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Öffentlichen Wirtschaftsrecht - Cheatsheet
Öffentlichen Wirtschaftsrecht - Cheatsheet Definition und Bedeutung des öffentlichen Wirtschaftsrechts Definition: Öffentliches Wirtschaftsrecht umfasst die staatlichen Regelungen und Eingriffe zur Steuerung und Kontrolle der Wirtschaft. Details: Regelung der wirtschaftlichen Betätigungen durch Gesetze und Verordnungen Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs Schutz von Verbrauchern und Arbeitnehme...

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Öffentlichen Wirtschaftsrecht - Cheatsheet

Definition und Bedeutung des öffentlichen Wirtschaftsrechts

Definition:

Öffentliches Wirtschaftsrecht umfasst die staatlichen Regelungen und Eingriffe zur Steuerung und Kontrolle der Wirtschaft.

Details:

  • Regelung der wirtschaftlichen Betätigungen durch Gesetze und Verordnungen
  • Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs
  • Schutz von Verbrauchern und Arbeitnehmern
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • Wichtige Rechtsgebiete: Kartellrecht, Beihilferecht, Vergaberecht
  • Anwendungsbereich: Verwaltung, Unternehmen, Verbraucher

Staatliche Eingriffe in die Wirtschaft

Definition:

Staatliche Maßnahmen zur Regulierung und Steuerung der Wirtschaftsaktivitäten, um Marktversagen zu korrigieren, soziale Gerechtigkeit zu fördern oder wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten.

Details:

  • Formen: Subventionen, Steuern, Regulierungen, öffentliche Güter
  • Rechtliche Grundlagen: Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG, Art. 87-89 GG
  • Ziele: Marktstabilität, Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit
  • Instrumente: Fiskalpolitik, Geldpolitik, Sozialpolitik
  • Konflikte: Interessenausgleich zwischen Staat, Unternehmen und Bürgern
  • Beispiele: Mindestlohngesetz, Wettbewerbsgesetze

Verhältnis von nationalem und europäischem Recht im Wirtschaftsrecht

Definition:

Verhältnis von nationalem und europäischem Recht im Wirtschaftsrecht bezieht sich auf das Zusammenspiel und die Interaktionen zwischen den nationalen Wirtschaftsgesetzen einzelner Mitgliedstaaten und den EU-Wirtschaftsrichtlinien und -verordnungen.

Details:

  • Nationales Recht muss mit EU-Recht übereinstimmen: Vorrang des EU-Rechts.
  • EU-Verordnungen: Direkt anwendbar, keine nationale Umsetzung nötig.
  • EU-Richtlinien: Mitgliedstaaten müssen nationale Gesetze erlassen, um Ziele zu erreichen.
  • EuGH: Sichert einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts.
  • Subsidiaritätsprinzip: EU handelt, wenn Ziele besser auf Unionsebene erreicht werden können.

Verwaltungsakte und ihre rechtliche Bedeutung

Definition:

Verwaltungsakte sind hoheitliche Maßnahmen, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft, und sind verbindlich.

Details:

  • § 35 VwVfG definiert den Begriff des Verwaltungsakts.
  • Rechtsnatur: einseitig, individuell-konkrete Regelung mit Außenwirkung.
  • Beispiele: Baugenehmigungen, Steuerbescheide.
  • Anfechtbar durch Widerspruch und Anfechtungsklage.
  • Formen: schriftlich, mündlich, in Ausnahmefällen konkludent.
  • Bindungswirkung: verpflichtend für Bürger und Verwaltung.

Vergabegrundsätze und Verfahrensarten bei öffentlichen Aufträgen

Definition:

Regeln und Verfahren, die die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber bestimmen.

Details:

  • Vergabegrundsätze:
    • Wettbewerb
    • Transparenz
    • Gleichbehandlung
    • Verhältnismäßigkeit
    • Umweltfreundlichkeit
  • Verfahrensarten:
    • Offenes Verfahren
    • Nicht offenes Verfahren
    • Verhandlungsverfahren
    • Wettbewerblicher Dialog
    • Innovationspartnerschaft

Instrumente der Regulierung und Deregulierung

Definition:

Mechanismen zur Steuerung und Anpassung rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen durch staatliche Institutionen.

Details:

  • Regulierung: Maßnahmen zur Steuerung und Kontrolle von Märkten und Unternehmen.
  • Deregulierung: Reduzierung oder Abschaffung staatlicher Vorschriften, um Marktkräfte zu stärken.
  • Ziele: Wettbewerbsschutz, Verbraucherschutz, Umweltschutz, Erreichung öffentlicher Interessen.
  • Instrumente: Lizenzvergabe, Preisregulierungen, Standards und Normen, Genehmigungsverfahren, Informationspflichten.
  • Bsp.: Telekommunikation, Energieversorgung, Finanzmärkte.

Wettbewerbsbeschränkende Praktiken und Kartellverbot

Definition:

Wettbewerbsbeschränkende Praktiken sind Verhaltensweisen von Unternehmen, die den Wettbewerb auf dem Markt einschränken oder verfälschen. Das Kartellverbot verbietet solche Praktiken zum Schutz des freien Wettbewerbs.

Details:

  • Art. 101 AEUV: Verbot von Vereinbarungen, Beschlüssen und abgestimmten Verhaltensweisen, die den Wettbewerb beschränken.
  • Horizontalabsprachen (Zwischen Wettbewerbern) und Vertikalabsprachen (Zwischen unterschiedlichen Produktions- und Vertriebsstufen) verboten.
  • Ausnahme: Bagatellkartelle und Legalausnahmen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
  • Art. 102 AEUV: Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.
  • Kartellrechtsdurchsetzung durch europäische und nationale Wettbewerbsbehörden.

Fusionskontrolle und deren rechtlicher Rahmen

Definition:

Überwachung von Unternehmenszusammenschlüssen zur Vermeidung von Wettbewerbsbeschränkungen.

Details:

  • Rechtsgrundlage: §§ 35-43 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
  • Ziele: Sicherung des Wettbewerbs, Verhinderung marktbeherrschender Stellungen
  • Anmeldepflicht: Unternehmenszusammenschlüsse ab bestimmten Umsatzschwellen
  • Verfahren: Bundeswettbewerbsbehörde führt Prüfungen durch
  • Kriterien: Marktbeherrschung, Wettbewerbsbeschränkung, Verbraucherwohl
  • Entscheidung: Freigabe, Untersagung oder Auflagen
  • Rechtsmittel: Beschwerde bei OLG Düsseldorf, Revision beim BGH
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