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Planungsrecht - Cheatsheet
Planungsrecht - Cheatsheet Rechtsgrundlagen der Flächennutzungs- und Bebauungspläne Definition: Rechtsgrundlagen der Flächennutzungs- und Bebauungspläne bilden die gesetzliche Basis für die städtebauliche Planung und Nutzung von Flächen durch Gemeinden. Details: Gesetzliche Grundlagen: Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Planzeichenverordnung (PlanzV). Flächennutzungsplan (\text...

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Planungsrecht - Cheatsheet

Rechtsgrundlagen der Flächennutzungs- und Bebauungspläne

Definition:

Rechtsgrundlagen der Flächennutzungs- und Bebauungspläne bilden die gesetzliche Basis für die städtebauliche Planung und Nutzung von Flächen durch Gemeinden.

Details:

  • Gesetzliche Grundlagen: Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Planzeichenverordnung (PlanzV).
  • Flächennutzungsplan (\textit{§ 5 BauGB}): Vorbereitender Bauleitplan, stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar.
  • Bebauungsplan (\textit{§ 8 BauGB}): Verbindlicher Bauleitplan, regelt die konkrete städtebauliche Ordnung durch Festsetzungen zur baulichen Nutzung.
  • Genehmigungsverfahren: Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde (\textit{§ 6 BauGB}), Bebauungsplan unterliegt dem Aufstellungsverfahren (\textit{§ 10 BauGB}).

Verfahren zur Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen

Definition:

Prozess zur Erstellung und Änderung von städtebaulichen Entwicklungsplänen.

Details:

  • Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB)
  • Verfahrensschritte: Einleitungsbeschluss, Vorentwurf, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden, Entwurfsbeschluss, öffentl. Auslegung, Prüfung von Einwendungen, Satzungsbeschluss, Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
  • Formelle Anforderungen in den §§ 2-4c BauGB
  • Unterscheidung zwischen Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan)
  • Besonderheiten bei beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
  • Umweltschutz: Strategische Umweltprüfung (SUP) nach § 2 (4) BauGB

Ziele und Grundsätze der Raumordnung

Definition:

Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind Richtlinien zur Entwicklung und Nutzung des Raums, um geordnete Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklungen sicherzustellen.

Details:

  • Zentrale Steuerung von Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung
  • Einhaltung ökologischer, ökonomischer und sozialer Kriterien
  • Förderung der wirtschaftlichen Leistung und der Daseinsvorsorge
  • Sicherung nachhaltiger Raumentwicklung
  • Kohärenz zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
  • Schutz von Natur und Landschaft

Raumordnungsebenen: Bundes-, Landes- und Regionalplanung

Definition:

Unterscheidung der Planungsebenen in Deutschland: Bundes-, Landes- und Regionalplanung.

Details:

  • Bundesplanung: Festlegung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung im Raumordnungsgesetz (ROG).
  • Landesplanung: Umsetzung und Konkretisierung der bundesweiten Ziele durch Landesplanung, oft in Landesraumordnungsprogrammen (LROP) festgehalten.
  • Regionalplanung: Planung auf regionaler Ebene, in der Regel von regionalen Planungsträgern durchgeführt und Präzisierung der landesweiten Ziele.

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Projekte

Definition:

Systematische Prüfung der Auswirkungen eines Projekts auf die Umwelt vor dessen Genehmigung.

Details:

  • Rechtsgrundlage: UVP-Gesetz (UVPG)
  • Ziel: Umweltschäden vermeiden/minimieren
  • Durchführung: Umweltbericht und Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Prozess: Screening, Scoping, Umweltprüfung, Bewertungsentscheidung
  • Anzuwenden auf: Große Infrastrukturprojekte, Industrieanlagen etc.
  • Wichtig: Integration in Planungs- und Genehmigungsverfahren

Rechtliche Grundlagen von Baugenehmigungsverfahren

Definition:

Gesetzliche Regelungen und Vorgaben für das Verfahren zur Erteilung von Baugenehmigungen.

Details:

  • Geregelt im Baugesetzbuch (BauGB) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO).
  • Formelle Voraussetzungen wie Bauantrag, Bauvorlagen und Beteiligung von Behörden.
  • Materielle Anforderungen, z.B. Einhaltung der Bebauungspläne, öffentliche Sicherheit und Ordnung.
  • Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Baubehörden (z.B. Widerspruch, Klage).
  • Sonderregelungen für bestimmte Bauvorhaben (z.B. Denkmalschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung).

Prüfung der Genehmigungsfähigkeit und Entscheidungserteilung

Definition:

Prüfung der Genehmigungsfähigkeit: Untersuchen, ob ein Vorhaben den rechtlichen Vorschriften entspricht. Entscheidungserteilung: Erteilung oder Verweigerung einer Genehmigung basierend auf dieser Prüfung.

Details:

  • Genehmigungsvoraussetzungen überprüfen: Bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Vorschriften beachten.
  • Rechtsprüfung: Übereinstimmung mit § 34 BauGB (im Innenbereich), § 35 BauGB (Außenbereich).
  • Umweltrechtliche Aspekte: UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) wenn erforderlich.
  • Hinweise auf gebundene Entscheidung oder Ermessensentscheidung beachten.
  • Ergebnis: Genehmigung erteilen oder versagen.
  • Formvorschriften bei der Entscheidungserteilung einhalten.

Abstimmung zwischen Raumordnung und Bauleitplanung

Definition:

Zusammenarbeit und Koordination zwischen der übergeordneten Raumordnung und der detaillierten Bauleitplanung auf kommunaler Ebene.

Details:

  • Raumordnung: übergeordnete Planung von Bund und Ländern zur Steuerung der räumlichen Entwicklung.
  • Bauleitplanung: umfasst Flächennutzungsplan und Bebauungsplan der Gemeinde.
  • Raumordnung legt Rahmenbedingungen fest, Bauleitplanung konkretisiert diese lokal.
  • Erforderliche Anpassung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB.
  • Instrumente der Abstimmung: Landesentwicklungspläne, Regionalpläne, Abstimmungsverfahren.
  • Vermeidung von Zielkonflikten und Sicherstellung der rechtlichen Kohärenz.
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