GmbH-Recht - Cheatsheet
Rechtliche Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH
Definition:
Voraussetzungen zur Gründung einer GmbH in Deutschland
Details:
- Gesellschaftsvertrag abschließen (§ 2 GmbHG)
- Mindeststammkapital: 25.000 € (§ 5 GmbHG)
- Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (§ 2 GmbHG)
- Eintragung ins Handelsregister (§ 7 GmbHG)
- Bestellung der Geschäftsführer (§ 6 GmbHG)
- Stammeinlagen leisten (§ 7 II GmbHG)
- Firmenname: GmbH muss im Namen enthalten sein (§ 4 GmbHG)
Haftung des Geschäftsführers
Definition:
Verantwortlichkeit des Geschäftsführers für Schäden, die durch Verletzung seiner Pflichten entstehen
Details:
- Innenhaftung: gegenüber der Gesellschaft (§43 GmbHG)
- Außenhaftung: gegenüber Dritten (§823 BGB)
- Haftung für Pflichtverletzungen: Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns (§43 Abs. 1 GmbHG)
- Entlastungsbeweis: Geschäftsführer muss schuldhaftes Verhalten widerlegen können
- Haftungsreduzierung: durch Abschluss einer D&O-Versicherung möglich
Kapitalaufbringung: Mindestkapital und Sachkapital
Definition:
Kapitalaufbringung: Bereitstellung des erforderlichen Kapitals zur Gründung der GmbH.
Details:
- Mindestkapital: 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG), davon 12.500 € bei Gründung bar eingezahlt.
- Sachkapital: möglich, wenn Werthaltigkeit und Verfügbarkeit geprüft (§ 5 Abs. 4 GmbHG).
- Bar- und Sacheinlagen kombinierbar.
- GmbH haftet mit gesamtem Stammkapital.
Stimmrechte der Gesellschafter
Definition:
Stimmrechte der Gesellschafter = Rechte der Gesellschafter, bei Entscheidungen der GmbH mitzubestimmen.
Details:
- Regelung im § 47 GmbHG
- Grundsatz: Jeder Euro eines Geschäftsanteils = eine Stimme (§ 47 Abs. 2 GmbHG)
- Änderbar durch Gesellschaftsvertrag
- Mehrheitsentscheidungen meist erforderlich
- Sonderregelungen bei Weisungen an Geschäftsführer
- Stimmrecht kann durch Beschlussentzug oder Ausschlussbeschluss eingeschränkt werden
Stammeinlagen und Nachschusspflichten
Definition:
Stammeinlagen finden sich in § 5 GmbHG. Nachschusspflichten sind in § 26 GmbHG geregelt.
Details:
- Stammeinlagen: Mindeststammkapital 25.000 €, frei wählbare Höhe der Einlagen jedes Gesellschafters
- Mindesteinzahlung: 25 % der Stammeinlage, Bareinlagen bei Gründung mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals
- Nachschusspflichten: Können in Satzung vorgesehen werden, nur gleichmäßige Verteilung der Nachschüsse auf alle Gesellschafter
- Höchstbetrag oder modifizierte Nachschusspflichten müssen klar geregelt sein
Sorgfaltspflichten und Treuepflichten der Geschäftsführer
Definition:
Verantwortungsbereiche von Geschäftsführern in der GmbH, um das Wohl der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter zu gewährleisten; normative Grundlagen im GmbHG.
Details:
- § 43 Abs. 1 GmbHG: Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns
- Treu und Glauben: Loyalität gegenüber der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern
- Vermeidung von Interessenkonflikten und Nutzung von Geschäftschancen im Interesse der GmbH
- Informations- und Berichtspflichten gegenüber Gesellschaftern
Ausschluss von Gesellschaftern
Definition:
Ausschluss eines Gesellschafters aus der GmbH
Details:
- Geregelt in § 34 GmbHG
- Voraussetzungen: wichtiger Grund
- Gerichtliche Entscheidung notwendig
- Beispielgründe: grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur pflichtgemäßen Ausübung der Gesellschafterrechte
- Alternativ: Veräußerungsgebot in Gesellschaftsvertrag
Verbot der Einlagenrückgewähr
Definition:
Verbot der Rückgewähr von Einlagen gemäß § 30 GmbHG: GmbH darf keine Einlagen an Gesellschafter zurückzahlen.
Details:
- Gilt sowohl für direkte als auch indirekte Rückgewähr.
- Verhindert Aushöhlung des Stammkapitals.
- Verstöße führen zu Rückzahlungsverpflichtungen (§ 31 GmbHG).
- Ausnahmen: ordentliche Ausschüttungen von Gewinnen und Rückgewähr von Überzahlungen.