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Jugendstrafrecht - Exam
Jugendstrafrecht - Exam Aufgabe 1) Paul, ein 16-jähriger Jugendlicher, wurde dabei erwischt, wie er mit einem Messer in einem Supermarkt einen Diebstahl begehen wollte. Als der Sicherheitsdienst ihn stellte, wehrte er sich heftig und verletzte einen der Sicherheitsmitarbeiter. Später stellte sich heraus, dass Paul mehrfach straffällig geworden ist, unter anderem bei kleineren Diebstählen und Sachb...

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Jugendstrafrecht - Exam

Aufgabe 1)

Paul, ein 16-jähriger Jugendlicher, wurde dabei erwischt, wie er mit einem Messer in einem Supermarkt einen Diebstahl begehen wollte. Als der Sicherheitsdienst ihn stellte, wehrte er sich heftig und verletzte einen der Sicherheitsmitarbeiter. Später stellte sich heraus, dass Paul mehrfach straffällig geworden ist, unter anderem bei kleineren Diebstählen und Sachbeschädigungen. Paul's Umfeld ist schwierig: Er lebt mit seiner alleinerziehenden Mutter in sozial angespannten Verhältnissen und wurde in der Schule häufig gemobbt. Paul wurde daraufhin dem Jugendrichter vorgeführt.

a)

Analyse der Rechtsquellen: Welche Rechtsquellen (Gesetzbücher) kommen in Pauls Fall zur Anwendung? Erläutere kurz die einschlägigen Vorschriften und ihre Bedeutung im Zusammenhang mit dem Jugendstrafrecht.

Lösung:

Analyse der Rechtsquellen: Welche Rechtsquellen (Gesetzbücher) kommen in Pauls Fall zur Anwendung? Erläutere kurz die einschlägigen Vorschriften und ihre Bedeutung im Zusammenhang mit dem Jugendstrafrecht.

  • Jugendgerichtsgesetz (JGG): Das JGG ist die wichtigste Rechtsquelle im Jugendstrafrecht. Es regelt die speziellen Bedingungen und Verfahren, die auf jugendliche Straftäter angewendet werden. Im Falle von Paul, der 16 Jahre alt ist, wird das JGG zur Anwendung kommen, weil er in den Geltungsbereich des Gesetzes fällt (14-17 Jahre).
  • Strafgesetzbuch (StGB): Das StGB kommt ebenfalls zur Anwendung, da es die allgemeinen Straftatbestände definiert. Paul hat sich des Diebstahls (§ 242 StGB) und der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) schuldig gemacht. Auch andere einschlägige Bestimmungen wie z.B. § 303 StGB (Sachbeschädigung) könnten relevant sein, abhängig von den genauen Umständen.
  • Strafprozessordnung (StPO): Die StPO regelt das Strafverfahren im Allgemeinen, und viele ihrer Vorschriften gelten auch für das Jugendstrafverfahren, sofern sie nicht durch besondere Regelungen im JGG modifiziert werden.
  • Gesetz zur Bekämpfung von Jugendkriminalität: Obwohl kein eigenes Gesetz im klassischen Sinne, beinhalten verschiedene rechtliche Bestimmungen und Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Jugendkriminalität. Dazu gehören Interventionen wie Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafen.

Im Zusammenhang mit dem Jugendstrafrecht ist das JGG von zentraler Bedeutung, da es darauf abzielt, bei jugendlichen Straftätern erzieherische Maßnahmen in den Vordergrund zu stellen. Ziel ist es, den Jugendlichen zu resozialisieren und seine zukünftige Straffälligkeit zu verhindern.

b)

Schuldprinzip und Erziehungsgrundsatz: Diskutiere, wie das Prinzip der reduzierten Schuldfähigkeit und der Erziehungsgrundsatz im Jugendstrafrecht auf Pauls Fall angewendet werden könnten. Welche erzieherischen Maßnahmen könnten geeignet sein, um Paul zu helfen?

Lösung:

Schuldprinzip und Erziehungsgrundsatz: Diskutiere, wie das Prinzip der reduzierten Schuldfähigkeit und der Erziehungsgrundsatz im Jugendstrafrecht auf Pauls Fall angewendet werden könnten. Welche erzieherischen Maßnahmen könnten geeignet sein, um Paul zu helfen?

  • Prinzip der reduzierten Schuldfähigkeit: Im Jugendstrafrecht wird besonderes Augenmerk auf die Entwicklungsreife und Reifungsstufe jugendlicher Straftäter gelegt. Bei Paul, einem 16-jährigen Jugendlichen, wird davon ausgegangen, dass er möglicherweise nicht die gleiche Entscheidungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein wie ein Erwachsener besitzt. Daher wird seine Schuldfähigkeit als reduziert angesehen. Das bedeutet, dass bei der Strafzumessung mildernde Faktoren berücksichtigt werden, die aus seiner jugendlichen Unreife resultieren.
  • Erziehungsgrundsatz: Das Jugendstrafrecht ist stark vom Erziehungsgedanken geprägt. Das Ziel ist weniger die Bestrafung als vielmehr die Resozialisierung und Erziehung des Jugendlichen zu einem verantwortungsbewussten Mitglied der Gesellschaft. In Pauls Fall wird der Jugendrichter versuchen, Maßnahmen zu finden, die seinen Erziehungsbedarf berücksichtigen und ihm helfen, sich positiv zu entwickeln.

