Römisches Privatrecht - Cheatsheet
Die Zwölftafelgesetze und ihre Bedeutung
Definition:
Zwölftafelgesetze – erste schriftliche Kodifikation des römischen Rechts, fundamental für Entwicklung Privatrecht.
Details:
- Entstanden ca. 450 v. Chr. in Rom
- Ursprung: Forderung der Plebejer nach Rechtssicherheit
- Dekretierte inhaltliche Bereiche: Gerichtsverfahren, Schuldrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht, Deliktsrecht
- Bedeutung: Grundlage des später entwickelten römischen Rechts, Einfluss auf moderne Rechtssysteme
Essentialia negotii (wesentliche Vertragsbestandteile)
Definition:
Wesentliche Bestandteile eines Vertrages, die vorliegen müssen, damit der Vertrag rechtsgültig zustande kommt.
Details:
- Parteien: Vertragspartner müssen benannt sein.
- Vertragsgegenstand: Leistungsinhalt muss bestimmt oder bestimmbar sein.
- Gegenleistung: Preis oder Gegenleistung muss festgelegt sein.
Mancipatio und Traditio (Übergabeformen)
Definition:
Mancipatio und Traditio sind zwei Formen der Eigentumsübertragung im römischen Privatrecht.
Details:
- Mancipatio: förmlicher Akt, benötigt fünf Zeugen und einen Waagehalter, auch res mancipi genannt.
- Traditio: formloser Akt, einfache Übergabe, genügt bei res nec mancipi.
- Res mancipi: Grundstücke, Sklaven, Großvieh.
- Res nec mancipi: alle anderen Sachen.
Testamente und letztwillige Verfügungen
Definition:
Regelungen zur Verteilung des Vermögens nach dem Tod; letzten Willen des Erblassers festgehalten
Details:
- Testament: Formbedürftig, bedarf meist zweier Zeugen
- Codicillus: Nachtrag oder Ergänzung zum Testament
- Formen: Eigenhändig, öffentlich (vor Notar), in besonderen Fällen Nottestament
- Widerruf: Testamente können jederzeit widerrufen werden
- Erbunwürdigkeit: Personen können von der Erbfolge ausgeschlossen werden
- Fideikommiss: Treuhänderische Übertragung, oft zur Erhaltung von Familienvermögen
Formvorschriften und Konsensprinzip im römischen Vertragsrecht
Definition:
Formvorschriften und Konsensprinzip im römischen Vertragsrecht
Details:
- Formvorschriften: bestimmte Verträge erforderten spezifische Formen (z.B. Worte, Gesten)
- Konsensprinzip: Übereinstimmung der Willenserklärungen der Vertragspartner war zentral
- Reale Kontrakte: erst durch Übergabe gültig
- Verbalverträge: erforderten verbale Formulierungen
- Litteralverträge: schriftlich festgehalten
- Einseitige Willenserklärungen konnten Verträge formen
- Mündliche Vereinbarungen oft ausreichend
Erbfolge und gesetzliche Erben
Definition:
Erbfolge im römischen Recht: Übertragung des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben. Gesetzliche Erben treten ohne Testament die Erbschaft an.
Details:
- Intestaterbfolge: Ordnung der gesetzlichen Erben ohne Testament
- Sui heredes: Erben, die unter der Gewalt des Verstorbenen standen
- Agnaten: Durch männliche Abstammung verbundene Verwandte
- Cognaten: Blutsverwandte, unabhängig vom Geschlecht
- Erbschaft: Universalsukzession
- Erbantritt: Formale Annahme notwendig (aditio hereditatis)
Dienstbarkeiten und dingliche Sicherheiten
Definition:
Dienstbarkeiten: beschränkt dingliche Rechte an fremden Sachen zum Gebrauch/Nutzung. Dingliche Sicherheiten: Sicherung von Forderungen durch dingliche Rechte.
Details: