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Römisches Privatrecht - Exam
Römisches Privatrecht - Exam Aufgabe 1) Im Jahr 450 v. Chr. verabschiedete die römische Republik die berühmten Zwölftafelgesetze. Diese erste schriftliche Kodifikation war eine Reaktion auf die Forderungen der Plebejer nach mehr Rechtssicherheit und Transparenz gegenüber dem bis dahin vorherrschenden Gewohnheitsrecht. Die Zwölftafelgesetze deckten verschiedene Rechtsbereiche ab wie Gerichtsverfahr...

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Römisches Privatrecht - Exam

Aufgabe 1)

Im Jahr 450 v. Chr. verabschiedete die römische Republik die berühmten Zwölftafelgesetze. Diese erste schriftliche Kodifikation war eine Reaktion auf die Forderungen der Plebejer nach mehr Rechtssicherheit und Transparenz gegenüber dem bis dahin vorherrschenden Gewohnheitsrecht. Die Zwölftafelgesetze deckten verschiedene Rechtsbereiche ab wie Gerichtsverfahren, Schuldrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Deliktsrecht. Analysiere die Relevanz dieser Gesetze sowohl in ihrer Entstehungszeit als auch in ihrem Einfluss auf moderne Rechtssysteme.

a)

Erläutere die historische Bedeutung der Zwölftafelgesetze für das römische Recht und den sozialen Frieden in Rom zur damaligen Zeit. Gehe dabei insbesondere auf die Stellung der Plebejer und deren Forderungen ein.

Lösung:

Historische Bedeutung der Zwölftafelgesetze für das römische Recht und den sozialen Frieden in Rom

  • Verabschiedung und Kontext: Im Jahr 450 v. Chr. verabschiedete die römische Republik die Zwölftafelgesetze als Reaktion auf die Forderungen der Plebejer nach mehr Rechtssicherheit und Transparenz gegenüber dem vorherrschenden Gewohnheitsrecht.
  • Stellung der Plebejer: Plebejer, die untere Schicht der römischen Bevölkerung, forderten diese Kodifikation insbesondere, weil sie im Vergleich zu den Patriziern, der herrschenden Oberschicht, benachteiligt waren. Sie strebten nach mehr rechtlicher Absicherung und Transparenz, da das bis dahin geltende Gewohnheitsrecht in der Hand der patrizischen Priester lag, was oft zu willkürlichen und ungerechten Entscheidungen führte.
  • Rechtsbereiche: Die Zwölftafelgesetze deckten verschiedenste Bereiche ab, wie Gerichtsverfahren, Schuldrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Deliktsrecht.
  • Transparenz und Rechtssicherheit: Durch die schriftliche Fixierung der Gesetze wurde ein großer Schritt hin zu Transparenz und Rechtssicherheit gemacht. Jeder Bürger, ob Plebejer oder Patrizier, konnte nun die Gesetze nachlesen und kannte somit seine Rechte und Pflichten.
  • Sozialer Frieden: Die Einführung der Zwölftafelgesetze führte zu einer Verbesserung des sozialen Friedens, da die Plebejer weniger Grund hatten, sich über willkürliche und geheime Rechtspraktiken zu beschweren. Zudem wurde das Vertrauen in das Rechtssystem gestärkt, was zu einer stabileren und gerechteren Gesellschaft beitrug.
  • Langfristiger Einfluss: Die Zwölftafelgesetze bildeten die Grundlage für das spätere römische Recht und hatten weitreichenden Einfluss auf die Entwicklung moderner Rechtssysteme. Viele Prinzipien, die in den Zwölftafelgesetzen festgelegt wurden, finden sich noch heute in den Rechtssystemen vieler Länder wieder.

b)

Betrachte eines der in den Zwölftafelgesetzen kodifizierten Rechtsgebiete (z.B. Familienrecht oder Erbrecht) und beschreibe, wie die entsprechenden Regelungen zur damaligen Zeit ausgestaltet waren. Vergleiche diese Regelungen anschließend mit heutigen Regelungen im deutschen Recht.