Erzieherische Maßnahmen, die geeignet sein könnten:

  • Erziehungsmaßregeln: Dies können Weisungen sein, beispielsweise die Teilnahme an sozialen Trainingskursen, die Erfüllung gemeinnütziger Arbeit oder regelmäßige Beratungsgespräche. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Paul zu sozialem Verhalten zu befähigen und ihm Werte und Normen zu vermitteln.
  • Zuchtmittel: Dazu gehören Verwarnungen, die Erteilung von Auflagen wie Schadenswiedergutmachung oder auch kurze Freiheitsentziehungen, wie zum Beispiel Arreste. Diese Mittel sollen Paul die Konsequenzen seines Handelns verdeutlichen und ihn zur Verantwortung ziehen.
  • Jugendstrafe: In schwerwiegenden Fällen kann auch eine Jugendstrafe verhängt werden. Diese kann jedoch unter Einbeziehung besonderer erzieherischer Maßnahmen erfolgen, wie etwa die Unterbringung in einem Jugendheim mit intensivpädagogischem Konzept.
  • Unterstützung durch Sozialdienste: Da Paul aus schwierigen sozialen Verhältnissen kommt, könnte die Einbindung von Sozialarbeitern und Psychologen sinnvoll sein. Diese Fachkräfte könnten Paul und seine Familie in Krisensituationen unterstützen und zur Verbesserung seines sozialen Umfelds beitragen.
  • Anti-Gewalt-Training: Da Paul gewalttätig gegenüber dem Sicherheitsmitarbeiter war, könnte ein Anti-Gewalt-Training eine hilfreiche Maßnahme sein, um ihm den Umgang mit Konfliktsituationen gewaltfrei zu vermitteln.

Insgesamt zielen diese erzieherischen Maßnahmen darauf ab, Paul zu helfen, sich positiv zu entwickeln, seine Straffälligkeit zu überwinden und ihm eine Chance zur Resozialisierung zu bieten.

c)

Legalitätsprinzip und Subsidiaritätsprinzip: Erkläre, wie die Prinzipien der Zurückhaltung bei der Verfolgung (Diversion) und die Anwendung des formellen Strafverfahrens als letztes Mittel in Pauls Fall berücksichtigt werden könnten. Welche Straftaten könnten eventuell durch Diversion behandelt werden und welche nicht?

Lösung:

Legalitätsprinzip und Subsidiaritätsprinzip: Erkläre, wie die Prinzipien der Zurückhaltung bei der Verfolgung (Diversion) und die Anwendung des formellen Strafverfahrens als letztes Mittel in Pauls Fall berücksichtigt werden könnten. Welche Straftaten könnten eventuell durch Diversion behandelt werden und welche nicht?

  • Legalitätsprinzip: Gemäß dem Legalitätsprinzip sind die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, bei Kenntnisnahme einer Straftat Ermittlungen aufzunehmen und die Straftat zu verfolgen. Allerdings wird im Jugendstrafrecht das Prinzip der Zurückhaltung bei der Verfolgung, auch bekannt als Diversion, angewendet. Das bedeutet, dass nicht jede Straftat zwingend mit einem formellen Strafverfahren beantwortet werden muss.
  • Subsidiaritätsprinzip: Dieses Prinzip besagt, dass das formelle Strafverfahren nur als letztes Mittel (Ultima Ratio) zum Einsatz kommen soll, wenn mildere Maßnahmen nicht ausreichen. Ziel ist es, durch erzieherische Maßnahmen eine Resozialisierung zu erreichen und eine weitere Kriminalisierung des Jugendlichen zu vermeiden.

Anwendung der Prinzipien in Pauls Fall:

  • Zurückhaltung bei der Verfolgung (Diversion): Diversion ist eine Möglichkeit, bei kleineren und weniger schwerwiegenden Straftaten auf ein formelles Strafverfahren zu verzichten und stattdessen erzieherische Maßnahmen wie Verwarnungen, Weisungen oder soziale Trainingskurse anzuwenden. In Pauls Fall könnte die Diversion für frühere, weniger schwerwiegende Straftaten wie kleinere Diebstähle und Sachbeschädigungen angewendet werden, sofern sein Verhalten als nicht hochgradig gefährlich eingestuft wird und er zeigt, dass er bereit ist, sich zu ändern und Verantwortung zu übernehmen.
  • Formelles Strafverfahren als letztes Mittel: Bei schwerwiegenderen Straftaten oder bei Wiederholungstätern, die trotz vorheriger erzieherischer Maßnahmen weiterhin Straftaten begehen, wird das formelle Strafverfahren angewendet. In Pauls aktuellem Fall handelt es sich um einen bewaffneten Diebstahl mit anschließender Gewaltanwendung gegen den Sicherheitsmitarbeiter. Diese Straftaten sind schwerwiegend und gefährlich, sodass hier das formelle Strafverfahren unvermeidlich scheint.

Beispiele für Straftaten und mögliche Behandlungen:

  • Kleinere Diebstähle und Sachbeschädigungen: Diese könnten durch Diversion behandelt werden, beispielsweise durch auferlegte Weisungen, Teilnahme an sozialen Trainingskursen oder gemeinnützige Arbeit.
  • Schwerwiegendere Straftaten: Der bewaffnete Diebstahl und die Körperverletzung des Sicherheitsmitarbeiters sind schwerwiegende Delikte, bei denen das formelle Strafverfahren zur Anwendung kommen sollte, insbesondere da Paul mehrfach straffällig geworden ist und eine Weiterführung der kriminellen Aktivitäten gezeigt hat.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in Pauls Fall sowohl Diversion als auch das formelle Strafverfahren je nach Schwere der einzelnen Taten angewendet werden könnten. Kleinere Taten könnten über erzieherische Maßnahmen und Diversion behandelt werden, während die schwerwiegenden und gewaltsamen Taten ein formelles Verfahren erfordern.

d)

Resozialisierung und Opferschutz: Erörtere die dualen Anforderungen an das Jugendstrafrecht im Hinblick auf die Resozialisierung des Täters und den Schutz der Opfer. Wie könnten diese Prinzipien in Pauls Fall miteinander in Einklang gebracht werden?

Lösung:

Resozialisierung und Opferschutz: Erörtere die dualen Anforderungen an das Jugendstrafrecht im Hinblick auf die Resozialisierung des Täters und den Schutz der Opfer. Wie könnten diese Prinzipien in Pauls Fall miteinander in Einklang gebracht werden?

