Medienrecht - Cheatsheet
Grundrechtsrelevanz des Medienrechts
Definition:
Bedeutung der Grundrechte im Medienrecht; Rechte wie Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Informationsfreiheit sind zentral, um den freien Fluss von Informationen und die Meinungsbildung in der Gesellschaft zu gewährleisten.
Details:
- Art. 5 GG: Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Informationsfreiheit
- Abwägung mit anderen Grundrechten: Persönlichkeitsrechte (Art. 1, Art. 2 GG)
- Regulierung durch Mediengesetze und Rundfunkstaatsverträge
- Besonderes Gewicht der öffentlich-rechtlichen Medien
- Relevanz von Gerichtsentscheidungen (BVerfG, EuGH)
Rechte und Pflichten der Presse
Definition:
Rechte und Pflichten der Presse gemäß dem Medienrecht.
Details:
- Art. 5 GG: Pressefreiheit als Grundrecht, schützt freie Berichterstattung.
- Pressekodex: Selbstverpflichtung zu Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde.
- Informationsfreiheit: Recht auf Zugang zu Informationen, aber Schutz der Quellen.
- Persönlichkeitsrechte: Abwägung zwischen Berichterstattung und Schutz der Privatsphäre.
- Presserechtliche Verantwortung: Prüfung der Inhalte auf Richtigkeit vor Veröffentlichung.
- Recht auf Gegendarstellung (§ 11 BayPrG): Betroffene Person kann Widerspruch zu veröffentlichten Tatsachenbehauptungen verlangen.
Grenzen der Pressefreiheit, inklusive Persönlichkeitsrechte
Definition:
Beschränkungen der Pressefreiheit im Hinblick auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte und das Allgemeinwohl; Abwägung zwischen Artikel 5 GG und Persönlichkeitsrecht gemäß Artikel 1 und 2 GG.
Details:
- Pressefreiheit: Art. 5 Abs. 1 GG
- Persönlichkeitsrechte: Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG
- Abwägung erforderlich bei Kollision; typische Konfliktfelder: Ehrverletzung, Schutz der Privat- und Intimsphäre, Schutz vor falschen Tatsachenbehauptungen
- Rechtsprechung: Caroline-Urteile des BVerfG (Verhältnis Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechte)
- Spezialgesetze: KUG, BDSG, UWG
- BVerfGE 101, 361 ff. – „Lebach-Urteil“, Grundsatzabwägung zwischen Informationsinteresse und Rehabilitationsinteresse einer Person
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Definition:
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland basiert auf einem Rundfunkbeitrag und ist in Staatsverträgen geregelt.
Details:
- Rundfunkbeitrag: Haushaltsabgabe, die zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwendet wird.
- Rechtsgrundlage: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV).
- Verwendung: Sicherstellung eines unabhängigen und vielfältigen Programmangebots.
- Kontrolle: Rundfunkräte und Landesmedienanstalten überwachen die ordnungsgemäße Mittelverwendung.
- Höhe des Beitrags: 18,36 € pro Monat (Stand: 2022).
- Einnahmen-Verteilung: Nach einem festgelegten Schlüssel auf öffentlich-rechtliche Sender wie ARD, ZDF, und Deutschlandradio verteilt.
Datenschutz und Telekommunikation
Definition:
Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten und Telekommunikation in Deutschland.
Details:
- DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung): EU-weite Vorschriften zum Datenschutz.
- TKG (Telekommunikationsgesetz): Regelt den Datenschutz im Bereich der Telekommunikation.
- Verarbeitung personenbezogener Daten nur mit Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage.
- Betroffenenrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit.
- Datengeheimnis: Kommunikationsinhalte und Metadaten geschützt.
- Vorgaben für Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Datensicherheit und -speicherung.
- Behörden: BfDI (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) und Landesdatenschutzbeauftragte.
- Strafen bei Verstößen: Bußgelder, Strafen, Unterlassungsansprüche.
Haftung im Internet
Definition:
Haftung im Internet bezieht sich auf die rechtlichen Verantwortlichkeiten, die Einzelpersonen oder Organisationen für Handlungen oder Inhalte im Internet übernehmen müssen.
Details:
- Verantwortlichkeiten für Inhalte: Wer ist Content-Anbieter (§ 7 TMG)?
- Providerhaftung: Unterschied zwischen Access, Host und Content Providern (§§ 8-10 TMG)
- Urheberrecht: Verstöße und Konsequenzen (§§ 97 UrhG)
- Persönlichkeitsrechte: Verletzungen und Rechtsfolgen (§§ 823, 1004 BGB)
- Beleidigungen und Verleumdungen (§§ 185-187 StGB)
- Rechtsgrundlagen: Telemediengesetz (TMG), Urheberrechtsgesetz (UrhG), und Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Störerhaftung: Grundsätze und aktuelle Rechtsprechung
Domainrecht und Verwaltung
Definition:
Regelungen zur Vergabe und Verwaltung von Internetdomains.
Details:
- Vergabeprinzip: 'First come, first served' in der Regel
- Verwaltende Stellen: z.B. ICANN, DENIC für .de-Domains
- Konfliktlösung: UDRP-Verfahren bei Streitigkeiten
- Relevanz von Markenrecht und Namensrecht
- Anmeldung und Registrierung über akkreditierte Registrare
Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben im Internetrecht
Definition:
Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben im Internetrecht umfasst neueste Gerichtsentscheidungen und geplante Gesetzesänderungen, die sich auf rechtliche Aspekte im Internet beziehen.
Details:
- Haftung bei Rechtsverletzungen: Betreiber digitaler Plattformen haften für Inhalte, die Nutzer hochladen.
- DSGVO-Umsetzung: Neue Entscheidungen zur Datenverarbeitung und Datenschutz.
- Urheberrechtsreform: Anpassungen im digitalen Umfeld, insbesondere Uploadfilter und Vergütungsregelungen.
- E-Privacy-Verordnung: Geplante Regelungen zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation.
- GWB-Digitalisierungsgesetz: Stärkung des Wettbewerbs in der digitalen Wirtschaft.
- Plattformregulierung: Neue Vorschriften zur Marktüberwachung und Transparenzpflichten für Online-Plattformen.
- Telekommunikationsgesetz-Novelle: Ausbau der Netzneutralität und Nutzerrechte im Telekommunikationssektor.