Menschenrechtliche Bezüge des Internationalen Wirtschaftsrechts - Cheatsheet
Historische Entwicklung der Menschenrechte und wichtige Wendepunkte
Definition:
Geschichte und entscheidende Veränderungen in der Entwicklung der Menschenrechte im Kontext des internationalen Wirtschaftsrechts.
Details:
- Antike: Grundideen von Menschenrechten in Philosophie (z.B. Naturrecht).
- Mittelalter: Begrenzte Rechte und Freiheiten in Feudalgesellschaften.
- 17./18. Jahrhundert: Aufklärung, liberal-demokratische Philosophen (Locke, Rousseau), Amerikanische und Französische Revolutionen (Erklärung der Menschenrechte).
- 20. Jahrhundert: Völkerbund und Vereinte Nationen; Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948).
- Internationale Verträge und Abkommen: Europäische Menschenrechtskonvention (1950), UN-Menschenrechtspakte (1966).
- Integration in internationales Wirtschaftsrecht: Bezugnahme auf Menschenrechte in Handelsabkommen, Due-Diligence-Verpflichtungen.
Grundlegende Prinzipien der Menschenrechte (z.B. Unteilbarkeit, Universalität, Nichtdiskriminierung)
Definition:
Grundprinzipien der Menschenrechte; Basis für menschenrechtl. Bezüge im int. Wirtschaftsrecht; zentrale Aspekte umfassen Unteilbarkeit, Universalität und Nichtdiskriminierung
Details:
- Unteilbarkeit: Menschenrechte können nicht getrennt oder gestaffelt werden.
- Universalität: Menschenrechte gelten für alle, unabhängig von Nationalität, Geschlecht, Ethnie etc.
- Nichtdiskriminierung: Verbot der Benachteiligung aufgrund persönl. Merkmale.
Internationale Abkommen und Erklärungen (z.B. die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte)
Definition:
internationale Vereinbarungen und Standards zum Schutz der Menschenrechte
Details:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR): 1948 von der UN-Generalversammlung verabschiedet
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR): 1966, trat 1976 in Kraft, rechtlich bindend für Vertragsstaaten
- Fördern und schützen grundlegende Rechte und Freiheiten weltweit
- Kernprinzipien: Unteilbarkeit, Interdependenz und Universalität der Menschenrechte
- Verpflichten Staaten, interne Gesetzgebung und Praxis in Übereinstimmung zu bringen
Wechselwirkungen zwischen internationalen Handelsabkommen und nationalen Gesetzgebungen
Definition:
Interaktion und Beeinflussung zwischen internationalen Handelsverträgen und den gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder.
Details:
- Internationale Handelsabkommen setzen oft Mindeststandards, die nationale Gesetzgebung anpassen muss.
- Konflikte können auftreten, wenn nationale Gesetze strenger oder weniger streng als internationale Standards sind.
- Beispiele: WTO-Abkommen, EU-Binnenmarkt, NAFTA/USMCA.
- Extraterritoriale Wirkung: Nationale Gesetze können außerhalb der eigenen Grenzen greifen, z.B. US-Sanktionen.
- Dualismus vs. Monismus: Unterschiedliche Ansätze, wie internationale Abkommen in nationales Recht umgesetzt werden.
Einfluss globaler Handelsregeln auf Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen
Definition:
Einfluss globaler Handelsregeln auf Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen unterstreicht, wie internationale Handelsabkommen und Institutionen wie die WTO die Arbeitsstandards und -rechte in verschiedenen Ländern beeinflussen.
Details:
- WTO-Abkommen können Arbeitsrechte indirekt beeinflussen, z.B. durch Handelsliberalisierung.
- ILO-Standards fördern faire Arbeitsbedingungen weltweit.
- 'Sozialklauseln' in Handelsabkommen versuchen, Arbeitsstandards zu sichern.
- Kritik: Handelsregeln setzen ökonomische Prioritäten oft über soziale und arbeitsrechtliche Belange.
Instrumente und Mechanismen zur Durchsetzung der Menschenrechte (z.B. UN-Menschenrechtsrat, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte)
Definition:
Internationale und regionale Mechanismen zur Überwachung und Durchsetzung von Menschenrechtsnormen.
Details:
- UN-Menschenrechtsrat: Intergouvernementales Organ der Vereinten Nationen, überwacht Menschenrechtsverletzungen, fördert internationale Normen und überprüft die Einhaltung durch periodische Überprüfungen.
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Gerichtshof des Europarats zur Auslegung und Durchsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention, bindende Urteile für Mitgliedstaaten.
- UN-Vertragsorgane: Ausschüsse zur Überwachung der Einhaltung spezifischer Menschenrechtsverträge (z.B. Ausschuss für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung).
- Internationale Strafgerichtshöfe: Gerichte wie der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) zur Verfolgung schwerster Menschenrechtsverletzungen wie Völkermord und Kriegsverbrechen.
Unternehmensverantwortung und Implementierung von Compliance-Programmen zum Schutz der Menschenrechte
Definition:
Verantwortung von Unternehmen und Umsetzung von Compliance-Programmen zur Einhaltung und Förderung der Menschenrechte im internationalen Wirtschaftsrecht.
Details:
- Unternehmen tragen die Verantwortung, Menschenrechte zu achten und zu fördern (UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte).
- Compliance-Programme sollen Risiken identifizieren und mindern, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten beinhalten.
- Schlüsselaspekte: Risikobewertung, Verankerung menschenrechtlicher Standards in Unternehmensrichtlinien, Schulungen, Monitoring und Berichterstattung.
- Notwendigkeit der Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Umsetzung von Menschenrechtsstandards.
Analyse prominenter Fälle des internationalen Wirtschaftsrechts in Bezug auf Menschenrechte
Definition:
Analyse prominenter Fälle des internationalen Wirtschaftsrechts unter Berücksichtigung der Menschenrechte. Untersuchung der Balance zwischen unternehmerischen Interessen und internationalen Menschenrechtsstandards.
Details:
- Fall Kiobel v. Royal Dutch Petroleum: US-Gerichte erkennen extraterritoriale Anwendung des Alien Tort Statute an, aber schränken es ein.
- Fall Doe v. Unocal: Erster bedeutender Fall, wo ein Unternehmen wegen Menschenrechtsverletzungen durch Joint Ventures verklagt wurde; außergerichtliche Einigung erreicht
- Fall Shell in Nigeria: Wegen Unterstützung nigerianischer Sicherheitskräfte in Menschenrechtsverletzungen angeklagt; führte zu intensiver Diskussion über Verantwortlichkeit multinationaler Konzerne.
- Fall Vedanta Resources plc: UK Supreme Court bejahte Zuständigkeit der britischen Gerichte für Menschenrechtsverletzungen im Ausland durch Tochtergesellschaften