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Kollektiven Arbeitsrecht - Cheatsheet
Kollektiven Arbeitsrecht - Cheatsheet Rechtsquellen des kollektiven Arbeitsrechts Definition: Rechtsquellen des kollektiven Arbeitsrechts beinhalten sämtliche Regelungen und Gesetze, die das kollektive Arbeitsrecht bestimmen. Details: Grundgesetz (GG): z.B. Art. 9 Abs. 3 GG garantiert Koalitionsfreiheit Tarifvertragsgesetz (TVG): regelt Tarifautonomie und Tarifverträge Betriebsverfassungsgesetz (B...

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Kollektiven Arbeitsrecht - Cheatsheet

Rechtsquellen des kollektiven Arbeitsrechts

Definition:

Rechtsquellen des kollektiven Arbeitsrechts beinhalten sämtliche Regelungen und Gesetze, die das kollektive Arbeitsrecht bestimmen.

Details:

  • Grundgesetz (GG): z.B. Art. 9 Abs. 3 GG garantiert Koalitionsfreiheit
  • Tarifvertragsgesetz (TVG): regelt Tarifautonomie und Tarifverträge
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): regelt Mitbestimmung und Betriebsräte
  • Mitbestimmungsgesetze: z.B. Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG)
  • Europäisches Recht: z.B. Richtlinien der EU zur Arbeitssicherheit und -gesundheit
  • Richterrecht: Entscheidungen des BAG und des EuGH

Unterschiede zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht

Definition:

Vergleich zwischen individuellen Rechten einzelner Arbeitnehmer und Rechten, die durch kollektive Institutionen wie Gewerkschaften ausgehandelt werden.

Details:

  • Individuelles Arbeitsrecht: Bezieht sich auf Rechte des einzelnen Arbeitnehmers, z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz.
  • Kollektives Arbeitsrecht: Regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und kollektiven Arbeitnehmervertretungen, z.B. Tarifverträge, Betriebsrat.
  • Normenhierarchie: Kollektivrecht kann individuelle Rechte überlagern.
  • Koalitionsfreiheit: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände dürfen sich frei organisieren.

Bedeutung und Funktion von Arbeitnehmervertretungen

Definition:

Stellen Vertretung der Belegschaft gegenüber Arbeitgeber sicher, spielen zentrale Rolle im kollektiven Arbeitsrecht.

Details:

  • Vertreten Interessen der Arbeitnehmer (AN) auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene.
  • Mitbestimmung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
  • Rechte und Pflichten geregelt im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
  • Wichtige Organe: Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung.
  • Durchsetzung von Tarifverträgen und Schutz der Arbeitnehmerrechte.

Rechte und Pflichten der Tarifparteien

Definition:

Tarifparteien haben verschiedene Rechte und Pflichten, um Tarifverträge zu verhandeln und durchzusetzen.

Details:

  • Tarifautonomie: Recht, Tarifverträge frei zu verhandeln.
  • Friedenspflicht: Pflicht, während der Laufzeit des Tarifvertrags keine Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen.
  • Verhandlungspflicht: Pflicht, in Verhandlungen zu treten und Einigung anzustreben.
  • Gleichbehandlungsgrundsatz: Pflicht, gleiche Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmergruppen sicherzustellen.
  • Informationspflicht: Gegenseitige Informations- und Aufklärungspflichten im Rahmen der Verhandlungen.
  • Durchführungspflicht: Verpflichtung zur Einhaltung und Durchführung des Tarifvertrags.

Organe der betrieblichen Mitbestimmung: Betriebsrat

Definition:

Vertretungsorgan der Arbeitnehmer im Betrieb, das Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte wahrnimmt.

Details:

  • Geregelt im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, wählbar ab 18 Jahren und 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • Wahlen alle 4 Jahre
  • Rechte: Mitbestimmung (§§ 85-87 BetrVG), Mitwirkung (§§ 80-84 BetrVG), Information (§§ 89-100 BetrVG)
  • Kompetenzen z.B.: Überwachung Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, Förderung der Gleichstellung, Bekämpfung von Rassismus

Verhandlung und Abschluss von Tarifverträgen

Definition:

Prozess der kollektiven Verhandlung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebervertretungen zur Festlegung von Arbeitsbedingungen.

Details:

  • Parteien: Gewerkschaften und Arbeitgeber(verbände)
  • Ziele: Regelung von Löhnen, Arbeitszeiten, Urlaub etc.
  • Tarifverhandlungen beginnen meist mit Forderungen der Gewerkschaften
  • Verhandlungsstrategien: Ultimatum, Kompromisssuche, Schlichtung
  • Ein Tarifvertrag kommt zustande durch Unterschrift beider Parteien
  • Beinhaltet Friedenspflicht während der Laufzeit (Verbot von Arbeitskämpfen)
  • kann auf verschiedene Ebenen abgeschlossen werden: betrieblich, regional, branchenweit

Rechtliche Grundlagen von Streiks und Aussperrungen

Definition:

Grundlegende Regelungen und rechtliche Rahmenbedingungen zu Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks und Aussperrungen in Deutschland.

Details:

  • Streiks: Arbeitsniederlegungen durch Arbeitnehmer zur Durchsetzung von Forderungen.
  • Aussperrung: Arbeitgeberinstrument zur Durchsetzung ihrer Interessen im Arbeitskampf.
  • Grundrecht: Art. 9 Abs. 3 GG schützt Koalitionsfreiheit, einschließlich Streikrecht.
  • Voraussetzungen: Tarifvertrag muss beendet oder in Verhandlungen sein, letzte Mittel der Konfliktlösung (ultima ratio), friedenspflichtkonform.
  • Tarifeinigkeit: Ein Betrieb – ein Tarifvertrag.
  • Legitimität: Streik muss durch Gewerkschaft getragen und organisiert sein.
  • Unrechtmäßigkeit: Politische Streiks und wilde Streiks sind unzulässig.
  • Recht auf Aussperrung: In Anlehnung an die Verhältnismäßigkeit und Ultima-Ratio-Prinzipien.

Mitbestimmung im Aufsichtsrat

Definition:

Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmensentscheidungen durch Vertreter im Aufsichtsrat.

Details:

  • Geregelt durch das MitbestG 1976 und DrittelbG 2004
  • MitbestG: Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten
  • DrittelbG: Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten
  • Paritätische Besetzung: je nach Gesetz kommt die Hälfte oder ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrates aus der Arbeitnehmerseite
  • Mitglieder: Arbeitnehmervertreter, Gewerkschaftsvertreter, Unternehmensvertreter
  • Aufgaben: Überwachung der Geschäftsführung, Entscheidungen über bedeutende Unternehmensfragen
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