  • Resozialisierung: Das Jugendstrafrecht legt großen Wert auf die Resozialisierung jugendlicher Straftäter. Ziel ist es, die Jugendlichen zu einem verantwortungsbewussten Leben in der Gesellschaft zu befähigen und ihre sozialen Kompetenzen zu fördern. Es werden erzieherische Maßnahmen und individuelle Hilfestellungen angeboten, um den jungen Menschen eine positive Entwicklung zu ermöglichen. In Pauls Fall wäre dies besonders wichtig, da er in einem schwierigen sozialen Umfeld aufgewachsen ist und mehrfach straffällig geworden ist. Mögliche Maßnahmen könnten psychologische Beratung, soziale Trainingskurse und Unterstützung durch Sozialarbeiter umfassen, um ihm zu helfen, seine Probleme zu bewältigen und einen neuen Weg einzuschlagen.
  • Opferschutz: Neben der Resozialisierung des Täters ist der Schutz und die Unterstützung der Opfer ein zentrales Anliegen des Jugendstrafrechts. Die Interessen und Bedürfnisse der Opfer dürfen nicht außer Acht gelassen werden. In Pauls Fall hat der Sicherheitsmitarbeiter erhebliche Verletzungen erlitten, weshalb Maßnahmen zum Opferschutz und zur Wiedergutmachung erforderlich sind. Es könnte notwendig sein, dass Paul dem Opfer eine Entschädigung zahlt oder sich öffentlich bei ihm entschuldigt, um das Unrecht wiedergutzumachen.

In Einklang bringen der Prinzipien:

  • Erzieherische Maßnahmen und Wiedergutmachung: Eine Möglichkeit, die Resozialisierung von Paul mit dem Opferschutz in Einklang zu bringen, wäre die Auferlegung von Erziehungsmaßnahmen, die auch eine Wiedergutmachung für das Opfer beinhalten. Zum Beispiel könnte Paul zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden, bei der er sich mit den Folgen seines Handelns auseinandersetzt und gleichzeitig einen Beitrag zur Gemeinschaft leistet. Zudem könnte Paul an einem Anti-Gewalt-Training teilnehmen, um seine Gewaltbereitschaft zu reduzieren und zukünftige Täter-Opfer-Konstellationen zu vermeiden.
  • Betreuungs- und Unterstützungsangebote: Die Einbindung von Psychologen und Sozialarbeitern könnte sowohl zur Unterstützung von Paul als auch zur Wiedergutmachung für das Opfer beitragen. Diese Fachleute könnten Paul dabei helfen, seine persönlichen Probleme zu bewältigen und Strategien zur Bewältigung von Konfliktsituationen zu entwickeln. Gleichzeitig könnten sie vermitteln, dass Paul das Unrecht anerkennt und die erforderlichen Schritte unternimmt, um den Schaden wiedergutzumachen.
  • Mediation und Konfliktlösung: Eine weitere Möglichkeit wäre die Durchführung eines Mediationsverfahrens, bei dem Paul und das Opfer gemeinsam mit einem neutralen Vermittler nach Lösungen suchen. Dies könnte dazu beitragen, die Beziehungen zu entlasten und eine einvernehmliche Lösung zu finden, die sowohl die Interessen des Opfers als auch die Erziehungsziele für Paul berücksichtigt.

Insgesamt ist es wichtig, dass sowohl die Resozialisierung von Paul als auch der Schutz und die Wiedergutmachung für das Opfer im Rahmen des Jugendstrafrechts berücksichtigt werden. Eine Kombination aus erzieherischen Maßnahmen und Opferschutzmechanismen könnte dazu beitragen, diese dualen Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen.

Aufgabe 2)

Peter, ein 17-jähriger Jugendlicher, wurde aufgrund eines Ladendiebstahls und eines kleineren Sachbeschädigungsdelikts verurteilt. Beim Ladendiebstahl hat er Waren im Wert von 30 Euro gestohlen. Bei der Sachbeschädigung hat er einen Gartenzaun beschädigt, der Schaden beläuft sich auf 150 Euro. Peter lebt in einer schwierigen familiären Situation, seine Eltern haben sich vor Kurzem getrennt, und er hat Schwierigkeiten in der Schule. Es besteht der Verdacht, dass er sich in einem Umfeld bewegt, das ihn negativ beeinflusst. Das Gericht prüft nun, welche Erziehungsmaßregeln gemäß § 9 JGG für Peter sinnvoll wären, um zukünftige Straftaten zu vermeiden und ihn pädagogisch zu fördern.

a)

Teilaufgabe 1: Erläutere, welche Erziehungsmaßregeln gemäß § 9 JGG für Peter infrage kommen könnten. Gehe dabei insbesondere auf die möglichen Weisungen gemäß § 10 JGG, den Erziehungsbeistand gemäß § 12 JGG und den Betreuungshelfer gemäß § 12 JGG ein. Begründe deine Entscheidungen detailreich unter Berücksichtigung von Peters persönlicher Situation.

Lösung:

Teilaufgabe 1: Erläutere, welche Erziehungsmaßregeln gemäß § 9 JGG für Peter infrage kommen könnten. Gehe dabei insbesondere auf die möglichen Weisungen gemäß § 10 JGG, den Erziehungsbeistand gemäß § 12 JGG und den Betreuungshelfer gemäß § 12 JGG ein. Begründe deine Entscheidungen detailreich unter Berücksichtigung von Peters persönlicher Situation.

Lösungsansatz:

