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Rechtsphilosophie II - Cheatsheet
Rechtsphilosophie II - Cheatsheet Definition und Zweck des Rechts Definition: Recht soll Ordnung und Gerechtigkeit schaffen, indem es verbindliche Normen für das menschliche Verhalten in einer Gesellschaft festlegt. Details: Recht ist ein System von Regeln und Prinzipien. Zweck: Konfliktvermeidung, Konfliktlösung, Friedenssicherung, Schutz der Freiheit und des Eigentums. Regelt Beziehungen zwische...

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Rechtsphilosophie II - Cheatsheet

Definition und Zweck des Rechts

Definition:

Recht soll Ordnung und Gerechtigkeit schaffen, indem es verbindliche Normen für das menschliche Verhalten in einer Gesellschaft festlegt.

Details:

  • Recht ist ein System von Regeln und Prinzipien.
  • Zweck: Konfliktvermeidung, Konfliktlösung, Friedenssicherung, Schutz der Freiheit und des Eigentums.
  • Regelt Beziehungen zwischen Individuen sowie zwischen Individuen und dem Staat.
  • Beruht auf Gerechtigkeitsprinzipien: Gleichheit, Fairness, Rechtsstaatlichkeit.

Unterschied zwischen positivem Recht und Naturrecht

Definition:

Unterschied zwischen Rechtsnormen, die von Menschen gesetzt wurden (positives Recht), und Rechtsnormen, die aus moralischen oder natürlichen Prinzipien abgeleitet werden (Naturrecht).

Details:

  • Positives Recht: Gesetze und Verordnungen, die durch staatliche Autorität erlassen wurden.
  • Naturrecht: Universelle, unveränderliche Prinzipien, die auf Vernunft und Moral basieren.
  • Positives Recht kann variieren, während Naturrecht als unveränderlich betrachtet wird.
  • Debatte um Legitimität: Positives Recht erfordert Anerkennung durch staatliche Gewalt, Naturrecht durch moralische Einsicht.

Ethische Theorien und ihre Relevanz für das Recht

Definition:

Ethische Theorien analysieren und bewerten moralische Prinzipien und Handlungen. Ihre Relevanz für das Recht liegt in der Begründung und Legitimation von Rechtsnormen sowie der ethischen Bewertung von Rechtsentscheidungen.

Details:

  • Kategorischer Imperativ (Kant): Handlung nur nach der Maxime, die verallgemeinerbar ist.
  • Utilitarismus (Bentham, Mill): Maximierung des Gesamtnutzens.
  • Tugendethik (Aristoteles): Handlung nach Tugenden, z.B. Gerechtigkeit, Tapferkeit.
  • Diskursethik (Habermas): Normen durch rationalen Diskurs legitimiert.
  • Relevanz: Rechtsnormen und Entscheidungen sind oft ethisch begründet; Einfluss auf Rechtsprechung, Gesetzgebung und Rechtsphilosophie.

Rechtebasierte Theorien der Gerechtigkeit (z.B. John Rawls)

Definition:

Rechtebasierte Theorien der Gerechtigkeit betonen Bedeutung grundlegender Rechte und Freiheiten bei Verteilung sozialer Güter.

Details:

  • John Rawls: bekanntester Vertreter, Hauptwerk: A Theory of Justice (1971)
  • Zwei Gerechtigkeitsprinzipien:
    • Gleichheitsprinzip: gleiche Grundfreiheiten für alle
    • Differenzprinzip: Ungleichheiten nur erlaubt, wenn sie den am wenigsten Begünstigten nützen
  • „Schleier des Nichtwissens“: hypothetische Ausgangssituation, in der Parteien grundlegende Regeln festlegen, ohne ihre Position in Gesellschaft zu kennen
  • Ziel: faire Chancengleichheit und gerechte Verteilung von Vorteilen und Lasten

Deterrenz und Retributivismus

Definition:

Deterrenz: Abschreckung vor Straftaten durch Androhung oder Verhängung von Strafen. Retributivismus: Vergeltung als gerechtfertigtes Ziel von Strafe, das die Tat ausgleicht.

Details:

  • Deterrenz: Fokus auf Prävention zukünftiger Straftaten
  • Retributivismus: Fokus auf moralische Vergeltung und Ausgleich der Schuld
  • Deterrenzarten: spezifische (für den Täter) vs. allgemeine (für die Gesellschaft)
  • Rechtfertigung im Retributivismus: Strafe muss der Schwere der Tat entsprechen
  • Kritik an Deterrenz: mögliche Unverhältnismäßigkeit der Strafen
  • Kritik an Retributivismus: Gefahr der Rachejustiz

Strafrechtliche Verantwortung und Schuld

Definition:

Strafrechtliche Verantwortung und Schuld betreffen die Zurechenbarkeit einer Tat zum Täter und dessen persönliche Vorwerfbarkeit.

Details:

  • Zurechnungsfähigkeit (§ 20 StGB)
  • Unrechtsbewusstsein (§ 17 StGB)
  • Fahrlässigkeit und Vorsatz (§§ 15, 16 StGB)
  • Schuldformen: direkte, indirekte und bewusste Fahrlässigkeit sowie dolus eventualis
  • Gründe für Schuldunfähigkeit: z.B. psychische Störungen, Entschuldigender Notstand

Methoden der Rechtsauslegung

Definition:

Methoden zur Interpretation und Anwendung von Rechtsnormen.

Details:

  • Wortlaut (grammatikalische Interpretation): Text der Norm.
  • Systematik (systematische Interpretation): Kontext innerhalb des gesamten Gesetzeswerks.
  • Historisch (historische Interpretation): Entstehungsgeschichte und Gesetzesmaterialien.
  • Teleologisch (teleologische Interpretation): Sinn und Zweck der Norm.
  • Verfassungs- und Völkerrechtskonformität: Übereinstimmung mit Grundgesetz und internationalen Verträgen.
  • Analogie: Anwendung allgemeiner Rechtsgrundsätze auf ähnliche Fälle.
  • Rechtsvergleichung: Vergleich mit Regelungen anderer Rechtsordnungen.

Zusammenhang zwischen Rechtstheorie und Praxis

Definition:

Beziehung zwischen theoretischen Konzepten des Rechts (Rechtstheorie) und deren Umsetzung in der realen Welt (Praxis).

Details:

  • Rechtstheorie: Systematische Analyse von Rechtsbegriffen, -prinzipien und -systemen.
  • Praxis: Anwendung des Rechts in konkreten Fällen durch Gerichte, Behörden und andere Akteure.
  • Wechselspiel: Theorie beeinflusst Anwendung und vice versa.
  • Interpretation: Theorien helfen, Rechtstexte zu interpretieren.
  • Kritik: Praxis liefert Feedback zur Weiterentwicklung der Theorie.
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