Internationalen Steuerrecht - Cheatsheet
Definition und Bedeutung des internationalen Steuerrechts
Definition:
Internationale Steuerrecht: Regelwerk, das grenzüberschreitende Steuerfragen regelt.
Details:
- Vermeidung der Doppelbesteuerung: DBA (Deutsch: Doppelbesteuerungsabkommen)
- Besteuerung ausländischer Einkünfte
- Begrenzung von Steuervermeidung und missbräuchlicher Steuerplanung
- Transferpreise zwischen verbundenen Unternehmen
- Zusammenarbeit zwischen Steuerbehörden verschiedener Länder
- Harmonisierung von internationalen Steuervorschriften, z.B. OECD-Richtlinien
Bedeutung der Doppelbesteuerung und Methoden zu ihrer Vermeidung
Definition:
Doppelbesteuerung bedeutet, dass dasselbe Einkommen in mehreren Ländern besteuert wird. Dies führt zu einer übermäßigen Steuerlast für Steuerpflichtige, was international tätige Unternehmen und Personen abschrecken kann.
Details:
- Doppelbesteuerung kann auf juristischer oder wirtschaftlicher Basis erfolgen.
- Methoden zur Vermeidung:
- Anrechnungsmethode: Steuern, die im Ausland bezahlt wurden, werden auf die im Inland zu zahlenden Steuern angerechnet.
- Freistellungsmethode: Im Ausland erzieltes Einkommen wird von der inländischen Besteuerung freigestellt.
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Bilaterale Abkommen, die Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung festlegen.
- Formeln:
- Anrechnungsmethode: \[ \text{Inländische Steuer} = \text{Steuer auf weltweites Einkommen} - \text{im Ausland gezahlte Steuer} \]
- Freistellungsmethode: \[ \text{Inländische Steuer} = \text{Steuer auf weltweites Einkommen} - \text{Steuer auf Auslandseinkommen} \]
Wichtige Artikel und Klauseln in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Definition:
Schlüsselklauseln in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und zur Regelung steuerlicher Rechte zwischen Staaten.
Details:
- Artikel 1: Personenkreis - Definiert, wer unter das Abkommen fällt.
- Artikel 4: Ansässigkeit - Bestimmt den steuerlichen Wohnsitz.
- Artikel 5: Betriebsstätte - Definiert, wann eine Betriebsstätte vorliegt.
- Artikel 7: Unternehmensgewinne - Regelung der Besteuerung von Unternehmensgewinnen.
- Artikel 10: Dividenden - Besteuerungsvorschriften für Dividenden.
- Artikel 11: Zinsen - Besteuerungsvorschriften für Zinsen.
- Artikel 12: Lizenzgebühren - Besteuerung von Lizenzgebühren.
- Artikel 23: Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung - Anrechnungsmethode oder Befreiungsmethode.
- Artikel 25: Verständigungsverfahren - Verfahren zur Beilegung steuerlicher Streitigkeiten.
Arten von Verrechnungspreismethoden und OECD-Richtlinien
Definition:
Methoden zur Bestimmung von Verrechnungspreisen in Übereinstimmung mit OECD-Richtlinien.
Details:
- Preisvergleichsmethode (CUP): Vergleich von Preisen vergleichbarer Transaktionen.
- Kostenaufschlagsmethode (CPM): Kosten + angemessene Gewinnspanne.
- Wiederverkaufspreismethode (RPM): Preis beim Wiederverkauf - angemessene Marge.
- Gewinnaufteilungsmethode (PSM): Aufteilung des Gesamtgewinns nach wirtschaftlicher Beitrag.
- Transaktionsbezogene Nettomargenmethode (TNMM): Vergleich der Nettomargen.
- OECD-Richtlinien: Beachtung von Verrechnungspreisgrundsätzen wie Fremdvergleichsgrundsatz.
Steuerliche Implikationen bei internationaler Expansion und Unternehmensstrukturierungen
Definition:
Steuerliche Implikationen bei internationaler Expansion und Unternehmensstrukturierungen betreffen die Steuerpflicht, Quellensteuern und internationale Abkommen.