  • Weisungen gemäß § 10 JGG:Weisungen sind spezifische Anordnungen, die das Gericht dem Jugendlichen erteilen kann, um dessen Verhalten zu lenken. Beispiele für Weisungen umfassen die Verpflichtung zur Teilnahme an schulischen oder beruflichen Maßnahmen, zur Erfüllung von Arbeitsleistungen oder auch Verbote wie das Meiden bestimmter Orte oder Personen. In Peters Fall wären insbesondere folgende Weisungen sinnvoll:
    • Schulische oder berufliche Maßnahmen: Da Peter Schwierigkeiten in der Schule hat, könnte eine Weisung zur Teilnahme an Nachhilfe oder Förderunterricht helfen, seine schulischen Leistungen zu verbessern und ihm eine bessere Zukunftsperspektive zu bieten.
    • Arbeitserziehungsmaßnahme: Eine Verpflichtung zur Erfüllung gemeinnütziger Arbeit könnte Peter Verantwortungsbewusstsein und soziale Kompetenzen vermitteln.
    • Meidung bestimmter Orte oder Personen: Falls der Verdacht besteht, dass Peter durch sein soziales Umfeld negativ beeinflusst wird, könnte eine Weisung, sich von bestimmten Personen oder Gruppierungen fernzuhalten, angebracht sein.
  • Erziehungsbeistand gemäß § 12 JGG:Ein Erziehungsbeistand unterstützt den Jugendlichen in seiner persönlichen und sozialen Entwicklung. Er arbeitet eng mit dem Jugendlichen sowie dessen Eltern und dem sozialen Umfeld zusammen. Für Peter könnte ein Erziehungsbeistand von großer Bedeutung sein, um eine stabile Bezugsperson zu haben, die ihm bei der Bewältigung seiner familiären Probleme und schulischen Schwierigkeiten hilft.
  • Betreuungshelfer gemäß § 12 JGG:Ein Betreuungshelfer kann ebenfalls zur Unterstützung des Jugendlichen eingesetzt werden. Im Gegensatz zum Erziehungsbeistand ist der Betreuungshelfer stärker in die alltägliche Lebensführung des Jugendlichen eingebunden und unterstützt ihn bei konkreten Alltagsproblemen. Da Peter aus einer schwierigen familiären Situation kommt und möglicherweise in einem negativen Umfeld lebt, könnte ein Betreuungshelfer ihm bei der Strukturierung seines Alltags und der Bewältigung von Alltagsproblemen helfen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Kombination aus verschiedenen Erziehungsmaßregeln für Peter sinnvoll wäre. Eine Weisung zur Teilnahme an schulischen oder beruflichen Maßnahmen könnte seine schulischen Leistungen verbessern, während eine Arbeitserziehungsmaßnahme und Weisungen zur Meidung bestimmter Personen oder Orte dazu beitragen könnten, sein soziales Verhalten zu fördern. Gleichzeitig könnten ein Erziehungsbeistand und ein Betreuungshelfer Peter dabei unterstützen, seine persönlichen und familiären Probleme zu bewältigen und ihn auf einen positiven Weg zu führen.

b)

Teilaufgabe 2: Gegebenenfalls kann das Gericht auch eine Kombination verschiedener Erziehungsmaßregeln anordnen. Diskutiere, ob eine Kombination von Maßnahmen für Peter sinnvoll wäre. Stelle mögliche Kombinationen von Weisungen, Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer vor und analysiere deren Vor- und Nachteile.

Lösung:

Teilaufgabe 2: Gegebenenfalls kann das Gericht auch eine Kombination verschiedener Erziehungsmaßregeln anordnen. Diskutiere, ob eine Kombination von Maßnahmen für Peter sinnvoll wäre. Stelle mögliche Kombinationen von Weisungen, Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer vor und analysiere deren Vor- und Nachteile.

Lösungsansatz:

  • Kombination von Weisungen, Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer:Eine Kombination von verschiedenen Erziehungsmaßregeln kann besonders wirksam sein, da sie unterschiedliche Aspekte der Problematik eines Jugendlichen berücksichtigt und umfassendere Unterstützung bietet.
    • Weisung zur Teilnahme an schulischen oder beruflichen Maßnahmen und Erziehungsbeistand:Diese Kombination kann helfen, Peters schulische Leistungen zu verbessern und ihm gleichzeitig emotionale und soziale Unterstützung bieten. Der Erziehungsbeistand kann mit den Lehrern und der Schule zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Peter die notwendige Unterstützung erhält.
      • Vorteile:
        • Verbesserung der schulischen Leistungen.
        • Emotionale und soziale Unterstützung.
        • Positiver Einfluss auf Peters langfristige Perspektiven.
      • Nachteile:
        • Erhöhter organisatorischer Aufwand.
        • Peter könnte sich durch die zusätzlichen Maßnahmen überfordert fühlen.
    • Weisung zur Erfüllung gemeinnütziger Arbeit und Betreuungshelfer:Diese Kombination fördert sowohl direktes Verantwortungsbewusstsein und Sozialkompetenzen durch gemeinnützige Arbeit als auch tägliche Unterstützung und Struktur im Alltag durch den Betreuungshelfer.
      • Vorteile:
        • Fördert Verantwortungsbewusstsein und Sozialkompetenzen.
        • Stärke Unterstützung im Alltag.
        • Vorbildfunktion durch den Betreuungshelfer.
      • Nachteile:
        • Möglicherweise nicht tiefgreifend genug bei familiären Problemen.
        • Erhöhter Zeitaufwand für Peter.
    • Weisung zur Meidung bestimmter Personen oder Orte, Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer:Diese umfassende Kombination kann Peter helfen, schädliche Einflüsse zu vermeiden, emotionale Unterstützung zu erhalten und gleichzeitig Strukturen im Alltag zu verbessern.
      • Vorteile:
        • Umfassende Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen.
        • Vermeidung negativer Einflüsse.
        • Längerfristiger positiver Einfluss auf Peters Verhalten und Entwicklung.
      • Nachteile:
        • Sehr hoher organisatorischer und zeitlicher Aufwand.
        • Peter könnte sich überwacht und eingeschränkt fühlen.

    Insgesamt wäre eine Kombination von Maßnahmen für Peter sinnvoll, da seine Situation komplex ist und er Unterstützung in verschiedenen Bereichen seines Lebens benötigt. Eine besonders geeignete Kombination könnte die Weisung zur Teilnahme an schulischen oder beruflichen Maßnahmen in Verbindung mit einem Erziehungsbeistand sein. Diese Maßnahmen könnten seine schulischen Probleme adressieren und gleichzeitig emotionale und soziale Unterstützung bieten. Falls notwendig, könnte zudem ein Betreuungshelfer hinzugezogen werden, um Peters Alltagsstruktur zu verbessern und sicherzustellen, dass er die erteilten Weisungen erfolgreich umsetzt.

    Aufgabe 3)

    Der 17-jährige Martin wird beschuldigt, einen Ladendiebstahl begangen zu haben. Er wurde dabei erwischt, wie er in einem Elektronikgeschäft ein teures Smartphone stahl. Nach der Tat wird Martin von der Polizei festgenommen und zur Wache gebracht. Hier beginnt nun das Jugendstrafverfahren. Die beteiligten Personen in diesem Verfahren sind der Jugendrichter, der Staatsanwalt, Martins Verteidiger, eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe, Martins Eltern, und das Opfer, in diesem Fall der Ladenbesitzer, der den Diebstahl beobachtet und gemeldet hat.

    a)

    Jugendrichter: Erkläre die Rolle des Jugendrichters im Verfahrensablauf von Martins Fall. Welche Aufgaben und Befugnisse hat der Jugendrichter, und wie trägt er zur Urteilsfindung bei?

