmonisierung vs. Mindeststandards: EU-Recht setzt Mindeststandards, Staaten können strengere Regeln anwenden.
  • Koordinationsmechanismen: Informationsaustausch, Berichterstattung, Sozialer Dialog.

Freier Personenverkehr und seine Auswirkungen auf Arbeitsverträge

Definition:

Freier Personenverkehr: Grundfreiheit in der EU, ermöglicht Bürgern der EU-Staaten, in anderen EU-Ländern zu wohnen und zu arbeiten.

Details:

  • Rechtsgrundlage: Art. 45 AEUV
  • Verbietet: Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit bei Einstellung und Arbeitsbedingungen
  • Schließt ein: Recht auf Einreise, Aufenthalt, Beschäftigung und Aufenthaltsnahme für Arbeitnehmer und deren Familien
  • Auswirkungen auf Arbeitsverträge: Gleichbehandlung in Bezug auf Beschäftigungsbedingungen, Sozial- und Steuerrecht
  • Grenzen: Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Gesundheit können Freizügigkeit begrenzen (Art. 45 Abs. 3 AEUV)

Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Bereich Arbeitsrecht

Definition:

Entscheidungen des EuGH zur Auslegung und Anwendung von Rechtsvorschriften der EU im Bereich Arbeitsrecht; wichtig für Harmonisierung und Durchsetzung des EU-Rechts.

Details:

  • Recht auf gleichen Lohn (Art. 157 AEUV)
  • Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung (Richtlinien 2000/43/EG, 2000/78/EG)
  • Arbeitszeitregelung (Richtlinie 2003/88/EG)
  • Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Art. 45 AEUV, VO 492/2011)
  • Schutz bei Massenentlassungen (Richtlinie 98/59/EG)
  • Mutterschutz und Elternzeit (Richtlinien 92/85/EWG, 2010/18/EU)
  • Beitragsfreie Freistellung (Vandervelde-Rechtsprechung)

Verfahren zur Aushandlung europäischer Tarifverträge

Definition:

Prozess der Vereinbarung von kollektivvertraglichen Arbeitsbedingungen auf europäischer Ebene zwischen Sozialpartnern.

Details:

  • Initiierung durch Sozialpartner: Europäischer Gewerkschaftsbund (EGB) und europäische Arbeitgeberverbände.
  • Verhandlungsrecht gemäß Art. 154 und 155 AEUV.
  • Stufen: Informationskonsultation, Verhandlungen, Vertragsschluss.
  • Mögliche Umsetzung durch EU-Richtlinien oder autonome Vereinbarungen.
  • Beispiel: Arbeitszeitrichtlinie.

Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung und ihre Umsetzung

Definition:

Richtlinie zur Regelung von Arbeitszeiten innerhalb der EU, zielt auf Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer ab.

Details:

  • Maximale Wochenarbeitszeit: 48 Stunden, einschließlich Überstunden
  • Mindestanforderungen an Ruhezeiten: 11 zusammenhängende Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum
  • Pausenregelung: z.B. Pause von mindestens 20 Minuten bei mehr als 6 Stunden Arbeit
  • Mindestruhezeit von 24 Stunden pro Siebentageszeitraum
  • Jahresurlaubsanspruch: mindestens 4 Wochen
  • Arbeitszeiten bei Nacht-, Schicht- und Sicherheitsarbeiten:

Diskriminierungsverbot am Arbeitsplatz

Definition:

Verbot der Benachteiligung von Arbeitnehmern aufgrund von Kriterien wie Geschlecht, Rasse, Alter, Behinderung, Religion oder sexueller Orientierung.

Details:

  • Rechtsgrundlagen: Art. 21 GRC, RL 2000/78/EG, RL 2006/54/EG.
  • Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung verboten.
  • Beweislastumkehr: Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine Diskriminierung vorlag (Art. 19 RL 2006/54/EG).
  • Schutz vor Belästigung und sexueller Belästigung (Art. 2 RL 2006/54/EG).
  • Rechtsfolgen bei Verstößen: Schadenersatzansprüche, Unterlassungsansprüche.

Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips im Europäischen Arbeitsrecht

Definition:

Das Subsidiaritätsprinzip stellt sicher, dass die Europäische Union (EU) nur dann tätig wird, wenn die Ziele der geplanten Maßnahme auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können.

Details:

  • Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) regelt das Subsidiaritätsprinzip.
  • Schutz der Zuständigkeiten und Kompetenzen der Mitgliedstaaten im Arbeitsrecht.
  • Anwendung besonders im Bereich der Sozialpolitik, wo nationale Besonderheiten berücksichtigt werden müssen.
  • Die EU kann nur dann eingreifen, wenn sie durch Vorschläge nachweisen kann, dass eine Handlung auf EU-Ebene effizienter ist.
  • Stärkt die Rolle der nationalen Parlamente im EU-Gesetzgebungsprozess.
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