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Europäisches Strafrecht - Cheatsheet
Europäisches Strafrecht - Cheatsheet Definition und Zweck des Europäischen Strafrechts Definition: Europäisches Strafrecht umfasst das durch europäische Rechtsakte geregelte Strafrecht, welches zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union harmonisiert wird. Details: Zweck: Förderung der Rechtszusammenarbeit und Harmonisierung nationaler Strafrechtsordnungen. Instrumente: EU-Verordnungen, Ra...

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Europäisches Strafrecht - Cheatsheet

Definition und Zweck des Europäischen Strafrechts

Definition:

Europäisches Strafrecht umfasst das durch europäische Rechtsakte geregelte Strafrecht, welches zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union harmonisiert wird.

Details:

  • Zweck: Förderung der Rechtszusammenarbeit und Harmonisierung nationaler Strafrechtsordnungen.
  • Instrumente: EU-Verordnungen, Rahmenbeschlüsse und Richtlinien.
  • Rechtsbereiche: Terrorismusbekämpfung, Menschenhandel, Korruptionsbekämpfung, Cyberkriminalität.
  • Grundlagen: Art. 82-86 AEUV, Europäische Konventionen.
  • Behörden: Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO), Eurojust, Europol.

Historische Entwicklung und Meilensteine des Europäischen Strafrechts

Definition:

Historische Entwicklung und bedeutende Meilensteine in der Etablierung und Vereinheitlichung von Strafrecht in Europa.

Details:

  • 1950: Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) – Schutz fundamentaler Rechte, inkl. strafrechtlicher Garantien.
  • 1977: Europäisches Übereinkommen über die Bekämpfung des Terrorismus – erste umfassende Zusammenarbeit im Strafrecht.
  • 1992: Vertrag von Maastricht – Einführung des Begriffs 'Europäische Justiz- und Innenpolitik'.
  • 1999: Vertrag von Amsterdam – Stärkung der Polizeilichen und Justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS).
  • 2001: Räte/Verordnung 2001/500/JI – Gemeinsame Definition von Straftatbeständen und Strafen in der EU.
  • 2009: Vertrag von Lissabon – Einführung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen und Erweiterung der Kompetenzen der EU im Strafrecht.

Rechtsakte der EU: Verordnungen und Richtlinien im Strafrecht

Definition:

EU-Rechtsakte sind verbindliche Rechtsnormen, die in der gesamten EU gelten. Wichtig im Strafrecht sind Verordnungen und Richtlinien.

Details:

  • Verordnungen: Sofort und direkt in jedem Mitgliedstaat ohne Umsetzung anwendbar.
  • Richtlinien: Mitgliedstaaten müssen Ziele innerhalb einer bestimmten Frist in nationales Recht umsetzen.
  • Ziele: Harmonisierung der strafrechtlichen Bestimmungen zur effektiveren Bekämpfung von EU-weit relevanter Kriminalität.
  • Beispielhafte Anwendungsbereiche: Terrorismusbekämpfung, Menschenhandel, Cyberkriminalität.

Vorrang und Anwendung des EU-Rechts im Strafrecht

Definition:

Vorrang von EU-Recht bedeutet, dass EU-Recht im Konfliktfall nationales Recht verdrängt. Anwendung im Strafrecht erfordert Integration in nationale Rechtssysteme.

Details:

  • Grundsatz des Vorrangs: EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, auch im Strafrecht.
  • Direktwirkung: Bestimmte EU-Rechtsakte können unmittelbare Wirkung in den Mitgliedstaaten entfalten.
  • Umsetzung: EU-Richtlinien im Strafrecht müssen durch nationale Gesetze umgesetzt werden.
  • EuGH: Der Europäische Gerichtshof sichert die einheitliche Auslegung und Anwendung von EU-Recht.
  • Zusammenarbeit: Mitgliedstaaten müssen im Bereich der Strafverfolgung zusammenarbeiten, z.B. durch den Europäischen Haftbefehl.

Rahmenbeschlüsse und ihre Bedeutung in der Strafzusammenarbeit

Definition:

Rahmenbeschlüsse: EU-Instrumente für die Harmonisierung nationaler Strafrechtsvorschriften und Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit.

Details:

  • Ersetzen durch Richtlinien nach Vertrag von Lissabon
  • Ziel: Angleichung der Rechtsvorschriften
  • Setzen Mindeststandards fest
  • Direkte Anwendung in Mitgliedstaaten nicht möglich
  • Beispiele: Europäischer Haftbefehl, Bekämpfung von Terrorismus
  • Zentrale Rolle bei gemeinsamer Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität

Mutual Recognition als Konzept im Europäischen Strafrecht

Definition:

Grundsatz, dass Gerichtsentscheidungen eines EU-Mitgliedstaates in anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt werden.

Details:

  • Basierend auf dem Vertrauensprinzip
  • Rechtsgrundlage: Art. 82 AEUV
  • Beispiele: Europäischer Haftbefehl, Europäische Beweisanordnung
  • Ziel: Erleichterung der Zusammenarbeit und Effizienzsteigerung
  • Harmonisierung der strafrechtlichen Standards notwendig

Europäischer Haftbefehl: Verfahrensablauf und rechtliche Rahmenbedingungen

Definition:

Europäischer Haftbefehl: grenzüberschreitendes Instrument zur Auslieferung von Straftätern innerhalb der EU.

Details:

  • Rechtsgrundlagen: Rahmenbeschluss 2002/584/JI
  • Ausstellungsbehörde: Justizbehörde des ausstellenden Mitgliedstaats
  • Voraussetzungen: Doppelte Strafbarkeit, Mindeststrafmaß
  • Verfahrensablauf:
    • Ausstellung durch Justizbehörde
    • Übermittlung an Vollstreckungsstaat
    • Prüfung und Entscheidung durch Vollstreckungsbehörde
    • Überstellung des Beschuldigten
  • Rechte des Beschuldigten: Recht auf Anhörung, Rechtsmittel
  • Verweigerungsgründe: z.B. Amnestie, politische Verfolgung

Schutz der Grundrechte gemäß der EU-Grundrechte-Charta im Strafrecht

Definition:

Beachte die EU-Grundrechte-Charta, die Grundrechte wie Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte im Strafrecht schützt.

Details:

  • Menschliche Würde (Art. 1)
  • Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 6)
  • Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 7)
  • Schutz personenbezogener Daten (Art. 8)
  • Recht auf wirksame Beschwerde und ein faires Verfahren (Art. 47)
  • Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte (Art. 48)
  • Keine Strafe ohne Gesetz (Art. 49)
  • Recht, nicht zweimal für dasselbe Verbrechen bestraft zu werden (Art. 50)
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