    Lösung:

    Jugendrichter: Im Jugendstrafverfahren ist die Rolle des Jugendrichters von zentraler Bedeutung. Der Jugendrichter hat die Verantwortung, das Verfahren zu leiten und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben und Prinzipien eingehalten werden. Hier sind die wichtigsten Aufgaben und Befugnisse des Jugendrichters:

    • Leitung des Verfahrens: Der Jugendrichter führt das Verfahren und sorgt dafür, dass es zügig und korrekt abläuft. Er leitet die Hauptverhandlung und ist verantwortlich für die Beweisaufnahme.
    • Rechtsanwenden und -auslegen: Der Jugendrichter prüft die Tatvorwürfe gegen den Angeklagten – in diesem Fall Martin – und wendet die entsprechenden Jugendstrafnormen an.
    • Erziehungsaspekt: Anders als in Erwachsenenstrafsachen, steht im Jugendstrafverfahren der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Der Jugendrichter berücksichtigt hierbei die erzieherischen Maßnahmen, die zur Resozialisierung des Jugendlichen beitragen können.
    • Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe: Der Jugendrichter arbeitet eng mit der Jugendgerichtshilfe zusammen, die individuelle Unterstützung und Beratung für den Jugendlichen bietet.
    • Urteilsfindung: Nachdem alle Beweise aufgenommen und alle Zeugen gehört wurden – einschließlich des Opfers und Martins Eltern –, entscheidet der Jugendrichter über das Urteil. Das Urteil kann von Freispruch über Verwarnungen, Erziehungsmaßnahmen bis hin zu Jugendarrest reichen.
    • Strafausspruch: Im Fall einer Verurteilung legt der Jugendrichter die Strafe fest, die neben erzieherischen Maßnahmen auch soziale Arbeitsstunden oder eine Therapie umfassen kann.

    Insgesamt hat der Jugendrichter die Aufgabe, sicherzustellen, dass das Jugendstrafrecht mit einem Fokus auf die Erziehung und Resozialisierung von Martin angewendet wird. Durch sorgfältige Prüfung und Berücksichtigung aller Umstände trägt der Jugendrichter maßgeblich zur Urteilsfindung bei.

    b)

    Staatsanwalt: Welche spezifischen Aufgaben übernimmt der Staatsanwalt in Martins Jugendstrafverfahren? Erläutere die Ermittlungs- und Anklagefunktion des Staatsanwalts und wie diese die Verteidigungsstrategie beeinflussen könnte.

    Lösung:

    Staatsanwalt: Der Staatsanwalt spielt eine zentrale Rolle im Jugendstrafverfahren und hat spezifische Aufgaben während des gesamten Verfahrens. Hier sind die wichtigsten Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Staatsanwalts in Martins Fall:

    • Ermittlungsfunktion: Der Staatsanwalt leitet und überwacht die Ermittlungen, die in Zusammenarbeit mit der Polizei durchgeführt werden. Ziel ist es, Beweise zu sammeln und die Umstände der Tat zu klären. Dazu gehört auch die Vernehmung von Zeugen, die Sicherstellung von Beweismitteln und die Überprüfung der Tatortspuren.
    • Anklageerhebung: Auf Basis der Ermittlungsergebnisse entscheidet der Staatsanwalt, ob ausreichend Beweise vorliegen, um Anklage gegen Martin zu erheben. Diese Entscheidung basiert auf der rechtlichen Prüfung, ob die Tatbestandsmerkmale des Ladendiebstahls erfüllt sind.
    • Vertretung der Anklage: Der Staatsanwalt vertritt die Anklage in der Hauptverhandlung. Er trägt die Beweise vor, stellt Beweisanträge und vernimmt Zeugen, einschließlich des Ladenbesitzers. Ziel ist es, dem Gericht ein umfassendes Bild der Tat und ihrer Umstände zu vermitteln.
    • Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe: Auch der Staatsanwalt arbeitet eng mit der Jugendgerichtshilfe zusammen. Dies kann die Einflüsse der sozialen und familiären Hintergründe von Martin auf den Tatvorwurf und mögliche erzieherische Maßnahmen betreffen.
    • Strafforderung: Am Ende der Beweisaufnahme gibt der Staatsanwalt einen Antrag auf das Strafmaß ab. Hierbei berücksichtigt er nicht nur die Schwere der Tat, sondern auch Martins Alter, Reife und mögliche soziale Hintergründe.

    Einfluss auf die Verteidigungsstrategie: Die Ermittlungs- und Anklagefunktion des Staatsanwalts hat einen direkten Einfluss auf die Verteidigungsstrategie von Martins Verteidiger. Die Verteidigung muss die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise überprüfen und mögliche Schwachstellen oder Unstimmigkeiten aufdecken. Hier sind einige strategische Überlegungen:

    • Beweismittel überprüfen: Der Verteidiger wird die Beweise, die der Staatsanwalt vorlegt, genau prüfen und eigene Gegenbeweise einbringen.
    • Zeugen befragen: Die Verteidigungsstrategie könnte beinhalten, Zeugen durch gezielte Fragen zu verwickeln oder ihre Glaubwürdigkeit infrage zu stellen.
    • Mildernde Umstände vortragen: Martins Verteidiger könnte betonen, dass es sich um eine einmalige Straftat handelt und dass Martin Reue zeigt. Auch könnten Martins persönliche und familiäre Hintergründe als mildernde Umstände vorgebracht werden.
    • Erzieherische Maßnahmen vorschlagen: Die Verteidigung könnte vorschlagen, dass anstelle einer Strafe erzieherische Maßnahmen wie soziale Arbeitsstunden oder eine Therapie für Martin geeigneter wären.

