Europäisches Außenwirtschaftsrecht und Wirtschaftsvölkerrecht - Cheatsheet
Geschichte und Entwicklung des europäischen Außenwirtschaftsrechts
Definition:
Entwicklung des europäischen Außenwirtschaftsrechts seit dem Zweiten Weltkrieg mit dem Ziel der wirtschaftlichen Integration und Stabilisierung.
Details:
- 1950er: Beginn der europäischen Integration durch die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
- 1957: Römische Verträge zur Gründung der EWG und EURATOM
- 1960er-70er: Währungskooperation und Aufbau einer Zollunion
- 1993: Vertrag von Maastricht - Schaffung der EU und Einführung des Binnenmarktes
- 2000er: Vertiefung der Integration durch den Vertrag von Lissabon und Erweiterungen der EU
- Aktuell: Umgang mit Globalisierung, Handelskrisen und Klimawandel
Einfluss des Welthandels auf europäische Regelungen
Definition:
Einfluss des Welthandels auf die Gestaltung und Anpassung der europäischen Regelungen im Außenwirtschaftsrecht
Details:
- Globalisierung: Erhöhung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs
- WTO: Setzt Standards, die in EU-Recht integriert werden müssen
- Harmonisierung: Anpassung der nationalen Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten
- Handelsabkommen: Beeinflussen EU-Regelungen (z.B. CETA, TTIP)
- Rechtsprechung des EuGH: Beachtung internationaler Handelsnormen
Verhältnis zwischen nationalem und europäischem Außenwirtschaftsrecht
Definition:
Verhältnis nationalen und europäischen Außenwirtschaftsrecht: europäisches Recht hat Vorrang, Richtlinien und Verordnungen der EU binden Mitgliedstaaten.
Details:
- Europarecht genießt Anwendungsvorrang.
- Verordnungen der EU unmittelbar anwendbar in Mitgliedstaaten.
- Richtlinien müssen von Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
- Nationales Recht darf nicht gegen EU-Recht verstoßen (z.B. primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht).
- EuGH sorgt für einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts.
Rolle internationaler Abkommen im Außenwirtschaftsrecht der EU
Definition:
Internationale Abkommen sind wesentliche Instrumente im Außenwirtschaftsrecht der EU und regeln Handelsbeziehungen und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Drittstaaten.
Details:
- Sichern Marktzugang und Wettbewerbsvorteile
- Schaffen rechtliche Rahmenbedingungen für Handel und Investitionen
- Fördern politische und wirtschaftliche Stabilität
- Rechtsgrundlagen oft durch die WTO, bilaterale Abkommen und Assoziationsabkommen
- Direkte Anwendung in die nationale Rechtsordnung
Spannungsverhältnis zwischen nationaler Souveränität und internationalem Recht im Handel
Definition:
Spannungsverhältnis nationaler Souveränität vs. internationales Recht: staatliche Entscheidungsfreiheit vs. Verpflichtungen durch Handelsabkommen.
Details:
- Nationale Souveränität: unabhängige Gesetzgebung und Regulierung.
- Internationales Handelsrecht: Regeln/Verträge (z.B. WTO, Handelsabkommen) binden Staaten.
- Konfliktfälle: nationale Interessen vs. internationale Verpflichtungen.
- Beispiel: Subventionsverbot (WTO-Regeln) vs. nationale Subventionspolitik.
- Schiedsgerichte/Internationale Gerichtshöfe zur Konfliktlösung.
Wichtige EU-Verordnungen im internationalen Handelsrecht und deren Anwendung
Definition:
Regelungen der EU zur Regulierung des internationalen Handels, anwendbar im Rahmen von europäischem Außenwirtschaftsrecht und Wirtschaftsvölkerrecht.
Details:
- VO Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia): Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.
- VO Nr. 978/2012 (APS-Verordnung): Allgemeines Präferenzsystem zur Förderung nachhaltiger Entwicklung und zur Bekämpfung der Armut.
- VO Nr. 428/2009 (Dual-Use-Verordnung): Kontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck.
- VO Nr. 2016/1036 (Antidumping-Verordnung): Schutz vor gedumpten Einfuhren aus Nicht-EU-Staaten.
- VO Nr. 2016/1037 (Antisubventionsverordnung): Schutz vor subventionierten Einfuhren aus Nicht-EU-Staaten.
- Anwendung im Kurs durch Fallstudien und Analyse von Rechtsprechung.
Mechanismen zur Streitschlichtung im internationalen Handel, insbesondere durch die WTO
Definition:
Mechanismen zur Streitschlichtung im internationalen Handel, insbesondere durch die WTO
Details:
- WTO hat ein Streitschlichtungsorgan (Dispute Settlement Body, DSB)
- DSB hat das Mandat, Streitigkeiten zwischen Mitgliedsländern zu lösen
- Verfahren startet mit Konsultationen zwischen den Parteien
- Gelingt keine Einigung, kann ein Panel eingesetzt werden
- Panel erstellt einen Bericht; Parteien können Berufung einlegen
- Berufungsinstanz (Appellate Body) überprüft Panel-Bericht
- Appellationsbericht muss vom DSB angenommen werden
- Nicht umgesetzte Entscheidungen können zu Sanktionen führen
Primärrecht und Sekundärrecht der EU im Kontext des Außenwirtschaftsrechts
Definition:
Primärrecht umfasst die grundlegenden Verträge der EU, Sekundärrecht sind darauf basierende Rechtsakte.
Details:
- Primärrecht: Verträge (z.B. AEUV, EUV)
- Sekundärrecht: Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse
- Primärrecht hat Vorrang, Sekundärrecht konkretisiert und ergänzt
- Im Außenwirtschaftsrecht: z.B. Zollunion, Gemeinsame Handelspolitik im Primärrecht
- Sekundärrecht regelt spezifische Aspekte: z.B. Handelsabkommen, Sanktionsregime
- Wichtige Artikel: Art. 207 AEUV (Gemeinsame Handelspolitik)