Lösung:

Familienrecht in den Zwölftafelgesetzen und im heutigen deutschen Recht

Ausgestaltung der Regelungen zur damaligen Zeit

  • Vormundschaft und Familienhierarchie: In den Zwölftafelgesetzen war die Familienhierarchie klar definiert. Der pater familias (Familienvater) hatte umfassende Rechte über seine Familienmitglieder, einschließlich des Rechts über Leben und Tod. Kinder und Ehefrauen unterlagen seiner patria potestas (väterlicher Gewalt), welche ihm auch das Recht gab, über Heirat und Scheidung zu entscheiden sowie Besitz und Vermögen der Familie zu verwalten.
  • Ehe und Scheidung: Ehen wurden durch Zustimmung und Verwaltungsakte geschlossen. Scheidungen waren möglich und konnten vom Mann initiiert werden, oft ohne nähere Angabe von Gründen. Eine Scheidung führte zur Rückforderung der Mitgift, die von der Familie der Frau bereitgestellt wurde.
  • Erbrecht: Der pater familias bestimmte über sein Vermögen, auch nach seinem Tod. Testamente waren möglich, wobei der Nachlass prinzipiell innerhalb der Familie verbleiben sollte. Falls kein Testament vorlag, folgte eine gesetzliche Erbfolge, die primär die männlichen Nachfahren begünstigte.

Heutige Regelungen im deutschen Recht

  • Elterliche Sorge: Im heutigen deutschen Recht liegt die elterliche Sorge für minderjährige Kinder normalerweise bei beiden Elternteilen gemeinsam (§ 1626 BGB). Die elterliche Gewalt ist stark eingeschränkt und Kinder haben eigene Rechte, die rechtlich geschützt werden.
  • Ehe und Scheidung: Ehen werden durch eine standesamtliche Trauung geschlossen. Eine Scheidung erfordert eine gescheiterte Ehe, die durch ein Scheidungsverfahren gerichtlich festgestellt wird (§ 1565 BGB). Dafür müssen entweder das Trennungsjahr nachgewiesen oder schwerwiegende Gründe vorgebracht werden.
  • Erbrecht: Das deutsche Erbrecht sieht sowohl Testamentsfreiheit als auch eine gesetzliche Erbfolge vor. Pflichtteilsrechte schützen die nächsten Angehörigen, insbesondere Ehepartner und Kinder, um ihnen einen Mindestanteil am Erbe zu sichern (§ 2303 BGB).

Vergleich der Regelungen

  • Während im römischen Recht der pater familias weitreichende Befugnisse besaß, ist die Macht des Einzelnen im heutigen Familienrecht stark eingeschränkt zugunsten von individuellen Rechten und staatlicher Kontrolle.
  • Die Rechte und Beteiligungen von Frauen und Kindern sind im modernen Recht systematisch gestärkt worden, während sie im antiken Rom stark abhängig und oft benachteiligt waren.
  • Der Scheidungsprozess im heutigen deutschen Recht erfordert rechtliche Schritte und eine Nachweispflicht, was eine erhebliche Weiterentwicklung und Schutz vor willkürlichen Trennungen darstellt.
  • Moderne Regelungen wie das Pflichtteilsrecht sichern Erben unabhängig von testamentarischen Verfügungen einen Anteil, was deutlich gerechter und ausgewogener ist als die damalige patriarchalische Erbfolge.

c)

Analysiere die Bedeutung der Zwölftafelgesetze für die Entwicklung des europäischen Rechts. Untersuche, in welchen modernen Rechtssystemen Einflüsse dieser Gesetze zu erkennen sind und inwiefern sie zur Grundlage oder Inspiration für diese Systeme beigetragen haben.

