Öffentliches Dienstrecht - Cheatsheet
Rechtsquellen des öffentlichen Dienstrechts
Definition:
Rechtsquellen des öffentlichen Dienstrechts regeln das Dienstverhältnis von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst.
Details:
- Grundgesetz (GG)
- Beamtengesetze des Bundes und der Länder (z.B. BBG, LBG)
- TVöD/TV-L (Tarifverträge für den öffentlichen Dienst)
- Verwaltungsverfahrensgesetze (VwVfG)
- Richtergesetz (DRiG)
- EU-Recht (z.B. Richtlinien)
- Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften
Rechtsstellung und Pflichten der Beamten
Definition:
Rechtsstellung und Pflichten der Beamten umfassen die rechtliche Position und die Verpflichtungen gegenüber dem Dienstherrn und der Allgemeinheit.
Details:
- Beamtenstatus: Lebenszeit, auf Probe, auf Widerruf
- Treuepflicht: uneigennütziger Einsatz, Neutralität
- Gehorsamspflicht: Befolgung dienstlicher Anordnungen
- Verschwiegenheitspflicht: Vertraulichkeit wahren
- Remonstrationsrecht: Widerspruch gegen Anordnungen
- Pflicht zur vollen Berufsausübung: keine Nebentätigkeiten ohne Erlaubnis
- Leistungspflicht: pflichtgemäße Erfüllung der Aufgaben
Bedeutung und Funktion von Tarifverträgen
Definition:
Regelungen zur Arbeits- und Dienstleistungserbringung im öffentlichen Dienst, zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebervertretern abgeschlossen.
Details:
- Rechtsgrundlage: Tarifvertragsgesetz (TVG)
- Regelt: Arbeitsbedingungen, Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen
- Hauptfunktion: Gestaltung fairer Arbeitsbedingungen und Vermeidung von Arbeitskonflikten
- Einfluss auf das Dienstrecht: TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst)
Unterschiede zwischen Arbeitnehmern und Beamten
Definition:
Unterschiede zwischen Arbeitnehmern und Beamten - wesentliche Unterschiede im rechtlichen Status und den damit verbundenen Rechten und Pflichten.
Details:
- Arbeitnehmer: privatrechtlicher Arbeitsvertrag, anwendbar ist das Arbeitsrecht.
- Beamte: öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, anwendbar sind spezielle Beamtengesetze.
- Kündigung: Arbeitnehmer unterliegen dem Kündigungsschutzgesetz, Beamte genießen weitgehenden Kündigungsschutz.
- Besoldung: Beamte nach Besoldungstabellen, Arbeitnehmer nach Tarifverträgen oder individuell.
- Vorteile: Beamtenstatus bietet höhere Sicherheit, jedoch strikte Pflichten und politische Neutralität.
- Pflichten: Beamten stehen in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat.
- Altersvorsorge: Beamte erhalten Pensionsansprüche, Arbeitnehmer Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Disziplinarverfahren und -maßnahmen
Definition:
Verfahren und Maßnahmen zur Ahndung von Dienstvergehen im öffentlichen Dienst.
Details:
- Grundlage: Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und Disziplinargesetze der Länder
- Disziplinarmaßnahmen: Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung, Entfernung aus dem Dienst
- Kernprinzipien: Fairness, Verhältnismäßigkeit, Anhörung
- Verfahrensablauf: Einleitung (Dienstvorgesetzter), Ermittlungen, Anhörung des Beamten, Entscheidung, ggf. Rechtsmittel
- Ziele: Wiederherstellung der Ordnung, Erhalt der Integrität des öffentlichen Dienstes
Anwendungsbereich und historische Entwicklung des öffentlichen Dienstrechts
Definition:
Anwendungsbereich des öffentlichen Dienstrechts umfasst Regelungen für Beamte, Tarifbeschäftigte und Richter. Historische Entwicklung geprägt von Reformen zur Anpassung an gesellschaftliche und politische Veränderungen.
Details:
- Regelt Rechtsverhältnisse von Bediensteten des Staates und öffentlicher Körperschaften
- Wesentliche Regelungsbereiche: Beamtenrecht, Tarifrecht, Richterrecht
- Geschichtliche Entwicklung:
- Preußisches Beamtengesetz 1794
- Deutsches Beamtengesetz 1937
- Neuordnungen nach 1949, besonders durch Bundestagsbeschlüsse
- Heutige Gesetze: BeamtStG, BBG, TVöD
Arbeitszeit und Urlaub im öffentlichen Dienst
Definition:
Arbeitszeit und Urlaub im öffentlichen Dienst regeln die tägliche Arbeitszeit-Dauer und die Urlaubsansprüche von Beschäftigten im öffentlichen Sektor.
Details:
- Regelarbeitszeit: Maximal 40 Stunden pro Woche (kann per Tarifvertrag reduziert werden)
- Gleitzeitmodelle möglich
- Pausenregelungen: Mindestens 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden Arbeit
- Urlaubsanspruch: Mindestens 30 Tage pro Kalenderjahr (je nach Alter und Tarifvertrag kann dies variieren)
- Sonderurlaubsregelungen für besondere Anlässe (z.B. Hochzeit, Geburt eines Kindes)
- Überstundenregelungen und deren Vergütung sind tarifvertraglich festgelegt
Kündigungsschutz im öffentlichen Dienst
Definition:
Kündigungsschutz im öffentlichen Dienst beschreibt die besonderen rechtlichen Regelungen, die die Kündigung von Angestellten im öffentlichen Dienst erschweren oder verhindern sollen.
Details:
- Grundlage: Gesetz zum Schutz vor Kündigungen (KSchG)
- Unkündbarkeit bei langer Dienstzeit (ab ca. 15 Jahren) oder bestimmtem Lebensalter (ab ca. 40 Jahren)
- Besonderer Kündigungsschutz für Schwerbehinderte, Schwangere, Betriebsratsmitglieder
- Kündigungen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (z.B. personenbedingt, verhaltensbedingt, betriebsbedingt)
- Beteiligung des Betriebsrats oder Personalrats erforderlich
- Sonderregelungen für Beamte (Sicherstellung der Unabhängigkeit)