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Patent- & Designrecht - Cheatsheet
Patent- & Designrecht - Cheatsheet Definition und Zweck von Patenten und Designs Definition: Schutzrecht für technische Erfindungen (Patente) und ästhetische Gestaltung (Designs). Details: Patent: Technische Erfindung, 20 Jahre Schutzdauer. Erforderlich: Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit. Design: Schutz der äußeren Erscheinungsform, 25 Jahre Schutzdauer. Erforderlich: Neu...

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Patent- & Designrecht - Cheatsheet

Definition und Zweck von Patenten und Designs

Definition:

Schutzrecht für technische Erfindungen (Patente) und ästhetische Gestaltung (Designs).

Details:

  • Patent: Technische Erfindung, 20 Jahre Schutzdauer. Erforderlich: Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit.
  • Design: Schutz der äußeren Erscheinungsform, 25 Jahre Schutzdauer. Erforderlich: Neuheit, Eigenart.
  • Zweck: Monopolrechte zum Schutz vor Nachahmung, Förderung von Innovationen und Investitionen.

Neuheitsgebot im Patentrecht

Definition:

Die Neuheit eines Patents ist eine Grundvoraussetzung für dessen Schutzfähigkeit. Ein Patent wird nur erteilt, wenn die Erfindung neu ist und nicht zum Stand der Technik gehört.

Details:

  • Gemäß § 3 PatentG
  • Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die vor dem Anmeldetag der Erfindung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden.
  • Schriftliche und mündliche Beschreibungen, Gebrauch, Vorführungen, etc. zählen zum Stand der Technik.
  • Enthüllungen im Rahmen der 6-monatigen Neuheitsschonfrist (z.B. auf Messen, Ausstellungen) sind unter bestimmten Voraussetzungen unschädlich (§ 3 Abs. 3 PatentG).

Erfindungshöhe und technischer Fortschritt

Definition:

Erfindungshöhe ist ein Kriterium für die Patentierbarkeit und bedeutet, dass eine Erfindung sich deutlich vom Stand der Technik abheben muss.

Details:

  • § 4 PatG: Erfindungshöhe gegeben, wenn sie sich für Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt.
  • Technischer Fortschritt: Verbesserung bestehender Technik durch neue technische Lösung oder erhebliche Weiterentwicklung.
  • Beispiel für Berechnung: Stand der Technik \rightarrow Fachmannanalyse \rightarrow Naheliegen?

Gestalterische Eigenart für Designs

Definition:

Gestalterische Eigenart ist ein zentrales Kriterium im Designrecht, das die Unterscheidbarkeit eines Designs von bestehenden Entwürfen betrifft.

Details:

  • § 2 DesignG: Ein Design hat gestalterische Eigenart, wenn der Gesamteindruck, den es bei informierten Benutzern hervorruft, sich von bekannten Designs unterscheidet.
  • Beurteilung erfolgt aus Sicht des informierten Benutzers.
  • Unterscheidung nicht notwendigerweise durch technische, sondern durch ästhetische Merkmale.
  • Geringfügige Unterschiede genügen nicht.
  • Vergleichsobjekte: Frühere Designs, Offenbarungen, Veröffentlichungen.
  • Subjektive Aspekte, wie Geschmack, sind irrelevant.

Vorbereitung der Anmeldeunterlagen

Definition:

Vorbereitung der Anmeldeunterlagen für Patente und Designs umfasst das Erstellen und Einreichen der notwendigen Dokumente bei Patentämtern, um Schutzrechte zu beanspruchen.

Details:

  • Prüfung der Schutzfähigkeit: Neuheit, Erfindungshöhe und gewerbliche Anwendbarkeit
  • Vereinheitlichung von Ansprüchen, Zeichnungen und Beschreibungen gemäß rechtlicher Normen
  • Nutzung von Tools wie der Klassifikation nach Nizza für Designs
  • Einreichung von Anträgen: National und international, z.B. über PCT
  • Formalerzeugnisse: Formblätter, Gebührenzahlungen, Prioritätsnachweis
  • Fristen beachten: Einschlägige Einreichungsfristen und Antwortfristen auf Prüfungsbescheide

Gerichtliche und außergerichtliche Verfahren zur Rechtsdurchsetzung

Definition:

Gerichtliche und außergerichtliche Mechanismen zur Durchsetzung der Rechte aus Patenten und Designs.

Details:

  • Gerichtliche Verfahren: Klage auf Unterlassung, Schadensersatz, Vernichtung, Auskunft und Rechnungslegung vor den Patentstreitkammern.
  • Außergerichtliche Verfahren: Abmahnung, Verhandlungsverfahren, Schiedsverfahren und Mediation.
  • Kosten: Gerichtskosten und Anwaltsgebühren nach RVG; mögliche Kostenerstattung nach ZPO.
  • Einstweilige Verfügungen: Schnelle gerichtliche Maßnahmen zur Sicherung der Rechte vor einer Hauptverhandlung.

WIPO und internationale Verträge

Definition:

WIPO (World Intellectual Property Organization) ist eine spezialisierte Agentur der Vereinten Nationen, die sich mit geistigem Eigentum auf internationaler Ebene befasst.

Details:

  • Gründet internationale Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums.
  • Bekannte Verträge: PCT, Pariser Verbandsübereinkunft, WIPO-Urheberrechtsvertrag.
  • PCT (Patent Cooperation Treaty): Vereinfachung des internationalen Patentanmeldeverfahrens.
  • Pariser Verbandsübereinkunft: Schutzrechte für Patente, Marken und Designs in allen Mitgliedstaaten.
  • Fördert Harmonisierung und Zusammenarbeit zwischen nationalen und internationalen Rechteverwaltungssystemen.
  • Unterstützt Entwicklungsländer im Aufbau von IP-Infrastrukturen.

Europäisches Patentamt und Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Definition:

Europäisches Patentamt (EPA) ist das Amt für europäische Patente. Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist ein einheitlicher Designschutz innerhalb der EU.

Details:

  • EPA prüft und erteilt europäische Patente.
  • Sitz: München, Deutschland.
  • Rechtsrahmen: Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ).
  • Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Einheitlicher Schutz in allen EU-Mitgliedsstaaten.
  • Eintragung beim EUIPO erforderlich.
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