Kollektiven Arbeitsrecht - Cheatsheet
Rechtsquellen des kollektiven Arbeitsrechts
Definition:
Rechtsquellen des kollektiven Arbeitsrechts beinhalten sämtliche Regelungen und Gesetze, die das kollektive Arbeitsrecht bestimmen.
Details:
- Grundgesetz (GG): z.B. Art. 9 Abs. 3 GG garantiert Koalitionsfreiheit
- Tarifvertragsgesetz (TVG): regelt Tarifautonomie und Tarifverträge
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): regelt Mitbestimmung und Betriebsräte
- Mitbestimmungsgesetze: z.B. Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG)
- Europäisches Recht: z.B. Richtlinien der EU zur Arbeitssicherheit und -gesundheit
- Richterrecht: Entscheidungen des BAG und des EuGH
Unterschiede zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht
Definition:
Vergleich zwischen individuellen Rechten einzelner Arbeitnehmer und Rechten, die durch kollektive Institutionen wie Gewerkschaften ausgehandelt werden.
Details:
- Individuelles Arbeitsrecht: Bezieht sich auf Rechte des einzelnen Arbeitnehmers, z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz.
- Kollektives Arbeitsrecht: Regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und kollektiven Arbeitnehmervertretungen, z.B. Tarifverträge, Betriebsrat.
- Normenhierarchie: Kollektivrecht kann individuelle Rechte überlagern.
- Koalitionsfreiheit: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände dürfen sich frei organisieren.
Bedeutung und Funktion von Arbeitnehmervertretungen
Definition:
Stellen Vertretung der Belegschaft gegenüber Arbeitgeber sicher, spielen zentrale Rolle im kollektiven Arbeitsrecht.
Details:
- Vertreten Interessen der Arbeitnehmer (AN) auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene.
- Mitbestimmung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
- Rechte und Pflichten geregelt im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
- Wichtige Organe: Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung.
- Durchsetzung von Tarifverträgen und Schutz der Arbeitnehmerrechte.
Rechte und Pflichten der Tarifparteien
Definition:
Tarifparteien haben verschiedene Rechte und Pflichten, um Tarifverträge zu verhandeln und durchzusetzen.
Details:
- Tarifautonomie: Recht, Tarifverträge frei zu verhandeln.
- Friedenspflicht: Pflicht, während der Laufzeit des Tarifvertrags keine Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen.
- Verhandlungspflicht: Pflicht, in Verhandlungen zu treten und Einigung anzustreben.
- Gleichbehandlungsgrundsatz: Pflicht, gleiche Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmergruppen sicherzustellen.
- Informationspflicht: Gegenseitige Informations- und Aufklärungspflichten im Rahmen der Verhandlungen.
- Durchführungspflicht: Verpflichtung zur Einhaltung und Durchführung des Tarifvertrags.
Organe der betrieblichen Mitbestimmung: Betriebsrat
Definition:
Vertretungsorgan der Arbeitnehmer im Betrieb, das Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte wahrnimmt.
Details:
- Geregelt im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, wählbar ab 18 Jahren und 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
- Wahlen alle 4 Jahre
- Rechte: Mitbestimmung (§§ 85-87 BetrVG), Mitwirkung (§§ 80-84 BetrVG), Information (§§ 89-100 BetrVG)
- Kompetenzen z.B.: Überwachung Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, Förderung der Gleichstellung, Bekämpfung von Rassismus
Verhandlung und Abschluss von Tarifverträgen
Definition:
Prozess der kollektiven Verhandlung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebervertretungen zur Festlegung von Arbeitsbedingungen.
Details:
- Parteien: Gewerkschaften und Arbeitgeber(verbände)
- Ziele: Regelung von Löhnen, Arbeitszeiten, Urlaub etc.
- Tarifverhandlungen beginnen meist mit Forderungen der Gewerkschaften
- Verhandlungsstrategien: Ultimatum, Kompromisssuche, Schlichtung
- Ein Tarifvertrag kommt zustande durch Unterschrift beider Parteien
- Beinhaltet Friedenspflicht während der Laufzeit (Verbot von Arbeitskämpfen)
- kann auf verschiedene Ebenen abgeschlossen werden: betrieblich, regional, branchenweit
Rechtliche Grundlagen von Streiks und Aussperrungen
Definition:
Grundlegende Regelungen und rechtliche Rahmenbedingungen zu Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks und Aussperrungen in Deutschland.
Details:
- Streiks: Arbeitsniederlegungen durch Arbeitnehmer zur Durchsetzung von Forderungen.
- Aussperrung: Arbeitgeberinstrument zur Durchsetzung ihrer Interessen im Arbeitskampf.
- Grundrecht: Art. 9 Abs. 3 GG schützt Koalitionsfreiheit, einschließlich Streikrecht.
- Voraussetzungen: Tarifvertrag muss beendet oder in Verhandlungen sein, letzte Mittel der Konfliktlösung (ultima ratio), friedenspflichtkonform.
- Tarifeinigkeit: Ein Betrieb – ein Tarifvertrag.
- Legitimität: Streik muss durch Gewerkschaft getragen und organisiert sein.
- Unrechtmäßigkeit: Politische Streiks und wilde Streiks sind unzulässig.
- Recht auf Aussperrung: In Anlehnung an die Verhältnismäßigkeit und Ultima-Ratio-Prinzipien.
Mitbestimmung im Aufsichtsrat
Definition:
Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmensentscheidungen durch Vertreter im Aufsichtsrat.
Details:
- Geregelt durch das MitbestG 1976 und DrittelbG 2004
- MitbestG: Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten
- DrittelbG: Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten
- Paritätische Besetzung: je nach Gesetz kommt die Hälfte oder ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrates aus der Arbeitnehmerseite
- Mitglieder: Arbeitnehmervertreter, Gewerkschaftsvertreter, Unternehmensvertreter
- Aufgaben: Überwachung der Geschäftsführung, Entscheidungen über bedeutende Unternehmensfragen