Kreditsicherungsrecht - Cheatsheet
Definition und Abgrenzung von Kreditsicherheiten
Definition:
Kreditsicherheiten sind rechtliche Mittel zur Absicherung eines Kredits, um das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren.
Details:
- Kreditsicherheiten: Gegenstand oder Rechtspositionen, die dem Gläubiger zur Deckung eines möglichen Zahlungsausfalls dienen.
- Zweck: Risikoabsicherung für den Kreditgeber.
- Wichtige Formen:
- Personalsicherheiten (Bürgschaft, Garantie)
- Realsicherheiten (Hypothek, Grundschuld, Pfandrecht)
- Abgrenzung: Unterschied zwischen Personalsicherheiten (Verpflichtung einer Person) und Realsicherheiten (dingliche Sicherung).
Rechtliche Grundlagen und historische Entwicklung
Definition:
Grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen und die historische Entwicklung der Kreditsicherung.
Details:
- Rechsgrundlagen aus dem BGB und der ZPO
- Entwicklung von Pfandrechten und Hypotheken
- Einfluss des Handelsrechts und der Insolvenzordnung
- Besondere Regelungen im HGB und der GOÄ
Unterschiedliche Sicherungsinstrumente und ihre Auswirkungen
Definition:
Verschiedene rechtliche Mittel zur Sicherung von Krediten und ihre rechtlichen sowie wirtschaftlichen Auswirkungen.
Details:
- Sicherungsübereignung: Eigentumsübertragung zur Sicherheit
- Sicherungsabtretung: Abtretung von Forderungen als Sicherheit
- Pfandrecht: vertraglich vereinbarte Sicherungsrecht an beweglichen Sachen oder Rechten
- Bürgschaft: Drittperson übernimmt Zahlungsversprechen im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
Sicherungsübereignung: Rechtliche Voraussetzungen und Vertragsgestaltung
Definition:
Sicherungsübereignung ist eine kreditsichernde Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache zur Sicherung einer Forderung, wobei der Sicherungsgeber Besitzer bleibt.
Details:
- Einigung über Sicherungsübereignung (§ 929 Satz 1 BGB).
- Besitzkonstitut (§ 930 BGB) oder Abtretung des Herausgabeanspruchs (§ 931 BGB).
- Bestimmtheitsgrundsatz: Sicherungsgut muss klar identifizierbar sein.
- Akzessorietätsprinzip: Sicherungsübereignung abhängig von der gesicherten Forderung.
- Vertragliche Regelungen: Sicherungsabrede, Rückübertragungsanspruch bei Erfüllung der Schuld.
- Durchsetzung: Sicherungsnehmer kann Sache bei Nichtzahlung verwerten.
Pfandrecht: Rechte und Pflichten der Vertragspartner
Definition:
Rechte des Pfandgläubigers und Pfandgebers im Zusammenhang mit einem Pfandrecht an beweglichen Sachen.
Details:
- Pfandgläubiger: Sicherungsrecht, Verwertungsrecht, Herausgabe der Sache nach Tilgung der Schuld.
- Pfandgeber: Anspruch auf pfandrechtlichen Besitz, Verfügungsrechte unter Einschränkungen, Anspruch auf Erlös nach Befriedigung des Pfandgläubigers.
Grundpfandrechte: Abgrenzung zwischen Hypothek und Grundschuld
Definition:
Abgrenzung zwischen Hypothek und Grundschuld im Kreditsicherungsrecht: Grundpfandrechte zur Sicherung von Forderungen.
Details:
- Hypothek (§ 1113 BGB): Abhängigkeit von der zugrunde liegenden Forderung (§ 1113 Abs. 1, § 1117 Abs. 1 BGB); Akzessorisch
- Grundschuld (§ 1192 BGB): Forderung unabhängig; Nicht-akzessorisch
- Bestellung, Übertragung und Löschung unterscheiden sich methodisch
- Hypothek gekoppelt an Kreditforderung, erlischt automatisch mit ihr
- Grundschuld bleibt bestehen, kann für andere Forderungen genutzt werden
- Beide im Grundbuch eingetragen (§ 873 BGB, § 1154 BGB)
Bürgschaft: Rechtliche Grundlagen und Risikomanagement
Definition:
Bürgschaft: Einseitig verpflichtender Vertrag, bei dem Bürge Schuldner verpflichtet, wenn Hauptschuldner nicht leistet.
Details:
- Gesetzliche Grundlage: §§ 765 ff. BGB
- Schriftform erforderlich (§ 766 BGB)
- Akzessorität: Bestehen der Hauptschuld ist Voraussetzung
- Arten der Bürgschaft: Ausfallbürgschaft, selbstschuldnerische Bürgschaft
- Rechtsfolgen bei Nichterfüllung: Bürge haftet subsidiär oder primär
- Risikomanagement: Bonitätsprüfung des Hauptschuldners, Begrenzung der Bürgschaftssumme, Einholen von Gegenbürgschaften
Eigentumsvorbehalt und Sicherungsabtretung: Voraussetzungen und Ablauf
Definition:
Eigentumsvorbehalt: Verkäufer behält Eigentum bis zur vollständigen Zahlung. Sicherungsabtretung: Forderungen werden zur Kreditsicherung abgetreten.
Details:
- Voraussetzungen:
- Eigentumsvorbehalt: Kaufvertrag, ausstehende Zahlung, Vereinbarung im Kaufvertrag.
- Sicherungsabtretung: Bestehende Forderung, Schriftform, Abtretungsvereinbarung.
- Ablauf:
- Eigentumsvorbehalt: Übergabe der Ware, Zahlungspflicht des Käufers, endgültiger Eigentumsübergang nach Zahlung.
- Sicherungsabtretung: Abtretungserklärung, Anzeige an den Schuldner, Forderungseinzug im Sicherungsfall.