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Kollektiven Arbeitsrecht I - Cheatsheet
Kollektiven Arbeitsrecht I - Cheatsheet Einführung in die Geschichte und Entwicklung des kollektiven Arbeitsrechts Definition: Übersicht über die Entstehung und Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Details: Entstehung im 19. Jahrhundert im Zuge der Industrialisierung Bildung erster Gewerkschaften als Reaktion auf schlechte Ar...

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Kollektiven Arbeitsrecht I - Cheatsheet

Einführung in die Geschichte und Entwicklung des kollektiven Arbeitsrechts

Definition:

Übersicht über die Entstehung und Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Details:

  • Entstehung im 19. Jahrhundert im Zuge der Industrialisierung
  • Bildung erster Gewerkschaften als Reaktion auf schlechte Arbeitsbedingungen
  • Einführung des Betriebsverfassungsgesetzes in Deutschland 1952
  • Europäische Einflüsse durch EU-Richtlinien und -Verordnungen
  • Stetige Anpassung an gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen

Grundprinzipien der Tarifautonomie

Definition:

Recht der Sozialpartner, ohne staatliche Einmischung Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen.

Details:

  • Art. 9 Abs. 3 GG garantiert Tarifautonomie.
  • Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind die Hauptakteure.
  • Ziel: Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen.
  • Ermöglicht Kollektivverhandlungen.
  • Sichert wirtschaftliche Stabilität und sozialen Frieden.

Mitbestimmung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Definition:

Beteiligungsrechte: Informations-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gem. BetrVG.

Details:

  • Informationsrechte: Arbeitgeber muss Betriebsrat rechtzeitig und umfassend unterrichten.
  • Anhörungsrechte: Betriebsrat kann Stellungnahme abgeben (z.B. §102 BetrVG bei Kündigungen).
  • Mitbestimmungsrechte: Betriebsrat hat gleichberechtigtes Mitspracherecht in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten (§87 BetrVG).
  • Zustimmungsverweigerung: Betriebsrat kann bei bestimmten Maßnahmen des Arbeitgebers seine Zustimmung verweigern (z.B. Einstellung, Versetzung, Kündigung).
  • Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten (§87 BetrVG): Arbeitszeitregelungen, Urlaub, Regelungen zu Arbeitsentgelt und andere betriebsinterne Regelungen.
  • Mitbestimmungsrechte in personellen Angelegenheiten: §§99-101 BetrVG, Mitbestimmung bei Einstellung, Versetzung, und Kündigung.
  • Mitbestimmungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten: §§106-110 BetrVG, Information und Beratung bei wirtschaftlichen Entscheidungen (z.B. Betriebsänderungen).
  • Formeln/Paragrafen: BetrVG = Betriebsverfassungsgesetz

Rechtswirkung und Durchsetzung von Tarifverträgen

Definition:

Rechtswirkung und Durchsetzung von Tarifverträgen betreffen die rechtliche Bindung und die Methoden zur Umsetzung der Bestimmungen von Tarifverträgen.

Details:

  • Rechtswirkung: Tarifverträge binden die Tarifparteien und deren Mitglieder sowie ggf. Dritte nach §3 und §4 TVG.
  • Günstigkeitsprinzip (Günstigkeitsprinzip): Abweichungen zugunsten des Arbeitnehmers sind erlaubt, nach §4 Abs. 3 TVG.
  • Unmittelbare und zwingende Wirkung: Tarifvertragliche Normen gelten direkt und zwingend zwischen den Tarifvertragsparteien.
  • Durchsetzung:
    • Individualrechtlich: Arbeitsgerichtliche Klage durch den Arbeitnehmer
    • Kollektivrechtlich: Maßnahmen der Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände, z.B. Streik oder Aussperrung
  • Schieds- und Schlichtungsausschüsse: Mechanismen zur Streitbeilegung sind oft in Tarifverträgen vorgesehen.

Modelle der betrieblichen Mitbestimmung

Definition:

Modelle betrieblicher Mitbestimmung regeln die Beteiligung der Arbeitnehmer an unternehmerischen Entscheidungen, um Interessensausgleich zu fördern.

Details:

  • Gesetzliche Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • Mittel: Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Modelle:
    • Einheitsmodell (ein Betriebsrat für alle Arbeitnehmer)
    • Stufenmodell (mehrere Ebenen der Arbeitnehmervertretung, z.B. Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat)
  • Bereiche: wirtschaftliche, soziale und personelle Angelegenheiten
  • Rechte: Mitbestimmungsrechte, Mitwirkungsrechte, Informationsrechte

Arbeitsrechtliche Schutzmechanismen für Betriebsratsmitglieder

Definition:

Arbeitsrechtliche Schutzmechanismen für Betriebsratsmitglieder - Schutz vor Benachteiligung und Kündigung von Betriebsratsmitgliedern während ihrer Amtszeit.

Details:

  • Kündigungsschutz nach §15 KSchG: Ordentliche Kündigung unzulässig, außer bei außerordentlicher Kündigung mit Zustimmung der Betriebsrats.
  • Benachteiligungsverbot nach §78 BetrVG: Keine Benachteiligung oder Bevorzugung wegen der Betriebsratstätigkeit
  • Freistellung nach §37 BetrVG: Freistellung von der Arbeitspflicht für Betriebsratstätigkeiten
  • Schutz vor Versetzung: Versetzung der Betriebsratsmitglieder nur mit deren Zustimmung und unter besonderen Voraussetzungen.
  • Prozessuales Privileg: Bei Rechtsstreitigkeiten kostenfrei im Arbeitsgerichtsverfahren nach §40 BetrVG.

Einfluss der Mitbestimmung auf die Unternehmensführung

Definition:

Mitbestimmung beeinflusst Entscheidungsprozesse und Unternehmensführung durch Einbindung von Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsräten und Betriebsräten.

Details:

  • Mitbestimmungsgesetz: §1 MitbestG
  • Beteiligung im Aufsichtsrat: Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) und Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)
  • Betriebsrat: BetrVG
  • Einfluss auf Personalpolitik und Unternehmensentscheidungen
  • Fördert Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Geschäftsführung und Belegschaft
  • Gegenseitige Kontrolle zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat
  • Mitbestimmungsmodelle: paritätische und Drittelbeteiligung

Kollektivrechtliche Streitigkeiten und Schlichtungsmechanismen

Definition:

Kollektivrechtliche Streitigkeiten: Differenzen zwischen Arbeitnehmern/Arbeitgebern und ihren Vertretungen; Schlichtungsmechanismen: Verfahren zur Lösung dieser Konflikte.

Details:

  • Kollektivrechtliche Streitigkeiten: Konflikte im Zusammenhang mit Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Arbeitskampfmaßnahmen.
  • Schlichtungsmechanismen: Verhandlungen, Mediation, Schlichtung, Einigungsstellenverfahren und ggf. Arbeitsgerichte.
  • Ziel: Einvernehmliche Lösung ohne gerichtliche Auseinandersetzungen.
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