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Europarecht II - Cheatsheet
Europarecht II - Cheatsheet Zusammensetzung und Hauptaufgaben des Europäischen Rates Definition: Zusammensetzung und Hauptaufgaben des Europäischen Rates - zentrale Organe der EU, definiert durch den EUV Details: Zusammensetzung: Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, Präsident des Europäischen Rates, Präsident der Europäischen Kommission Tagt mindestens zweimal pro Halbjahr (Art. 15 EUV...

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Europarecht II - Cheatsheet

Zusammensetzung und Hauptaufgaben des Europäischen Rates

Definition:

Zusammensetzung und Hauptaufgaben des Europäischen Rates - zentrale Organe der EU, definiert durch den EUV

Details:

  • Zusammensetzung: Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, Präsident des Europäischen Rates, Präsident der Europäischen Kommission
  • Tagt mindestens zweimal pro Halbjahr (Art. 15 EUV)
  • Hauptaufgaben: Festlegung der allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU (Art. 15 EUV); nicht gesetzgeberische Rolle
  • Kann keine Rechtsakte erlassen, aber strategische Entscheidungen treffen
  • Präsident des Europäischen Rates, gewählt auf 2,5 Jahre, einmalige Wiederwahl möglich (Art. 15 EUV)

Exekutive und Vorschlagsrecht der Europäischen Kommission

Definition:

Die Europäische Kommission hat sowohl exekutive als auch legislativen Einfluss innerhalb der EU.

Details:

  • Exekutive Funktion: Umsetzung der EU-Politiken und Verwaltung des EU-Haushalts.
  • Vorschlagsrecht: Exklusives Recht, Gesetzesvorschläge zur Gesetzgebung zu unterbreiten.
  • Überwachung der Einhaltung des EU-Rechts durch Mitgliedstaaten.
  • Vertretung der EU auf internationaler Ebene.
  • Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren.

Gesetzgebende Gewalt und Kontrollfunktionen des Europäischen Parlaments

Definition:

Legislative und Aufsichtsrolle des Europäischen Parlaments im Rahmen der EU-Gesetzgebung und -Kontrolle.

Details:

  • Legislative Gewalt: Beteiligt an der Gesetzgebung durch das ordentliche Gesetzgebungsverfahren (Art. 294 AEUV)
  • Zustimmung bei bestimmten Bereichen erforderlich (z.B. Haushaltsrecht, internationale Abkommen)
  • Kontrollfunktion: Befugnis zur politischen Kontrolle über die anderen EU-Institutionen, insbesondere die Europäische Kommission
  • Haushaltskontrolle: Genehmigung und Kontrolle des EU-Haushalts
  • Dringlichkeit: Misstrauensvotum gegen die Kommission möglich (Art. 234 AEUV)
  • Weitere Kontrollmechanismen: Untersuchungsausschüsse, schriftliche und mündliche Anfragen, Ombudsmann

Vier Freiheiten des Binnenmarktes und deren Umsetzung

Definition:

Vier Freiheiten des Binnenmarktes: freier Warenverkehr, Dienstleistungsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, freier Kapital- und Zahlungsverkehr.

Details:

  • Freier Warenverkehr: Verbot von Zöllen und mengenmäßigen Beschränkungen; Harmonisierung von Normen.
  • Dienstleistungsfreiheit: Freie Erbringung und Empfang von Dienstleistungen ohne Diskriminierung.
  • Niederlassungsfreiheit: Recht für Unionsbürger, sich in einem anderen Mitgliedstaat niederzulassen und wirtschaftliche Tätigkeiten aufzunehmen/einzustellen.
  • Freier Kapital- und Zahlungsverkehr: Keine Beschränkungen für grenzüberschreitende Kapitalflüsse.

Handelshindernisse und deren Beseitigung im Binnenmarkt

Definition:

Handelshindernisse im Binnenmarkt behindern den freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EU.

Details:

  • Artikel 34-36 AEUV: Regelungen zu Verboten von mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung
  • Artikel 56 AEUV: Freier Dienstleistungsverkehr
  • Artikel 45 AEUV: Freizügigkeit der Arbeitnehmer
  • Artikel 63 AEUV: Freier Kapitalverkehr
  • Keck-Entscheidung: Abgrenzung zwischen produktbezogenen und verkaufsbezogenen Regelungen
  • Dassonville-Formel: Jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, ist als eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung anzusehen.

Kartellverbot und die wichtigsten Regelungen zur Wettbewerbsaufsicht

Definition:

Kartellverbot umfasst das Verbot von Vereinbarungen, Beschlüssen, und abgestimmte Verhaltensweisen, die den Wettbewerb einschränken oder verfälschen.

Details:

  • Art. 101 AEUV: Verbotsnorm für wettbewerbswidrige Vereinbarungen
  • Horizontale und vertikale Absprachen kartellrechtlich relevant
  • Missbrauchskontrolle nach Art. 102 AEUV
  • Ausnahmen gemäß Art. 101(3) AEUV möglich
  • Überwachung durch Europäische Kommission und nationale Wettbewerbsbehörden
  • Sanktionsmöglichkeiten: Geldbußen, Abstellung der Wettbewerbsbeschränkung

Freier Warenverkehr und Zollunion innerhalb der EU

Definition:

Grundprinzip der EU zur Förderung des Binnenmarktes; Zielt auf die Entfernung von Zöllen und mengenmäßigen Beschränkungen

Details:

  • Artikel 28 und 30 AEUV: Zollunion und Zollfreiheit innerhalb der EU
  • Artikel 34-36 AEUV: Verbot von Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen
  • Nichttarifäre Handelshemmnisse (z.B. nationale technische Vorschriften) sind unzulässig
  • Kein Binnenzolltarif, einheitlicher Außenzoll gegenüber Drittländern
  • Ausnahmen möglich (z.B. zum Schutz der öffentlichen Gesundheit nach Art. 36 AEUV)

Grundsätze der justiziellen Zusammenarbeit und gegenseitige Anerkennung von Urteilen

Definition:

Erklärung der Prinzipien justizieller Zusammenarbeit und gegenseitiger Anerkennung von Urteilen in der EU.

Details:

  • Ziel: Effizienz und Kohärenz im europäischen Rechtsraum.
  • Basis: Art. 67 ff. AEUV
  • Prinzipien: Vertrauen, gegenseitige Anerkennung, enge Zusammenarbeit.
  • Wichtige Mechanismen: Europäischer Haftbefehl, Europäische Vollstreckungstitel, Zuständigkeits- und Vollstreckungsmechanismen.
  • Instrumente: Verordnungen, Richtlinien.
  • Rechtsakte: Rom-Verordnungen, Brüssel-Verordnungen.
  • Beispiele: Brüssel I-Verordnung (Regelung der gerichtlichen Zuständigkeit und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen).
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