Markenrecht - Cheatsheet
Definition und Funktion von Marken
Definition:
Marken sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Details:
- Primäre Funktion: Herkunftsfunktion (Unterscheidung von Waren/Dienstleistungen)
- Weitere Funktionen: Qualitätsfunktion, Werbefunktion, Kommunikationsfunktion
- Arten von Marken: Wortmarken, Bildmarken, Wort-/Bildmarken, Farbmarken, Klangmarken
- Rechtsgrundlagen: Markengesetz (MarkenG), EU-Markenverordnung (UMV)
- Anmeldung: Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO), internationale Registrierung (WIPO)
Eintragungshindernisse und deren Überwindung
Definition:
Eintragungshindernisse sind rechtliche oder tatsächliche Gründe, die der Eintragung einer Marke in das Markenregister entgegenstehen.
Details:
- Absolute Schutzhindernisse (§ 8 MarkenG): Fehlen der Unterscheidungskraft, beschreibende Angaben, irreführende Angaben, Verstöße gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten.
- Relative Schutzhindernisse (§ 9 MarkenG): Bestehende ältere Rechte, Verwechslungsgefahr mit älteren Marken.
- Überwindung: Darlegung der erlangten Unterscheidungskraft durch Benutzung (§ 8 Abs. 3 MarkenG), Einverständniserklärung des Inhabers der älteren Marke (§ 9 Abs. 2 MarkenG).
Umfang des Markenschutzes
Definition:
Schutzbereich einer Marke bezüglich ihrer rechtlichen Sicherstellung gegenüber Dritten, umfasst spezifische Waren und Dienstleistungen.
Details:
- Regelung durch das Markengesetz (MarkenG)
- Eintragung ins Markenregister erforderlich
- Schutz erstreckt sich auf identische und ähnliche Zeichen in Bezug auf angemeldete Waren/Dienstleistungen
- Verwechslungsgefahr als wesentlicher Prüfungsmaßstab
- Markenschutz: 10 Jahre (verlängerbar)
Wortmarken und ihre Besonderheiten
Definition:
Kennzeichen zur Unterscheidung von Waren/Dienstleistungen eines Unternehmens durch ein Wort oder eine Folge von Wörtern.
Details:
- Wortmarke wird im Markenregister eingetragen.
- Schutzfunktion: Unterscheidungskraft, Schutz vor Verwechslung.
- Unterscheidungskraft: Marke muss geeignet sein, Produkte/Dienstleistungen als solche eines bestimmten Unternehmens zu kennzeichnen.
- Beispiele: Fantasienamen, Namen, Abkürzungen.
- Differenzierung von Bildmarken, die grafische Elemente beinhalten.
- Schutzfähig: originär unterscheidungskräftig oder durch Verkehrsdurchsetzung erlangt.
- Unterscheidungskraft kann fehlen bei: beschreibenden Angaben, üblichen Bezeichnungen.
- Prüfung vor Eintragung: formelle Anforderungen, materiell-rechtliche Anforderungen.
- Besonderheit: Schutzdauer von 10 Jahren, verlängerbar.
- Rechtsfolgen bei Verletzung: Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.
Anmeldeverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
Definition:
Verfahren zur Anmeldung von Marken beim DPMA; Sicherstellung von Markenschutz und Markenrecht durch Eintragung.
Details:
- Antragstellung: Einreichung der Marke elektronisch oder schriftlich.
- Formelle Prüfung: Überprüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und formelle Korrektheit.
- Sachliche Prüfung: Untersuchung der Schutzhindernisse (§ 8 MarkenG).
- Elektronische Veröffentlichung der Anmeldung.
- Widerspruchsfrist: 3 Monate nach Veröffentlichung (§ 42 MarkenG).
- Registrierung und Eintragung im Markenregister bei fehlendem Widerspruch.
Verletzungsverfahren und Rechtsmittel
Definition:
Verletzungsverfahren stellt sicher, dass Markenrechte durchgesetzt werden können; Rechtsmittel bieten Möglichkeiten, gegen Entscheidungen vorzugehen.
Details:
- Verletzungsverfahren oft durch Abmahnung eingeleitet
- Klage vor den ordentlichen Gerichten
- Einstweilige Verfügung bei Dringlichkeit
- Rechtsmittel: Berufung (§ 511 ZPO) und Revision (§ 542 ZPO)
- Berufungsfrist: 1 Monat nach Zustellung des Urteils (§ 517 ZPO)
- Revisionsfrist: 1 Monat nach Zustellung des Berufungsurteils (§ 548 ZPO)
Rechtliche Grundlagen der EU-Markenverordnung
Definition:
Grundlagen der Verordnung (EU) 2017/1001 bezüglich des Schutzes und der Verwaltung von Marken in der EU.
Details:
- Rechtliche Basis: Verordnung (EU) 2017/1001
- Regelt Eintragung, Schutz und Verwaltung von Unionsmarken.
- Einheitlicher Schutz in allen EU-Mitgliedsstaaten.
- Voraussetzungen für Markenschutz: Kennzeichnungskraft, Unterscheidungsfähigkeit.
- Registrierungsprozess bei EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum).
- Anmeldeverfahren: Prüfung, Veröffentlichung, Widerspruchsmöglichkeit.
- Dauer des Markenschutzes: 10 Jahre, verlängerbar.
- Rechte des Markeninhabers: Verbietungsrechte, Schadensersatzansprüche.
- Durchsetzung: Nationale Gerichte, Harmonisierungsverfahren.
- Begriff der Unionsmarke: Einheitliches Recht, keine nationale Aufspaltung.
Verfahren zur Anmeldung von Unionsmarken
Definition:
Prozess zur offiziellen Registrierung einer Marke bei der EUIPO zum Schutz im gesamten EU-Gebiet.
Details:
- Einreichung der Anmeldung: Kann online erfolgen, erforderliche Unterlagen und Gebühren einreichen.
- Prüfung durch EUIPO: Formelle Anforderungen und absolute Eintragungshindernisse werden geprüft.
- Widerspruchsphase: Dritte können innerhalb von 3 Monaten Widerspruch einlegen.
- Entscheidung: Bei erfolgreicher Prüfung und keinem Widerspruch wird die Marke eingetragen.
- Gültigkeitsdauer: Eingetragene Marke ist 10 Jahre gültig, Verlängerung möglich.