Lösung:

Bedeutung der Zwölftafelgesetze für die Entwicklung des europäischen Rechts

  • Grundlage des römischen Rechts: Die Zwölftafelgesetze stellten die erste schriftliche Kodifikation des römischen Rechts dar und bildeten dadurch die Basis für alle späteren Entwicklungen. Sie fassten mündliche Traditionen und Gewohnheitsrechte zusammen, die vorher der Willkür und Interpretation der patrizischen Oberschicht ausgesetzt waren.
  • Normierung und Transparenz: Durch die schriftliche Fixierung der Gesetze führte man eine geordnete und transparente Rechtsprechung ein, die wesentlich zur Rechtssicherheit und zum sozialen Frieden beitrug. Dieser Ansatz diente als Vorbild für spätere Gesetzgebungen in Europa.
  • Einfluss auf das Corpus Iuris Civilis: Die Zwölftafelgesetze legten die Grundlage für das römische Recht, das im 6. Jahrhundert n. Chr. durch Kaiser Justinian im „Corpus Iuris Civilis“ zusammengefasst und systematisiert wurde. Dieses Werk prägt das europäische Recht bis heute und wurde in den unterschiedlichen Rechtsordnungen rezipiert.

Einflüsse in modernen Rechtssystemen

  • Deutschland: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Deutschland, das 1900 in Kraft trat, enthält viele Prinzipien, die aus dem römischen Recht stammen. Beispiele sind Eigentumsvorbehalte, Vertragsrecht und Erbrecht. Auch der systematische Aufbau und die juristische Methodik sind stark vom römischen Vorbild beeinflusst.
  • Frankreich: Der Code Civil (Code Napoléon) von 1804 in Frankreich basiert ebenfalls auf den Prinzipien des römischen Rechts. Das römische Privatrecht, insbesondere im Bereich des Vertragsrechts und des Eigentumsrechts, hat tiefgehende Spuren im französischen Zivilrecht hinterlassen.
  • Italien: Das italienische Zivilgesetzbuch (Codice Civile) von 1942 zeigt ebenfalls die Einflüsse des römischen Rechts. Italien, als Ursprungsland der Zwölftafelgesetze, hat viele römisch-rechtliche Konzepte in sein modernes Rechtssystem integriert.
  • Weltweit: Viele andere Rechtssysteme, insbesondere die kontinentaleuropäischen, wie die spanischen, portugiesischen und lateinamerikanischen Rechtsordnungen, enthalten ebenfalls Elemente des römischen Rechts, die durch die Zwölftafelgesetze und ihre Weiterentwicklungen inspiriert wurden.

Relevanz und Inspiration

  • Die Zwölftafelgesetze dienten als Modell für die schriftliche Fixierung und Systematisierung von Recht. Ihr Prinzip der Rechtsklarheit und -zugänglichkeit wurde zu einem Standard, der später von vielen Gesellschaften übernommen wurde.
  • Die systematische Herangehensweise an Rechtsfragen und die Entwicklung von normativen Strukturen in den Zwölftafelgesetzen prägten die europäische Rechtskultur nachhaltig und sind noch heute in den modernen Kodifikationen sichtbar.
  • Der Gedanke der Rechtsvereinheitlichung und des Schutzes der Rechtsunterworfenen durch transparente Regelwerke findet sich in vielen modernen Rechtsordnungen wieder und geht wesentlich auf die Zwölftafelgesetze zurück.

Aufgabe 2)

Anna und Bertold sind Nachbarn und verhandeln über den Kauf eines Fahrrads. Anna ist bereit, ihr Fahrrad für 200 Euro zu verkaufen, aber sie besteht darauf, dass das Geld innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsschluss gezahlt wird. Bertold hingegen bietet an, das Geld spätestens nach zehn Tagen zu zahlen. Schließlich einigen sich beide schriftlich auf einen Kaufvertrag, in dem festgehalten wird, dass das Fahrrad für 200 Euro verkauft wird und Bertold es in zehn Tagen bezahlt.

a)

Untersuche, ob im vorliegenden Fall ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Anna und Bertold über das Fahrrad zustande gekommen ist. Achte dabei besonders auf die essentialia negotii (wesentliche Vertragsbestandteile) des römischen Privatrechts.

