Recht gegen den unlauteren Wettbewerb - Cheatsheet
Definition und Bedeutung des Lauterkeitsrechts
Definition:
Lauterkeitsrecht schützt Mitbewerber und Verbraucher vor unlauteren geschäftlichen Handlungen.
Details:
- Ziel: Sicherung eines fairen Wettbewerbs
- Regelung im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
- Verbot irreführender Werbung und unzumutbarer Belästigungen
- Schutz vor Nachahmung und Missbrauch von Geschäftsgeheimnissen
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Definition:
Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs vor unlauteren geschäftlichen Handlungen und Marktverhaltensregeln.
Details:
- Schutz von Verbrauchern, Mitbewerbern und anderen Marktteilnehmern.
- Besondere Bedeutung für Werbung und Marketing.
- Wichtige Vorschrift: § 3 UWG (Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen).
- Rechtsfolgen bei Verstößen: Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch.
- Anwendungsbereich: Alle Branchen und Marktteilnehmer.
- Besondere Regelungen für aggressive Geschäftspraktiken und Irreführung.
Definition und Arten wettbewerbswidrigen Verhaltens
Definition:
Definition wettbewerbswidrigen Verhaltens: Handlungen, die gegen die guten Sitten im Wettbewerb verstoßen und Mitbewerber oder den Verbraucher in unbilliger Weise beeinträchtigen (§ 3 UWG).
Details:
- Unzulässige geschäftliche Handlungen: z.B. Herabsetzung von Konkurrenten, irreführende Werbung.
- Aufdringliche Werbung: z.B. unverlangte Telefonanrufe, Spam-E-Mails.
- Aggressive Geschäftspraktiken: z.B. Einschüchterung, Nötigung.
- Schwarze Liste: Spezifische Handlungen, die immer unzulässig sind (§ 3 Abs. 3 UWG).
- Irreführende geschäftliche Handlungen: einschließlich unwahrer Angaben über Produkte oder Dienstleistungen (§ 5 UWG).
Einschüchterung und Manipulation im Wettbewerb
Definition:
Verhinderung eines fairen Wettbewerbs durch unangemessene Machtausübung, Täuschung oder unethisches Verhalten.
Details:
- Verboten nach § 4 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
- Typische Beispiele: Drohungen, unzulässiger Druck, falsche Informationen zur Irreführung.
- Schutz sowohl der Wettbewerber als auch der Verbraucher.
- Können zivilrechtliche Sanktionen und Abmahnungen zur Folge haben.
Definition irreführender Werbung
Definition:
Irreführende Werbung ist jede Werbung, die geeignet ist, den Verbraucher über wesentliche Eigenschaften des Produkts oder der Dienstleistung zu täuschen.
Details:
- Gesetzliche Grundlage: § 5 UWG
- Irreführung über: Preis, Beschaffenheit, Herstellungsprozess, Nutzen, Ergebnisse
- Zielgruppe: Durchschnittsverbraucher
- Beispiel: Falsche Angaben über Rabatte
- Rechtsfolge: Unterlassungsansprüche, Schadensersatz
Grenzen des erlaubten Vergleichs in vergleichender Werbung
Definition:
Grenzen des erlaubten Vergleichs in vergleichender Werbung - Rechtliche Schranken, die sicherstellen, dass Vergleiche zwischen Waren und Dienstleistungen fair und rechtmäßig bleiben.
Details:
- Vergleich muss objektiv sein
- Keine Herabsetzung oder Verleumdung des Mitbewerbers (§ 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG)
- Waren oder Dienstleistungen mit dem gleichen Bedarf oder Zweck vergleichen
- Muss nachprüfbar und auf Tatsachen basieren
- Keine Irreführung des Verbrauchers (§ 5 UWG)
- Nicht den Ruf einer Marke oder Herkunftsbezeichnung ausnutzen
- Bewertung von Preis-Leistungs-Verhältnis objektiv und messbar
Analyse bekannter Fälle des Lauterkeitsrechts (z.B. Pepsi vs. Coca-Cola)
Definition:
Analyse bedeutender Fälle des Lauterkeitsrechts zur Veranschaulichung wettbewerbsrechtlicher Prinzipien.
Details:
- Einführung: Ziel des Lauterkeitsrechts — Schutz des lauteren Wettbewerbs und der Verbraucher.
- Beispiel Pepsi vs. Coca-Cola: Werbekampagnen und Marketingstrategien im Fokus.
- Fälle studieren, um die Anwendung des Wettbewerbsrechts zu verstehen.
- Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
- Wettbewerbswidrige Handlungen analysieren: Irreführung, Vergleichende Werbung, Herabsetzung.
Fallbeispiel: Umsetzung theoretischer Kenntnisse in der Praxis
Definition:
Fallbeispiel zur Anwendung theoretischer Kenntnisse des Wettbewerbsrechts in praktischen Situationen.
Details:
- Übertragung von juristischen Theorien des Wettbewerbsrechts auf reale Fälle.
- Analyse von Fallstudien zur Vertiefung der Verständnisses.
- Beispiel: Bewertung einer Werbemaßnahme hinsichtlich ihrer Lauterkeit gemäß §5 UWG (Irreführung).
- Ziel: Erkenntnisse aus dem Studium praktisch umsetzen und anwenden.