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Sanktionenrecht - Cheatsheet
Sanktionenrecht - Cheatsheet Definition und Zweck von Sanktionen im Rechtssystem Definition: Sanktionen im Rechtssystem dienen dazu, rechtswidriges Verhalten zu bestrafen und/oder zukünftiges Fehlverhalten zu verhindern. Details: Sanktionen können strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Natur sein. Sanktionen umfassen Geldstrafen, Freiheitsstrafen und verwaltungsrechtliche Maßnahmen. Zweck: Bestraf...

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Sanktionenrecht - Cheatsheet

Definition und Zweck von Sanktionen im Rechtssystem

Definition:

Sanktionen im Rechtssystem dienen dazu, rechtswidriges Verhalten zu bestrafen und/oder zukünftiges Fehlverhalten zu verhindern.

Details:

  • Sanktionen können strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Natur sein.
  • Sanktionen umfassen Geldstrafen, Freiheitsstrafen und verwaltungsrechtliche Maßnahmen.
  • Zweck: Bestrafung, Abschreckung, Verhinderung weiterer Verstöße, und ggf. Wiedergutmachung des Schadens.

Unterschiedliche Arten von Sanktionen: Geldstrafen, Freiheitstrafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung

Definition:

Sanktionen im Strafrecht unterteilen sich in Geldstrafen, Freiheitstrafen sowie Maßregeln der Besserung und Sicherung.

Details:

  • Geldstrafen: Monetäre Zahlungen als Sanktion für Straftaten. Bemessung in Tagessätzen gemäß §§ 40 ff. StGB.
  • Freiheitsstrafen: Entzug der Freiheit des Täters. Dauer abhängig von der Schwere der Straftat. Regelungen in §§ 38 ff. StGB.
  • Maßregeln der Besserung und Sicherung: Präventive Maßnahmen zur Sicherung der Gesellschaft und zur Resozialisierung des Täters. Beispiele: Sicherungsverwahrung (§§ 66 ff. StGB), Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB).

Voraussetzungen und Kriterien für die Verhängung von Sanktionen

Definition:

Voraussetzungen und Kriterien für die Verhängung von Sanktionen umfassen die gesetzlich festgelegten Bedingungen, unter denen eine Sanktion ausgesprochen werden kann.

Details:

  • Gesetzliche Grundlage: Sanktion bedarf einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.
  • Verhältnismäßigkeit: Sanktion muss verhältnismäßig im Hinblick auf den Zweck sein.
  • Schuldprinzip: Sanktion setzt ein schuldhaftes Verhalten des Täters voraus.
  • Verfahrensrechtliche Voraussetzungen: Einhaltung der Rechtsbelehrung sowie der Anhörung des Betroffenen.
  • Rechtsicherheitsgrundsatz: Klarheit und Bestimmtheit des Sanktionsgrundes.
  • Gleichheitsgrundsatz: Gleichbehandlung von vergleichbaren Sachverhalten.

Rechtliche Grundlagen und Gesetzestexte, die Sanktionen regeln

Definition:

Grundlagen des Sanktionsrechts; regelt Strafen und Maßnahmen bei Gesetzesverstößen

Details:

  • Normen des Strafgesetzbuches (StGB): §§ 38-79b StGB
  • Normen im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG): §§ 1-100 OWiG
  • Europarechtliche Regelungen: Verordnungen und Richtlinien der EU
  • Administrative Sanktionen und deren Rechtsgrundlagen
  • Rechtsschutz gegen Sanktionen: Instanzen und Verfahren
  • Wichtige Begriffe: Schuldprinzip, Verhältnismäßigkeit, Prävention

Prinzipien der Verhältnismäßigkeit: Angemessenheit, notwendige Härte und Vermeidbarkeit

Definition:

Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit im Sanktionenrecht setzt sich aus den Aspekten Angemessenheit, notwendige Härte und Vermeidbarkeit zusammen.

Details:

  • Angemessenheit: Sanktionen müssen ihrem Zweck und der Schwere des Verstoßes entsprechen.
  • Notwendige Härte: Sanktionen dürfen nur so hart sein, wie es notwendig ist, um den Zweck zu erreichen.
  • Vermeidbarkeit: Es sollten keine Sanktionen verhängt werden, wenn mildere Mittel zum selben Ziel führen könnten.

Überblick über Rechtsbehelfe gegen Sanktionen

Definition:

Überblick über rechtliche Mittel zur Anfechtung von Sanktionen.

Details:

  • Verwaltungsrechtlicher Widerspruch (§ 68 VwGO): Rechtsbehelf gegen Verwaltungsakte.
  • Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO): Bei Versagung eines Verwaltungsakts.
  • Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO): Gegen belastende Verwaltungsakte.
  • Suspensiveffekt gem. § 80 Abs. 1 VwGO: Hemmt die Wirksamkeit des angefochtenen Verwaltungsakts.
  • Einstweiliger Rechtsschutz § 123 VwGO: Vorläufiger Rechtsschutz bei Eilbedürftigkeit.
  • Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen: Berufung (§§ 124 ff. VwGO), Revision (§§ 132 ff. VwGO).

Prozessuale Voraussetzungen für Berufung und Revision

Definition:

Prozessuale Voraussetzungen für Berufung und Revision - Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um Berufung oder Revision im Straf- oder Zivilprozess einzulegen.

Details:

  • Fristen einhalten: Berufung binnen 1 Monat, Revision binnen 1 Woche nach Urteil
  • Formgerechter Einlegungsantrag beim zuständigen Gericht
  • Rechtsmittelbelehrung im Urteil
  • Zulässigkeitsgründe: Verfahrensfehler, Rechtsanwendungsfehler, Tatsachen- und Beweiswürdigung bei Berufung
  • Ausnahmen: Berufung und Revision können in bestimmten Fällen ausgeschlossen sein
  • Anwaltszwang beachten

Bewertung der Tat und der Täterpersönlichkeit

Definition:

Beurteilung des Vergehens und der Person des Täters bei der Strafzumessung.

Details:

  • Tatbewertung: Art und Schwere der Tat, Tatfolgen, Beweggründe, Zielsetzung.
  • Täterpersönlichkeit: Vorstrafen, Lebensumstände, Reife, situative Einflüsse.
  • Rechtsgrundlage: §§ 46 bis 46b StGB.
  • Prozesse: Individuelle Strafeinschätzung unter Berücksichtigung der sozialen Prognose.
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