Recht der Unternehmenssanierung - Cheatsheet
Definition und Ziele des Insolvenzrechts
Definition:
Setzt rechtlichen Rahmen für geordnete Schuldenregulierung und Gläubigerschutz.
Details:
- Schuldenbereinigung: Neuordnung verschuldeter Unternehmen.
- Gläubigerschutz: Sicherung der Forderungen der Gläubiger.
- Sanierung: Ermöglichung der wirtschaftlichen Sanierung und Fortführung des Unternehmens.
- Gleichbehandlung der Gläubiger: Gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger.
- Sozialer Schutz: Berücksichtigung von Arbeitnehmerinteressen.
- Insolvenzverfahren: Regelung und Ablauf der Insolvenzverfahren.
Insolvenz vs. Liquidation: Unterschiede und rechtliche Rahmenbedingungen
Definition:
Insolvenz: Verfahrensweise zur Rettung oder Abwicklung eines überschuldeten oder zahlungsunfähigen Unternehmens.Liquidation: Abwicklung und Auflösung eines Unternehmens durch Verkauf aller Aktiva, um Gläubiger zu befriedigen.
Details:
- Insolvenz: Ziel kann Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens sein.
- Liquidation: Endgültige Beendigung der Geschäftstätigkeit.
- Insolvenzverfahren beginnt mit Insolvenzantrag bei Gericht.
- Liquidation erfolgt nach Auflösungsbeschluss durch Gesellschafterversammlung.
- Rechtlicher Rahmen: Insolvenzordnung (InsO) für Insolvenz; GmbHG, AktG und HGB für Liquidation.
- Insolvenzverwalter überwacht Insolvenzverfahren, Liquidator übernimmt bei Liquidation.
Gesetzliche Insolvenzantragspflicht und Fristen
Definition:
Pflicht, Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu stellen.
Details:
- Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO): nicht in der Lage, fällige Zahlungen zu leisten
- Überschuldung (§ 19 InsO): Verbindlichkeiten übersteigen das Vermögen
- Frist: Antrag innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung
- Ausnahme: bei positiver Fortführungsprognose
- Verstoß: strafbar und kann zu Haftung der Geschäftsführung führen (§ 15a InsO)
Haftung der Geschäftsführung bei Insolvenzverschleppung
Definition:
Haftung der Geschäftsführung bei Insolvenzverschleppung bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung von Geschäftsführern, wenn sie es versäumen, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen.
Details:
- §15a InsO: Pflicht zur rechtzeitigen Insolvenzanmeldung, spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
- Persönliche Haftung: Geschäftsführer haften mit ihrem Privatvermögen für Schäden, die durch die Insolvenzverschleppung entstehen
- Strafrechtliche Konsequenzen: Insolvenzverschleppung kann zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe führen (§ 15a Abs. 4 InsO)
- Rechtsfolgen: Schadensersatzansprüche der Gläubiger
- Verjährung: Ansprüche verjähren nach 5 Jahren (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a Abs. 4 InsO)
Sanierungskonzeptentwicklung und Analyse der Unternehmenssituation
Definition:
Entwicklung eines umfassenden Plans zur Restrukturierung und Rettung eines Unternehmens sowie die detaillierte Untersuchung und Beurteilung der aktuellen Unternehmenslage.
Details:
- Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens
- Erstellung von Finanzplänen und Liquiditätsanalysen
- Analyse von Wettbewerbs- und Marktsituationen
- Entwicklung von Restrukturierungsmaßnahmen
- Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen, insb. Insolvenzrecht
- Kommunikation mit Stakeholdern
Finanzielle und operative Restrukturierungsmaßnahmen
Definition:
Finanzielle und operative Restrukturierungsmaßnahmen dienen der Stabilisierung und Sanierung von Unternehmen in Krisensituationen.
Details:
- Finanzielle Restrukturierung: Anpassung der Kapitalstruktur, Entschuldung, Refinanzierung
- Operative Restrukturierung: Optimierung der Geschäftsprozesse, Personalmaßnahmen, Outsourcing
- Ziel: Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens
Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG)
Definition:
Gesetzlicher Rahmen zur außerinsolvenzlichen Sanierung und Stabilisierung von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten
Details:
- Gilt seit 1. Januar 2021
- Ziel: Frühzeitige Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens
- Instrumente: Restrukturierungsplan, temporärer Vollstreckungsschutz, Einbindung der Gläubiger
- Voraussetzung: Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
- Flexibel gestaltbar, verhindert „Einschnitte“ der Insolvenzordung
- Ermöglicht Mehrheitsentscheidungen und bindet auch widersprechende Gläubiger
- Überwacht durch das Restrukturierungsgericht
Ablauf und Phasen eines Insolvenzverfahrens
Definition:
Ablauf eines gesetzlich geregelten Prozesses zur Sanierung oder Liquidation eines zahlungsunfähigen Unternehmens.
Details:
- Eröffnungsverfahren: Prüfung der Insolvenzgründe und -masse
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Bestellung eines Insolvenzverwalters
- Berichts- und Gläubigerversammlung: Information über Unternehmenslage und Sanierungsoptionen
- Insolvenzplanverfahren (optional): Sanierung oder Fortführung des Unternehmens
- Verwertung der Insolvenzmasse: Verkauf und Verteilung der Erlöse
- Schlusstermin: Abschluss des Verfahrens und Verteilung der verbleibenden Masse