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Universität Erlangen-Nürnberg

Staatsexamen Rechtswissenschaft

Prof. Dr.

2024

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Kollektiven Arbeitsrecht II - Cheatsheet
Kollektiven Arbeitsrecht II - Cheatsheet Definition und Wesen von Tarifverträgen Definition: Tarifvertrag: schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverband oder einzelnen Arbeitgebern und Gewerkschaften über Arbeitsbedingungen. Details: Ziel: Regelung der Arbeitsbedingungen, Friedenspflicht Vertragsparteien: Arbeitgeber, Gewerkschaften Arten: Lohn-, Manteltarifverträge Normenwirkung: Tarifgeb...

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Kollektiven Arbeitsrecht II - Exam
Kollektiven Arbeitsrecht II - Exam Aufgabe 1) Die Kola GmbH ist ein mittelständisches Unternehmen mit 120 Beschäftigten und Mitglied des Arbeitgeberverbands der Getränkeindustrie. Seit einiger Zeit gibt es vermehrte Unzufriedenheit unter den Mitarbeitern wegen den aktuellen Arbeitsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Arbeitszeiten und der Urlaubsregelung. Die Gewerkschaft der Getränkeindustr...

Kollektiven Arbeitsrecht II - Exam

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Was ist ein Tarifvertrag?

Welche Parteien schließen einen Tarifvertrag?

Was regelt ein Manteltarifvertrag typischerweise?

Was versteht man unter Tarifautonomie?

Was regelt das Tarifvertragsgesetz (TVG)?

Was bedeutet Unabdingbarkeit im Kontext der Tarifverträge?

Was sind die Überwachungsrechte des Betriebsrats?

Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat?

Was umfasst das Initiativrecht des Betriebsrats?

Was garantiert Art. 9 Abs. 3 GG im Kontext der rechtlichen Rahmenbedingungen für Streiks und Aussperrungen?

Unter welchen Bedingungen ist ein Streik gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen zulässig?

Während welcher Zeit darf laut Friedenspflicht kein Streik stattfinden?

Was regelt das Mitbestimmungsgesetz?

Ab wie vielen Arbeitnehmern wird das Mitbestimmungsgesetz angewendet?

Welches Drittel des Aufsichtsrats wird durch Arbeitnehmervertreter besetzt?

Was ist die Friedenspflicht?

Wann endet die Friedenspflicht vorzeitig?

Welche Folgen haben Verstöße gegen die Friedenspflicht?

Was ist die normative Wirkung von Tarifverträgen gemäß § 4 Abs. 1 TVG?

Welche rechtliche Wirkung zwischen Tarifvertragsparteien stellt § 4 Abs. 3 TVG dar?

Welche Regelung beschreibt die Nachwirkung eines Tarifvertrags gemäß § 4 Abs. 5 TVG?

Was versteht man unter 'Verfahren bei Betriebsänderungen'?

Welche Rolle spielt der Betriebsrat laut § 111 BetrVG bei Betriebsänderungen?

Was ist das Ziel eines Sozialplans nach § 112a BetrVG?

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Diese Konzepte musst du verstehen, um Kollektiven Arbeitsrecht II an der Universität Erlangen-Nürnberg zu meistern:

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Tarifvertragsrecht

Das Tarifvertragsrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen und Prinzipien, die die Erstellung und Anwendung von Tarifverträgen betreffen.

  • Definition und Wesen von Tarifverträgen
  • Befugnisse der Tarifvertragsparteien
  • Inhalt und Rechtswirkungen von Tarifverträgen
  • Geltungsbereich und Laufzeit von Tarifverträgen
  • Schlichtungsverfahren bei Tarifkonflikten
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Betriebsverfassungsrecht

Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Unternehmen durch Betriebsräte.

  • Aufgaben und Rechte des Betriebsrats
  • Wahl und Zusammensetzung des Betriebsrats
  • Beteiligungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder
  • Verfahren bei Betriebsänderungen
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Arbeitskampfrecht

Das Arbeitskampfrecht bezieht sich auf die rechtlichen Aspekte von Arbeitskampfsituationen wie Streiks und Aussperrungen.

  • Rechtliche Rahmenbedingungen für Streiks und Aussperrungen
  • Friedenspflicht und ihre Ausnahmen
  • Tarifeinheitsgesetz und seine Auswirkungen
  • Rechtsfolgen von Arbeitskampfmaßnahmen
  • Rolle der Gerichte im Arbeitskampf
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Mitbestimmungsrecht

Das Mitbestimmungsrecht regelt die Beteiligung der Arbeitnehmer an den Entscheidungsprozessen in Unternehmen, insbesondere durch Aufsichtsräte.

  • Mitbestimmungsgesetz und seine Anwendung
  • Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
  • Rechte und Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder
  • Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
  • Vergleich Mitbestimmung in Deutschland und anderen Ländern
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Einschlägige Fallstudien und Praxisübungen

Zusätzlich zu den theoretischen Inhalten werden praxisorientierte Fallstudien und Übungen angeboten, um das Gelernte anzuwenden.

  • Analyse realer Gerichtsentscheidungen
  • Durchführung von simulierten Verhandlungen
  • Präsenzübungen zur Vertiefung des Stoffes
  • Gruppenarbeiten zu aktuellen Themen im kollektiven Arbeitsrecht
  • Feedbackrunden und Diskussionen
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Alles Wichtige zu diesem Kurs an der Universität Erlangen-Nürnberg

Kollektiven Arbeitsrecht II an Universität Erlangen-Nürnberg - Überblick

Das Studium des kollektiven Arbeitsrechts gewinnt zunehmend an Bedeutung in der Rechtswissenschaft. Die Vorlesung „Kollektives Arbeitsrecht II“, angeboten von der Universität Erlangen-Nürnberg, bietet Dir einen umfassenden Einblick in entscheidende Themenbereiche dieses Fachgebiets. Der Kurs vermittelt Dir tiefgehendes Wissen über Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Arbeitskampfrecht und Mitbestimmungsrecht. Diese Vorlesung richtet sich an Studierende, die sich intensiv mit kollektivem Arbeitsrecht auseinandersetzen möchten, und kombiniert theoretische Grundlagen mit praxisnahen Einheiten.

Wichtige Informationen zur Kursorganisation

Kursleiter: Prof. Dr.

Studienleistungen: Die Studienleistungen umfassen eine schriftliche Prüfung am Ende des Semesters.

Angebotstermine: Die Vorlesung wird normalerweise im Sommersemester angeboten.

Curriculum-Highlights: Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Arbeitskampfrecht, Mitbestimmungsrecht

So bereitest Du Dich optimal auf die Prüfung vor

Beginne frühzeitig mit dem Lernen, idealerweise schon zu Beginn des Semesters, um Dir die nötige theoretische Basis anzueignen.

Nutze verschiedene Ressourcen, wie Bücher, Übungsaufgaben, Karteikarten und Probeklausuren, um dein Wissen zu vertiefen.

Schließe Dich Lerngruppen an und tausche Dich mit anderen Studierenden aus, um gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln.

Vergiss nicht, regelmäßige Pausen einzulegen und in diesen Zeiten komplett abzuschalten, um eine Überbelastung zu vermeiden.

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