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Schwerpunktbereich** - Cheatsheet Staatsstrukturprinzipien im Verfassungsrecht Definition: Grundlegende Prinzipien, auf denen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland basiert. Details: Demokratieprinzip: Volkssouveränität als Grundlage der Staatsgewalt. Rechtsstaatsprinzip: Bindung aller staatlichen Gewalt an Recht und Gesetz. Bundesstaatsprinzip: Föderalismus, Aufteilung der S...

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Schwerpunktbereich** - Cheatsheet

Staatsstrukturprinzipien im Verfassungsrecht

Definition:

Grundlegende Prinzipien, auf denen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland basiert.

Details:

  • Demokratieprinzip: Volkssouveränität als Grundlage der Staatsgewalt.
  • Rechtsstaatsprinzip: Bindung aller staatlichen Gewalt an Recht und Gesetz.
  • Bundesstaatsprinzip: Föderalismus, Aufteilung der Staatsgewalt zwischen Bund und Ländern.
  • Sozialstaatsprinzip: Verpflichtung zur Herstellung sozialer Gerechtigkeit.
  • Republikprinzip: Verpflichtung zur republikanischen Staatsform.

Grundrechte und die Schutzpflichten des Staates

Definition:

Grundrechte sind verfassungsrechtlich garantierte Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat, die Schutzpflichten des Staates leiten sich aus diesen Rechten ab.

Details:

  • Grundrechte: Abwehrrechte und Leistungsrechte
  • Schutzpflichten: Staat muss nicht nur Unterlassen, sondern auch aktiven Schutz bieten
  • Beispiele: Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit (Art. 2 GG), Gewährleistung von Gleichheit (Art. 3 GG)
  • Prüfung: Ob das staatliche Handeln oder Unterlassen dem Schutzauftrag genügt
  • Verhältnismäßigkeitsprinzip als Maßstab

Verfassungsbeschwerde und deren Voraussetzungen

Definition:

Spezifisches Rechtsmittel zum Bundesverfassungsgericht, um Grundrechtsverletzungen durch staatliches Handeln zu rügen.

Details:

  • Zulässigkeit: Zuständigkeit, Beschwerdefähigkeit, Beschwerdegegenstand, Beschwerdebefugnis, Rechtswegerschöpfung, Form und Frist.
  • Zuständigkeit: Bundesverfassungsgericht.
  • Beschwerdefähigkeit: Jedermann, der sich in seinen Grundrechten verletzt sieht.
  • Beschwerdegegenstand: Alle Akte der öffentlichen Gewalt (Legislative, Exekutive und Judikative).
  • Beschwerdebefugnis: Möglichkeit, in eigenen Grundrechten verletzt zu sein.
  • Rechtswegerschöpfung: Alle anderen rechtlichen Mittel müssen ausgeschöpft sein.
  • Form und Frist: Schriftlich innerhalb eines Monats (bei Gerichtsurteilen) bzw. eines Jahres (bei sonstigen Akten).

EuGH-Urteile und deren Bedeutung für nationales Recht

Definition:

EuGH-Urteile beeinflussen nationale Rechtsordnungen und sichern die Einheit des EU-Rechts.

Details:

  • Durchsetzungsmechanismus: sichert Kohärenz und Vorrang des EU-Rechts über nationales Recht
  • Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV: nationale Gerichte legen dem EuGH Fragen zur Auslegung vor
  • Integration: Nationale Gerichte müssen EuGH-Urteile anwenden und nationale Gesetze ggf. anpassen
  • Prinzipien: Unmittelbare Wirkung, Vorrang des EU-Rechts, Effektivitätsprinzip

Umweltdelikte im Umweltstrafrecht

Definition:

Straftaten, die sich gegen die Umwelt richten, um negative ökologischen Folgen zu vermeiden.

Details:

  • Gesetzliche Grundlage: §§ 324-330d StGB
  • Wichtige Paragraphen: § 324: Gewässerverschmutzung, § 326: Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen, § 330: Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat
  • Strafrechtliche Sanktionen: Geldstrafe, Freiheitsstrafe
  • Täter: Sowohl natürliche als auch juristische Personen
  • Subjektiver Tatbestand: Vorsatz und Fahrlässigkeit
  • Umwelttäter können auch durch unterlassen bestraft werden (§ 13 Abs. 1 StGB)

Vertragsrecht und dessen praxisrelevante Anwendungen

Definition:

Vertragsrecht umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen und Regelungen für Verträge, inklusive Abschluss, Gültigkeit, und Erfüllung.

Details:

  • Vertragsarten: Kaufvertrag, Dienstvertrag, Arbeitsvertrag, Mietvertrag
  • Anforderungen: Willenserklärung, Übereinstimmung, Geschäftsfähigkeit, Formvorschriften
  • Anfechtung und Rücktritt: Voraussetzungen und Rechtsfolgen
  • Vertragsverletzungen: Schadensersatz, Nachbesserung, Rücktritt
  • AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen): Einbeziehung, Kontrolle, unwirksame Klauseln
  • BGB (§§ 145-433): Relevante Vorschriften
  • Litigation: Streitbeilegung, Mediation, Gerichtsverfahren

Verwaltungsverfahren und -prozesse im öffentlichen Recht

Definition:

Verwaltungsverfahren (nach VwVfG) regeln das Vorverfahren von Verwaltungshandlungen bis hin zum Erlass von Verwaltungsakten. Verwaltungsprozesse (nach VwGO) regeln gerichtliche Verfahren zur Überprüfung von Verwaltungsakten.

Details:

  • Verwaltungsverfahren: Einleitung (§22 VwVfG), Beteiligte (§11 VwVfG), Anhörung (§28 VwVfG), Begründung (§39 VwVfG).
  • Verwaltungsakt: Definition (§35 VwVfG), Wirksamkeit (§43 VwVfG).
  • Rechtsschutz: Widerspruchsverfahren (§68 VwGO), Klagearten (Anfechtungsklage §42 VwGO, Verpflichtungsklage §42 VwGO).
  • Verfahrensgrundsätze: Untersuchungsgrundsatz (§24 VwVfG), Verhältnismäßigkeit.
  • Rechtsmittel: Berufung (§124 VwGO), Revision (§132 VwGO).

Rechtsmittel im Verwaltungsrecht und deren praktische Umsetzung

Definition:

Rechtsmittel im Verwaltungsrecht: Instrumente zur Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen, Praktische Umsetzung: Nutzung von Rechtsbehelfen und Klagen vor Verwaltungsgerichten.

Details:

  • Widerspruch: Erhebung innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist (§ 70 VwGO).
  • Verwaltungsklage: Erheben beim zuständigen Verwaltungsgericht (§ 82 VwGO).
  • Berufung: Gegen erstinstanzliche Urteile (§ 124 VwGO).
  • Revision: Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht (§ 133 VwGO).
  • Einstweiliger Rechtsschutz: Eilverfahren zur Sicherung von Ansprüchen (§§ 80, 123 VwGO).
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