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Markenrecht - Cheatsheet
Markenrecht - Cheatsheet Definition und Funktion von Marken Definition: Marken sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Details: Primäre Funktion: Herkunftsfunktion (Unterscheidung von Waren/Dienstleistungen) Weitere Funktionen: Qualitätsfunktion, Werbefunktion, Kommunikationsfunktion Arten von Marken: Wortmarke...

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Markenrecht - Cheatsheet

Definition und Funktion von Marken

Definition:

Marken sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Details:

  • Primäre Funktion: Herkunftsfunktion (Unterscheidung von Waren/Dienstleistungen)
  • Weitere Funktionen: Qualitätsfunktion, Werbefunktion, Kommunikationsfunktion
  • Arten von Marken: Wortmarken, Bildmarken, Wort-/Bildmarken, Farbmarken, Klangmarken
  • Rechtsgrundlagen: Markengesetz (MarkenG), EU-Markenverordnung (UMV)
  • Anmeldung: Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO), internationale Registrierung (WIPO)

Eintragungshindernisse und deren Überwindung

Definition:

Eintragungshindernisse sind rechtliche oder tatsächliche Gründe, die der Eintragung einer Marke in das Markenregister entgegenstehen.

Details:

  • Absolute Schutzhindernisse (§ 8 MarkenG): Fehlen der Unterscheidungskraft, beschreibende Angaben, irreführende Angaben, Verstöße gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten.
  • Relative Schutzhindernisse (§ 9 MarkenG): Bestehende ältere Rechte, Verwechslungsgefahr mit älteren Marken.
  • Überwindung: Darlegung der erlangten Unterscheidungskraft durch Benutzung (§ 8 Abs. 3 MarkenG), Einverständniserklärung des Inhabers der älteren Marke (§ 9 Abs. 2 MarkenG).

Umfang des Markenschutzes

Definition:

Schutzbereich einer Marke bezüglich ihrer rechtlichen Sicherstellung gegenüber Dritten, umfasst spezifische Waren und Dienstleistungen.

Details:

  • Regelung durch das Markengesetz (MarkenG)
  • Eintragung ins Markenregister erforderlich
  • Schutz erstreckt sich auf identische und ähnliche Zeichen in Bezug auf angemeldete Waren/Dienstleistungen
  • Verwechslungsgefahr als wesentlicher Prüfungsmaßstab
  • Markenschutz: 10 Jahre (verlängerbar)

Wortmarken und ihre Besonderheiten

Definition:

Kennzeichen zur Unterscheidung von Waren/Dienstleistungen eines Unternehmens durch ein Wort oder eine Folge von Wörtern.

Details:

  • Wortmarke wird im Markenregister eingetragen.
  • Schutzfunktion: Unterscheidungskraft, Schutz vor Verwechslung.
  • Unterscheidungskraft: Marke muss geeignet sein, Produkte/Dienstleistungen als solche eines bestimmten Unternehmens zu kennzeichnen.
  • Beispiele: Fantasienamen, Namen, Abkürzungen.
  • Differenzierung von Bildmarken, die grafische Elemente beinhalten.
  • Schutzfähig: originär unterscheidungskräftig oder durch Verkehrsdurchsetzung erlangt.
  • Unterscheidungskraft kann fehlen bei: beschreibenden Angaben, üblichen Bezeichnungen.
  • Prüfung vor Eintragung: formelle Anforderungen, materiell-rechtliche Anforderungen.
  • Besonderheit: Schutzdauer von 10 Jahren, verlängerbar.
  • Rechtsfolgen bei Verletzung: Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

Anmeldeverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)

Definition:

Verfahren zur Anmeldung von Marken beim DPMA; Sicherstellung von Markenschutz und Markenrecht durch Eintragung.

Details:

  • Antragstellung: Einreichung der Marke elektronisch oder schriftlich.
  • Formelle Prüfung: Überprüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und formelle Korrektheit.
  • Sachliche Prüfung: Untersuchung der Schutzhindernisse (§ 8 MarkenG).
  • Elektronische Veröffentlichung der Anmeldung.
  • Widerspruchsfrist: 3 Monate nach Veröffentlichung (§ 42 MarkenG).
  • Registrierung und Eintragung im Markenregister bei fehlendem Widerspruch.

Verletzungsverfahren und Rechtsmittel

Definition:

Verletzungsverfahren stellt sicher, dass Markenrechte durchgesetzt werden können; Rechtsmittel bieten Möglichkeiten, gegen Entscheidungen vorzugehen.

Details:

  • Verletzungsverfahren oft durch Abmahnung eingeleitet
  • Klage vor den ordentlichen Gerichten
  • Einstweilige Verfügung bei Dringlichkeit
  • Rechtsmittel: Berufung (§ 511 ZPO) und Revision (§ 542 ZPO)
  • Berufungsfrist: 1 Monat nach Zustellung des Urteils (§ 517 ZPO)
  • Revisionsfrist: 1 Monat nach Zustellung des Berufungsurteils (§ 548 ZPO)

Rechtliche Grundlagen der EU-Markenverordnung

Definition:

Grundlagen der Verordnung (EU) 2017/1001 bezüglich des Schutzes und der Verwaltung von Marken in der EU.

Details:

  • Rechtliche Basis: Verordnung (EU) 2017/1001
  • Regelt Eintragung, Schutz und Verwaltung von Unionsmarken.
  • Einheitlicher Schutz in allen EU-Mitgliedsstaaten.
  • Voraussetzungen für Markenschutz: Kennzeichnungskraft, Unterscheidungsfähigkeit.
  • Registrierungsprozess bei EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum).
  • Anmeldeverfahren: Prüfung, Veröffentlichung, Widerspruchsmöglichkeit.
  • Dauer des Markenschutzes: 10 Jahre, verlängerbar.
  • Rechte des Markeninhabers: Verbietungsrechte, Schadensersatzansprüche.
  • Durchsetzung: Nationale Gerichte, Harmonisierungsverfahren.
  • Begriff der Unionsmarke: Einheitliches Recht, keine nationale Aufspaltung.

Verfahren zur Anmeldung von Unionsmarken

Definition:

Prozess zur offiziellen Registrierung einer Marke bei der EUIPO zum Schutz im gesamten EU-Gebiet.

Details:

  • Einreichung der Anmeldung: Kann online erfolgen, erforderliche Unterlagen und Gebühren einreichen.
  • Prüfung durch EUIPO: Formelle Anforderungen und absolute Eintragungshindernisse werden geprüft.
  • Widerspruchsphase: Dritte können innerhalb von 3 Monaten Widerspruch einlegen.
  • Entscheidung: Bei erfolgreicher Prüfung und keinem Widerspruch wird die Marke eingetragen.
  • Gültigkeitsdauer: Eingetragene Marke ist 10 Jahre gültig, Verlängerung möglich.
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