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Grundlagen - Cheatsheet Überblick über die fünf Bücher des BGB Definition: Das BGB ist in fünf Bücher unterteilt und regelt das Zivilrecht in Deutschland. Details: Allgemeiner Teil: Grundlagen und allgemeine Vorschriften (§§ 1-240) Schuldrecht: Rechte und Pflichten aus Schuldverhältnissen (§§ 241-853) Sachenrecht: Regelungen zu Eigentum und Besitz (§§ 854-1296) Familienrecht: Ehe, Verwandtschaft, ...

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Grundlagen - Cheatsheet

Überblick über die fünf Bücher des BGB

Definition:

Das BGB ist in fünf Bücher unterteilt und regelt das Zivilrecht in Deutschland.

Details:

  • Allgemeiner Teil: Grundlagen und allgemeine Vorschriften (§§ 1-240)
  • Schuldrecht: Rechte und Pflichten aus Schuldverhältnissen (§§ 241-853)
  • Sachenrecht: Regelungen zu Eigentum und Besitz (§§ 854-1296)
  • Familienrecht: Ehe, Verwandtschaft, Vormundschaft (§§ 1297-1921)
  • Erbrecht: Regelungen zur Erbfolge (§§ 1922-2385)

Willenserklärung und Rechtsgeschäft

Definition:

Willenserklärung: Äußerung eines Willens, der auf die Erzielung einer Rechtsfolge gerichtet ist.Rechtsgeschäft: Besteht aus mindestens einer Willenserklärung und hat die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges zum Ziel.

Details:

  • Willenserklärung: Innerer Wille (subjektives Element) + Äußerung des Willens (objektives Element)
  • Arten von Willenserklärungen: empfangsbedürftig und nicht empfangsbedürftig
  • Rechtsgeschäfte: einseitig (z.B. Kündigung) oder mehrseitig (z.B. Vertrag)
  • Voraussetzungen: Geschäftsfähigkeit, Formvorschriften, keine Nichtigkeit (z.B. § 104 BGB, § 125 BGB)
  • Formale Struktur einer Willenserklärung: Angebot (§ 145 BGB) und Annahme (§ 147 BGB)

Prinzip der Privatautonomie

Definition:

Konzept, dass Individuen ihre rechtlichen Beziehungen und Verträge eigenständig gestalten können

Details:

  • Grundlage: Selbstverantwortung und Eigenverantwortung
  • Unterliegt gesetzlichen Grenzen: z.B. Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)
  • Vertragspartner sind frei in der Wahl und Gestaltung ihrer Verträge
  • Einschränkungen durch Verbraucherschutz, Arbeitsrecht, Mietrecht
  • Grundsatz im deutschen Privatrecht

Schadenersatzrecht

Definition:

Rechtsgebiet, das die Entschädigung für Schäden regelt, die durch rechtswidrige Handlungen oder Vertragsverletzungen entstanden sind.

Details:

  • Anspruchsgrundlagen: § 823, § 826, § 249 BGB
  • Schadenarten: materielle und immaterielle Schäden
  • Verschuldensprinzip: Haftung nur bei Verschulden
  • Mitverschulden: § 254 BGB
  • Beweislast: Geschädigter muss Schaden und Kausalität nachweisen
  • Berechnung: Differenzhypothese, konkrete und abstrakte Schadensberechnung

Aufbau und Systematik des StGB

Definition:

StGB strukturiert in allgemeinen und besonderen Teil

Details:

  • Allgemeiner Teil (AT) regelt allgemeine Prinzipien und Definitionen
  • Besonderer Teil (BT) listet spezielle Straftatbestände
  • AT: §§ 1-79b StGB
  • BT: §§ 80-358 StGB
  • Wichtige Prinzipien im AT: Schuld, Vorsatz, Fahrlässigkeit
  • Systematische Auslegung: Wortlaut, Historie, Systematik, Zweck

Rechtswidrigkeit und Schuld

Definition:

Rechtswidrigkeit und Schuld bestimmen, ob eine Tat strafbar ist.

Details:

  • Die Prüfung der Rechtswidrigkeit erfolgt nach der Tatbestandsmäßigkeit.
  • Rechtswidrigkeit liegt vor, wenn keine Rechtfertigungsgründe existieren.
  • Schuld setzt subjektive Vorwerfbarkeit der Tat voraus.
  • Voraussetzungen der Schuld: Schuldfähigkeit, Unrechtsbewusstsein, Fehlen von Entschuldigungsgründen.
  • Formel: Strafbarkeit = Tatbestandsmäßigkeit + Rechtswidrigkeit + Schuld.

Grundrechte und ihre Bedeutung

Definition:

Grundrechte sind verfassungsmäßig garantierte Rechte, die die grundlegenden Freiheiten und Rechte der Bürger schützen.

Details:

  • Stammen aus dem Grundgesetz (GG)
  • Haben Vorrang vor einfachen Gesetzen
  • Gültig für alle Staatsgewalten
  • Beispielrechte: Freiheit der Person, Meinungsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz
  • Art. 1-19 GG umfassen die Grundrechtskatalog
  • Subjektive Rechte: schützen Einzelne vor staatlichen Eingriffen
  • Objektive Prinzipien: prägen staatliches Handeln
  • In Konflikt mit anderen Grundrechten: Abwägung notwendig (Verhältnismäßigkeitsprinzip)
  • Grundrechtsverpflichtete: primär Staat, in Sonderfällen auch Privatrechtssubjekte (Drittwirkung)
  • Schranken: gesetzliche Einschränkungen zulässig bei Wahrung des Wesensgehalts und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

Juristische Argumentation und Logik

Definition:

Juristische Argumentation beinhaltet die systematische Anwendung von Logik und formalen Argumentationstechniken auf rechtliche Probleme.

Details:

  • Deduktive Argumentation: Vom Allgemeinen (Gesetz) zum Speziellen (Einzelfall).
  • Induktive Argumentation: Vom Speziellen (Einzelfall) zum Allgemeinen (Rechtsprinzip).
  • Analogie: Anwendung eines Rechtsprinzips auf einen ähnlichen, ungeregelten Fall.
  • Widerspruchsfreiheit: Keine sich widersprechenden Aussagen in einer Rechtsnorm.
  • Begriffsjurisprudenz: Verwendung klar definierter Begriffe und ihrer logischen Beziehungen.
  • Formale Logik: Anwendung von Aussagenlogik und Quantorenlogik auf juristische Texte.
  • \textbf{Beweislast}: Wer muss was beweisen? (gesetzlich geregelt).
  • \textbf{Rechtsanalytik}: Identifikation und Strukturierung von Prämissen und Schlussfolgerungen.
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