Fachsprachausbildung (obligatorisch) - Cheatsheet
Präzision und Klarheit in juristischen Texten
Definition:
Klare und präzise Ausdrucksweise in juristischen Texten zur Vermeidung von Mehrdeutigkeiten und Missverständnissen.
Details:
- Wortwahl: spezifische und eindeutige Begriffe nutzen
- Satzstruktur: kurze, verständliche Sätze; Vermeidung von Verschachtelungen
- Komplexität: komplexe Sachverhalte klar und logisch darstellen
- Beispiele und Präzedenzfälle: zur Veranschaulichung verwenden
- Grammatik und Syntax: korrekt und konsequent anwenden
- Rechtschreibung: fehlerfrei und normgerecht
- Verzicht auf unnötige Fachbegriffe: nur, wenn zwingend erforderlich nutzen
- Aufbau: logisch und strukturiert, z.B. nach IRAC-Methode (Issue, Rule, Application, Conclusion)
Grundlagen der Vertragserstellung und -gestaltung
Definition:
Grundkonzepte und Techniken zur Erstellung und Gestaltung rechtsgültiger Verträge.
Details:
- Vertragsarten: Kaufvertrag, Mietvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag
- Vertragspartner: Natürliche und juristische Personen
- Vertragsbestandteile: Angebot und Annahme, Vertragswille, Rechtsbindungswille
- Formen des Vertrages: Schriftform, mündliche Form, konkludentes Handeln
- AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einbeziehung und Wirksamkeit
- Nichtigkeit und Anfechtbarkeit: gegebenenfalls Gründe und Rechtsfolgen
- Kollisionsnormen: Internationales Privatrecht und UN-Kaufrecht
- Vertragsinterpretation: Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont
- Rücktrittsrechte und Vertragsanpassung
Wichtige Straftatbestände und deren Rechtsfolgen
Definition:
Wichtige Straftatbestände und deren Rechtsfolgen umfassen zentrale Verbrechen und deren gesetzliche Konsequenzen.
Details:
- Definition von Straftatbeständen: objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale
- Vorsatz und Fahrlässigkeit
- Rechtsfolgen: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Maßnahmen
- Besondere Straftatbestände: Totschlag (§212 StGB), Diebstahl (§242 StGB), Betrug (§263 StGB)
- Systematik im Strafgesetzbuch (StGB)
- Milderungsgründe und strafverschärfende Umstände
Eigentum und Besitz sowie deren rechtliche Bedeutung
Definition:
Eigentum: rechtliche Herrschaft über eine Sache. Besitz: tatsächliche Herrschaft über eine Sache.
Details:
- § 903 BGB: Eigentümer darf mit der Sache nach Belieben verfahren
- § 854 BGB: Besitz durch Erlangung der tatsächlichen Gewalt
- Trennungsprinzip: Unterschied zwischen rechtlicher und tatsächlicher Herrschaft
- Abstraktionsprinzip: Trennung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
- Eigentumserwerb: durch Rechtsgeschäft, Erbfolge, Zuschlag bei Versteigerung
- Besitzschutz §§ 858-867 BGB: Schutz durch Rechtsbehelfe
- Eigentumsherausgabeanspruch (§ 985 BGB): Herausgaberecht des Eigentümers
Prozessarten im Verfahrensrecht
Definition:
Arten von Prozessen im Verfahrensrecht; abhängig von Streitgegenstand und Verfahrensart.
Details:
- Zivilprozess: Klärung privatrechtlicher Streitigkeiten.
- Strafprozess: Ahndung strafrechtlicher Vergehen; Ankläger = Staatsanwalt.
- Verwaltungsprozess: Überprüfung von Verwaltungsakten durch Gerichte.
- Verfassungsprozess: Überprüfung verfassungsrechtlicher Fragen.
- Arbeitsprozess: Sonderform des Zivilprozesses im Arbeitsrecht.
Verwendung spezifischer Terminologien in verschiedenen Rechtsbereichen
Definition:
Verwendung spezifischer Fachbegriffe in unterschiedlichen Rechtsbereichen zur präzisen Kommunikation und Vermeidung von Missverständnissen.
Details:
- Termini werden präzise und eindeutig verwendet, um juristische Sachverhalte klar zu beschreiben.
- Beispiele: Schuldrecht: „Schuldverhältnis“, „Forderung“; Zivilrecht: „Kläger“, „Beklagter“; Strafrecht: „Tatbestand“, „Rechtswidrigkeit“.
- Erleichtert die Rechtsanwendung und -auslegung durch Juristen.
- Schafft Konsistenz und Vergleichbarkeit in der Rechtsprechung und Literatur.
- Unterschiedliche Bedeutungen je nach Rechtsgebiet (bspw. „Antrag“ im Zivilprozessrecht vs. „Antrag“ im Verwaltungsrecht).
Rechtsfolgen bei Vertragsverletzungen
Definition:
Folgen einer Vertragsverletzung durch eine Vertragspartei.
Details:
- Schadensersatz (\textit{§ 280 BGB}): wenn Schuldner schuldhaft Vertragspflichten verletzt.
- Rücktritt (\textit{§ 323 BGB}): bei erheblichen Pflichtverletzungen, Mitteilung einer Fristsetzung notwendig.
- Minderung (\textit{§ 441 BGB}): Preisreduktion bei mangelhafter Leistung.
- Selbstvornahme (\textit{§ 637 BGB}): Mängelbeseitigung auf Kosten des Schuldners.
- Nachbesserung (\textit{§ 635 BGB}): Anspruch auf Beseitigung von Mängeln.
Beweismittel und ihre rechtliche Bewertung
Definition:
Beweismittel sind alle Tatsachen oder Gegenstände, die dazu geeignet sind, die Wahrheit einer Behauptung zu belegen oder zu widerlegen. Ihre rechtliche Bewertung bestimmt, ob und in welchem Umfang sie im Prozess verwendet werden dürfen.
Details:
- Hauptarten der Beweismittel: Urkunden, Zeugen, Sachverständige, Augenschein, Parteivernehmung
- § 286 ZPO: Freie Beweiswürdigung
- Prinzip der Unmittelbarkeit: Beweis muss vor Gericht erbracht werden
- Beweisantrag: Antrag einer Partei auf Beweiserhebung, § 244 StPO
- Beweisverwertungsverbote: Rechtswidrig erlangte Beweise können ausgeschlossen sein