Europäisches Strafrecht - Cheatsheet
Definition und Zweck des Europäischen Strafrechts
Definition:
Europäisches Strafrecht umfasst das durch europäische Rechtsakte geregelte Strafrecht, welches zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union harmonisiert wird.
Details:
- Zweck: Förderung der Rechtszusammenarbeit und Harmonisierung nationaler Strafrechtsordnungen.
- Instrumente: EU-Verordnungen, Rahmenbeschlüsse und Richtlinien.
- Rechtsbereiche: Terrorismusbekämpfung, Menschenhandel, Korruptionsbekämpfung, Cyberkriminalität.
- Grundlagen: Art. 82-86 AEUV, Europäische Konventionen.
- Behörden: Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO), Eurojust, Europol.
Historische Entwicklung und Meilensteine des Europäischen Strafrechts
Definition:
Historische Entwicklung und bedeutende Meilensteine in der Etablierung und Vereinheitlichung von Strafrecht in Europa.
Details:
- 1950: Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) – Schutz fundamentaler Rechte, inkl. strafrechtlicher Garantien.
- 1977: Europäisches Übereinkommen über die Bekämpfung des Terrorismus – erste umfassende Zusammenarbeit im Strafrecht.
- 1992: Vertrag von Maastricht – Einführung des Begriffs 'Europäische Justiz- und Innenpolitik'.
- 1999: Vertrag von Amsterdam – Stärkung der Polizeilichen und Justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS).
- 2001: Räte/Verordnung 2001/500/JI – Gemeinsame Definition von Straftatbeständen und Strafen in der EU.
- 2009: Vertrag von Lissabon – Einführung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen und Erweiterung der Kompetenzen der EU im Strafrecht.
Rechtsakte der EU: Verordnungen und Richtlinien im Strafrecht
Definition:
EU-Rechtsakte sind verbindliche Rechtsnormen, die in der gesamten EU gelten. Wichtig im Strafrecht sind Verordnungen und Richtlinien.
Details:
- Verordnungen: Sofort und direkt in jedem Mitgliedstaat ohne Umsetzung anwendbar.
- Richtlinien: Mitgliedstaaten müssen Ziele innerhalb einer bestimmten Frist in nationales Recht umsetzen.
- Ziele: Harmonisierung der strafrechtlichen Bestimmungen zur effektiveren Bekämpfung von EU-weit relevanter Kriminalität.
- Beispielhafte Anwendungsbereiche: Terrorismusbekämpfung, Menschenhandel, Cyberkriminalität.
Vorrang und Anwendung des EU-Rechts im Strafrecht
Definition:
Vorrang von EU-Recht bedeutet, dass EU-Recht im Konfliktfall nationales Recht verdrängt. Anwendung im Strafrecht erfordert Integration in nationale Rechtssysteme.
Details:
- Grundsatz des Vorrangs: EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, auch im Strafrecht.
- Direktwirkung: Bestimmte EU-Rechtsakte können unmittelbare Wirkung in den Mitgliedstaaten entfalten.
- Umsetzung: EU-Richtlinien im Strafrecht müssen durch nationale Gesetze umgesetzt werden.
- EuGH: Der Europäische Gerichtshof sichert die einheitliche Auslegung und Anwendung von EU-Recht.
- Zusammenarbeit: Mitgliedstaaten müssen im Bereich der Strafverfolgung zusammenarbeiten, z.B. durch den Europäischen Haftbefehl.
Rahmenbeschlüsse und ihre Bedeutung in der Strafzusammenarbeit
Definition:
Rahmenbeschlüsse: EU-Instrumente für die Harmonisierung nationaler Strafrechtsvorschriften und Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit.
Details:
- Ersetzen durch Richtlinien nach Vertrag von Lissabon
- Ziel: Angleichung der Rechtsvorschriften
- Setzen Mindeststandards fest
- Direkte Anwendung in Mitgliedstaaten nicht möglich
- Beispiele: Europäischer Haftbefehl, Bekämpfung von Terrorismus
- Zentrale Rolle bei gemeinsamer Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität
Mutual Recognition als Konzept im Europäischen Strafrecht
Definition:
Grundsatz, dass Gerichtsentscheidungen eines EU-Mitgliedstaates in anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt werden.
Details:
- Basierend auf dem Vertrauensprinzip
- Rechtsgrundlage: Art. 82 AEUV
- Beispiele: Europäischer Haftbefehl, Europäische Beweisanordnung
- Ziel: Erleichterung der Zusammenarbeit und Effizienzsteigerung
- Harmonisierung der strafrechtlichen Standards notwendig
Europäischer Haftbefehl: Verfahrensablauf und rechtliche Rahmenbedingungen
Definition:
Europäischer Haftbefehl: grenzüberschreitendes Instrument zur Auslieferung von Straftätern innerhalb der EU.
Details:
- Rechtsgrundlagen: Rahmenbeschluss 2002/584/JI
- Ausstellungsbehörde: Justizbehörde des ausstellenden Mitgliedstaats
- Voraussetzungen: Doppelte Strafbarkeit, Mindeststrafmaß
- Verfahrensablauf:
- Ausstellung durch Justizbehörde
- Übermittlung an Vollstreckungsstaat
- Prüfung und Entscheidung durch Vollstreckungsbehörde
- Überstellung des Beschuldigten
- Rechte des Beschuldigten: Recht auf Anhörung, Rechtsmittel
- Verweigerungsgründe: z.B. Amnestie, politische Verfolgung
Schutz der Grundrechte gemäß der EU-Grundrechte-Charta im Strafrecht
Definition:
Beachte die EU-Grundrechte-Charta, die Grundrechte wie Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte im Strafrecht schützt.
Details:
- Menschliche Würde (Art. 1)
- Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 6)
- Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 7)
- Schutz personenbezogener Daten (Art. 8)
- Recht auf wirksame Beschwerde und ein faires Verfahren (Art. 47)
- Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte (Art. 48)
- Keine Strafe ohne Gesetz (Art. 49)
- Recht, nicht zweimal für dasselbe Verbrechen bestraft zu werden (Art. 50)