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Legal and Institutional Protection of Human Rights - Cheatsheet
Legal and Institutional Protection of Human Rights - Cheatsheet Definition und Quellen des Völkerrechts Definition: Völkerrecht: Rechtsregeln für Beziehungen zwischen Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten. Details: Gewohnheitsrecht: Entstehung durch längere Übung und Rechtsüberzeugung. Vertrag: Schriftliche Übereinkunft zwischen Völkerrechtssubjekten (z.B. Staaten, Internationalen Organisation...

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Legal and Institutional Protection of Human Rights - Cheatsheet

Definition und Quellen des Völkerrechts

Definition:

Völkerrecht: Rechtsregeln für Beziehungen zwischen Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten.

Details:

  • Gewohnheitsrecht: Entstehung durch längere Übung und Rechtsüberzeugung.
  • Vertrag: Schriftliche Übereinkunft zwischen Völkerrechtssubjekten (z.B. Staaten, Internationalen Organisationen).
  • Allgemeine Rechtsgrundsätze: Von zivilisierten Staaten anerkannte Prinzipien.
  • Gerichtsentscheidungen und Lehren: Hilfsmittel zur Bestimmung von Rechtsnormen.

Rolle der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen

Definition:

Rolle der Vereinten Nationen (UN) und anderer internationaler Organisationen im Menschenrechtsschutz - fördert und überwacht die Einhaltung der Menschenrechte.

Details:

  • UN: Schaffung und Überwachung internationaler Menschenrechtsnormen (z.B. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)
  • UN-Menschenrechtsrat: Überwachung und Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen
  • UNHCR: Schutz und Unterstützung von Flüchtlingen
  • NGOs: Förderung und Durchsetzung der Menschenrechte auf regionaler und globaler Ebene
  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Rechtsprechung zu individuellen Beschwerden gegen Staaten
  • Interamerikanischer Gerichtshof für Menschenrechte: Entscheidungsfindung bei Menschenrechtsverletzungen in Amerika
  • Organe der Afrikanischen Union: Schutz und Promotion der Menschenrechte auf dem afrikanischen Kontinent

Europäische Menschenrechtskonvention

Definition:

Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, verabschiedet vom Europarat 1950.

Details:

  • Vertrag: EVRM, 1953 in Kraft getreten
  • Schutz der Menschenrechte: Recht auf Leben, Verbot von Folter, Recht auf ein faires Verfahren, Schutz der Privatsphäre
  • Überwachungsorgan: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
  • Individualbeschwerderecht: Möglichkeit für Einzelpersonen, ihre Rechte vor dem EGMR geltend zu machen
  • Entwicklung: Zahlreiche Zusatzprotokolle erweitern und modifizieren die Konvention

Struktur und Funktion des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Definition:

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) schützt Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für Bürger der 47 Mitgliedstaaten.

Details:

  • Sitz: Straßburg, Frankreich
  • Gegründet: 1959
  • Zuständigkeit: Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen
  • Richter: Ein Richter pro Mitgliedstaat, insgesamt 47
  • Verfahren: Individualbeschwerden und Staatenbeschwerden
  • Entscheidungen: Urteile rechtlich bindend für Mitgliedstaaten
  • Komposition: Kammern (7 Richter) und Große Kammer (17 Richter)
  • Verhältnis zur EMRK: Interpretation und Durchsetzung

Relevante Fälle und deren Auswirkungen auf die Gerichtsbarkeit

Definition:

Entscheidende juristische Fälle, die maßgeblich die Rechtsprechung und den Schutz der Menschenrechte beeinflusst haben.

Details:

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Präzedenzfälle setzen Standards für die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
  • Bundesverfassungsgericht (BVerfG): Wichtige Urteile, die Grundrechte konkretisieren und den staatlichen Eingriff regeln.
  • Internationale Gerichtshöfe: Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs (IGH) und des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH).
  • Fälle: z.B. 'Lüth-Urteil' (Meinungsfreiheit), 'Sozialstaatsprinzip' (BVerfG) und 'Marckx v. Belgium' (EGMR - nicht-diskriminierende Behandlung)
  • Auswirkungen: Änderung nationaler Gesetze, Anpassung rechtlicher Standards, Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte.

Philosophische Grundlagen der Menschenrechte

Definition:

Philosophische Grundlagen der Menschenrechte - theoretische Konzepte, die die Idee der Menschenrechte untermauern.

Details:

  • Natürliche Rechte: John Locke
  • Universelle Moralgesetze: Immanuel Kant
  • Utilitarismus: Jeremy Bentham
  • Sozialer Kontrakt: Jean-Jacques Rousseau
  • Recht auf Autonomie und menschliche Würde
  • Verbindung zur Aufklärung und Moderne
  • Kritik an Ethnozentrismus und Eurozentrismus

Wechselwirkung zwischen nationaler und internationaler Gerichtsbarkeit

Definition:

Wechselspiel zwischen nationalen und internationalen Gerichten bei der Durchsetzung von Menschenrechten.

Details:

  • Kompetenzverteilung: Nationale Gerichte haben primäre Zuständigkeit, internationale Gerichte greifen ergänzend ein.
  • Rechtsmittel: Individuen können nach Erschöpfung nationaler Instanzen internationale Gerichte anrufen (z.B. EMRK, UN-Menschenrechtsausschuss).
  • Subsidaritätsprinzip: Internationale Gerichtsbarkeit wird nur subsidiär tätig.
  • Dialog zwischen Gerichten: Nationale Gerichte berücksichtigen internationale Urteile/Richtlinien, um systematische Kohärenz zu gewährleisten.
  • Umsetzung: Nationale Staaten müssen Urteile internationaler Gerichte umsetzen, was innerstaatliche Anpassungen bedingen kann.

Durchsetzung von Urteilen in nationalen und internationalen Systemen

Definition:

Umsetzung von rechtskräftigen Entscheidungen nationaler oder internationaler Gerichte

Details:

  • Nationale Systeme: Behörden setzen Urteile durch (z.B. Polizei, Gerichtsvollzieher).
  • Internationale Systeme: Vollstreckung oft über internationale Abkommen (z.B. Haager Übereinkommen, UN-Konventionen).
  • Voraussetzung internationale Vollstreckung: Anerkennung des Urteils im Vollstreckungsstaat.
  • Herausforderungen: Jurisdiktionskonflikte, Souveränitätsansprüche, unterschiedliche Rechtssysteme.
  • Wichtige Mechanismen: Rechtshilfeabkommen, Internationale Gerichtshöfe (z.B. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte).
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