Öffentliches Recht - Cheatsheet.pdf

Öffentliches Recht - Cheatsheet
Öffentliches Recht - Cheatsheet Definition und Abgrenzung des öffentlichen Rechts Definition: Öffentliches Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger sowie zwischen staatlichen Organen. Details: Kennzeichnend: Über-/Unterordnungsverhältnis Regelt Verpflichtungen und Befugnisse des Staates Vorrang der öffentlichen Interessen Beispiele: Verwaltungsrecht, Strafrecht, Verfassungsrech...

© StudySmarter 2024, all rights reserved.

Öffentliches Recht - Cheatsheet

Definition und Abgrenzung des öffentlichen Rechts

Definition:

Öffentliches Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger sowie zwischen staatlichen Organen.

Details:

  • Kennzeichnend: Über-/Unterordnungsverhältnis
  • Regelt Verpflichtungen und Befugnisse des Staates
  • Vorrang der öffentlichen Interessen
  • Beispiele: Verwaltungsrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht
  • Abgrenzung: Abgrenzung vom Privatrecht durch den Subordinationstheorie und das modifizierte Subjektstheorie

Geschichtliche Entwicklung des öffentlichen Rechts

Definition:

Geschichtliche Entwicklung des öffentlichen Rechts nachvollziehen, von antiken Ursprüngen bis zu modernen staatlichen Systemen.

Details:

  • Antike: Rechtssysteme in Griechenland und Rom als Basis.
  • Mittelalter: Einfluss der Kirche und feudale Strukturen.
  • Neuzeit: Aufklärung, Entwicklung des Nationalstaats, Kodifizierungen (z.B. Code Civil 1804).
  • 19. Jahrhundert: Industrialisierung, Sozialstaat.
  • 20. Jahrhundert: Demokratieentwicklung, Grundrechte, Völkerrecht nach 2. Weltkrieg.

Grundrechte im Grundgesetz

Definition:

Grundrechte: im Grundgesetz garantiert; schützen Freiheit und Rechte des Einzelnen vor staatlichen Eingriffen.

Details:

  • Artikel 1-19 GG
  • Menschenwürde (Art. 1 GG)
  • Gleichheitsrechte (Art. 3 GG)
  • Freiheitsrechte (z.B. Freie Meinungsäußerung, Art. 5 GG)
  • Abwehrrechte: Schutz vor staatlichen Eingriffen
  • Drittwirkung: Wirkung auch zwischen Privaten
  • Einschränkungen nur durch verfassungsmäßige Gesetze möglich

Verfassungsorgane und ihre Funktionen

Definition:

Hauptorgane der Verfassungsordnung, verantwortlich für Staatsfunktionen, Kompetenzen in GG definiert.

Details:

  • Bundestag: Gesetzgebung, Wahl des Bundeskanzlers, Kontrolle der Regierung.
  • Bundesrat: Vertretung der Länder, Mitwirkung bei Gesetzgebung, Verwaltung.
  • Bundespräsident: Staatsoberhaupt, völkerrechtliche Vertretung, Ernennung hoher Beamter.
  • Bundesverfassungsgericht: Verfassungsgerichtsbarkeit, Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen.
  • Bundesregierung (Bundeskanzler und Bundesminister): Exekutive, politische Führung, Gesetzesinitiativen.

Verwaltungsakt und seine Merkmale

Definition:

Verwaltungsakt: hoheitliche Maßnahme einer Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzelfalls mit Außenwirkung.

Details:

  • Einzelfallregelung: individuell-konkrete Entscheidung
  • Hoheitlichkeit: einseitig verbindlich
  • Behörde: jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt
  • Gebiet des öffentlichen Rechts: Regelt Verhältnis Staat-Bürger
  • Regelung: gezielte Rechtsfolge
  • Außenwirkung: direkte Betroffenheit außerhalb der Verwaltung
  • Form: schriftlich, mündlich oder konkludent
  • Beispiel: Baugenehmigung, Steuerbescheid

Staatsorganisationsrecht: Gesetzgebungsverfahren

Definition:

Regelt den Ablauf der Gesetzgebung im Bundestag und Bundesrat.

Details:

  • 1. Gesetzesinitiative: Einleitung durch Regierung, Bundestag (mind. 5% der Mitglieder), oder Bundesrat.
  • 2. Erste Lesung: Beratung im Bundestag, Überweisung an zuständige Ausschüsse.
  • 3. Ausschussberatung: Detailberatung, Änderungsvorschläge, Empfehlung an Plenum.
  • 4. Zweite Lesung: Beratung und Abstimmung im Bundestag.
  • 5. Dritte Lesung: Endabstimmung im Bundestag (meist bei wichtigen oder umstrittenen Gesetzen).
  • 6. Zustimmung durch Bundesrat: Abhängig von der Art des Gesetzes (Zustimmungsgesetze vs. Einspruchsgesetze).
  • 7. Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Rechtsmittel im Verwaltungsprozess

Definition:

Rechtsmittel im Verwaltungsprozess zur Überprüfung von Verwaltungsakten, gerichtliche Überprüfung

Details:

  • Widerspruch: Widerspruchsverfahren vor einem Verwaltungsakt (Regelfall)
  • Klagearten: Anfechtungs-, Verpflichtungs-, Feststellungs-, Leistungsklage
  • Rechtsmittelinstanzen: Verwaltungsgericht (VG), Oberverwaltungsgericht (OVG), Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
  • Berufung (§ 124 VwGO), Revision (§ 132 VwGO)
  • Eilrechtsschutz: einstweilige Anordnung (§ 123 VwGO), einstweiliger Rechtsschutz (§ 80 VwGO)

Verwaltungsermessen

Definition:

Verwaltungsermessen: Behörde hat Spielraum bei der Entscheidung, ob und wie sie handelt.

Details:

  • § 40 VwVfG: 'Entschließungsermessen' (ob) und 'Auswahlermessen' (wie)
  • Begrenzung durch gesetzliche Vorgaben, Verhältnismäßigkeit, Willkürverbot
  • Kontrollierbarkeit durch Gerichte: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Ermessensfehler (Ermessensnichtgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensmissbrauch)
Sign Up

Melde dich kostenlos an, um Zugriff auf das vollständige Dokument zu erhalten

Mit unserer kostenlosen Lernplattform erhältst du Zugang zu Millionen von Dokumenten, Karteikarten und Unterlagen.

Kostenloses Konto erstellen

Du hast bereits ein Konto? Anmelden