Legal and Institutional Protection of Human Rights - Cheatsheet
Definition und Quellen des Völkerrechts
Definition:
Völkerrecht: Rechtsregeln für Beziehungen zwischen Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten.
Details:
- Gewohnheitsrecht: Entstehung durch längere Übung und Rechtsüberzeugung.
- Vertrag: Schriftliche Übereinkunft zwischen Völkerrechtssubjekten (z.B. Staaten, Internationalen Organisationen).
- Allgemeine Rechtsgrundsätze: Von zivilisierten Staaten anerkannte Prinzipien.
- Gerichtsentscheidungen und Lehren: Hilfsmittel zur Bestimmung von Rechtsnormen.
Rolle der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen
Definition:
Rolle der Vereinten Nationen (UN) und anderer internationaler Organisationen im Menschenrechtsschutz - fördert und überwacht die Einhaltung der Menschenrechte.
Details:
- UN: Schaffung und Überwachung internationaler Menschenrechtsnormen (z.B. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)
- UN-Menschenrechtsrat: Überwachung und Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen
- UNHCR: Schutz und Unterstützung von Flüchtlingen
- NGOs: Förderung und Durchsetzung der Menschenrechte auf regionaler und globaler Ebene
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Rechtsprechung zu individuellen Beschwerden gegen Staaten
- Interamerikanischer Gerichtshof für Menschenrechte: Entscheidungsfindung bei Menschenrechtsverletzungen in Amerika
- Organe der Afrikanischen Union: Schutz und Promotion der Menschenrechte auf dem afrikanischen Kontinent
Europäische Menschenrechtskonvention
Definition:
Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, verabschiedet vom Europarat 1950.
Details:
- Vertrag: EVRM, 1953 in Kraft getreten
- Schutz der Menschenrechte: Recht auf Leben, Verbot von Folter, Recht auf ein faires Verfahren, Schutz der Privatsphäre
- Überwachungsorgan: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
- Individualbeschwerderecht: Möglichkeit für Einzelpersonen, ihre Rechte vor dem EGMR geltend zu machen
- Entwicklung: Zahlreiche Zusatzprotokolle erweitern und modifizieren die Konvention
Struktur und Funktion des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Definition:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) schützt Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für Bürger der 47 Mitgliedstaaten.
Details:
- Sitz: Straßburg, Frankreich
- Gegründet: 1959
- Zuständigkeit: Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen
- Richter: Ein Richter pro Mitgliedstaat, insgesamt 47
- Verfahren: Individualbeschwerden und Staatenbeschwerden
- Entscheidungen: Urteile rechtlich bindend für Mitgliedstaaten
- Komposition: Kammern (7 Richter) und Große Kammer (17 Richter)
- Verhältnis zur EMRK: Interpretation und Durchsetzung
Relevante Fälle und deren Auswirkungen auf die Gerichtsbarkeit
Definition:
Entscheidende juristische Fälle, die maßgeblich die Rechtsprechung und den Schutz der Menschenrechte beeinflusst haben.
Details:
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Präzedenzfälle setzen Standards für die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
- Bundesverfassungsgericht (BVerfG): Wichtige Urteile, die Grundrechte konkretisieren und den staatlichen Eingriff regeln.
- Internationale Gerichtshöfe: Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs (IGH) und des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH).
- Fälle: z.B. 'Lüth-Urteil' (Meinungsfreiheit), 'Sozialstaatsprinzip' (BVerfG) und 'Marckx v. Belgium' (EGMR - nicht-diskriminierende Behandlung)
- Auswirkungen: Änderung nationaler Gesetze, Anpassung rechtlicher Standards, Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte.
Philosophische Grundlagen der Menschenrechte
Definition:
Philosophische Grundlagen der Menschenrechte - theoretische Konzepte, die die Idee der Menschenrechte untermauern.
Details:
- Natürliche Rechte: John Locke
- Universelle Moralgesetze: Immanuel Kant
- Utilitarismus: Jeremy Bentham
- Sozialer Kontrakt: Jean-Jacques Rousseau
- Recht auf Autonomie und menschliche Würde
- Verbindung zur Aufklärung und Moderne
- Kritik an Ethnozentrismus und Eurozentrismus
Wechselwirkung zwischen nationaler und internationaler Gerichtsbarkeit
Definition:
Wechselspiel zwischen nationalen und internationalen Gerichten bei der Durchsetzung von Menschenrechten.
Details:
- Kompetenzverteilung: Nationale Gerichte haben primäre Zuständigkeit, internationale Gerichte greifen ergänzend ein.
- Rechtsmittel: Individuen können nach Erschöpfung nationaler Instanzen internationale Gerichte anrufen (z.B. EMRK, UN-Menschenrechtsausschuss).
- Subsidaritätsprinzip: Internationale Gerichtsbarkeit wird nur subsidiär tätig.
- Dialog zwischen Gerichten: Nationale Gerichte berücksichtigen internationale Urteile/Richtlinien, um systematische Kohärenz zu gewährleisten.
- Umsetzung: Nationale Staaten müssen Urteile internationaler Gerichte umsetzen, was innerstaatliche Anpassungen bedingen kann.
Durchsetzung von Urteilen in nationalen und internationalen Systemen
Definition:
Umsetzung von rechtskräftigen Entscheidungen nationaler oder internationaler Gerichte
Details:
- Nationale Systeme: Behörden setzen Urteile durch (z.B. Polizei, Gerichtsvollzieher).
- Internationale Systeme: Vollstreckung oft über internationale Abkommen (z.B. Haager Übereinkommen, UN-Konventionen).
- Voraussetzung internationale Vollstreckung: Anerkennung des Urteils im Vollstreckungsstaat.
- Herausforderungen: Jurisdiktionskonflikte, Souveränitätsansprüche, unterschiedliche Rechtssysteme.
- Wichtige Mechanismen: Rechtshilfeabkommen, Internationale Gerichtshöfe (z.B. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte).