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Römisches Privatrecht - Cheatsheet
Römisches Privatrecht - Cheatsheet Die Zwölftafelgesetze und ihre Bedeutung Definition: Zwölftafelgesetze – erste schriftliche Kodifikation des römischen Rechts, fundamental für Entwicklung Privatrecht. Details: Entstanden ca. 450 v. Chr. in Rom Ursprung: Forderung der Plebejer nach Rechtssicherheit Dekretierte inhaltliche Bereiche: Gerichtsverfahren, Schuldrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenre...

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Römisches Privatrecht - Cheatsheet

Die Zwölftafelgesetze und ihre Bedeutung

Definition:

Zwölftafelgesetze – erste schriftliche Kodifikation des römischen Rechts, fundamental für Entwicklung Privatrecht.

Details:

  • Entstanden ca. 450 v. Chr. in Rom
  • Ursprung: Forderung der Plebejer nach Rechtssicherheit
  • Dekretierte inhaltliche Bereiche: Gerichtsverfahren, Schuldrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht, Deliktsrecht
  • Bedeutung: Grundlage des später entwickelten römischen Rechts, Einfluss auf moderne Rechtssysteme

Essentialia negotii (wesentliche Vertragsbestandteile)

Definition:

Wesentliche Bestandteile eines Vertrages, die vorliegen müssen, damit der Vertrag rechtsgültig zustande kommt.

Details:

  • Parteien: Vertragspartner müssen benannt sein.
  • Vertragsgegenstand: Leistungsinhalt muss bestimmt oder bestimmbar sein.
  • Gegenleistung: Preis oder Gegenleistung muss festgelegt sein.

Mancipatio und Traditio (Übergabeformen)

Definition:

Mancipatio und Traditio sind zwei Formen der Eigentumsübertragung im römischen Privatrecht.

Details:

  • Mancipatio: förmlicher Akt, benötigt fünf Zeugen und einen Waagehalter, auch res mancipi genannt.
  • Traditio: formloser Akt, einfache Übergabe, genügt bei res nec mancipi.
  • Res mancipi: Grundstücke, Sklaven, Großvieh.
  • Res nec mancipi: alle anderen Sachen.

Testamente und letztwillige Verfügungen

Definition:

Regelungen zur Verteilung des Vermögens nach dem Tod; letzten Willen des Erblassers festgehalten

Details:

  • Testament: Formbedürftig, bedarf meist zweier Zeugen
  • Codicillus: Nachtrag oder Ergänzung zum Testament
  • Formen: Eigenhändig, öffentlich (vor Notar), in besonderen Fällen Nottestament
  • Widerruf: Testamente können jederzeit widerrufen werden
  • Erbunwürdigkeit: Personen können von der Erbfolge ausgeschlossen werden
  • Fideikommiss: Treuhänderische Übertragung, oft zur Erhaltung von Familienvermögen

Formvorschriften und Konsensprinzip im römischen Vertragsrecht

Definition:

Formvorschriften und Konsensprinzip im römischen Vertragsrecht

Details:

  • Formvorschriften: bestimmte Verträge erforderten spezifische Formen (z.B. Worte, Gesten)
  • Konsensprinzip: Übereinstimmung der Willenserklärungen der Vertragspartner war zentral
  • Reale Kontrakte: erst durch Übergabe gültig
  • Verbalverträge: erforderten verbale Formulierungen
  • Litteralverträge: schriftlich festgehalten
  • Einseitige Willenserklärungen konnten Verträge formen
  • Mündliche Vereinbarungen oft ausreichend

Erbfolge und gesetzliche Erben

Definition:

Erbfolge im römischen Recht: Übertragung des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben. Gesetzliche Erben treten ohne Testament die Erbschaft an.

Details:

  • Intestaterbfolge: Ordnung der gesetzlichen Erben ohne Testament
  • Sui heredes: Erben, die unter der Gewalt des Verstorbenen standen
  • Agnaten: Durch männliche Abstammung verbundene Verwandte
  • Cognaten: Blutsverwandte, unabhängig vom Geschlecht
  • Erbschaft: Universalsukzession
  • Erbantritt: Formale Annahme notwendig (aditio hereditatis)

Dienstbarkeiten und dingliche Sicherheiten

Definition:

Dienstbarkeiten: beschränkt dingliche Rechte an fremden Sachen zum Gebrauch/Nutzung. Dingliche Sicherheiten: Sicherung von Forderungen durch dingliche Rechte.

Details:

  • Dienstbarkeiten: Nutzungsrechte an Grundstücken durch andere (z.B. Wegerecht).
  • Arten von Dienstbarkeiten: Grunddienstbarkeiten, Personaldienstbarkeiten.
  • Dingliche Sicherheiten: Hypothek (\text{§ 1113-1190 BGB}), Grundschuld, Pfandrecht.
  • Hypothek: kreditbezogen, Gläubiger kann Zwangsvollstreckung betreiben.
  • Grundschuld: nicht akzessorisch, keine bestehende Forderung nötig.
  • Einfluss des römischen Rechts auf modernes Zivilrecht

    Definition:

    Das römische Recht hat wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung des modernen Zivilrechts genommen.

    Details:

    • Rechtsquellen: u.a. Corpus Iuris Civilis
    • Grundlagen: Begriffe wie Eigentum, Besitz, Schuldrecht
    • Konzeption des Zivilprozesses: actio, restitutio in integrum
    • Systematischer Aufbau: u.a. Digesten als Vorbild für Pandektenstil
    • Rechtsprinzipien: pacta sunt servanda, bona fides
    • Einfluss auf moderne Gesetzbücher: z.B. BGB, Code Civil
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