    Der Staatsanwalt sorgt somit dafür, dass das Jugendstrafverfahren ordnungsgemäß und unter Berücksichtigung aller Beweismittel durchgeführt wird, während die Verteidigung die Interessen von Martin vertritt und versucht, die bestmögliche Lösung für ihn zu erreichen.

    c)

    Verteidiger: Beschreibe die Rolle von Martins Verteidiger während des Verfahrens. Welche Strategien könnte der Verteidiger anwenden, um Martins Interessen zu schützen, und welche Rechte hat der Verteidiger?

    Lösung:

    Verteidiger: Der Verteidiger spielt eine entscheidende Rolle im Jugendstrafverfahren, indem er Martin rechtlich berät, seine Interessen schützt und sich für ihn einsetzt. Hier sind die wesentlichen Pflichten und Rechte sowie mögliche Strategien des Verteidigers:

    • Rechtliche Beratung: Der Verteidiger informiert Martin über seine Rechte und Pflichten während des Verfahrens. Er erklärt ihm die einzelnen Verfahrensschritte und die möglichen Konsequenzen des Verfahrens.
    • Schutz der Interessen: Der Verteidiger bemüht sich, den bestmöglichen Ausgang für Martin zu erreichen. Dies kann bedeuten, dass er versucht, eine milde Strafe oder alternative erzieherische Maßnahmen zu erreichen.
    • Verteidigungsstrategie entwickeln: Der Verteidiger entwickelt eine Strategie, um die Vorwürfe entweder zu entkräften oder die Strafe zu mildern. Dies könnte folgende Schritte beinhalten:
      • Überprüfung der Beweismittel: Der Verteidiger prüft die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise auf ihre Rechtmäßigkeit und Richtigkeit.
      • Zeugen vernehmen: Er kann Zeugen befragen und dabei Unstimmigkeiten in den Aussagen aufdecken.
      • Mildernde Umstände darlegen: Persönliche und soziale Hintergründe von Martin können als mildernde Umstände vorgebracht werden.
      • Alternative Maßnahmen vorschlagen: Der Verteidiger könnte erzieherische Maßnahmen wie soziale Arbeitsstunden oder eine Therapie anstelle einer Strafe vorschlagen.

    Rechte des Verteidigers:

    • Akteneinsicht: Der Verteidiger hat das Recht, die Ermittlungsakten einzusehen, um sich einen umfassenden Überblick über die Beweislage zu verschaffen.
    • Beweisanträge stellen: Er kann Beweisanträge stellen und Beweiserhebungen beantragen, die zur Entlastung von Martin beitragen könnten.
    • Vernehmung von Zeugen: Der Verteidiger darf Zeugen befragen und deren Aussagen überprüfen.
    • Rechtsmittel einlegen: Falls das Urteil für Martin ungünstig ausfällt, hat der Verteidiger das Recht, Rechtsmittel (z. B. Berufung oder Revision) einzulegen.
    • Persönliche Unterstützung: Zudem begleitet der Verteidiger Martin zu allen Verhandlungsterminen und gibt ihm auch persönlich Halt und Unterstützung während des Prozesses.

    Der Verteidiger wird also alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel einsetzen, um sicherzustellen, dass Martin ein faires Verfahren erhält und die bestmögliche Verteidigung erhält.

    d)

    Jugendgerichtshilfe: Welche Aufgaben hat die Jugendgerichtshilfe in Martins Verfahren? Erkläre, wie die Berichte der Jugendgerichtshilfe den Entscheidungsprozess des Jugendrichters beeinflussen können.

    Lösung:

    Jugendgerichtshilfe: Die Jugendgerichtshilfe ist eine zentrale Institution im Jugendstrafverfahren und hat die Aufgabe, den Jugendrichter und andere Verfahrensbeteiligte mit Informationen und Empfehlungen zu unterstützen, die auf die soziale, familiäre und persönliche Situation des Jugendlichen eingehen. Hier sind die Hauptaufgaben und Einflussmöglichkeiten der Jugendgerichtshilfe in Martins Fall:

    • Sozialpädagogische Beratung: Die Jugendgerichtshilfe bietet Martin und seiner Familie sozialpädagogische Beratung und Unterstützung an. Dabei wird auf die individuellen Bedürfnisse und Probleme von Martin eingegangen.
    • Erstellung von Berichten: Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Jugendgerichtshilfe ist die Erstellung von Berichten über Martins soziale und familiäre Situation, seinen Entwicklungsstand und mögliche Erziehungsdefizite. Diese Berichte beinhalten oft auch Empfehlungen zu erzieherischen Maßnahmen.
    • Teilnahme an Verhandlungen: Vertreter der Jugendgerichtshilfe nehmen an den Verhandlungen teil und können dem Gericht ihre Einschätzungen und Empfehlungen direkt mitteilen.
    • Erziehungsplanung: Die Jugendgerichtshilfe arbeitet daran, einen Plan zu entwickeln, wie Martin nach dem Verfahren unterstützt und betreut werden kann, um zukünftige Straftaten zu verhindern.
    • Vermittlung zwischen den Beteiligten: Sie kann auch eine vermittelnde Rolle einnehmen, um zwischen Martin, seinen Eltern, dem Opfer und anderen Beteiligten zu kommunizieren.

    Einfluss auf den Entscheidungsprozess des Jugendrichters:

    • Umfassende Informationen: Die Berichte der Jugendgerichtshilfe liefern dem Jugendrichter umfassende und detaillierte Informationen über Martins Hintergrund, die für die Urteilsfindung wesentlich sind. Diese Informationen helfen dem Richter, die sozialen und familiären Umstände angemessen zu berücksichtigen.
    • Empfehlungen für Maßnahmen: Die Jugendgerichtshilfe gibt konkrete Empfehlungen ab, welche erzieherischen Maßnahmen oder Strafen geeignet wären, um Martin zu resozialisieren und seine Entwicklung zu fördern. Diese Empfehlungen haben oft großen Einfluss auf das Urteil, da der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht im Vordergrund steht.
    • Bewertung der Resozialisierungsmöglichkeiten: Die Jugendgerichtshilfe hilft dem Richter, einzuschätzen, wie hoch die Chancen auf eine erfolgreiche Resozialisierung von Martin sind und welche Maßnahmen dafür notwendig sind.
    • Individuelle Betreuung: Der Jugendrichter kann die Berichte nutzen, um individuell auf Martin zugeschnittene Maßnahmen festzulegen, die über das Standardprogramm hinausgehen.

