Sanktionenrecht - Cheatsheet
Definition und Zweck von Sanktionen im Rechtssystem
Definition:
Sanktionen im Rechtssystem dienen dazu, rechtswidriges Verhalten zu bestrafen und/oder zukünftiges Fehlverhalten zu verhindern.
Details:
- Sanktionen können strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Natur sein.
- Sanktionen umfassen Geldstrafen, Freiheitsstrafen und verwaltungsrechtliche Maßnahmen.
- Zweck: Bestrafung, Abschreckung, Verhinderung weiterer Verstöße, und ggf. Wiedergutmachung des Schadens.
Unterschiedliche Arten von Sanktionen: Geldstrafen, Freiheitstrafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung
Definition:
Sanktionen im Strafrecht unterteilen sich in Geldstrafen, Freiheitstrafen sowie Maßregeln der Besserung und Sicherung.
Details:
- Geldstrafen: Monetäre Zahlungen als Sanktion für Straftaten. Bemessung in Tagessätzen gemäß §§ 40 ff. StGB.
- Freiheitsstrafen: Entzug der Freiheit des Täters. Dauer abhängig von der Schwere der Straftat. Regelungen in §§ 38 ff. StGB.
- Maßregeln der Besserung und Sicherung: Präventive Maßnahmen zur Sicherung der Gesellschaft und zur Resozialisierung des Täters. Beispiele: Sicherungsverwahrung (§§ 66 ff. StGB), Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB).
Voraussetzungen und Kriterien für die Verhängung von Sanktionen
Definition:
Voraussetzungen und Kriterien für die Verhängung von Sanktionen umfassen die gesetzlich festgelegten Bedingungen, unter denen eine Sanktion ausgesprochen werden kann.
Details:
- Gesetzliche Grundlage: Sanktion bedarf einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.
- Verhältnismäßigkeit: Sanktion muss verhältnismäßig im Hinblick auf den Zweck sein.
- Schuldprinzip: Sanktion setzt ein schuldhaftes Verhalten des Täters voraus.
- Verfahrensrechtliche Voraussetzungen: Einhaltung der Rechtsbelehrung sowie der Anhörung des Betroffenen.
- Rechtsicherheitsgrundsatz: Klarheit und Bestimmtheit des Sanktionsgrundes.
- Gleichheitsgrundsatz: Gleichbehandlung von vergleichbaren Sachverhalten.
Rechtliche Grundlagen und Gesetzestexte, die Sanktionen regeln
Definition:
Grundlagen des Sanktionsrechts; regelt Strafen und Maßnahmen bei Gesetzesverstößen
Details:
- Normen des Strafgesetzbuches (StGB): §§ 38-79b StGB
- Normen im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG): §§ 1-100 OWiG
- Europarechtliche Regelungen: Verordnungen und Richtlinien der EU
- Administrative Sanktionen und deren Rechtsgrundlagen
- Rechtsschutz gegen Sanktionen: Instanzen und Verfahren
- Wichtige Begriffe: Schuldprinzip, Verhältnismäßigkeit, Prävention
Prinzipien der Verhältnismäßigkeit: Angemessenheit, notwendige Härte und Vermeidbarkeit
Definition:
Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit im Sanktionenrecht setzt sich aus den Aspekten Angemessenheit, notwendige Härte und Vermeidbarkeit zusammen.
Details:
- Angemessenheit: Sanktionen müssen ihrem Zweck und der Schwere des Verstoßes entsprechen.
- Notwendige Härte: Sanktionen dürfen nur so hart sein, wie es notwendig ist, um den Zweck zu erreichen.
- Vermeidbarkeit: Es sollten keine Sanktionen verhängt werden, wenn mildere Mittel zum selben Ziel führen könnten.
Überblick über Rechtsbehelfe gegen Sanktionen
Definition:
Überblick über rechtliche Mittel zur Anfechtung von Sanktionen.
Details:
- Verwaltungsrechtlicher Widerspruch (§ 68 VwGO): Rechtsbehelf gegen Verwaltungsakte.
- Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO): Bei Versagung eines Verwaltungsakts.
- Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO): Gegen belastende Verwaltungsakte.
- Suspensiveffekt gem. § 80 Abs. 1 VwGO: Hemmt die Wirksamkeit des angefochtenen Verwaltungsakts.
- Einstweiliger Rechtsschutz § 123 VwGO: Vorläufiger Rechtsschutz bei Eilbedürftigkeit.
- Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen: Berufung (§§ 124 ff. VwGO), Revision (§§ 132 ff. VwGO).
Prozessuale Voraussetzungen für Berufung und Revision
Definition:
Prozessuale Voraussetzungen für Berufung und Revision - Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um Berufung oder Revision im Straf- oder Zivilprozess einzulegen.
Details:
- Fristen einhalten: Berufung binnen 1 Monat, Revision binnen 1 Woche nach Urteil
- Formgerechter Einlegungsantrag beim zuständigen Gericht
- Rechtsmittelbelehrung im Urteil
- Zulässigkeitsgründe: Verfahrensfehler, Rechtsanwendungsfehler, Tatsachen- und Beweiswürdigung bei Berufung
- Ausnahmen: Berufung und Revision können in bestimmten Fällen ausgeschlossen sein
- Anwaltszwang beachten
Bewertung der Tat und der Täterpersönlichkeit
Definition:
Beurteilung des Vergehens und der Person des Täters bei der Strafzumessung.
Details:
- Tatbewertung: Art und Schwere der Tat, Tatfolgen, Beweggründe, Zielsetzung.
- Täterpersönlichkeit: Vorstrafen, Lebensumstände, Reife, situative Einflüsse.
- Rechtsgrundlage: §§ 46 bis 46b StGB.
- Prozesse: Individuelle Strafeinschätzung unter Berücksichtigung der sozialen Prognose.