Schulrecht / Hochschulrecht - Cheatsheet
Verfassungsrechtliche Grundlagen des Schulrechts
Definition:
Grundlagen des Schulrechts nach den Vorschriften der Verfassung, insbesondere Art. 7 GG
Details:
- Art. 7 Abs. 1 GG: Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates
- Art. 7 Abs. 4 GG: Schulfreiheit und Alternativschulen
- Art. 7 Abs. 5 GG: private Ersatzschulen
- Verhältnis von staatlicher Schulaufsicht und Elternrecht, Art. 6 Abs. 2 GG
- Bedeutung der Bildungsfreiheit im Kontext von Art. 12 Abs. 1 GG
- Landesverfassungen und ihre spezifischen Regelungen
Beamtenstatus und Arbeitsverträge von Lehrern
Definition:
Unterschiede zwischen dem Beamtenstatus und regulären Arbeitsverträgen bei Lehrern, rechtliche Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf Aufgaben und Pflichten.
Details:
- Beamtenstatus: Lebensstellung, höhere Arbeitsplatzsicherheit, besondere Treuepflicht
- Arbeitsvertrag: weniger Arbeitsplatzsicherheit, Kündigungsschutz gemäß Arbeitsrecht
- Vorteile Beamtenstatus: Ruhegehaltsanspruch, besondere Rechte und Pflichten
- Pflichten beider Status: Lehrtätigkeit, Aufsichtspflicht, Schulpädagogische Aufgaben
- Gesetzliche Grundlagen: Beamtengesetz, Tarifvertragsgesetz
Rechtsquellen und Hierarchien im Hochschulwesen
Definition:
Rechtsquellen und Hierarchien im Hochschulwesen regeln die rechtlichen Grundlagen und die Rangordnung der Normen, die für Hochschulen gelten.
Details:
- Grundgesetz (GG): Art. 5 Abs. 3 GG – Wissenschaftsfreiheit
- Landesgesetze: Hochschulgesetze der Bundesländer
- Verordnungen: Ministerielle Verordnungen und Satzungen der Hochschulen
- Verwaltungsvorschriften: Richtlinien und Erlasse der Hochschulen
- Hierarchie: Bundesrecht > Landesrecht > Verordnungen > Satzungen
Rechtsmittel und deren Durchführung im Schulrecht
Definition:
Rechtsmittel sind juristische Mittel zur Überprüfung gerichtlicher oder behördlicher Entscheidungen im Schulrecht.
Details:
- Einspruch: Erste Stufe der Anfechtung, ein einfacher Antrag zur Überprüfung.
- Widerspruch: Gezielte Anfechtung gegen schulische Verwaltungsakte.
- Klage: Erhebung einer Klage beim Verwaltungsgericht, wenn Widerspruch erfolglos bleibt.
- Berufung: Anfechten eines Urteils ersten Grades vor einem höheren Gericht.
- Revision: Überprüfung von Urteilen aus Berufungsverfahren.
- Fristen beachten: Einspruch und Widerspruch meist innerhalb eines Monats einzulegen.
- Form: Schriftlich und begründet.
Autonomie der Hochschulen und staatliche Aufsicht
Definition:
Autonomie der Hochschulen bezieht sich auf die Freiheit und Selbstverwaltung von Hochschulen, während die staatliche Aufsicht deren Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards sicherstellt.
Details:
- Hochschulautonomie ermöglicht Selbstverwaltung in akademischen, finanziellen und organisatorischen Belangen.
- Gesetzliche Grundlagen in den Hochschulgesetzen der Länder.
- Staatliche Aufsicht hat hoheitliche Aufgaben wie Qualitätssicherung und Gewährleistung von Rechtskonformität.
- Instrumente der Aufsicht umfassen Rechtsaufsicht, Fachaufsicht und Finanzkontrolle.
- Spannungsverhältnis: Balance zwischen Autonomie und staatlicher Kontrolle.
Disziplinarmaßnahmen und Rechtsschutzmöglichkeiten für Schüler
Definition:
Disziplinarmaßnahmen sind Maßnahmen, die gegen Schüler ergriffen werden, um schulisches Fehlverhalten zu sanktionieren. Rechtsschutzmöglichkeiten bieten Schülern die Möglichkeit, sich gegen ungerechtfertigte Maßnahmen zu wehren.
Details:
- Arten von Disziplinarmaßnahmen: Verweise, Strafarbeiten, vorläufiger Schulausschluss, endgültiger Schulausschluss
- Rechtsschutzmöglichkeiten: Widerspruch (§ 68 VwGO), Klage (§ 40 VwGO), einstweiliger Rechtsschutz (§ 80 VwGO)
- Rechtsgrundlage: Schulgesetze des jeweiligen Bundeslandes
- Behörden und Gerichte: Schulbehörden, Verwaltungsgerichte
- Anforderungen und Grenzen: Verhältnismäßigkeitsprinzip, Anhörung des Schülers
- Verfahrensablauf: Erhebung des Widerspruchs, Entscheidung der Schulbehörde, Klage beim Verwaltungsgericht
- Besonderheiten: Minderjährigkeit der Schüler, Mitwirkungspflichten der Eltern
Rechte und Pflichten der Hochschulangehörigen
Definition:
Rechte und Pflichten von Studierenden und anderen Hochschulmitgliedern.
Details:
- Studierende: Anspruch auf ordnungsgemäße Ausbildung, Beteiligungsrechte in Gremien, Pflicht zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen.
- Professoren: Lehrverpflichtung, Forschungspflicht, Mitwirkung an der akademischen Selbstverwaltung.
- Verwaltungspersonal: Unterstützung der Lehre und Forschung, Bearbeitung administrativer Aufgaben.
- Chancengleichheit, Datenschutz, Einhaltung der Hausordnung für alle.
Qualifikationsverfahren und Hochschulprüfungen
Definition:
Qualifikationsverfahren und Hochschulprüfungen müssen ordnungsgemäß durchgeführt werden und unterliegen verschiedenen rechtlichen Vorgaben.
Details:
- Prüfungsordnung: Struktur und Durchführung geregelt durch \(PrüfO\)
- Rechtsgrundlagen: Hochschulgesetz (HSchG) und Prüfungsordnung
- Studien- und Prüfungsordnungen (SPO): spezifizieren Prüfungsanforderungen und Modalitäten
- Prüfungsarten: Klausuren, mündliche Prüfungen, Hausarbeiten, Praktika
- Widerspruchsrecht: Möglichkeit der Anfechtung von Prüfungsentscheidungen