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Lehrveranstaltung zum Europarecht II - Cheatsheet
Lehrveranstaltung zum Europarecht II - Cheatsheet Entstehung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl Definition: Gründung 1951 durch den Vertrag von Paris, erster Schritt zur europäischen Integration, Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl. Details: Unterzeichnerstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande Ziel: Vermeidung von Kriegen durch ...

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Lehrveranstaltung zum Europarecht II - Cheatsheet

Entstehung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl

Definition:

Gründung 1951 durch den Vertrag von Paris, erster Schritt zur europäischen Integration, Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl.

Details:

  • Unterzeichnerstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande
  • Ziel: Vermeidung von Kriegen durch wirtschaftliche Zusammenarbeit
  • Institutionen: Hohe Behörde, Ministerrat, Gemeinsame Versammlung, Gerichtshof
  • Zentrale Idee: Supranationale Verwaltung der Kohle- und Stahlindustrie
  • Vorläufer der heutigen EU-Strukturen

Zusammensetzung und Funktionen des Europäischen Parlaments

Definition:

Zusammensetzung des Europäischen Parlaments (EP) basiert auf direkter Wahl der Abgeordneten durch die EU-Bürger; Funktionen: Gesetzgebung, Haushaltsrecht, Kontrolle der Exekutive

Details:

  • Mitgliederanzahl: 705 Abgeordnete
  • Sitzverteilung nach degressiver Proportionalität: größere Länder stellen mehr, kleinere weniger Abgeordnete
  • Wahl alle 5 Jahre
  • Gesetzgebung: gemeinsam mit dem Rat der EU; Verfahren: ordentliches Gesetzgebungsverfahren, Zustimmung
  • Haushaltsrecht: Mitwirkung an Aufstellung und Verabschiedung des EU-Haushalts
  • Kontrolle Exekutive: Überwachung der EU-Kommission, Misstrauensvotum möglich
  • Vertretung der Union: nach außen repräsentiert durch den Präsidenten des EP

Vier Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes

Definition:

Vier zentrale Prinzipien für den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der EU.

Details:

  • Warenverkehrsfreiheit: keine Zölle oder mengenmäßige Beschränkungen, gemäß Art. 28-37 AEUV.
  • Personenfreizügigkeit: Recht auf Aufenthalt, Arbeit und Niederlassung in anderen EU-Staaten, gemäß Art. 45-48 AEUV.
  • Dienstleistungsfreiheit: Recht, Dienstleistungen in der gesamten EU anzubieten und zu empfangen, gemäß Art. 56-62 AEUV.
  • Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit: ungehinderter Kapitalfluss zwischen Mitgliedstaaten, gemäß Art. 63-66 AEUV.

Rolle und Aufgaben des Europäischen Gerichtshofs

Definition:

Oberstes Rechtsprechungsorgan der EU zur Sicherstellung der einheitlichen Auslegung und Anwendung des Unionrechts.

Details:

  • Sitz: Luxemburg
  • \textit{Vertragsverletzungsverfahren} nach Art. 258-260 AEUV
  • \textit{Vorabentscheidungsverfahren} nach Art. 267 AEUV
  • \textit{Nichtigkeitsklagen} nach Art. 263 AEUV
  • \textit{Untätigkeitsklage} nach Art. 265 AEUV
  • \textit{Amtshaftungsklagen} nach Art. 268 i.V.m. 340 AEUV
  • Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten
  • Zusammensetzung: Ein Richter pro EU-Staat, unterstützt durch Generalanwälte

EU-Grundrechtecharta und deren Inhalt

Definition:

Enthält die Grundrechte der EU-Bürger; rechtsverbindlich seit 2009 mit dem Vertrag von Lissabon

Details:

  • Schutz der Würde: Menschenwürde, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
  • Freiheiten: Recht auf Freiheit und Sicherheit, Achtung des Privat- und Familienlebens, Schutz personenbezogener Daten
  • Gleichheit: Gleichheit vor dem Gesetz, Nichtdiskriminierung, Gleichstellung von Männern und Frauen
  • Bürgerrechte: Universelles Wahlrecht, gute Verwaltung, Zugang zu Dokumenten
  • Justizielle Rechte: Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht, Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte
  • Soziale Rechte: Kollektive Arbeitnehmerrechte, soziale Sicherheit und Sozialhilfe, Gesundheitsschutz

Regulierung und Kontrolle von staatlichen Beihilfen

Definition:

Regulierung und Überwachung staatlicher Beihilfen zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt

Details:

  • Rechtsgrundlage: Art. 107-109 AEUV
  • Ziel: Vermeidung von Verfälschungen des Wettbewerbs durch staatliche Eingriffe
  • Überblick: Definition, Prüfung und Zulässigkeit staatlicher Beihilfen
  • Notifikationspflicht: Mitgliedstaaten müssen geplante Beihilfemaßnahmen bei der Europäischen Kommission anmelden
  • Ausnahmen: Bestimmte Beihilfen können als mit dem Binnenmarkt vereinbar gelten (z.B. Regionalbeihilfen, Umweltbeihilfen)
  • Kontrollmechanismen: Europäische Kommission prüft und genehmigt, kann Rückforderung anordnen
  • Rechtsmittel: Entscheidungen der Kommission können vor dem EuGH angefochten werden

Verfahren und Prinzipien der Wettbewerbsaufsicht

Definition:

Überwachung und Regulierung von Unternehmensverhalten zur Sicherstellung des Wettbewerbs.

Details:

  • Zuständig: Europäische Kommission und nationale Wettbewerbsbehörden
  • Rechtsgrundlage: Art. 101-109 AEUV
  • Kerngesetze: Kartellrecht, Missbrauchsaufsicht, Fusionskontrolle
  • Verfahren: Ermittlungsverfahren, Anhörungen, Entscheidungen, Sanktionen
  • Prinzipien: Transparenz, Verhältnismäßigkeit, Nichtdiskriminierung
  • Instrumente: Marktuntersuchungen, Durchsuchungen (Dawn Raids), Bußgelder, Abstellungsgebote

Zusammenspiel der EU-Grundrechte mit der Europäischen Menschenrechtskonvention

Definition:

Verhältnis und Wechselwirkung zwischen den Grundrechten der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Details:

  • EU-Grundrechtecharta (GRC) seit Lissabon-Vertrag (2009) rechtlich bindend.
  • EMRK durch den Europarat geschaffen, schützt Menschenrechte in allen Mitgliedsstaaten des Europarates.
  • Art. 6 Abs. 3 EUV: GRC und EMRK gleichwertig und sollen zusammenwirken.
  • EuGH: Zuständig für Auslegung der GRC; EuGH nimmt Rücksicht auf EMRK und Rechtsprechung des EGMR.
  • Art. 52 Abs. 3 GRC: Schutzumfang der Rechte der GRC soll mindestens dem der EMRK entsprechen.
  • EuGH und EGMR kooperieren, um divergierender Rechtsprechung vorzubeugen.
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