Lösung:

Um zu prüfen, ob im vorliegenden Fall ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Anna und Bertold zustande gekommen ist, müssen wir die essentialia negotii (wesentliche Vertragsbestandteile) eines Kaufvertrages gemäß dem römischen Privatrecht berücksichtigen:

  • Die Parteien (Anna und Bertold)
  • Der Kaufgegenstand (das Fahrrad)
  • Der Kaufpreis (200 Euro)
  • Die Einigung über den Zeitpunkt der Zahlung

Lassen Sie uns jeden dieser Punkte im Detail betrachten:

  • Parteien: Beide Parteien (Anna und Bertold) sind bekannt und eindeutig bestimmt. Anna ist die Verkäuferin und Bertold ist der Käufer.
  • Kaufgegenstand: Das Fahrrad ist klar als der Kaufgegenstand definiert. Es gibt keine Mehrdeutigkeiten bezüglich dessen, was verkauft wird.
  • Kaufpreis: Der Preis von 200 Euro wurde festgelegt und beide Parteien haben sich darauf geeinigt. Auch dieser Punkt ist eindeutig und ohne Mehrdeutigkeit.
  • Zeitpunkt der Zahlung: Es gab eine Verhandlung über den Zeitpunkt der Zahlung, und es wurde schriftlich vereinbart, dass die Zahlung innerhalb von zehn Tagen erfolgen soll. Auch dies ist klar definiert und beide Parteien haben sich darauf geeinigt.

Alle wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii) sind somit erfüllt. Es gibt eine Einigung über den Gegenstand, den Preis und den Zeitpunkt der Zahlung und beide Parteien sind klar identifiziert. Daher ist der Kaufvertrag zwischen Anna und Bertold rechtsgültig zustande gekommen.

b)

Gehe davon aus, dass Bertold das Geld erst nach 15 Tagen bezahlt. Analysiere, welche rechtlichen Konsequenzen und Möglichkeiten für Anna entstehen. Berücksichtige dabei die Grundsätze des Verzuges im römischen Privatrecht und ob Anna eventuell einen Verzugszins verlangen kann.

Lösung:

Falls Bertold das Geld erst nach 15 Tagen bezahlt, ergeben sich mehrere rechtliche Konsequenzen und Möglichkeiten für Anna. Insbesondere müssen wir den Tatbestand des Verzuges und die rechtlichen Folgen gemäß dem römischen Privatrecht analysieren.

Verzug: Gemäß dem römischen Privatrecht tritt Verzug ein, wenn der Schuldner (in diesem Fall Bertold) seine Leistungspflicht nicht rechtzeitig erfüllt. Im vorliegenden Fall wurde schriftlich vereinbart, dass Bertold den Kaufpreis innerhalb von zehn Tagen bezahlen soll. Da er das Geld jedoch erst nach 15 Tagen bezahlt, befindet er sich im Verzug.

  • Mahnung: Der Verzug wird oft durch eine Mahnung der Verkäuferin (Anna) begründet. Falls Anna jedoch bereits im Vertrag eine klare Zahlungsfrist gesetzt hat, könnte eine Mahnung entbehrlich sein.

