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Jugendstrafrecht - Cheatsheet
Jugendstrafrecht - Cheatsheet Rechtsquellen und Prinzipien des Jugendstrafrechts Definition: Gesetzliche Grundlagen und fundamentale Prinzipien, die im Jugendstrafrecht angewendet werden. Details: Rechtsquellen: JGG, StGB, GG, EMRK Erziehungsgrundsatz (§ 2 JGG): Vorrang der erzieherischen Maßnahmen Schuldprinzip: Reduzierte Schuldfähigkeit Legalitätsprinzip: Zurückhaltung bei Verfolgung (Diversion...

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Jugendstrafrecht - Cheatsheet

Rechtsquellen und Prinzipien des Jugendstrafrechts

Definition:

Gesetzliche Grundlagen und fundamentale Prinzipien, die im Jugendstrafrecht angewendet werden.

Details:

  • Rechtsquellen: JGG, StGB, GG, EMRK
  • Erziehungsgrundsatz (§ 2 JGG): Vorrang der erzieherischen Maßnahmen
  • Schuldprinzip: Reduzierte Schuldfähigkeit
  • Legalitätsprinzip: Zurückhaltung bei Verfolgung (Diversion)
  • Opferschutz: Wahrung der Opferinteressen
  • Resozialisierung: Wiedereingliederung in die Gesellschaft
  • Verhältnis zu Erwachsenenstrafrecht: Spezielle Vorschriften für Jugend- und Heranwachsende (§§ 105, 106 JGG)
  • Subsidiaritätsprinzip: formelles Strafverfahren als letztes Mittel

Erziehungsmaßregeln gemäß § 9 JGG

Definition:

Maßnahmen zur Erziehung jugendlicher Straftäter, keine Strafen im eigentlichen Sinne

Details:

  • Ziel: Vermeidung weiterer Straftaten durch pädagogische Einwirkung
  • Arten: Weisungen (§ 10 JGG), Erziehungsbeistand (§ 12 JGG), Betreuungshelfer (§ 12 JGG)
  • Grundlage: individueller Förderbedarf des Jugendlichen

Verfahrensbeteiligte und ihre Rollen im Jugendstrafverfahren

Definition:

Beteiligte im Jugendstrafverfahren und ihre spezifischen Rollen.

Details:

  • Jugendrichter: Leitung des Verfahrens, Urteilsfindung.
  • Staatsanwalt: Anklagevertretung, Ermittlungstätigkeit.
  • Verteidiger: Interessenvertretung des Beschuldigten, Verteidigungsstrategien.
  • Jugendgerichtshilfe: Sozialpädagogische Begleitung, erstellt Berichte.
  • Erziehungsberechtigte: Unterstützung und Anwesenheitspflicht.
  • Der oder die Beschuldigte: Zentraler Verfahrensbeteiligter, unterliegt bestimmten Rechten und Pflichten.
  • Opfer (bei Straftaten mit geschädigten Personen): Kann als Zeuge auftreten, hat Antragsrechte.

Definierte Erziehungsmaßregeln im JGG

Definition:

Erziehungsmaßregeln sind Maßnahmen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), die auf die Erziehung und positive Entwicklung des Jugendlichen abzielen.

Details:

  • § 9 JGG: Erziehungsmaßregeln sind keine Strafen, sondern sollen erzieherischen Einfluss nehmen.
  • Umgang mit dem Jugendlichen steht im Vordergrund: Erziehung, Unterstützung, Hilfe.
  • Beispiele: Weisungen (§ 10 JGG), Erziehungsbeistand (§ 12 JGG), Heimerziehung (§ 13 JGG).
  • Ziel: individuelle, soziale und berufliche Förderung des Jugendlichen.

Zuchtmittel und ihre Anwendung

Definition:

Maßnahmen, die der Erziehung von Jugendlichen dienen, wenn diese eine Straftat begangen haben. Ziel: Disziplin und Verhaltensänderung.

Details:

  • Zuchtmittel gem. § 13 JGG: Verweis, Auflagen, Jugendarrest.
  • Verweis: Rüge des Fehlverhaltens.
  • Auflagen: Wiedergutmachung, Entschuldigung, Arbeitsleistungen.
  • Jugendarrest: Freiheitsentzug bis 4 Wochen, versch. Arten (Freizeitarrest, Kurzarrest, Dauerarrest).
  • Anwendung: Erziehung an erster Stelle, Verhältnismäßigkeit, keine Vorstrafen.

Ablauf eines Jugendstrafverfahrens

Definition:

Schritte im Jugendstrafverfahren, von der Verfahrenseinleitung bis zur Sanktion.

Details:

  • Einleitung des Verfahrens: polizeiliche Ermittlung, Staatsanwaltschaft entscheidet über Anklage.
  • Erziehungsbeistand: Unterstützung bereits im Ermittlungsverfahren möglich.
  • Anklage oder Einstellung: Entscheidung durch Staatsanwaltschaft.
  • Hauptverfahren: Verhandlung vor dem Jugendrichter.
  • Urteil: Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Jugendarrest oder Jugendstrafe.
  • Rechtsmittel: Berufung oder Revision möglich.

Präventionsstrategien und -programme gegen Jugendkriminalität

Definition:

Präventionsstrategien und -programme zielen darauf ab, Jugendkriminalität durch frühzeitige Interventionen und Maßnahmen zu verhindern. Kernaspekte sind die Förderung von Bildung, soziales Engagement und Bewältigungsstrategien.

Details:

  • Fokus auf Risikofaktoren: Bildung, Familie, sozialen Umfeld
  • Programme wie Anti-Gewalt-Training, soziale Arbeit und Mentoring
  • Zusammenarbeit von Schulen, Jugendämtern und Polizei
  • Zielsetzung: Reduktion von Rückfallquoten und Förderung positiver Entwicklung

Jugendstrafe und ihre Voraussetzungen

Definition:

Jugendstrafe: spezielle Strafe für Jugendliche (§ 17 JGG), wenn keine Maßregel der Besserung/Hilfe ausreicht.

Details:

  • Voraussetzungen gemäß § 18 JGG:
  • Jugendliche(r) zwischen 14 und 17 Jahren
  • Tat aus Jugendverfehlung (strafrechtlich relevant)
  • Verhängung notwendig für Erziehung
  • Dauer: mindestens 6 Monate, maximal 10 Jahre
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