Lehrveranstaltung zum Europarecht II - Cheatsheet
Entstehung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Definition:
Gründung 1951 durch den Vertrag von Paris, erster Schritt zur europäischen Integration, Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl.
Details:
- Unterzeichnerstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande
- Ziel: Vermeidung von Kriegen durch wirtschaftliche Zusammenarbeit
- Institutionen: Hohe Behörde, Ministerrat, Gemeinsame Versammlung, Gerichtshof
- Zentrale Idee: Supranationale Verwaltung der Kohle- und Stahlindustrie
- Vorläufer der heutigen EU-Strukturen
Zusammensetzung und Funktionen des Europäischen Parlaments
Definition:
Zusammensetzung des Europäischen Parlaments (EP) basiert auf direkter Wahl der Abgeordneten durch die EU-Bürger; Funktionen: Gesetzgebung, Haushaltsrecht, Kontrolle der Exekutive
Details:
- Mitgliederanzahl: 705 Abgeordnete
- Sitzverteilung nach degressiver Proportionalität: größere Länder stellen mehr, kleinere weniger Abgeordnete
- Wahl alle 5 Jahre
- Gesetzgebung: gemeinsam mit dem Rat der EU; Verfahren: ordentliches Gesetzgebungsverfahren, Zustimmung
- Haushaltsrecht: Mitwirkung an Aufstellung und Verabschiedung des EU-Haushalts
- Kontrolle Exekutive: Überwachung der EU-Kommission, Misstrauensvotum möglich
- Vertretung der Union: nach außen repräsentiert durch den Präsidenten des EP
Vier Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes
Definition:
Vier zentrale Prinzipien für den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der EU.
Details:
- Warenverkehrsfreiheit: keine Zölle oder mengenmäßige Beschränkungen, gemäß Art. 28-37 AEUV.
- Personenfreizügigkeit: Recht auf Aufenthalt, Arbeit und Niederlassung in anderen EU-Staaten, gemäß Art. 45-48 AEUV.
- Dienstleistungsfreiheit: Recht, Dienstleistungen in der gesamten EU anzubieten und zu empfangen, gemäß Art. 56-62 AEUV.
- Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit: ungehinderter Kapitalfluss zwischen Mitgliedstaaten, gemäß Art. 63-66 AEUV.
Rolle und Aufgaben des Europäischen Gerichtshofs
Definition:
Oberstes Rechtsprechungsorgan der EU zur Sicherstellung der einheitlichen Auslegung und Anwendung des Unionrechts.
Details:
- Sitz: Luxemburg
- \textit{Vertragsverletzungsverfahren} nach Art. 258-260 AEUV
- \textit{Vorabentscheidungsverfahren} nach Art. 267 AEUV
- \textit{Nichtigkeitsklagen} nach Art. 263 AEUV
- \textit{Untätigkeitsklage} nach Art. 265 AEUV
- \textit{Amtshaftungsklagen} nach Art. 268 i.V.m. 340 AEUV
- Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten
- Zusammensetzung: Ein Richter pro EU-Staat, unterstützt durch Generalanwälte
EU-Grundrechtecharta und deren Inhalt
Definition:
Enthält die Grundrechte der EU-Bürger; rechtsverbindlich seit 2009 mit dem Vertrag von Lissabon
Details:
- Schutz der Würde: Menschenwürde, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
- Freiheiten: Recht auf Freiheit und Sicherheit, Achtung des Privat- und Familienlebens, Schutz personenbezogener Daten
- Gleichheit: Gleichheit vor dem Gesetz, Nichtdiskriminierung, Gleichstellung von Männern und Frauen
- Bürgerrechte: Universelles Wahlrecht, gute Verwaltung, Zugang zu Dokumenten
- Justizielle Rechte: Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht, Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte
- Soziale Rechte: Kollektive Arbeitnehmerrechte, soziale Sicherheit und Sozialhilfe, Gesundheitsschutz
Regulierung und Kontrolle von staatlichen Beihilfen
Definition:
Regulierung und Überwachung staatlicher Beihilfen zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt
Details:
- Rechtsgrundlage: Art. 107-109 AEUV
- Ziel: Vermeidung von Verfälschungen des Wettbewerbs durch staatliche Eingriffe
- Überblick: Definition, Prüfung und Zulässigkeit staatlicher Beihilfen
- Notifikationspflicht: Mitgliedstaaten müssen geplante Beihilfemaßnahmen bei der Europäischen Kommission anmelden
- Ausnahmen: Bestimmte Beihilfen können als mit dem Binnenmarkt vereinbar gelten (z.B. Regionalbeihilfen, Umweltbeihilfen)
- Kontrollmechanismen: Europäische Kommission prüft und genehmigt, kann Rückforderung anordnen
- Rechtsmittel: Entscheidungen der Kommission können vor dem EuGH angefochten werden
Verfahren und Prinzipien der Wettbewerbsaufsicht
Definition:
Überwachung und Regulierung von Unternehmensverhalten zur Sicherstellung des Wettbewerbs.
Details:
- Zuständig: Europäische Kommission und nationale Wettbewerbsbehörden
- Rechtsgrundlage: Art. 101-109 AEUV
- Kerngesetze: Kartellrecht, Missbrauchsaufsicht, Fusionskontrolle
- Verfahren: Ermittlungsverfahren, Anhörungen, Entscheidungen, Sanktionen
- Prinzipien: Transparenz, Verhältnismäßigkeit, Nichtdiskriminierung
- Instrumente: Marktuntersuchungen, Durchsuchungen (Dawn Raids), Bußgelder, Abstellungsgebote
Zusammenspiel der EU-Grundrechte mit der Europäischen Menschenrechtskonvention
Definition:
Verhältnis und Wechselwirkung zwischen den Grundrechten der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Details:
- EU-Grundrechtecharta (GRC) seit Lissabon-Vertrag (2009) rechtlich bindend.
- EMRK durch den Europarat geschaffen, schützt Menschenrechte in allen Mitgliedsstaaten des Europarates.
- Art. 6 Abs. 3 EUV: GRC und EMRK gleichwertig und sollen zusammenwirken.
- EuGH: Zuständig für Auslegung der GRC; EuGH nimmt Rücksicht auf EMRK und Rechtsprechung des EGMR.
- Art. 52 Abs. 3 GRC: Schutzumfang der Rechte der GRC soll mindestens dem der EMRK entsprechen.
- EuGH und EGMR kooperieren, um divergierender Rechtsprechung vorzubeugen.