Rechtliche Konsequenzen und Möglichkeiten für Anna:

  • Verzugszinsen: Im römischen Privatrecht konnte der Gläubiger (Anna) vom Schuldner (Bertold) Verzugszinsen fordern, wenn dieser in Verzug geraten ist. Anna hat somit das Recht, Verzugszinsen auf den offenen Betrag von 200 Euro zu verlangen.
  • Annahmeverzug: Wenn Bertold nach Ablauf der gesetzten Frist (zehn Tage) das Geld nicht bezahlt, kann Anna ihn schriftlich in Verzug setzen und Verzugszinsen geltend machen. Die Höhe der Verzugszinsen kann nach den im römischen Recht geltenden Regelungen (oftmals zwischen 6% und 12%) berechnet werden.
  • Schadensersatz: Zusätzlich zu den Verzugszinsen kann Anna auch Schadensersatzansprüche geltend machen, falls ihr durch die verspätete Zahlung ein weiterer finanzieller Schaden entstanden ist.
  • Rücktritt vom Vertrag: Unter bestimmten Umständen könnte Anna auch vom Kaufvertrag zurücktreten. Im vorliegenden Fall war jedoch die Zahlung des Kaufpreises der Hauptleistungspflicht, und solange Bertold innerhalb einer vertretbaren Frist zahlt und die Verzugszinsen begleicht, ist ein Rücktritt weniger wahrscheinlich.

Zusammenfassend kann Anna aufgrund des Zahlungsverzuges von Bertold Verzugszinsen und eventuell Schadensersatz fordern. Sie sollte Bertold schriftlich auf den Verzug aufmerksam machen und ihre Ansprüche konkret benennen.

Aufgabe 3)

Der römische Bürger Brutus möchte seinem Freund Marcus ein Stück Land übertragen. Brutus hat die genauen rechtlichen Bestimmungen dazu nicht im Kopf und weiß nicht, ob er eine förmliche Eigentumsübertragung (Mancipatio) oder eine formlose Übergabe (Traditio) vornehmen soll. Brutus und Marcus sind sich ohnehin nicht sicher, was der Unterschied zwischen res mancipi und res nec mancipi ist.

a)

1. Unterschied zwischen Mancipatio und Traditio: Erkläre den Unterschied zwischen den beiden Übergabeformen Mancipatio und Traditio. Gehe dabei auf die jeweiligen Voraussetzungen und den Anwendungsbereich ein. Könnte Brutus das Stück Land durch Traditio an Marcus übertragen? Begründe Deine Antwort.

Lösung:

  • Unterschied zwischen Mancipatio und Traditio:

    Mancipatio:

    • Voraussetzungen: Mancipatio erfordert eine förmliche Zeremonie, die durch das römische Recht geregelt ist. An der Zeremonie nehmen der Übertragende, der Erwerber und fünf Zeugen (römische Bürger) sowie ein Libripens (Waagehalter) teil.
    • Anwendungsbereich: Mancipatio wird für die Übertragung von bestimmten Gütern verwendet, die als res mancipi bekannt sind. Dazu gehören insbesondere Grundstücke (in Italien), Sklaven, Zugtiere (wie Ochsen und Pferde) und römische Diener.

    Traditio:

    • Voraussetzungen: Traditio ist eine formafreie Übergabe, die auf der bloßen Übergabe des Besitzes und der Einigung der Parteien über den Eigentumsübergang basiert. Es sind keine Zeugen oder formelle Zeremonie erforderlich.
    • Anwendungsbereich: Traditio wird für die Übertragung von res nec mancipi verwendet, also Gütern, die nicht unter die strengen Regeln der Mancipatio fallen. Dies umfasst zum Beispiel bewegliche Sachen wie Schmuck, Kleidung oder einfache Nutztiere.

    Anwendung auf das Stück Land:

    Brutus könnte das Stück Land durch Traditio an Marcus übertragen, wenn das Land als res nec mancipi gilt. Jedoch, da Grundstücke in Italien typischerweise als res mancipi klassifiziert werden, wird eine förmliche Mancipatio erforderlich sein. Demnach benötigt Brutus eine formelle Zeremonie, um das Land rechtlich korrekt an Marcus zu übertragen.

b)

2. Bestimmung von res mancipi und res nec mancipi: Klassifiziere die folgenden Gegenstände in res mancipi und res nec mancipi und begründe Deine Einteilung jeweils. Gegenstände: a) ein Ackerland, b) ein alter römischer Münzschatz, c) ein Maultier, d) ein Sklave.

