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Menschenrechtliche Bezüge des Internationalen Wirtschaftsrechts - Cheatsheet
Menschenrechtliche Bezüge des Internationalen Wirtschaftsrechts - Cheatsheet Historische Entwicklung der Menschenrechte und wichtige Wendepunkte Definition: Geschichte und entscheidende Veränderungen in der Entwicklung der Menschenrechte im Kontext des internationalen Wirtschaftsrechts. Details: Antike: Grundideen von Menschenrechten in Philosophie (z.B. Naturrecht). Mittelalter: Begrenzte Rechte ...

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Menschenrechtliche Bezüge des Internationalen Wirtschaftsrechts - Cheatsheet

Historische Entwicklung der Menschenrechte und wichtige Wendepunkte

Definition:

Geschichte und entscheidende Veränderungen in der Entwicklung der Menschenrechte im Kontext des internationalen Wirtschaftsrechts.

Details:

  • Antike: Grundideen von Menschenrechten in Philosophie (z.B. Naturrecht).
  • Mittelalter: Begrenzte Rechte und Freiheiten in Feudalgesellschaften.
  • 17./18. Jahrhundert: Aufklärung, liberal-demokratische Philosophen (Locke, Rousseau), Amerikanische und Französische Revolutionen (Erklärung der Menschenrechte).
  • 20. Jahrhundert: Völkerbund und Vereinte Nationen; Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948).
  • Internationale Verträge und Abkommen: Europäische Menschenrechtskonvention (1950), UN-Menschenrechtspakte (1966).
  • Integration in internationales Wirtschaftsrecht: Bezugnahme auf Menschenrechte in Handelsabkommen, Due-Diligence-Verpflichtungen.

Grundlegende Prinzipien der Menschenrechte (z.B. Unteilbarkeit, Universalität, Nichtdiskriminierung)

Definition:

Grundprinzipien der Menschenrechte; Basis für menschenrechtl. Bezüge im int. Wirtschaftsrecht; zentrale Aspekte umfassen Unteilbarkeit, Universalität und Nichtdiskriminierung

Details:

  • Unteilbarkeit: Menschenrechte können nicht getrennt oder gestaffelt werden.
  • Universalität: Menschenrechte gelten für alle, unabhängig von Nationalität, Geschlecht, Ethnie etc.
  • Nichtdiskriminierung: Verbot der Benachteiligung aufgrund persönl. Merkmale.

Internationale Abkommen und Erklärungen (z.B. die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte)

Definition:

internationale Vereinbarungen und Standards zum Schutz der Menschenrechte

Details:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR): 1948 von der UN-Generalversammlung verabschiedet
  • Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR): 1966, trat 1976 in Kraft, rechtlich bindend für Vertragsstaaten
  • Fördern und schützen grundlegende Rechte und Freiheiten weltweit
  • Kernprinzipien: Unteilbarkeit, Interdependenz und Universalität der Menschenrechte
  • Verpflichten Staaten, interne Gesetzgebung und Praxis in Übereinstimmung zu bringen

Wechselwirkungen zwischen internationalen Handelsabkommen und nationalen Gesetzgebungen

Definition:

Interaktion und Beeinflussung zwischen internationalen Handelsverträgen und den gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder.

Details:

  • Internationale Handelsabkommen setzen oft Mindeststandards, die nationale Gesetzgebung anpassen muss.
  • Konflikte können auftreten, wenn nationale Gesetze strenger oder weniger streng als internationale Standards sind.
  • Beispiele: WTO-Abkommen, EU-Binnenmarkt, NAFTA/USMCA.
  • Extraterritoriale Wirkung: Nationale Gesetze können außerhalb der eigenen Grenzen greifen, z.B. US-Sanktionen.
  • Dualismus vs. Monismus: Unterschiedliche Ansätze, wie internationale Abkommen in nationales Recht umgesetzt werden.

Einfluss globaler Handelsregeln auf Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen

Definition:

Einfluss globaler Handelsregeln auf Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen unterstreicht, wie internationale Handelsabkommen und Institutionen wie die WTO die Arbeitsstandards und -rechte in verschiedenen Ländern beeinflussen.

Details:

  • WTO-Abkommen können Arbeitsrechte indirekt beeinflussen, z.B. durch Handelsliberalisierung.
  • ILO-Standards fördern faire Arbeitsbedingungen weltweit.
  • 'Sozialklauseln' in Handelsabkommen versuchen, Arbeitsstandards zu sichern.
  • Kritik: Handelsregeln setzen ökonomische Prioritäten oft über soziale und arbeitsrechtliche Belange.

Instrumente und Mechanismen zur Durchsetzung der Menschenrechte (z.B. UN-Menschenrechtsrat, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte)

Definition:

Internationale und regionale Mechanismen zur Überwachung und Durchsetzung von Menschenrechtsnormen.

Details:

  • UN-Menschenrechtsrat: Intergouvernementales Organ der Vereinten Nationen, überwacht Menschenrechtsverletzungen, fördert internationale Normen und überprüft die Einhaltung durch periodische Überprüfungen.
  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Gerichtshof des Europarats zur Auslegung und Durchsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention, bindende Urteile für Mitgliedstaaten.
  • UN-Vertragsorgane: Ausschüsse zur Überwachung der Einhaltung spezifischer Menschenrechtsverträge (z.B. Ausschuss für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung).
  • Internationale Strafgerichtshöfe: Gerichte wie der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) zur Verfolgung schwerster Menschenrechtsverletzungen wie Völkermord und Kriegsverbrechen.

Unternehmensverantwortung und Implementierung von Compliance-Programmen zum Schutz der Menschenrechte

Definition:

Verantwortung von Unternehmen und Umsetzung von Compliance-Programmen zur Einhaltung und Förderung der Menschenrechte im internationalen Wirtschaftsrecht.

Details:

  • Unternehmen tragen die Verantwortung, Menschenrechte zu achten und zu fördern (UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte).
  • Compliance-Programme sollen Risiken identifizieren und mindern, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten beinhalten.
  • Schlüsselaspekte: Risikobewertung, Verankerung menschenrechtlicher Standards in Unternehmensrichtlinien, Schulungen, Monitoring und Berichterstattung.
  • Notwendigkeit der Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Umsetzung von Menschenrechtsstandards.

Analyse prominenter Fälle des internationalen Wirtschaftsrechts in Bezug auf Menschenrechte

Definition:

Analyse prominenter Fälle des internationalen Wirtschaftsrechts unter Berücksichtigung der Menschenrechte. Untersuchung der Balance zwischen unternehmerischen Interessen und internationalen Menschenrechtsstandards.

Details:

  • Fall Kiobel v. Royal Dutch Petroleum: US-Gerichte erkennen extraterritoriale Anwendung des Alien Tort Statute an, aber schränken es ein.
  • Fall Doe v. Unocal: Erster bedeutender Fall, wo ein Unternehmen wegen Menschenrechtsverletzungen durch Joint Ventures verklagt wurde; außergerichtliche Einigung erreicht
  • Fall Shell in Nigeria: Wegen Unterstützung nigerianischer Sicherheitskräfte in Menschenrechtsverletzungen angeklagt; führte zu intensiver Diskussion über Verantwortlichkeit multinationaler Konzerne.
  • Fall Vedanta Resources plc: UK Supreme Court bejahte Zuständigkeit der britischen Gerichte für Menschenrechtsverletzungen im Ausland durch Tochtergesellschaften
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