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Kartellrecht II - Cheatsheet
Kartellrecht II - Cheatsheet Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Definition: Grundlage des deutschen Kartellrechts, regelt den Wettbewerbsschutz sowie das Verhindern von Wettbewerbsbeschränkungen. Details: Zweck: Sicherung eines funktionierenden Wettbewerbs zum Schutz der Verbraucher. Anwendungsbereich: Gilt für alle Unternehmen in Deutschland, die auf den relevanten Märkten tätig sind. W...

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Kartellrecht II - Cheatsheet

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Definition:

Grundlage des deutschen Kartellrechts, regelt den Wettbewerbsschutz sowie das Verhindern von Wettbewerbsbeschränkungen.

Details:

  • Zweck: Sicherung eines funktionierenden Wettbewerbs zum Schutz der Verbraucher.
  • Anwendungsbereich: Gilt für alle Unternehmen in Deutschland, die auf den relevanten Märkten tätig sind.
  • Wichtige Paragraphen: § 1 Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, § 19 Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.
  • Kartellbehörden: Bundeskartellamt und europäische Wettbewerbsbehörden.
  • Zusammenspiel mit EU-Recht: Harmonisiert durch Art. 101 und 102 AEUV.

Artikel 101 und 102 AEUV

Definition:

Art. 101 AEUV verbietet wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen. Art. 102 AEUV verbietet den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

Details:

  • Art. 101(1) AEUV: Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die den Wettbewerb im Binnenmarkt beeinträchtigen.
  • Art. 101(3) AEUV: Ausnahmen unter bestimmten Bedingungen: Verbesserung der Warenerzeugung oder des Warenvertriebs, Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts.
  • Art. 102 AEUV: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung innerhalb des Binnenmarkts oder in einem wesentlichen Teil davon.
  • Beispiele für Missbrauch: ungerechte Preise, Produktionsbeschränkungen, ungleiche Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen.

Anmeldepflichten für Unternehmenszusammenschlüsse

Definition:

Pflicht der Unternehmen, geplante Zusammenschlüsse bei der zuständigen Kartellbehörde zu melden.

Details:

  • Meldungspflicht bei Überschreiten bestimmter Umsatzschwellen (§ 35 GWB).
  • Zusammenschlüsse ohne Freigabe sind unwirksam (§ 41 GWB).
  • Prüfung der Zusammenschlussvorhaben durch das Bundeskartellamt oder die Europäische Kommission (Art. 1 FKVO).
  • Schwellenwerte: weltweit mind. 500 Mio. € und in Deutschland mind. 25 Mio. € Umsatz (national), mind. 2.5 Mrd. € und in mindestens 3 Mitgliedstaaten mind. 100 Mio. € Umsatz (europäisch).
  • Formblatt CO für europäische Fusionskontrollen erforderlich.

Definition und Identifikation marktbeherrschender Stellungen

Definition:

Definition und Erkennung der Dominanz eines Unternehmens auf dem Markt

Details:

  • § 18 GWB definiert das Marktbeherrschen
  • Marktbeherrschend, wenn ohne Wettbewerber oder überlegene Marktmacht (< ⅓ Marktanteil kann Hinweis sein)
  • Weitere Indikatoren: Finanzkraft, Zugang zu Märkten, Verflechtungen mit anderen Unternehmen
  • Relevant zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen nach EU-Kartellrecht
  • Einzelmarktstruktur und -dynamik analysieren

Rechtsgrundlagen zur Verhängung von kartellrechtlichen Bußgeldern

Definition:

Rechtsgrundlagen zur Verhängung von kartellrechtlichen Bußgeldern sind zentrale Gesetzesnormen, die die Voraussetzungen und Verfahren für die Verhängung von Geldbußen bei kartellrechtlichen Verstößen festlegen.

Details:

  • Grundlage: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  • Wichtige §: §§ 81 ff. GWB
  • Sanktionsrahmen: Maximalbuße bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens
  • Bußgeldbemessung: Schwere und Dauer des Verstoßes, Verschuldensgrad, Wiederholungstäter
  • Behörden: Bundeskartellamt (national), Europäische Kommission (EU)
  • Verfahren: Ermittlungsverfahren, Anhörungsverfahren, Entscheidungsverfahren

Preisstrategien und Marktabschottung

Definition:

Strategien zur Beeinflussung von Marktpreisen und zur Beschränkung des Marktzugangs für Wettbewerber.

Details:

  • Preisbindung und Dumping: Manipulation der Preise, um Konkurrenz auszuschalten.
  • Marktsegmentierung: Aufteilung des Marktes zwischen Unternehmen zur Vermeidung von Wettbewerb.
  • Knebelverträge: Verpflichtungen für Abnehmer, nur bei bestimmten Anbietern zu kaufen.
  • Rabattstrategien: Gewährung von Rabatten, um Kundenbindung zu sichern und den Markteintritt neuer Konkurrenten zu erschweren.
  • Missbrauch von Marktbeherrschung: Nutzung überlegener Marktpositionen zur Ausschaltung von Konkurrenz.
  • Unterscheidung zwischen legalen Preissetzungsstrategien und verbotenem Marktmissbrauch notwendig.

Verfahren und Sanktionen bei Kartellverstößen

Definition:

Verfahren und Sanktionen bei Kartellverstößen - verfahrenstechnische Abläufe und rechtliche Konsequenzen bei Verstößen gegen das Kartellrecht.

Details:

  • Verfahren: Prüfung durch Kartellbehörde, Einleitung Bußgeldverfahren, Anhörung der Beteiligten, Entscheidung durch Behörde
  • Sanktionen: Geldbußen gegen Unternehmen und natürliche Personen (§ 81 GWB), Bonusregelung (Kronzeugenregelung) zur Minderung/Erlass der Strafe bei Kooperation (§ 81h GWB)
  • Rechtswege: Einspruchsmöglichkeiten, Klage beim Gericht, etwaige Berufung und Revision

Prüfungsverfahren der Fusionskontrolle

Definition:

Verfahren zur Überprüfung und Genehmigung von Zusammenschlüssen, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.

Details:

  • Anmeldung des Zusammenschlusses bei der zuständigen Wettbewerbsbehörde (z.B. Bundeskartellamt)
  • Vorprüfung (Phase I) zur Feststellung einzelner wettbewerblicher Bedenken innerhalb eines Monats
  • Hauptprüfverfahren (Phase II) bei komplexeren Fällen, Dauer: 4 Monate, tiefgehende Marktanalyse
  • Entscheidung: Freigabe, Freigabe mit Auflagen oder Untersagung
  • Rechtsmittel: Möglichkeit der Anfechtung der Entscheidung bei den zuständigen Gerichten
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