Lösung:

  • Bestimmung von res mancipi und res nec mancipi:
    • a) Ein Ackerland:

      Ein Ackerland ist ein Grundstück und fällt daher unter die Kategorie der res mancipi. Dies bedeutet, dass für die rechtliche Übertragung eine förmliche Zeremonie (Mancipatio) erforderlich ist. Grundstücke, insbesondere in Italien, gehören zu den Gütern, die besonders geschützt und daher als res mancipi klassifiziert werden.

    • b) Ein alter römischer Münzschatz:

      Ein alter römischer Münzschatz wird als res nec mancipi eingestuft. Münzen und bewegliche Sachen fallen in der Regel nicht unter die strengen Anforderungen der Mancipatio. Daher kann der Münzschatz formfrei durch Traditio übertragen werden.

    • c) Ein Maultier:

      Ein Maultier fällt unter die Kategorie der res mancipi. Ähnlich wie Zugtiere (z.B. Pferde und Ochsen), gelten auch Maultiere als wichtige Nutztiere und unterliegen daher der förmlichen Übertragungsanforderung der Mancipatio.

    • d) Ein Sklave:

      Ein Sklave gehört ebenfalls zu den res mancipi. In der römischen Gesellschaft waren Sklaven wertvolle Besitztümer und unterstanden daher der Notwendigkeit einer formellen Eigentumsübertragung (Mancipatio).

c)

3. Formvorschriften bei der Mancipatio: Beschreibe ausführlich den Ablauf einer Mancipatio. Welche Rolle spielen die Zeugen und der Waagehalter? Was könnte passieren, wenn eine der genannten Personen nicht anwesend ist?

Lösung:

  • Formvorschriften bei der Mancipatio:

    Die Mancipatio ist eine förmliche Zeremonie im römischen Recht, die für die Übertragung bestimmter wertvoller Güter (res mancipi) erforderlich ist. Der Ablauf dieser Zeremonie ist streng geregelt und sieht wie folgt aus:

    • Teilnehmer: Bei der Mancipatio müssen insgesamt sieben Personen anwesend sein. Dazu gehören der Übertragende (Veräußerer), der Erwerber (Käufer), fünf Zeugen (römische Bürger) und ein Libripens (Waagehalter).
    • Der Ablauf:
      1. Der Veräußerer und der Erwerber treten zusammen mit den fünf Zeugen und dem Waagehalter an einem Ort zusammen.
      2. Der Erwerber ergreift den Gegenstand (oder ein Symbol desselben, wenn es sich um ein Grundstück handelt) vor den Zeugen und spricht eine förmliche Erklärung aus, dass er mit der Waage und dem Kupfer den Gegenstand als Eigentum erwirbt.
      3. Der Waagehalter hält eine symbolische Waage, und der Erwerber schlägt mit einem Stück Kupfer auf die Waage, um den symbolischen Kaufpreis zu bezahlen.
    • Role der Zeugen: Die Zeugen (genau fünf römische Bürger) sind anwesend, um die Rechtmäßigkeit und die Formalitäten der Zeremonie zu bestätigen. Sie bezeugen die Handlung und können im Streitfall als Beweis dienen.
    • Role des Waagehalters (Libripens): Der Waagehalter hält die symbolische Waage und beaufsichtigt den Schlag des Kupferstücks. Er spielt eine zentrale Rolle in der Zeremonie, da der Akt des Schlagens auf die Waage den symbolischen Kaufpreis darstellt.
    • Konsequenzen bei Abwesenheit:

      Wenn eine der erforderlichen Personen (der Veräußerer, der Erwerber, die fünf Zeugen oder der Waagehalter) nicht anwesend ist, wird die Mancipatio als ungültig angesehen. Ohne die vollständige Anwesenheit dieser Personen kann der Eigentumsübergang rechtlich nicht anerkannt werden, da die Zeremonie als nicht vollständig durchgeführt gilt.

