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Kreditsicherungsrecht - Cheatsheet
Kreditsicherungsrecht - Cheatsheet Definition und Abgrenzung von Kreditsicherheiten Definition: Kreditsicherheiten sind rechtliche Mittel zur Absicherung eines Kredits, um das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren. Details: Kreditsicherheiten: Gegenstand oder Rechtspositionen, die dem Gläubiger zur Deckung eines möglichen Zahlungsausfalls dienen. Zweck: Risikoabsicherung für den Kreditgeber. ...

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Kreditsicherungsrecht - Cheatsheet

Definition und Abgrenzung von Kreditsicherheiten

Definition:

Kreditsicherheiten sind rechtliche Mittel zur Absicherung eines Kredits, um das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren.

Details:

  • Kreditsicherheiten: Gegenstand oder Rechtspositionen, die dem Gläubiger zur Deckung eines möglichen Zahlungsausfalls dienen.
  • Zweck: Risikoabsicherung für den Kreditgeber.
  • Wichtige Formen:
    • Personalsicherheiten (Bürgschaft, Garantie)
    • Realsicherheiten (Hypothek, Grundschuld, Pfandrecht)
  • Abgrenzung: Unterschied zwischen Personalsicherheiten (Verpflichtung einer Person) und Realsicherheiten (dingliche Sicherung).

Rechtliche Grundlagen und historische Entwicklung

Definition:

Grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen und die historische Entwicklung der Kreditsicherung.

Details:

  • Rechsgrundlagen aus dem BGB und der ZPO
  • Entwicklung von Pfandrechten und Hypotheken
  • Einfluss des Handelsrechts und der Insolvenzordnung
  • Besondere Regelungen im HGB und der GOÄ

Unterschiedliche Sicherungsinstrumente und ihre Auswirkungen

Definition:

Verschiedene rechtliche Mittel zur Sicherung von Krediten und ihre rechtlichen sowie wirtschaftlichen Auswirkungen.

Details:

  • Sicherungsübereignung: Eigentumsübertragung zur Sicherheit
  • Sicherungsabtretung: Abtretung von Forderungen als Sicherheit
  • Pfandrecht: vertraglich vereinbarte Sicherungsrecht an beweglichen Sachen oder Rechten
  • Bürgschaft: Drittperson übernimmt Zahlungsversprechen im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

Sicherungsübereignung: Rechtliche Voraussetzungen und Vertragsgestaltung

Definition:

Sicherungsübereignung ist eine kreditsichernde Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache zur Sicherung einer Forderung, wobei der Sicherungsgeber Besitzer bleibt.

Details:

  • Einigung über Sicherungsübereignung (§ 929 Satz 1 BGB).
  • Besitzkonstitut (§ 930 BGB) oder Abtretung des Herausgabeanspruchs (§ 931 BGB).
  • Bestimmtheitsgrundsatz: Sicherungsgut muss klar identifizierbar sein.
  • Akzessorietätsprinzip: Sicherungsübereignung abhängig von der gesicherten Forderung.
  • Vertragliche Regelungen: Sicherungsabrede, Rückübertragungsanspruch bei Erfüllung der Schuld.
  • Durchsetzung: Sicherungsnehmer kann Sache bei Nichtzahlung verwerten.

Pfandrecht: Rechte und Pflichten der Vertragspartner

Definition:

Rechte des Pfandgläubigers und Pfandgebers im Zusammenhang mit einem Pfandrecht an beweglichen Sachen.

Details:

  • Pfandgläubiger: Sicherungsrecht, Verwertungsrecht, Herausgabe der Sache nach Tilgung der Schuld.
  • Pfandgeber: Anspruch auf pfandrechtlichen Besitz, Verfügungsrechte unter Einschränkungen, Anspruch auf Erlös nach Befriedigung des Pfandgläubigers.

Grundpfandrechte: Abgrenzung zwischen Hypothek und Grundschuld

Definition:

Abgrenzung zwischen Hypothek und Grundschuld im Kreditsicherungsrecht: Grundpfandrechte zur Sicherung von Forderungen.

Details:

  • Hypothek (§ 1113 BGB): Abhängigkeit von der zugrunde liegenden Forderung (§ 1113 Abs. 1, § 1117 Abs. 1 BGB); Akzessorisch
  • Grundschuld (§ 1192 BGB): Forderung unabhängig; Nicht-akzessorisch
  • Bestellung, Übertragung und Löschung unterscheiden sich methodisch
  • Hypothek gekoppelt an Kreditforderung, erlischt automatisch mit ihr
  • Grundschuld bleibt bestehen, kann für andere Forderungen genutzt werden
  • Beide im Grundbuch eingetragen (§ 873 BGB, § 1154 BGB)

Bürgschaft: Rechtliche Grundlagen und Risikomanagement

Definition:

Bürgschaft: Einseitig verpflichtender Vertrag, bei dem Bürge Schuldner verpflichtet, wenn Hauptschuldner nicht leistet.

Details:

  • Gesetzliche Grundlage: §§ 765 ff. BGB
  • Schriftform erforderlich (§ 766 BGB)
  • Akzessorität: Bestehen der Hauptschuld ist Voraussetzung
  • Arten der Bürgschaft: Ausfallbürgschaft, selbstschuldnerische Bürgschaft
  • Rechtsfolgen bei Nichterfüllung: Bürge haftet subsidiär oder primär
  • Risikomanagement: Bonitätsprüfung des Hauptschuldners, Begrenzung der Bürgschaftssumme, Einholen von Gegenbürgschaften

Eigentumsvorbehalt und Sicherungsabtretung: Voraussetzungen und Ablauf

Definition:

Eigentumsvorbehalt: Verkäufer behält Eigentum bis zur vollständigen Zahlung. Sicherungsabtretung: Forderungen werden zur Kreditsicherung abgetreten.

Details:

  • Voraussetzungen:
    • Eigentumsvorbehalt: Kaufvertrag, ausstehende Zahlung, Vereinbarung im Kaufvertrag.
    • Sicherungsabtretung: Bestehende Forderung, Schriftform, Abtretungsvereinbarung.
  • Ablauf:
    • Eigentumsvorbehalt: Übergabe der Ware, Zahlungspflicht des Käufers, endgültiger Eigentumsübergang nach Zahlung.
    • Sicherungsabtretung: Abtretungserklärung, Anzeige an den Schuldner, Forderungseinzug im Sicherungsfall.
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