Details:
- Hauptsitz und steuerlicher Wohnsitz: Bestimmung, welches Land Steuerhoheit hat.
- Doppelbesteuerungsabkommen: Vermeidung der Doppelbesteuerung; \text{OECD-MA} und \text{UN-MA}.
- Verrechnungspreise: Transferpreise zwischen verbundenen Unternehmen müssen dem Fremdvergleichsgrundsatz (\text{Arm's Length Principle}) entsprechen.
- Quellensteuern: Steuern auf Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, die ins Ausland fließen.
- Controlled Foreign Corporation (CFC)-Regelungen: Besteuerung von im Ausland geparkten Einkünften.
- BEPS (Base Erosion and Profit Shifting): Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewinnverlagerung und Erosion der Steuerbasis.
- Wegzugsbesteuerung: Besteuerung stiller Reserven bei Verlagerung des Geschäftssitzes ins Ausland.
- Mehrwertsteuer und Zoll: Regelungen zur Umsatzsteuer (VAT) und Zöllen bei Warenhandel.
Planungsstrategien zur Steueroptimierung und Anti-Steuervermeidungsrichtlinien (ATAD)
Definition:
Planungsansätze zur Minimierung der Steuerlast unter Berücksichtigung rechtlicher Grenzen und Regelungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung.
Details:
- ATAD = Anti-Tax Avoidance Directive.
- Ziel: Steuervermeidung bekämpfen und fairen Steuerwettbewerb gewährleisten.
- Wichtige Elemente der ATAD: CFC-Regeln, Zinsabzugsbeschränkungen, Hybride Gestaltungen, Exit-Besteuerung.
- Planungsstrategien: Nutzung von Steuerschlupflöchern, Verlagerung von Gewinnen, Doppelbesteuerungsabkommen.
- Wichtige Gesetze: Abgabenordnung (AO), Internationale Steuervergünstigungsgesetz (IntStVG), Außensteuergesetz (AStG).
Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen und Lieferungen
Definition:
Mehrwertsteuerregelungen für internationale Dienstleistungen und Lieferungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung oder Nichtbesteuerung.
Details:
- Prinzip des Bestimmungslandes: Steuerpflicht im Empfangsland, nicht im Ursprungsland.
- Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG): Abhängig von Art der Dienstleistung (B2B, B2C).
- B2B-Dienstleistungen: Ort des Leistungsempfängers (§ 3a Abs. 2 UStG).
- B2C-Dienstleistungen: Ort des leistenden Unternehmens (§ 3a Abs. 1 UStG).
- Innergemeinschaftliche Lieferungen: Steuerbefreiung im Ursprungsland, Steuerpflicht im Bestimmungsland (§ 4 Nr. 1b, § 6a UStG).
- Reverse Charge-Verfahren: Schuldnerschaft des Leistungsempfängers bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (§ 13b UStG).
- MOSS-System: Vereinfachte Meldung und Abfuhr der Mehrwertsteuer bei elektronischen Dienstleistungen an Endverbraucher.
Mehrwertsteuer-Rückerstattungen und -Deklarationen
Definition:
Verfahren zur Rückerstattung der gezahlten Mehrwertsteuer im Ausland und die Deklaration der Mehrwertsteuerpflichten im internationalen Kontext.
Details:
- Mehrwertsteuer-Rückerstattung für im Ausland ausgegebene Geschäftsausgaben.
- Einreichung von Rückerstattungsanträgen innerhalb einer festgelegten Frist.
- Verwendung des Verfahrens nach §§ 18 Abs. 9, 18g UStG in Deutschland und entsprechenden Vorschriften im Ausland.
- Erforderliche Dokumentation: Originalrechnungen, Nachweis der wirtschaftlichen Tätigkeit.
- Mehrwertsteuer-Deklaration: Pflicht zur korrekten und vollständigen Angabe der Mehrwertsteuer in Steuererklärungen.
- Erklärungspflichten gemäß § 18 UStG in Deutschland.
- Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen und Lieferungen, z. B. Reverse-Charge-Verfahren.
- Einfluss von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und europäischem Recht.