Aufgabe 4)

Vor zwei Jahren verfasste Anna ein öffentliches Testament vor einem Notar, in dem sie ihren gesamten Besitz ihrer Tochter Maria vermachte. Ein Jahr später ergänzte sie ihr Testament durch einen eigenhändigen Codicillus, in dem sie festlegte, dass ihre alte Freundin Klara zusätzlich eine Schmuckschatulle erhalten sollte. Anna bewahrte den Codicillus in einem verschlossenen Umschlag auf, den sie Maria zeigte und erklärte. Kürzlich hat Anna jedoch ein weiteres eigenhändiges Testament in einer schwierigen gesundheitlichen Situation verfasst, in dem sie ihren gesamten Besitz ihrem Freund Fritz vermacht.

Nach Annas Tod kommt es zum Erbstreit zwischen Maria, Fritz und Klara.

a)

Prüfe die Wirksamkeit der letztwilligen Verfügungen von Anna. Gehe dabei insbesondere auf die Formvorschriften für das Testament und den Codicillus ein. Erkläre, welches Testament und welche Verfügungen voraussichtlich gültig sind.

Lösung:

Prüfung der Wirksamkeit der letztwilligen Verfügungen von Anna:

Um die Wirksamkeit der letztwilligen Verfügungen von Anna zu prüfen, müssen wir zunächst die Formvorschriften für Testamente und Codicilli betrachten. In Deutschland gelten die folgenden Regelungen:

  • Öffentliches Testament: Ein öffentliches Testament wird vor einem Notar errichtet und bedarf der notariellen Beurkundung (§ 2232 BGB). Es ist grundsätzlich formwirksam, solange die gesetzlichen Anforderungen an die notarielle Beurkundung eingehalten wurden.
  • Eigenhändiges Testament: Ein eigenhändiges (handgeschriebenes) Testament muss vollständig eigenhändig vom Erblasser geschrieben und unterschrieben werden (§ 2247 BGB). Es muss zudem Ort und Datum der Errichtung enthalten.
  • Codicillus: Ein Codicillus, auch Vermächtnis genannt, ist eine letztwillige Verfügung, die bestimmte Vermögensgegenstände bestimmten Personen zuweist. Ein Codicillus kann sowohl in einem öffentlichen als auch einem eigenhändigen Testament enthalten sein und muss dieselben Formvorschriften wie ein Testament erfüllen.

Analyse der vorliegenden Verfügungen:

  • Öffentliches Testament (vor zwei Jahren): Dies wurde vor einem Notar verfasst und vermacht Annas gesamten Besitz ihrer Tochter Maria. Da es notariell beurkundet wurde, erfüllt es die Formvorschriften und ist gültig.
  • Eigenhändiger Codicillus (vor einem Jahr): Dieser Codicillus vermerkte, dass Annas Freundin Klara eine Schmuckschatulle erhalten soll. Da der Codicillus eigenhändig verfasst wurde und von Anna aufbewahrt und Maria gezeigt wurde, ist davon auszugehen, dass die Formvorschriften eingehalten wurden. Somit ist auch dieser Codicillus gültig.
  • Eigenhändiges Testament (kürzlich in schwieriger gesundheitlicher Situation): Dieses Testament vermacht Annas gesamten Besitz ihrem Freund Fritz. Auch hier ist zu prüfen, ob es eigenhändig geschrieben, unterschrieben und mit Ort und Datum versehen wurde. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist es ebenfalls gültig.