    Insgesamt tragen die Erkenntnisse und Empfehlungen der Jugendgerichtshilfe wesentlich dazu bei, dass der Jugendrichter ein fundiertes und gerechtes Urteil fällen kann, das nicht nur die Strafe, sondern auch die Erziehung und Resozialisierung von Martin im Blick hat.

    Aufgabe 4)

    Fall: Der 16-jährige Max hat wiederholt Ladendiebstähle begangen und wurde dabei zweimal erwischt. Da dies sein erstes strafrechtliches Verfahren ist, möchte das Gericht auf eine Bestrafung verzichten und stattdessen Erziehungsmaßregeln nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) anordnen, um Max' Verhalten positiv zu beeinflussen.

    a)

    Analysiere, welche Erziehungsmaßregeln gemäß § 9 JGG in Betracht kommen könnten, um Max auf den richtigen Weg zu bringen. Gehe dabei auf mindestens drei mögliche Maßnahmen ein und erläutere deren jeweiligen Zweck und mögliche Auswirkungen auf die Persönlichkeitsentwicklung von Max.

    Lösung:

    • Ermahnung: Das Gericht könnte Max mündlich ermahnen und ihm die Konsequenzen seines Handelns verdeutlichen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Max zur Besinnung zu bringen und ihm klarzumachen, dass weiteres Fehlverhalten schwerwiegendere Folgen haben wird. Die Ermahnung soll ihn motivieren, sein Verhalten selbständig zu ändern und Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Diese Maßnahme kann seine Einsicht und sein Verantwortungsbewusstsein stärken.
    • Weisungen: Weisungen können verschiedene Formen annehmen, beispielsweise die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training oder einem Kurs zur Förderung sozialer Kompetenzen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Max konkrete Verhaltensregeln und Lösungsstrategien für Konfliktsituationen zu vermitteln. Durch die aktive Teilnahme kann er lernen, besser mit schwierigen Situationen umzugehen und alternative Verhaltensweisen zu entwickeln. Dies fördert seine soziale und emotionale Reife.
    • Betreuungsweisung: Das Gericht kann Max einen Betreuer oder Bewährungshelfer zur Seite stellen. Diese Person begleitet und unterstützt ihn dabei, sein Verhalten zu reflektieren und positive Lebensziele zu entwickeln. Der Betreuer fungiert als Ansprechpartner für Max und seine Familie und hilft dabei, Fördermaßnahmen und Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Durch diese kontinuierliche Begleitung kann Max sich sicherer fühlen und hat eine feste Bezugsperson, die ihm Orientierung bietet. Diese Maßnahme kann sein Selbstbewusstsein und seine Fähigkeit zur Selbstregulation stärken.

    b)

    Untersuche die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Weisung gemäß § 10 JGG und erläutere drei Beispiele für mögliche Weisungen, die in Max' Fall sinnvoll sein könnten.

    Lösung:

    • Rechtliche Voraussetzungen für die Anordnung einer Weisung gemäß § 10 JGG:Um eine Weisung nach § 10 JGG anzuordnen, müssen einige rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:
      • Es muss ein jugendliches Fehlverhalten vorliegen, in diesem Fall wiederholte Ladendiebstähle.
      • Die Weisung soll dazu dienen, das Verhalten des Jugendlichen zu bessern und ihm eine Einsicht in sein Fehlverhalten zu vermitteln.
      • Die Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein, um den pädagogischen Zweck zu erreichen.
      • Die Rechte des Jugendlichen müssen gewahrt bleiben, und die Weisung darf keine unzumutbare Belastung darstellen.
    • Beispiele für mögliche Weisungen in Max' Fall:
      • Anti-Klau-Training: Dieses Training zielt darauf ab, Max über die Konsequenzen von Diebstählen aufzuklären und ihm alternative Verhaltensweisen zu vermitteln. Es soll sein Unrechtsbewusstsein schärfen und ihm Methoden zeigen, wie er Versuchungen widerstehen kann.
      • Sozialstunden: Max könnte dazu verpflichtet werden, eine bestimmte Anzahl an Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Diese Arbeit soll ihm Verantwortungsbewusstsein und soziale Kompetenz vermitteln sowie die Bedeutung von Ehrlichkeit und Anstrengung verdeutlichen. Durch die direkte Konfrontation mit den Folgen seines Handelns kann Max lernen, Empathie und Rücksichtnahme zu entwickeln.
      • Schulische und berufliche Förderung: Weisungen können auch den Bereich Bildung und Beruf betreffen. Beispielsweise könnte Max verpflichtet werden, regelmäßige Nachhilfe zu besuchen oder einen berufsvorbereitenden Kurs zu absolvieren. Ziel ist es, ihm Perspektiven für seine Zukunft aufzuzeigen und seine Motivation zu stärken, einen positiven Lebensweg einzuschlagen. Eine verbesserte schulische Leistung und berufliche Perspektiven können sein Selbstbewusstsein fördern und seine Bereitschaft, gesetzestreu zu leben, erhöhen.

    c)

    Erörtere die Vor- und Nachteile der Anordnung eines Erziehungsbeistandes gemäß § 12 JGG. Diskutiere, inwieweit diese Maßregel geeignet sein könnte, Max zu helfen, insbesondere unter Berücksichtigung seiner sozialen und familiären Situation.

