Planungsrecht - Cheatsheet
Rechtsgrundlagen der Flächennutzungs- und Bebauungspläne
Definition:
Rechtsgrundlagen der Flächennutzungs- und Bebauungspläne bilden die gesetzliche Basis für die städtebauliche Planung und Nutzung von Flächen durch Gemeinden.
Details:
- Gesetzliche Grundlagen: Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Planzeichenverordnung (PlanzV).
- Flächennutzungsplan (\textit{§ 5 BauGB}): Vorbereitender Bauleitplan, stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar.
- Bebauungsplan (\textit{§ 8 BauGB}): Verbindlicher Bauleitplan, regelt die konkrete städtebauliche Ordnung durch Festsetzungen zur baulichen Nutzung.
- Genehmigungsverfahren: Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde (\textit{§ 6 BauGB}), Bebauungsplan unterliegt dem Aufstellungsverfahren (\textit{§ 10 BauGB}).
Verfahren zur Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen
Definition:
Prozess zur Erstellung und Änderung von städtebaulichen Entwicklungsplänen.
Details:
- Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB)
- Verfahrensschritte: Einleitungsbeschluss, Vorentwurf, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden, Entwurfsbeschluss, öffentl. Auslegung, Prüfung von Einwendungen, Satzungsbeschluss, Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
- Formelle Anforderungen in den §§ 2-4c BauGB
- Unterscheidung zwischen Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan)
- Besonderheiten bei beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
- Umweltschutz: Strategische Umweltprüfung (SUP) nach § 2 (4) BauGB
Ziele und Grundsätze der Raumordnung
Definition:
Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind Richtlinien zur Entwicklung und Nutzung des Raums, um geordnete Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklungen sicherzustellen.
Details:
- Zentrale Steuerung von Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung
- Einhaltung ökologischer, ökonomischer und sozialer Kriterien
- Förderung der wirtschaftlichen Leistung und der Daseinsvorsorge
- Sicherung nachhaltiger Raumentwicklung
- Kohärenz zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
- Schutz von Natur und Landschaft
Raumordnungsebenen: Bundes-, Landes- und Regionalplanung
Definition:
Unterscheidung der Planungsebenen in Deutschland: Bundes-, Landes- und Regionalplanung.
Details:
- Bundesplanung: Festlegung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung im Raumordnungsgesetz (ROG).
- Landesplanung: Umsetzung und Konkretisierung der bundesweiten Ziele durch Landesplanung, oft in Landesraumordnungsprogrammen (LROP) festgehalten.
- Regionalplanung: Planung auf regionaler Ebene, in der Regel von regionalen Planungsträgern durchgeführt und Präzisierung der landesweiten Ziele.
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Projekte
Definition:
Systematische Prüfung der Auswirkungen eines Projekts auf die Umwelt vor dessen Genehmigung.
Details:
- Rechtsgrundlage: UVP-Gesetz (UVPG)
- Ziel: Umweltschäden vermeiden/minimieren
- Durchführung: Umweltbericht und Öffentlichkeitsbeteiligung
- Prozess: Screening, Scoping, Umweltprüfung, Bewertungsentscheidung
- Anzuwenden auf: Große Infrastrukturprojekte, Industrieanlagen etc.
- Wichtig: Integration in Planungs- und Genehmigungsverfahren
Rechtliche Grundlagen von Baugenehmigungsverfahren
Definition:
Gesetzliche Regelungen und Vorgaben für das Verfahren zur Erteilung von Baugenehmigungen.
Details:
- Geregelt im Baugesetzbuch (BauGB) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO).
- Formelle Voraussetzungen wie Bauantrag, Bauvorlagen und Beteiligung von Behörden.
- Materielle Anforderungen, z.B. Einhaltung der Bebauungspläne, öffentliche Sicherheit und Ordnung.
- Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Baubehörden (z.B. Widerspruch, Klage).
- Sonderregelungen für bestimmte Bauvorhaben (z.B. Denkmalschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung).
Prüfung der Genehmigungsfähigkeit und Entscheidungserteilung
Definition:
Prüfung der Genehmigungsfähigkeit: Untersuchen, ob ein Vorhaben den rechtlichen Vorschriften entspricht. Entscheidungserteilung: Erteilung oder Verweigerung einer Genehmigung basierend auf dieser Prüfung.
Details:
- Genehmigungsvoraussetzungen überprüfen: Bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Vorschriften beachten.
- Rechtsprüfung: Übereinstimmung mit § 34 BauGB (im Innenbereich), § 35 BauGB (Außenbereich).
- Umweltrechtliche Aspekte: UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) wenn erforderlich.
- Hinweise auf gebundene Entscheidung oder Ermessensentscheidung beachten.
- Ergebnis: Genehmigung erteilen oder versagen.
- Formvorschriften bei der Entscheidungserteilung einhalten.
Abstimmung zwischen Raumordnung und Bauleitplanung
Definition:
Zusammenarbeit und Koordination zwischen der übergeordneten Raumordnung und der detaillierten Bauleitplanung auf kommunaler Ebene.
Details:
- Raumordnung: übergeordnete Planung von Bund und Ländern zur Steuerung der räumlichen Entwicklung.
- Bauleitplanung: umfasst Flächennutzungsplan und Bebauungsplan der Gemeinde.
- Raumordnung legt Rahmenbedingungen fest, Bauleitplanung konkretisiert diese lokal.
- Erforderliche Anpassung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB.
- Instrumente der Abstimmung: Landesentwicklungspläne, Regionalpläne, Abstimmungsverfahren.
- Vermeidung von Zielkonflikten und Sicherstellung der rechtlichen Kohärenz.