Konzern- & Umwandlungsrecht - Cheatsheet
Definition und Arten von Konzernen
Definition:
Konzern: Verbindung rechtlich selbstständiger Unternehmen unter einheitlicher Leitung.
Details:
- Unterordnungskonzern: Ein Unternehmen beherrscht die anderen.
- Gleichordnungskonzern: Unternehmen koordinieren ihre Tätigkeiten ohne Über-/Unterordnung.
- Faktischer Konzern: Einheitliche Leitung ohne formalen Beherrschungsvertrag.
- Vertragskonzern: Einheitliche Leitung durch Beherrschungsvertrag (§ 291 AktG).
Vertretungs- und Leitungsmacht innerhalb eines Konzerns
Definition:
Bestimmung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten von Organen im Konzern sowie deren rechtliche Rahmenbedingungen.
Details:
- Formelle Vertretungsmacht: durch Gesetz oder Satzung erteilte Vertretungsbefugnis.
- Faktische Vertretungsmacht: auf Duldung oder Gewohnheit beruhende Vertretungsbefugnis.
- Leitungsmacht ergibt sich aus der Hierarchie innerhalb des Konzerns.
- Muttergesellschaft hat i.d.R. Weisungsbefugnis gegenüber Tochtergesellschaften.
- § 76 Abs. 1 AktG: Leitungsorgan führt die Geschäfte unter eigener Verantwortung.
- Vermeidung von Interessenkonflikten und Beachtung der konzernrechtlichen Compliance.
Konzerninterne Haftungsfragen
Definition:
Haftungsfragen innerhalb eines Konzerns, insbesondere die Verantwortlichkeiten und Risiken der Tochtergesellschaften gegenüber der Muttergesellschaft und anderen Gesellschaften im Konzern.
Details:
- Grundsatz der Trennung von Gesellschaftsvermögen
- Durchgriffshaftung: Bedingungen und Rechtsfolgen
- Haftung für Rechtsschein
- Pflichten der Geschäftsführung im Konzern
- Haftung bei Insolvenz der Tochtergesellschaft
- Rechtsgrundlagen: §§ 15 ff. AktG
Arten von Unternehmensumwandlungen
Definition:
Verschiedene Formen der Umstrukturierung von Unternehmen, um rechtliche, steuerliche oder strategische Ziele zu erreichen.
Details:
- Verschmelzung (\textbf{§ 2 ff. UmwG}): Zusammenführung von Unternehmen, entweder durch Aufnahme oder durch Neugründung.
- Spaltung (\textbf{§ 123 ff. UmwG}): Aufteilung eines Unternehmens in mehrere Gesellschaften (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung).
- Vermögensübertragung (\textbf{§ 174 ff. UmwG}): Übertragung des gesamten oder wesentlicher Teile des Vermögens auf einen anderen Rechtsträger.
- Formwechsel (\textbf{§ 190 ff. UmwG}): Änderung der Rechtsform eines bestehenden Unternehmens bei Wahrung der rechtlichen Identität.
Schutz der Gläubiger und Aktionäre bei Umwandlungen
Definition:
Externer Schutz von Gläubigern und Aktionären bei Unternehmensumwandlungen; gesetzliche Regelungen in UmwG §§ 122a ff., 133 ff.
Details:
- Ziel: Schutz vor Verlusten und Benachteiligungen
- Gläubigerschutz: umfassende Informationspflichten (§ 122e; § 125 UmwG); Sicherung nach § 133 UmwG
- Aktionärsschutz: Stimmrecht (§ 125 UmwG), Angemessene Abfindung, Schadensersatz bei schuldhaftem Verhalten (§§ 15, 51a UmwG)
- Nachweispflichten und Informationsrechte (§ 122g und § 126 UmwG)
- Sondervoten und Widerspruchsrechte (§ 132 UmwG)
Besondere Vorschriften im Aktiengesetz und GmbHG
Definition:
Besondere Vorschriften sind spezielle Regelungen im Aktiengesetz (AktG) und GmbHG, die ergänzend zu den allgemeinen Normen Anwendung finden, insbesondere im Kontext von Konzernen und Umwandlungen.
Details:
- AktG: Vorschriften zur Unternehmensverfassung, Mitbestimmung, Kapitalmaßnahmen.
- GmbHG: Regelungen zu Gesellschafterrechten, Geschäftsführung, Kapitalaufbringung und -erhaltung.
- Schutz von Minderheitsaktionären.
- Umwandlung von Rechtsformen: §§ 190 ff. UmwG.
- Beteiligungs- und Einflussrechte bei Konzernverhältnissen.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Verschmelzungen
Definition:
Rechtliche Grundlagen und Anforderungen für die Verschmelzung zweier Unternehmen; reguliert durch UmwG und HGB.
Details:
- Verschmelzung nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Harmonisierung der Rechnungslegung gemäß HGB
- Zulässigkeit und Verfahren der Verschmelzung verbunden mit Corporate Governance
- Pflichten und Rechte der beteiligten Gesellschaften und Aktionäre
- Fusionskontrolle durch Kartellrecht
- Spezielle Vorschriften für grenzüberschreitende Verschmelzungen innerhalb der EU (SE-Verordnung)
Praktische Probleme und Lösungen bei Unternehmensausgliederungen
Definition:
Praktische Probleme und Lösungen bei Unternehmensausgliederungen umfassen organisatorische Herausforderungen, finanzielle Unwägbarkeiten und rechtliche Risiken, die während der Trennung und Übertragung von Unternehmensteilen auftreten.
Details:
- Organisatorische Herausforderungen: Integration von IT-Systemen, Anpassung von Geschäftsprozessen
- Finanzielle Unwägbarkeiten: Kosten der Ausgliederung, Bewertung der übertragenen Vermögenswerte
- Rechtliche Risiken: Compliance, Arbeitnehmerrechte, Vertragliche Anpassungen
- Lösungen: Präzise Planung und Due-Diligence, Einbindung externer Berater, klare Kommunikation mit Stakeholdern
- Rechtliche Rahmenbedingungen: §§ 123-146 UmwG