Internationales Zivilverfahrensrecht - Cheatsheet
Definition und Bedeutung des internationalen Zivilverfahrensrechts
Definition:
internationales Zivilverfahrensrecht befasst sich mit grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten und umfasst Regelungen zur internationalen Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile
Details:
- Regelung der internationalen Zuständigkeit von Gerichten
- Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile
- Verfahrensrechtliche Vereinfachung grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten
- Rechtsquellen: EU-Verordnungen (z.B. Brüssel Ia-VO), Internationale Abkommen (z.B. Lugano-Übereinkommen), nationales Recht
- Ziel: rechtliche Sicherheit und Vorhersehbarkeit im internationalen Rechtsverkehr
Wichtige internationale Abkommen und Gesetze (z.B. Brüssel Ia-Verordnung)
Definition:
Internationale Abkommen und Gesetze regeln grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten und die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen.
Details:
- Brüssel Ia-Verordnung: EU-Verordnung zur Gerichtszuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen (Nr. 1215/2012).
- Haager Übereinkommen: Regelt unter anderem internationale Kindesentführungen (1980), Unterhaltsfragen (2007) und Zustellungswesen (1965).
- New Yorker Übereinkommen: Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (1958).
- EU-Zustellungsverordnung (Nr. 1393/2007): Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in anderen EU-Mitgliedstaaten.
- Europäische Vollstreckungstitel-Verordnung (Nr. 805/2004): Schaffung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen.
Kriterien zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit
Definition:
Kriterien zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit – Rekonstruiert Zuständigkeit von Gerichten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Details:
- Gerichtsstand des Beklagten (\textit{actor sequitur forum rei})
- Besondere Gerichtsstände – Wohnsitz, Vertrags-, Erfüllungsort
- Notwendig: Vorliegen der internationalen Zuständigkeit nach EuGVVO (Brüssel-Ia-Verordnung) oder nationalem Recht
- Prorogation: Parteienvereinbarung zur Gerichtsstandsbestimmung
- Ausschließliche Zuständigkeit bei bestimmten Rechtsgebieten – z.B. Grundstückssachen
- Forum non conveniens – Angemessenheit der Gerichtsauswahl
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile
Definition:
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile: Anerkennung bedeutet, dass ein ausländisches Urteil in einem anderen Staat rechtlich behandelt wird, als ob es im Anerkennungsstaat erlassen worden wäre. Vollstreckung bedeutet die Durchsetzung dieses Urteils im Anerkennungsstaat.
Details:
- Voraussetzungen: Anerkennungsfähigkeit, Zuständigkeit des ausländischen Gerichts, Rechtmäßigkeit
- Hindernisse: Verstoß gegen den ordre public, fehlerhaftes Verfahren
- Rechtsgrundlagen: EuGVVO (Brüsseler Ia-Verordnung), Lugano-Übereinkommen
- Verfahren: Antrag auf Vollstreckbarerklärung, exequatur-Verfahren
- Rechtsmittel: Berufung gegen Vollstreckbarerklärung möglich
Europäische Beweisaufnahmeverordnung
Definition:
EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen innerhalb der EU.
Details:
- Verordnung (EG) Nr. 1206/2001
- Ziel: Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten
- Anwendungsbereich: Parteien von Zivil- und Handelssachen
- Instrumente: unmittelbare (direkte) und mittelbare (indirekte) Beweisaufnahme
- Zuständig: Ersuchender und ersuchter Staat
- Form: Standardformulare
- Kosten: In der Regel von der ersuchenden Partei zu tragen
Verfahren der grenzüberschreitenden Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke
Definition:
Regelungen und Abläufe zur Übermittlung von gerichtlichen und außergerichtlichen Dokumenten über Ländergrenzen hinweg.
Details:
- EU-Verordnung Nr. 1393/2007 - Zustellung innerhalb der EU
- Haager Zustellungsübereinkommen von 1965 - Zusätzlich für nicht-EU-Staaten
- Grundsätze der Zustellbarkeit und Zustellungswege
- Zentrale Behörde im Empfängerstaat
- Direkte postalische Zustellung
- Besondere Verfahren bei Dringlichkeit
- Rechtsmittel bei fehlerhafter Zustellung
Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen
Definition:
Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen beschreibt die rechtliche Anerkennung und Durchsetzung von im Ausland gefällten Schiedsurteilen im Inland.
Details:
- Grundlage: New Yorker Übereinkommen (NYÜ)
- Voraussetzungen: Rechtskräftiger Schiedsspruch, Zuständigkeit des Schiedsgerichts, Einhaltung verfahrensrechtlicher Mindestanforderungen
- Ausschlussgründe: Verstoß gegen öffentliche Ordnung (\textit{ordre public}), mangelnde rechtliche Erkennbarkeit des Schiedsspruchs
- Antragsverfahren: Antrag auf Anerkennung und Vollstreckung bei zuständigem Gericht
- Weigerungsgründe: In Art. V des NYÜ geregelt (z.B. mangelnde Parteifähigkeit, Verfahrensfehler)
Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung im internationalen Zivilverfahrensrecht
Definition:
Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung im internationalen Zivilverfahrensrecht umfasst die neuesten Trends und gerichtlichen Entscheidungen, die das grenzüberschreitende Zivilprozessrecht beeinflussen.
Details:
- EU-Verordnungen: Brüssel Ia, Europäische Vollstreckungstitel, EU-KontoPfändungsverordnung
- Urteile des EuGH: Aktuelle Entscheidungen zu Zuständigkeit und Anerkennung
- Internationale Abkommen: Haager Übereinkommen, Entwicklungen zu Schiedsgerichtsbarkeit
- Digitalisierung: Elektronische Zustellung, Online-Verfahren
- Rechtsvergleichung: Unterschiedliche nationale Ansätze und deren Einfluss