Ergebnis:

  • Das jüngste eigenhändige Testament, das den gesamten Besitz Fritz vermacht, würde das frühere öffentliche Testament aufheben, sofern es formwirksam ist. Das bedeutet, Fritz würde den gesamten Besitz erben.
  • Der eigenhändige Codicillus, der Klara eine Schmuckschatulle vermacht, bleibt ebenfalls gültig, da ein Codicillus nicht automatisch durch ein neues Testament aufgehoben wird, sofern er nicht ausdrücklich widerrufen wurde. Klara würde daher die Schmuckschatulle erhalten.
  • Maria würde leer ausgehen, da das zuletzt verfasste eigenhändige Testament den gesamten Besitz Fritz zuschreibt und der Codicillus Klara die Schmuckschatulle zuspricht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das wirksamste und zuletzt verfasste eigenhändige Testament von Anna ihrem Freund Fritz den gesamten Besitz vermacht, während der Codicillus Klara eine Schmuckschatulle zusichert. Maria hat demnach keinen Erbanspruch aufgrund der zeitlichen Reihenfolge und Gültigkeit der Verfügungen.

b)

Gehe darauf ein, ob es möglich wäre, dass Fritz oder Maria als erbunwürdig erklärt werden. Nenne die Voraussetzungen und möglichen Gründe für die Erbunwürdigkeit gemäß römischem Privatrecht.

Lösung:

Erbunwürdigkeit im römischen Privatrecht:

Die Erbunwürdigkeit (lat. indignitas) betrifft Personen, die durch ihr Verhalten als unwürdig erklärt werden, eine Erbschaft anzunehmen. Im römischen Privatrecht gab es verschiedene Gründe, warum jemand erbunwürdig sein konnte. Diese Gründe umfassten schwerwiegende Verfehlungen gegen den Erblasser oder gegen das Ansehen der Familie.

Nach dem römischen Privatrecht könnten Fritz oder Maria aus folgenden Gründen als erbunwürdig erklärt werden:

  • Mord oder schwere Straftat gegen den Erblasser: Eine Person, die den Erblasser getötet oder eine schwere Straftat gegen ihn begangen hat, konnte als erbunwürdig angesehen werden.
  • Anschlag auf die Freiheit des Erblassers: Wenn der Erbe versucht hatte, den Erblasser in seiner Freiheit zu beschränken oder zu misshandeln, konnte dies ebenfalls zur Erbunwürdigkeit führen.
  • Blockade der letztwilligen Verfügung: Eine Person, die versucht hat, den Erblasser daran zu hindern, ein Testament zu verfassen oder seine Wünsche in Bezug auf das Erbe auszudrücken, konnte als erbunwürdig erklärt werden.
  • Falsch beschuldigen: Wer den Erblasser unfair beschuldigt oder gegen ihn falsche Zeugenaussagen machte, riskierte ebenfalls, als erbunwürdig betrachtet zu werden.
  • Missbrauch des Vertrauens: Ein Erbe konnte als erbunwürdig gelten, wenn er das Vertrauen des Erblassers grob missbrauchte oder sich in anderer schwerwiegender Weise treulos verhielt.

Beurteilung von Fritz und Maria:

  • Fritz: Um zu beurteilen, ob Fritz erbunwürdig ist, müsste geprüft werden, ob einer der genannten Gründe auf ihn zutrifft. Zum Beispiel, wenn Fritz Anna während ihrer Krankheit schwer misshandelt oder auf irgendeine Weise ihre Freiheit beschränkt hätte, könnte dies ein Grund für seine Erbunwürdigkeit sein.
  • Maria: Ebenso müsste geprüft werden, ob Maria erbunwürdig ist. Sollte Maria versucht haben, Anna daran zu hindern, ein neues Testament zu verfassen, oder sollte sie sich anderer schwerwiegender Vergehen gegen Anna schuldig gemacht haben, könnte sie als erbunwürdig betrachtet werden.

Um die Erbunwürdigkeit von Fritz oder Maria festzustellen, sind stichhaltige Beweise und eine gründliche Untersuchung der Umstände erforderlich. Ohne konkrete Nachweise für schwerwiegende Verfehlungen gegen Anna ist es unwahrscheinlich, dass entweder Fritz oder Maria als erbunwürdig erklärt werden.

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