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Recht der Unternehmenssanierung - Cheatsheet
Recht der Unternehmenssanierung - Cheatsheet Definition und Ziele des Insolvenzrechts Definition: Setzt rechtlichen Rahmen für geordnete Schuldenregulierung und Gläubigerschutz. Details: Schuldenbereinigung: Neuordnung verschuldeter Unternehmen. Gläubigerschutz: Sicherung der Forderungen der Gläubiger. Sanierung: Ermöglichung der wirtschaftlichen Sanierung und Fortführung des Unternehmens. Gleichb...

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Recht der Unternehmenssanierung - Cheatsheet

Definition und Ziele des Insolvenzrechts

Definition:

Setzt rechtlichen Rahmen für geordnete Schuldenregulierung und Gläubigerschutz.

Details:

  • Schuldenbereinigung: Neuordnung verschuldeter Unternehmen.
  • Gläubigerschutz: Sicherung der Forderungen der Gläubiger.
  • Sanierung: Ermöglichung der wirtschaftlichen Sanierung und Fortführung des Unternehmens.
  • Gleichbehandlung der Gläubiger: Gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger.
  • Sozialer Schutz: Berücksichtigung von Arbeitnehmerinteressen.
  • Insolvenzverfahren: Regelung und Ablauf der Insolvenzverfahren.

Insolvenz vs. Liquidation: Unterschiede und rechtliche Rahmenbedingungen

Definition:

Insolvenz: Verfahrensweise zur Rettung oder Abwicklung eines überschuldeten oder zahlungsunfähigen Unternehmens.Liquidation: Abwicklung und Auflösung eines Unternehmens durch Verkauf aller Aktiva, um Gläubiger zu befriedigen.

Details:

  • Insolvenz: Ziel kann Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens sein.
  • Liquidation: Endgültige Beendigung der Geschäftstätigkeit.
  • Insolvenzverfahren beginnt mit Insolvenzantrag bei Gericht.
  • Liquidation erfolgt nach Auflösungsbeschluss durch Gesellschafterversammlung.
  • Rechtlicher Rahmen: Insolvenzordnung (InsO) für Insolvenz; GmbHG, AktG und HGB für Liquidation.
  • Insolvenzverwalter überwacht Insolvenzverfahren, Liquidator übernimmt bei Liquidation.

Gesetzliche Insolvenzantragspflicht und Fristen

Definition:

Pflicht, Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu stellen.

Details:

  • Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO): nicht in der Lage, fällige Zahlungen zu leisten
  • Überschuldung (§ 19 InsO): Verbindlichkeiten übersteigen das Vermögen
  • Frist: Antrag innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung
  • Ausnahme: bei positiver Fortführungsprognose
  • Verstoß: strafbar und kann zu Haftung der Geschäftsführung führen (§ 15a InsO)

Haftung der Geschäftsführung bei Insolvenzverschleppung

Definition:

Haftung der Geschäftsführung bei Insolvenzverschleppung bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung von Geschäftsführern, wenn sie es versäumen, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen.

Details:

  • §15a InsO: Pflicht zur rechtzeitigen Insolvenzanmeldung, spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
  • Persönliche Haftung: Geschäftsführer haften mit ihrem Privatvermögen für Schäden, die durch die Insolvenzverschleppung entstehen
  • Strafrechtliche Konsequenzen: Insolvenzverschleppung kann zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe führen (§ 15a Abs. 4 InsO)
  • Rechtsfolgen: Schadensersatzansprüche der Gläubiger
  • Verjährung: Ansprüche verjähren nach 5 Jahren (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a Abs. 4 InsO)

Sanierungskonzeptentwicklung und Analyse der Unternehmenssituation

Definition:

Entwicklung eines umfassenden Plans zur Restrukturierung und Rettung eines Unternehmens sowie die detaillierte Untersuchung und Beurteilung der aktuellen Unternehmenslage.

Details:

  • Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens
  • Erstellung von Finanzplänen und Liquiditätsanalysen
  • Analyse von Wettbewerbs- und Marktsituationen
  • Entwicklung von Restrukturierungsmaßnahmen
  • Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen, insb. Insolvenzrecht
  • Kommunikation mit Stakeholdern

Finanzielle und operative Restrukturierungsmaßnahmen

Definition:

Finanzielle und operative Restrukturierungsmaßnahmen dienen der Stabilisierung und Sanierung von Unternehmen in Krisensituationen.

Details:

  • Finanzielle Restrukturierung: Anpassung der Kapitalstruktur, Entschuldung, Refinanzierung
  • Operative Restrukturierung: Optimierung der Geschäftsprozesse, Personalmaßnahmen, Outsourcing
  • Ziel: Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens

Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG)

Definition:

Gesetzlicher Rahmen zur außerinsolvenzlichen Sanierung und Stabilisierung von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten

Details:

  • Gilt seit 1. Januar 2021
  • Ziel: Frühzeitige Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens
  • Instrumente: Restrukturierungsplan, temporärer Vollstreckungsschutz, Einbindung der Gläubiger
  • Voraussetzung: Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
  • Flexibel gestaltbar, verhindert „Einschnitte“ der Insolvenzordung
  • Ermöglicht Mehrheitsentscheidungen und bindet auch widersprechende Gläubiger
  • Überwacht durch das Restrukturierungsgericht

Ablauf und Phasen eines Insolvenzverfahrens

Definition:

Ablauf eines gesetzlich geregelten Prozesses zur Sanierung oder Liquidation eines zahlungsunfähigen Unternehmens.

Details:

  • Eröffnungsverfahren: Prüfung der Insolvenzgründe und -masse
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Bestellung eines Insolvenzverwalters
  • Berichts- und Gläubigerversammlung: Information über Unternehmenslage und Sanierungsoptionen
  • Insolvenzplanverfahren (optional): Sanierung oder Fortführung des Unternehmens
  • Verwertung der Insolvenzmasse: Verkauf und Verteilung der Erlöse
  • Schlusstermin: Abschluss des Verfahrens und Verteilung der verbleibenden Masse
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