Kartellrecht I - Cheatsheet
Definition und Zweck des Kartellrechts
Definition:
Schutz von Wettbewerb, Vermeidung von Marktmachtmissbrauch und Förderung von Markttransparenz.
Details:
- Wettbewerbsrechtliche Regelungen zur Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen
- Intervention bei Kartellen und Monopolen
- Sicherstellung fairer Marktbedingungen
- Durchsetzung durch das Bundeskartellamt und EU-Kommission
Historische Entwicklung des Kartellrechts
Definition:
Entwicklung des Kartellrechts in Deutschland und Europa von der Entstehung bis zur Gegenwart. Fokus auf die wichtigsten Gesetze und Entscheidungen.
Details:
- Anfang im 19. Jh. mit liberalen Wirtschaftsordnungen.
- 1909: Erstes deutsches Kartellgesetz (Gesetz gegen den Missbrauch wirtschaftlicher Machtstellungen).
- 1957: GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in BRD.
- 1999: GWB-Novelle mit Anpassungen an EU-Recht.
- EU-Ebene: Römische Verträge 1957 (Gründung der EWG), Art. 101 und 102 AEUV (Touchstone für europäisches Kartellrecht).
- Weitere bedeutende EU-Verordnungen und Richtlinien (z.B. Fusionskontrollverordnung, Gruppenfreistellungsverordnungen).
Kriterien zur Bestimmung einer marktbeherrschenden Stellung
Definition:
Definiert, ob ein Unternehmen auf einem Markt dominierend ist.
Details:
- Marktanteil: Indikator für Marktmacht.
- Zugang zu Beschaffungs- und Absatzmärkten: Erheblicher Wettbewerbsvorteil.
- Finanzkraft: Wirtschaftliche Stärke im Vergleich zu Konkurrenten.
- Technologischer Vorsprung: Besitz und Kontrolle über entscheidende Technologien.
- Vertikale Integration: Kontrolle über mehrere Produktionsstufen.
- Barrieren für Marktzutritt: Hohe Eintrittshürden für neue Wettbewerber.
- Handlungsspielraum: Hoher Grad an Unabhängigkeit gegenüber Wettbewerbsdruck.
Formen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung
Definition:
Fälle missbräuchlicher Ausnutzung einer Marktbeherrschung gemäß §19 GWB und Art. 102 AEUV
Details:
- Ausbeutungsmissbrauch: ungerechtfertigte Preisfestsetzungen, Geschäftsbedingungen
- Behinderungsmissbrauch: Verdrängung von Wettbewerbern (Exklusivitätsklauseln, Rabattsysteme)
- Diskriminierung: Anwendung unterschiedlicher Bedingungen für gleichwertige Leistungen
- Koppelungsgeschäfte: Verkauf von Produkten nur in Kombination mit anderen (unfair)
- Leveraging: Übertragung von Marktmacht auf benachbarte Märkte
Verfahren zur Anmeldung und Prüfung von Fusionen
Definition:
Anmeldung und Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen zur Vermeidung marktschädlicher Monopole oder Oligopole.
Details:
- Anmeldung: Pflicht vor Durchführung der Fusion.
- Thresholds: Umsatzschwellen (§ 35 GWB) müssen überschritten werden.
- Prüfverfahren: Zweistufiges Verfahren (Vorprüfung und Hauptprüfung).
- Vorprüfung: Innerhalb eines Monats wird entschieden, ob Hauptprüfung notwendig.
- Hauptprüfung (§ 40 GWB): Detaillierte Untersuchung, Dauer bis zu vier Monate.
- Entscheidungskompetenz: Bundeskartellamt prüft und entscheidet.
- Kriterien: Marktbeherrschende Stellung (§ 36 GWB), Marktstruktur, Wettbewerbseinschränkung.
- Genehmigung, Untersagung oder Bedingungen/Auflagen möglich.
Zusammenarbeit zwischen nationalen Wettbewerbsbehörden und der EU
Definition:
Kooperationsmechanismen zwischen nationalen Wettbewerbsbehörden und der Europäischen Kommission zur Durchsetzung von Kartellrecht.
Details:
- ECN (European Competition Network) als Plattform zur Koordination
- Artikel 101 und 102 AEUV als gemeinsame Rechtsgrundlage
- Austausch von Informationen und Beweismitteln zwischen Behörden
- Anwendung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2003
- Zusammenarbeit bei Ermittlungen und Sanktionen
- Punktuelle Zuweisung von Fällen: Nationale Behörden oder EU-Kommission
- Möglichkeit von parallelen Verfahren
- Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und Kohärenz
- Europäische Kommission hat das Recht, Verfahren an sich zu ziehen
Fallbeispiele und wichtige Gerichtsurteile im europäischen Wettbewerbsrecht
Definition:
Fallbeispiele und wichtige Gerichtsurteile im europäischen Wettbewerbsrecht - prägnante Durchsetzung des Kartellrechts durch rechtliche Präzedenzfälle und richtungsweisende Entscheidungen.
Details:
- Art. 101 AEUV: Verbot von wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen
- Art. 102 AEUV: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
- Rechtssache European Commission vs. Microsoft (T-201/04): Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung
- Rechtssache Google Android (T-604/18): Missbrauchliche Praktiken durch Bündelung
- Lidl Belgium (C-134/05): Freistellungsregelung nach Art. 101(3) AEUV
- Stora Enso (T-354/94): Rechtsgrundsätze zur Beweiserhebung
Rechtsfolgen von Verstößen gegen das Kartellrecht
Definition:
Folgen von Verstößen gegen Kartellrecht - Bußgelder, Schadensersatzansprüche, Unwirksamkeit von Verträgen.
Details:
- Bußgelder gemäß Art. 23 und 24 VO (EG) Nr. 1/2003.
- Schadensersatzansprüche nach § 33 GWB durch Betroffene.
- Unwirksamkeit von Verträgen und Klauseln nach § 134 BGB.
- Abstellung des Verstoßes und Verpflichtung zu zukünftiger Einhaltung.
- Mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei schweren Verstößen.