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Europäisches Außenwirtschaftsrecht und Wirtschaftsvölkerrecht - Cheatsheet
Europäisches Außenwirtschaftsrecht und Wirtschaftsvölkerrecht - Cheatsheet Geschichte und Entwicklung des europäischen Außenwirtschaftsrechts Definition: Entwicklung des europäischen Außenwirtschaftsrechts seit dem Zweiten Weltkrieg mit dem Ziel der wirtschaftlichen Integration und Stabilisierung. Details: 1950er: Beginn der europäischen Integration durch die Gründung der Europäischen Gemeinschaft...

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Europäisches Außenwirtschaftsrecht und Wirtschaftsvölkerrecht - Cheatsheet

Geschichte und Entwicklung des europäischen Außenwirtschaftsrechts

Definition:

Entwicklung des europäischen Außenwirtschaftsrechts seit dem Zweiten Weltkrieg mit dem Ziel der wirtschaftlichen Integration und Stabilisierung.

Details:

  • 1950er: Beginn der europäischen Integration durch die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
  • 1957: Römische Verträge zur Gründung der EWG und EURATOM
  • 1960er-70er: Währungskooperation und Aufbau einer Zollunion
  • 1993: Vertrag von Maastricht - Schaffung der EU und Einführung des Binnenmarktes
  • 2000er: Vertiefung der Integration durch den Vertrag von Lissabon und Erweiterungen der EU
  • Aktuell: Umgang mit Globalisierung, Handelskrisen und Klimawandel

Einfluss des Welthandels auf europäische Regelungen

Definition:

Einfluss des Welthandels auf die Gestaltung und Anpassung der europäischen Regelungen im Außenwirtschaftsrecht

Details:

  • Globalisierung: Erhöhung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs
  • WTO: Setzt Standards, die in EU-Recht integriert werden müssen
  • Harmonisierung: Anpassung der nationalen Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten
  • Handelsabkommen: Beeinflussen EU-Regelungen (z.B. CETA, TTIP)
  • Rechtsprechung des EuGH: Beachtung internationaler Handelsnormen

Verhältnis zwischen nationalem und europäischem Außenwirtschaftsrecht

Definition:

Verhältnis nationalen und europäischen Außenwirtschaftsrecht: europäisches Recht hat Vorrang, Richtlinien und Verordnungen der EU binden Mitgliedstaaten.

Details:

  • Europarecht genießt Anwendungsvorrang.
  • Verordnungen der EU unmittelbar anwendbar in Mitgliedstaaten.
  • Richtlinien müssen von Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
  • Nationales Recht darf nicht gegen EU-Recht verstoßen (z.B. primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht).
  • EuGH sorgt für einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts.

Rolle internationaler Abkommen im Außenwirtschaftsrecht der EU

Definition:

Internationale Abkommen sind wesentliche Instrumente im Außenwirtschaftsrecht der EU und regeln Handelsbeziehungen und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Drittstaaten.

Details:

  • Sichern Marktzugang und Wettbewerbsvorteile
  • Schaffen rechtliche Rahmenbedingungen für Handel und Investitionen
  • Fördern politische und wirtschaftliche Stabilität
  • Rechtsgrundlagen oft durch die WTO, bilaterale Abkommen und Assoziationsabkommen
  • Direkte Anwendung in die nationale Rechtsordnung

Spannungsverhältnis zwischen nationaler Souveränität und internationalem Recht im Handel

Definition:

Spannungsverhältnis nationaler Souveränität vs. internationales Recht: staatliche Entscheidungsfreiheit vs. Verpflichtungen durch Handelsabkommen.

Details:

  • Nationale Souveränität: unabhängige Gesetzgebung und Regulierung.
  • Internationales Handelsrecht: Regeln/Verträge (z.B. WTO, Handelsabkommen) binden Staaten.
  • Konfliktfälle: nationale Interessen vs. internationale Verpflichtungen.
  • Beispiel: Subventionsverbot (WTO-Regeln) vs. nationale Subventionspolitik.
  • Schiedsgerichte/Internationale Gerichtshöfe zur Konfliktlösung.

Wichtige EU-Verordnungen im internationalen Handelsrecht und deren Anwendung

Definition:

Regelungen der EU zur Regulierung des internationalen Handels, anwendbar im Rahmen von europäischem Außenwirtschaftsrecht und Wirtschaftsvölkerrecht.

Details:

  • VO Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia): Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.
  • VO Nr. 978/2012 (APS-Verordnung): Allgemeines Präferenzsystem zur Förderung nachhaltiger Entwicklung und zur Bekämpfung der Armut.
  • VO Nr. 428/2009 (Dual-Use-Verordnung): Kontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck.
  • VO Nr. 2016/1036 (Antidumping-Verordnung): Schutz vor gedumpten Einfuhren aus Nicht-EU-Staaten.
  • VO Nr. 2016/1037 (Antisubventionsverordnung): Schutz vor subventionierten Einfuhren aus Nicht-EU-Staaten.
  • Anwendung im Kurs durch Fallstudien und Analyse von Rechtsprechung.

Mechanismen zur Streitschlichtung im internationalen Handel, insbesondere durch die WTO

Definition:

Mechanismen zur Streitschlichtung im internationalen Handel, insbesondere durch die WTO

Details:

  • WTO hat ein Streitschlichtungsorgan (Dispute Settlement Body, DSB)
  • DSB hat das Mandat, Streitigkeiten zwischen Mitgliedsländern zu lösen
  • Verfahren startet mit Konsultationen zwischen den Parteien
  • Gelingt keine Einigung, kann ein Panel eingesetzt werden
  • Panel erstellt einen Bericht; Parteien können Berufung einlegen
  • Berufungsinstanz (Appellate Body) überprüft Panel-Bericht
  • Appellationsbericht muss vom DSB angenommen werden
  • Nicht umgesetzte Entscheidungen können zu Sanktionen führen

Primärrecht und Sekundärrecht der EU im Kontext des Außenwirtschaftsrechts

Definition:

Primärrecht umfasst die grundlegenden Verträge der EU, Sekundärrecht sind darauf basierende Rechtsakte.

Details:

  • Primärrecht: Verträge (z.B. AEUV, EUV)
  • Sekundärrecht: Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse
  • Primärrecht hat Vorrang, Sekundärrecht konkretisiert und ergänzt
  • Im Außenwirtschaftsrecht: z.B. Zollunion, Gemeinsame Handelspolitik im Primärrecht
  • Sekundärrecht regelt spezifische Aspekte: z.B. Handelsabkommen, Sanktionsregime
  • Wichtige Artikel: Art. 207 AEUV (Gemeinsame Handelspolitik)
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