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Öffentliches Dienstrecht - Cheatsheet
Öffentliches Dienstrecht - Cheatsheet Rechtsquellen des öffentlichen Dienstrechts Definition: Rechtsquellen des öffentlichen Dienstrechts regeln das Dienstverhältnis von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst. Details: Grundgesetz (GG) Beamtengesetze des Bundes und der Länder (z.B. BBG, LBG) TVöD/TV-L (Tarifverträge für den öffentlichen Dienst) Verwaltungsverfahrensgesetze (VwVfG) Richter...

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Öffentliches Dienstrecht - Cheatsheet

Rechtsquellen des öffentlichen Dienstrechts

Definition:

Rechtsquellen des öffentlichen Dienstrechts regeln das Dienstverhältnis von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst.

Details:

  • Grundgesetz (GG)
  • Beamtengesetze des Bundes und der Länder (z.B. BBG, LBG)
  • TVöD/TV-L (Tarifverträge für den öffentlichen Dienst)
  • Verwaltungsverfahrensgesetze (VwVfG)
  • Richtergesetz (DRiG)
  • EU-Recht (z.B. Richtlinien)
  • Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften

Rechtsstellung und Pflichten der Beamten

Definition:

Rechtsstellung und Pflichten der Beamten umfassen die rechtliche Position und die Verpflichtungen gegenüber dem Dienstherrn und der Allgemeinheit.

Details:

  • Beamtenstatus: Lebenszeit, auf Probe, auf Widerruf
  • Treuepflicht: uneigennütziger Einsatz, Neutralität
  • Gehorsamspflicht: Befolgung dienstlicher Anordnungen
  • Verschwiegenheitspflicht: Vertraulichkeit wahren
  • Remonstrationsrecht: Widerspruch gegen Anordnungen
  • Pflicht zur vollen Berufsausübung: keine Nebentätigkeiten ohne Erlaubnis
  • Leistungspflicht: pflichtgemäße Erfüllung der Aufgaben

Bedeutung und Funktion von Tarifverträgen

Definition:

Regelungen zur Arbeits- und Dienstleistungserbringung im öffentlichen Dienst, zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebervertretern abgeschlossen.

Details:

  • Rechtsgrundlage: Tarifvertragsgesetz (TVG)
  • Regelt: Arbeitsbedingungen, Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen
  • Hauptfunktion: Gestaltung fairer Arbeitsbedingungen und Vermeidung von Arbeitskonflikten
  • Einfluss auf das Dienstrecht: TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst)

Unterschiede zwischen Arbeitnehmern und Beamten

Definition:

Unterschiede zwischen Arbeitnehmern und Beamten - wesentliche Unterschiede im rechtlichen Status und den damit verbundenen Rechten und Pflichten.

Details:

  • Arbeitnehmer: privatrechtlicher Arbeitsvertrag, anwendbar ist das Arbeitsrecht.
  • Beamte: öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, anwendbar sind spezielle Beamtengesetze.
  • Kündigung: Arbeitnehmer unterliegen dem Kündigungsschutzgesetz, Beamte genießen weitgehenden Kündigungsschutz.
  • Besoldung: Beamte nach Besoldungstabellen, Arbeitnehmer nach Tarifverträgen oder individuell.
  • Vorteile: Beamtenstatus bietet höhere Sicherheit, jedoch strikte Pflichten und politische Neutralität.
  • Pflichten: Beamten stehen in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat.
  • Altersvorsorge: Beamte erhalten Pensionsansprüche, Arbeitnehmer Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Disziplinarverfahren und -maßnahmen

Definition:

Verfahren und Maßnahmen zur Ahndung von Dienstvergehen im öffentlichen Dienst.

Details:

  • Grundlage: Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und Disziplinargesetze der Länder
  • Disziplinarmaßnahmen: Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung, Entfernung aus dem Dienst
  • Kernprinzipien: Fairness, Verhältnismäßigkeit, Anhörung
  • Verfahrensablauf: Einleitung (Dienstvorgesetzter), Ermittlungen, Anhörung des Beamten, Entscheidung, ggf. Rechtsmittel
  • Ziele: Wiederherstellung der Ordnung, Erhalt der Integrität des öffentlichen Dienstes

Anwendungsbereich und historische Entwicklung des öffentlichen Dienstrechts

Definition:

Anwendungsbereich des öffentlichen Dienstrechts umfasst Regelungen für Beamte, Tarifbeschäftigte und Richter. Historische Entwicklung geprägt von Reformen zur Anpassung an gesellschaftliche und politische Veränderungen.

Details:

  • Regelt Rechtsverhältnisse von Bediensteten des Staates und öffentlicher Körperschaften
  • Wesentliche Regelungsbereiche: Beamtenrecht, Tarifrecht, Richterrecht
  • Geschichtliche Entwicklung:
    • Preußisches Beamtengesetz 1794
    • Deutsches Beamtengesetz 1937
    • Neuordnungen nach 1949, besonders durch Bundestagsbeschlüsse
    • Heutige Gesetze: BeamtStG, BBG, TVöD

Arbeitszeit und Urlaub im öffentlichen Dienst

Definition:

Arbeitszeit und Urlaub im öffentlichen Dienst regeln die tägliche Arbeitszeit-Dauer und die Urlaubsansprüche von Beschäftigten im öffentlichen Sektor.

Details:

  • Regelarbeitszeit: Maximal 40 Stunden pro Woche (kann per Tarifvertrag reduziert werden)
  • Gleitzeitmodelle möglich
  • Pausenregelungen: Mindestens 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden Arbeit
  • Urlaubsanspruch: Mindestens 30 Tage pro Kalenderjahr (je nach Alter und Tarifvertrag kann dies variieren)
  • Sonderurlaubsregelungen für besondere Anlässe (z.B. Hochzeit, Geburt eines Kindes)
  • Überstundenregelungen und deren Vergütung sind tarifvertraglich festgelegt

Kündigungsschutz im öffentlichen Dienst

Definition:

Kündigungsschutz im öffentlichen Dienst beschreibt die besonderen rechtlichen Regelungen, die die Kündigung von Angestellten im öffentlichen Dienst erschweren oder verhindern sollen.

Details:

  • Grundlage: Gesetz zum Schutz vor Kündigungen (KSchG)
  • Unkündbarkeit bei langer Dienstzeit (ab ca. 15 Jahren) oder bestimmtem Lebensalter (ab ca. 40 Jahren)
  • Besonderer Kündigungsschutz für Schwerbehinderte, Schwangere, Betriebsratsmitglieder
  • Kündigungen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (z.B. personenbedingt, verhaltensbedingt, betriebsbedingt)
  • Beteiligung des Betriebsrats oder Personalrats erforderlich
  • Sonderregelungen für Beamte (Sicherstellung der Unabhängigkeit)
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