Kartellrecht II - Cheatsheet
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Definition:
Grundlage des deutschen Kartellrechts, regelt den Wettbewerbsschutz sowie das Verhindern von Wettbewerbsbeschränkungen.
Details:
- Zweck: Sicherung eines funktionierenden Wettbewerbs zum Schutz der Verbraucher.
- Anwendungsbereich: Gilt für alle Unternehmen in Deutschland, die auf den relevanten Märkten tätig sind.
- Wichtige Paragraphen: § 1 Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, § 19 Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.
- Kartellbehörden: Bundeskartellamt und europäische Wettbewerbsbehörden.
- Zusammenspiel mit EU-Recht: Harmonisiert durch Art. 101 und 102 AEUV.
Artikel 101 und 102 AEUV
Definition:
Art. 101 AEUV verbietet wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen. Art. 102 AEUV verbietet den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
Details:
- Art. 101(1) AEUV: Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die den Wettbewerb im Binnenmarkt beeinträchtigen.
- Art. 101(3) AEUV: Ausnahmen unter bestimmten Bedingungen: Verbesserung der Warenerzeugung oder des Warenvertriebs, Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts.
- Art. 102 AEUV: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung innerhalb des Binnenmarkts oder in einem wesentlichen Teil davon.
- Beispiele für Missbrauch: ungerechte Preise, Produktionsbeschränkungen, ungleiche Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen.
Anmeldepflichten für Unternehmenszusammenschlüsse
Definition:
Pflicht der Unternehmen, geplante Zusammenschlüsse bei der zuständigen Kartellbehörde zu melden.
Details:
- Meldungspflicht bei Überschreiten bestimmter Umsatzschwellen (§ 35 GWB).
- Zusammenschlüsse ohne Freigabe sind unwirksam (§ 41 GWB).
- Prüfung der Zusammenschlussvorhaben durch das Bundeskartellamt oder die Europäische Kommission (Art. 1 FKVO).
- Schwellenwerte: weltweit mind. 500 Mio. € und in Deutschland mind. 25 Mio. € Umsatz (national), mind. 2.5 Mrd. € und in mindestens 3 Mitgliedstaaten mind. 100 Mio. € Umsatz (europäisch).
- Formblatt CO für europäische Fusionskontrollen erforderlich.
Definition und Identifikation marktbeherrschender Stellungen
Definition:
Definition und Erkennung der Dominanz eines Unternehmens auf dem Markt
Details:
- § 18 GWB definiert das Marktbeherrschen
- Marktbeherrschend, wenn ohne Wettbewerber oder überlegene Marktmacht (< ⅓ Marktanteil kann Hinweis sein)
- Weitere Indikatoren: Finanzkraft, Zugang zu Märkten, Verflechtungen mit anderen Unternehmen
- Relevant zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen nach EU-Kartellrecht
- Einzelmarktstruktur und -dynamik analysieren
Rechtsgrundlagen zur Verhängung von kartellrechtlichen Bußgeldern
Definition:
Rechtsgrundlagen zur Verhängung von kartellrechtlichen Bußgeldern sind zentrale Gesetzesnormen, die die Voraussetzungen und Verfahren für die Verhängung von Geldbußen bei kartellrechtlichen Verstößen festlegen.
Details:
- Grundlage: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Wichtige §: §§ 81 ff. GWB
- Sanktionsrahmen: Maximalbuße bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens
- Bußgeldbemessung: Schwere und Dauer des Verstoßes, Verschuldensgrad, Wiederholungstäter
- Behörden: Bundeskartellamt (national), Europäische Kommission (EU)
- Verfahren: Ermittlungsverfahren, Anhörungsverfahren, Entscheidungsverfahren
Preisstrategien und Marktabschottung
Definition:
Strategien zur Beeinflussung von Marktpreisen und zur Beschränkung des Marktzugangs für Wettbewerber.
Details:
- Preisbindung und Dumping: Manipulation der Preise, um Konkurrenz auszuschalten.
- Marktsegmentierung: Aufteilung des Marktes zwischen Unternehmen zur Vermeidung von Wettbewerb.
- Knebelverträge: Verpflichtungen für Abnehmer, nur bei bestimmten Anbietern zu kaufen.
- Rabattstrategien: Gewährung von Rabatten, um Kundenbindung zu sichern und den Markteintritt neuer Konkurrenten zu erschweren.
- Missbrauch von Marktbeherrschung: Nutzung überlegener Marktpositionen zur Ausschaltung von Konkurrenz.
- Unterscheidung zwischen legalen Preissetzungsstrategien und verbotenem Marktmissbrauch notwendig.
Verfahren und Sanktionen bei Kartellverstößen
Definition:
Verfahren und Sanktionen bei Kartellverstößen - verfahrenstechnische Abläufe und rechtliche Konsequenzen bei Verstößen gegen das Kartellrecht.
Details:
- Verfahren: Prüfung durch Kartellbehörde, Einleitung Bußgeldverfahren, Anhörung der Beteiligten, Entscheidung durch Behörde
- Sanktionen: Geldbußen gegen Unternehmen und natürliche Personen (§ 81 GWB), Bonusregelung (Kronzeugenregelung) zur Minderung/Erlass der Strafe bei Kooperation (§ 81h GWB)
- Rechtswege: Einspruchsmöglichkeiten, Klage beim Gericht, etwaige Berufung und Revision
Prüfungsverfahren der Fusionskontrolle
Definition:
Verfahren zur Überprüfung und Genehmigung von Zusammenschlüssen, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.
Details:
- Anmeldung des Zusammenschlusses bei der zuständigen Wettbewerbsbehörde (z.B. Bundeskartellamt)
- Vorprüfung (Phase I) zur Feststellung einzelner wettbewerblicher Bedenken innerhalb eines Monats
- Hauptprüfverfahren (Phase II) bei komplexeren Fällen, Dauer: 4 Monate, tiefgehende Marktanalyse
- Entscheidung: Freigabe, Freigabe mit Auflagen oder Untersagung
- Rechtsmittel: Möglichkeit der Anfechtung der Entscheidung bei den zuständigen Gerichten