    Lösung:

    • Erziehungsbeistand gemäß § 12 JGG: Vor- und Nachteile
      • Vorteile:
        • Individuelle Betreuung: Der Erziehungsbeistand bietet Max eine kontinuierliche und individuell abgestimmte Unterstützung. Durch regelmäßige Gespräche und enge Zusammenarbeit kann der Beistand gezielt auf Max' Bedürfnisse eingehen und ihm bei der Bewältigung seiner Probleme helfen.
        • Förderung der sozialen Kompetenz: Der Erziehungsbeistand kann Max dabei unterstützen, soziale Fähigkeiten zu entwickeln und Konflikte besser zu bewältigen. Dies ist besonders wichtig, um weitere Straftaten zu vermeiden und ihm zu helfen, sich besser in sein soziales Umfeld zu integrieren.
        • Stärkung der familiären Beziehungen: Durch die Einbeziehung der Familie in die Arbeit des Erziehungsbeistandes können familiäre Konflikte und Probleme angegangen werden. Dies kann zu einer Verbesserung der familiären Situation beitragen und Max' Unterstützung durch seine Familie stärken.
        • Langfristige Unterstützung: Der Erziehungsbeistand steht Max über einen längeren Zeitraum zur Verfügung, was eine nachhaltige Veränderung seines Verhaltens ermöglicht. Dies bietet ihm die Chance, Schritt für Schritt positive Entwicklungen zu machen und langfristig auf einen guten Weg zu kommen.
      • Nachteile:
        • Abhängigkeit: Es besteht die Gefahr, dass Max sich zu sehr auf den Erziehungsbeistand verlässt und nicht lernt, selbstständig mit seinen Problemen umzugehen. Dies könnte seine Eigenverantwortung und Selbstständigkeit beeinträchtigen.
        • Akzeptanzprobleme: Max oder seine Familie könnten den Erziehungsbeistand als Eingriff in ihr Privatleben empfinden und dessen Hilfe ablehnen oder nicht ausreichend nutzen. Dies könnte die Wirksamkeit der Maßnahme verringern.
        • Ressourcen: Die Arbeit eines Erziehungsbeistandes erfordert Zeit und personelle Ressourcen, die nicht immer in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen. Dies könnte die Effektivität der Betreuung einschränken.
        • Abgrenzung zur Familie: Die intensive Betreuung durch den Erziehungsbeistand könnte dazu führen, dass Max seine familiären Bindungen vernachlässigt und sich mehr auf den Beistand als auf seine Familie stützt. Dies könnte negative Auswirkungen auf die familiäre Dynamik haben.
      • Geeignetheit der Maßregel für Max
        • Max' wiederholte Ladendiebstähle deuten darauf hin, dass er Unterstützung benötigt, um sein Verhalten zu ändern und positive Lebensperspektiven zu entwickeln. Der Erziehungsbeistand kann ihm dabei helfen, die Gründe für sein Fehlverhalten zu erkennen und Strategien zu entwickeln, um zukünftig gesetzeskonform zu handeln.
        • Wenn Max aus einer schwierigen sozialen oder familiären Situation stammt, kann der Erziehungsbeistand dazu beitragen, diese Probleme anzugehen und die familiäre und soziale Unterstützung zu stärken, die Max benötigt.
        • Die Maßnahme ist jedoch nur dann wirksam, wenn Max und seine Familie bereit sind, die Hilfe des Erziehungsbeistandes anzunehmen und aktiv mitzuarbeiten. Die Bereitschaft zur Kooperation ist entscheidend für den Erfolg der Maßnahme.

    d)

    Beurteile die Möglichkeit der Heimerziehung gemäß § 13 JGG für Max. Inwiefern könnte diese Maßregel seine individuelle, soziale und berufliche Förderung unterstützen? Nenne und erläutere mögliche Alternativen zur Heimerziehung.

    Lösung:

    • Beurteilung der Heimerziehung gemäß § 13 JGG für Max
      • Individuelle Förderung: In einem Heim kann Max durch pädagogisch geschultes Personal individuell betreut und gefördert werden. Dies umfasst sowohl seine persönliche Entwicklung als auch seine Verhaltensänderung. Durch maßgeschneiderte Unterstützungsangebote kann auf seine spezifischen Bedürfnisse eingegangen werden.
      • Soziale Förderung: Max könnte in einer Heimerziehung lernen, sich in eine neue soziale Gemeinschaft zu integrieren. Durch die gemeinsame Betreuung mit Gleichaltrigen kann er soziale Kompetenzen entwickeln und in einem geregelten Umfeld positive Verhaltensweisen einüben. Zudem werden durch strukturierte Tagesabläufe und regelmäßige Aktivitäten Regeln und Verantwortungsbewusstsein gefördert.
      • Berufliche Förderung: Viele Heime bieten schulische Unterstützung und Berufsorientierungsprogramme an. Max könnte von individuellen Bildungs- und Berufsberatungsangeboten profitieren, die ihm neue Perspektiven eröffnen. Dies könnte helfen, seine Motivation und seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
    • Mögliche Alternativen zur Heimerziehung
      • Pflegefamilie: Eine Unterbringung bei einer Pflegefamilie könnte Max eine stabile und förderliche Umgebung bieten. Die enge Bindung an eine Pflegefamilie kann emotionalen Halt geben und ihm helfen, sein Verhalten zu ändern. Pflegefamilien können oft eine individuellere Betreuung bieten als Heime.
      • Tagesgruppe: In einer Tagesgruppe verbringt Max den Tag in einer strukturierten Betreuungseinrichtung, kehrt aber abends nach Hause zurück. Dies bietet die Möglichkeit, pädagogische Unterstützung zu erhalten und gleichzeitig die Verbindung zur Familie zu behalten. Solche Gruppen ermöglichen eine intensive Betreuung ohne vollständige Herausnahme aus dem familiären Umfeld.
      • Ambulante Erziehungshilfe: Ambulante Erziehungshilfen bieten Unterstützung direkt in der Familie und im Alltag. Soziale Fachkräfte besuchen Max regelmäßig und arbeiten mit ihm und seiner Familie. Diese Maßnahme hilft, das bestehende soziale Umfeld zu stärken und Verhaltensänderungen im Alltag umzusetzen. Im Unterschied zur Heimerziehung bleibt Max in seinem gewohnten Umfeld, was eine kontinuierliche Bezugspersonenstruktur ermöglicht.
      • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE): Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme, bei der Max durch eine intensive und individuell angepasste Betreuung unterstützt wird. Ein Betreuer arbeitet eng mit Max zusammen und begleitet ihn in verschiedenen Lebensbereichen, um eine positive Verhaltensänderung zu fördern. Dies erlaubt eine sehr persönliche und fokussierte Unterstützung.
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